BT-Drucksache 15/645

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2003 -15/150 Anlage, 15/402, 15/561, 15/572, 15/573 (neu), 15/574- hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Vom 18. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/645
15. Wahlperiode 18. 03. 2003

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Jürgen Koppelin, Otto Fricke, Rainer
Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Rainer Funke,
Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Ulrich Heinrich,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Harald Leibrecht,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2003
– Drucksachen 15/150 Anlage, 15/402, 15/561, 15/572, 15/573 (neu), 15/574 –
hier: Einzelplan 12

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen

Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 12 10 – Bundesfernstraßen – ist bei Titel 741 22 – Bedarfsplan-
maßnahmen (Bundesstraßen) der Ansatz von 483 506 T Euro um 76 494
T Euro auf 560 000 T Euro zu erhöhen.

Berlin, den 17. März 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung
Durch die Einführung der streckenbezogenen LKW-Maut steht eine Gebühren-
einnahme zur Verfügung, die intelligent zur Stärkung der Leistungsfähigkeit
des Verkehrsträgers Straße eingesetzt werden muss. Dazu muss sie jedoch un-
mittelbar als Gebühreneinnahme beim BMVBW etatisiert und zweckgebunden
verwendet werden. Die nutzerbezogene Gebühr verlangt, dass die Einnahmen
aus der Nutzung auch an den Verkehrsträger direkt zurückfließen müssen. Eine
Quersubventionierung in andere Verkehrsträger ist abzulehnen.

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