BT-Drucksache 15/661

Finanzielle Inanspruchnahme des Fonds "Aufbauhilfe"

Vom 17. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/661
15. Wahlperiode 17. 03. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bartholomäus Kalb, Dr. Peter Ramsauer, Gerda Hasselfeldt,
Arnold Vaatz, Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg,
Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach, Volker Kauder, Manfred Kolbe,
Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Eduard Oswald, Dr. Klaus Rose,
Kurt J. Rossmanith, Peter Rzepka, Andreas Scheuer, Norbert Schindler,
Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Finanzielle Inanspruchnahme des Fonds „Aufbauhilfe“

Zur Finanzierung der durch die Flut entstandenen Schäden hat der Deutsche
Bundestag im letzten August die Errichtung des Fonds „Aufbauhilfe“ initiiert.
Der Fonds erhielt danach ein Vermögen von 7,1 Mrd. Euro. Diese Mittel haben
Bund, Länder und Kommunen zu erbringen. Der jeweilige Betrag bemisst sich
im Wesentlichen nach den zu erwartenden Mehreinnahmen, die sich aufgrund
der Verschiebung der Steuersenkungsstufe von 2003 auf 2004 und der Körper-
schaftsteuererhöhung für ein Jahr ergeben.
Wie in der letzten Zeit der Presse zu entnehmen war, wird in Regierungskreisen
überlegt, nicht ausgeschöpfte Gelder des Fluthilfefonds für unterschiedliche
Zwecke zu verwenden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen finanziellen Umfang haben die Schäden, die im letzten Sommer

durch die Flutkatastrophe insgesamt entstanden sind?
Liegen bereits endgültige Zahlen über die Schadenshöhe fest?

2. Wie hat sich der Schadensumfang gegenüber den Schätzungen, die dem
Flutopfersolidaritätsgesetz zugrunde lagen, entwickelt?

3. Welche Schäden treffen Vermögenswerte von Privatpersonen, Unternehmen,
Kommunen, Ländern und dem Bund?

4. Wie verteilen sich diese Schäden geographisch?
5. Teilen nach Kenntnis der Bundesregierung die betroffenen Länder die in den

Antworten auf die Fragen 1 bis 4 gemachten Schadensangaben?
6. Welche der in der Antwort auf Frage 3 genannten Schäden werden in wel-

chem Umfang von Versicherungen ausgeglichen?
7. Welche der in der Antwort auf Frage 3 genannten Schäden werden in wel-

chem Umfang mit Mitteln des Aufbaufonds Fluthilfe ausgeglichen?
8. Gibt es weitere Möglichkeiten, die in der Antwort auf Frage 3 genannten

Schäden auszugleichen?

Drucksache 15/661 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
9. Für welche der in der Antwort auf Frage 3 genannten Schäden gibt es kei-
nen Ausgleich?

10. Wie hoch war das Spendenaufkommen, das durch die unterschiedlichsten
Aktionen gesammelt wurde, und wie wurde es verwendet?

11. In welchem Umfang sind bisher Ansprüche der in der Antwort auf Frage 3
genannten Geschädigten geltend gemacht worden, die aus Mitteln des
Fonds ausgeglichen werden?

12. In welchem Umfang sind aus Mitteln des Fonds bereits finanzielle Leistun-
gen an die in der Antwort auf Frage 3 genannten Geschädigten erfolgt?

13. Ist aufgrund des winterlichen Frostes mit weiteren Schäden in den betroffe-
nen Gebieten zu rechnen?
Wenn ja, mit welchem finanziellen Umfang rechnen Bund und Länder?

14. Bis wann lässt sich der Umfang dieser Schäden ermitteln?
Welche Erwartungen haben Bund und Länder diesbezüglich?

15. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die finanzielle Ausstattung des
Fonds „Aufbauhilfe“ höher ist als dessen Inanspruchnahme zur Beseiti-
gung der Flutschäden des letzten Sommers?

16. Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung eine Initiative zur Änderung
des Flutopfersolidaritätsgesetzes mit dem Ziel einer anteiligen Auskehr der
erwarteten Überschüsse an die einzahlenden Länder bzw. eines Moratori-
ums der Einzahlungen zur Verhinderung der Bildung von Überschüssen?

17. Wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, die Überschüsse für
eigene Zwecke verwenden zu können?
Für welche?
Auf der Basis welcher Rechtsgrundlage?

18. Hat der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, im Vorfeld seiner Aus-
sage im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 12. März 2003
eine Abstimmung mit den betroffenen Ländern hinsichtlich des Umfangs
der Flurschäden vorgenommen?

19. Wenn nein, wie kommt der Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel,
dann zu der im Finanzausschuss geäußerten Auffassung?

Berlin, den 14. März 2003
Bartholomäus Kalb
Dr. Peter Ramsauer
Gerda Hasselfeldt
Arnold Vaatz
Dr. Michael Meister
Heinz Seiffert
Otto Bernhardt
Leo Dautzenberg
Georg Fahrenschon
Klaus-Peter Flosbach
Volker Kauder

Manfred Kolbe
Hans Michelbach
Stefan Müller (Erlangen)
Eduard Oswald
Dr. Klaus Rose
Kurt J. Rossmanith
Peter Rzepka
Andreas Scheuer
Norbert Schindler
Christian Freiherr von Stetten
Elke Wülfing

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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