BT-Drucksache 15/640

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2003 -15/150 Anlage, 15/402, 15/571, 15/573 (neu), 15/574- hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung

Vom 17. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/640
15. Wahlperiode 17. 03. 2003

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bartholomäus Kalb, Dr. Peter Ramsauer, Dr. Michael Meister,
Peter Götz, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon,
Klaus-Peter Flosbach, Volker Kauder, Manfred Kolbe, Hans Michelbach,
Stefan Müller (Erlangen), Dr. Klaus Rose, Peter Rzepka, Andreas Scheuer,
Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing und der Fraktion
der CDU/CSU

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2003
– Drucksachen 15/150 Anlage, 15/402, 15/571, 15/573 (neu), 15/574 –
hier: Einzelplan 60

Allgemeine Finanzverwaltung

Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Finanzsituation von Städten und Gemeinden entwickelt sich gegenwär-

tig weiter sehr besorgniserregend. Die Steuereinnahmen der Kommunen
sind im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr stark rückläufig. Für die-
ses Jahr ist keine Besserung in Sicht. Die Zahl der Kommunen, die keinen
ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen können, nimmt immer mehr zu.
Eine weitere Verringerung der kommunalen Finanzausstattung ist deshalb
nicht hinnehmbar.

2. Die Kommunen haben sich trotz ihrer katastrophalen finanziellen Situation
an der Finanzierung des Fonds „Aufbauhilfe“ aus Solidarität mit den betrof-
fenen Regionen beteiligt. Damit leisten auch die Kommunen einen erhebli-
chen Finanzierungsbeitrag, um die Flutschäden zu beseitigen.

3. Die betroffenen Länder haben im Dezember 2002 belastbares Zahlenmate-
rial vorgelegt, wonach sie die Mittel des Fonds in voller Höhe bestimmungs-
gemäß in Anspruch nehmen werden.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
Die in den Fonds „Aufbauhilfe“ eingestellten Mittel haben das Ziel, die Beseiti-
gung der Flutschäden aus dem Augusthochwasser 2002 zu finanzieren. Sollten
die betroffenen Länder feststellen, dass die Fondsmittel nicht vollständig für
den ursprünglichen Bestimmungszweck benötigt werden, so ist sicherzustellen,
dass etwaige überschüssige Mittel
1. nicht für das von der Bundesregierung geplante kommunale Investitionspro-

gramm verwendet werden. Dieses Programm läuft ins Leere, da es auf zins-

Drucksache 15/640 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
verbilligten Krediten basiert, die nur wenige Kommunen in Anspruch neh-
men können, weil ihnen die für die Kofinanzierung erforderlichen
Eigenmittel fehlen;

2. vollständig an die Kommunen gegeben werden, um deren Finanznot zu lin-
dern. Dadurch könnte die finanzielle Situation der Gemeinden verbessert
und ihre Aufgabenerfüllung erleichtert werden.

Berlin, den 17. März 2003
Bartholomäus Kalb
Dr. Peter Ramsauer
Dr. Michael Meister
Peter Götz
Heinz Seiffert
Otto Bernhardt
Leo Dautzenberg
Georg Fahrenschon
Klaus-Peter Flosbach
Volker Kauder
Manfred Kolbe
Hans Michelbach
Stefan Müller (Erlangen)
Dr. Klaus Rose
Peter Rzepka
Andreas Scheuer
Norbert Schindler
Christian Freiherr von Stetten
Elke Wülfing
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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