BT-Drucksache 15/677

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2003 - 15/150 Anlage, 15/402, 15/560, 15/572, 15/573 (neu), 15/574 - hier: Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Vom 19. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/677
15. Wahlperiode 19. 03. 2003

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Jürgen Koppelin, Otto Fricke, Rainer
Brüderle, Ernst Burgbacher, HelgaDaub, Jörg vanEssen, Hans-MichaelGoldmann,
Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Jürgen Türk,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2003
– Drucksachen 15/150 Anlage, 15/402, 15/560, 15/572, 15/573 (neu), 15/574 –
hier: Einzelplan 10

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft

Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 10 02 – Allgemeine Bewilligungen – ist bei Titel 684 22 – Zu-
schüsse an die Stiftung Warentest – der Ansatz von 6 500 T Euro um 12 000
T Euro auf 18 500 T Euro zu erhöhen und die Verpflichtungsermächtigung um
48 000 T Euro auf 52 100 T Euro wie folgt anzuheben:
Haushaltsjahr 2004 bis zu 12 500 T Euro
Haushaltsjahr 2005 bis zu 15 600 T Euro
Haushaltsjahr 2006 bis zu 12 000 T Euro
Haushaltsjahr 2007 bis zu 12 000 T Euro.

Berlin, den 18. März 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung
Damit die Stiftung Warentest ihren Stiftungszweck erfüllen kann, ist es notwen-
dig, sie als unabhängige Stiftung zu etablieren. Dafür ist ein Stiftungskapital er-
forderlich. Nur so ist die Unabhängigkeit von jährlichen Haushaltsaufstellun-
gen und politischen Erwägungen zu gewährleisten. Als unabhängige Stiftung
muss die Stiftung Warentest der Aufsicht und Abhängigkeit eines Ministeriums
entzogen werden und über ein eigenes Stiftungskapital verfügen können.

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