BT-Drucksache 15/642

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2003 -15/150 Anlage, 15/402, 15/561, 15/572, 15/573 (neu), 15/574- hier. Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Vom 18. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/642
15. Wahlperiode 18. 03. 2003

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Jürgen Koppelin, Otto Fricke, Rainer
Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Hans-Michael
Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Ulrich Heinrich, Birgit Homburger,
Dr. Werner Hoyer, Harald Leibrecht, Günther Friedrich Nolting, Hans-JoachimOtto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Dr. Dieter
Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2003
– Drucksachen 15/150 Anlage, 15/402, 15/561, 15/572, 15/573 (neu), 15/574 –
hier: Einzelplan 12

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen

Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 12 10 – Bundesfernstraßen – ist der Titel 111 04 – Einnahmen aus
der streckenbezogenen LKW-Maut – neu aufzunehmen und mit 990 500
T Euro zu dotieren.

Berlin, den 17. März 2003
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung
Mit der Einführung eines neuen Titels im Kapitel 12 10 und der Streichung bei
Kapitel 12 02 Titel 111 52 erfolgt eine sachgerechte Veranschlagung der
LKW-Maut.
Durch die Einführung der streckenbezogenen LKW-Maut steht eine Gebühren-
einnahme zur Verfügung, die intelligent zur Stärkung der Leistungsfähigkeit
des Verkehrsträgers Straße eingesetzt werden muss. Dazu muss sie jedoch un-
mittelbar als Gebühreneinnahme beim BMVBW etatisiert und zweckgebunden
verwendet werden. Die nutzerbezogene Gebühr verlangt, dass die Einnahmen
aus der Nutzung auch an den Verkehrsträger direkt zurückfließen müssen. Eine
Quersubventionierung in andere Verkehrsträger ist abzulehnen. Die Gründung
einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft ist rückgängig zu machen,
da die Wirtschaftlichkeit bis heute nicht nachgewiesen wurde (BRH).

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