BT-Drucksache 15/6001

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/5996- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004 und 1623 (2005) vom 13. September 2005 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 28. September 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/6001
15. Wahlperiode 28. 09. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/5996 –

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz
einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter
Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember
2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510
(2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004 und 1623 (2005)
vom 13. September 2005 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

A. Problem

Auf Bitten der afghanischen Regierung hatte der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen am 20. Dezember 2001 in der Resolution 1386 (2001) die Mitglied-
staaten aufgerufen, sich an einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstrup-
pe (ISAF) in Afghanistan auf Grundlage des Kapitels VII der Satzung der Ver-
einten Nationen zu beteiligen. Nach mehrfachem Verlängern dieses Mandats hat
der afghanische Außenminister Dr. Abdullah Abdullah mit Schreiben vom
1. September 2005 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen Kofi Annan
um Verlängerung des ISAF-Mandats gebeten; der afghanische Präsident Hamid
Karsai hat mit Schreiben vom 3. September 2005 an NATO-Generalsekretär
Jaap de Hoop Scheffer für den Beitrag der NATO zur Sicherheit und Stabilität
Afghanistans gedankt und sich für eine Ausweitung der NATO-Unterstützung
ausgesprochen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 13. September
2005 mit Resolution 1623 (2005) die Verlängerung des ISAF-Einsatzes einstim-
mig beschlossen.

Nachdem der so genannte Bonn-Prozess mit der Verabschiedung einer Verfas-
sung Afghanistans im Januar 2004, den Präsidentschaftswahlen am 9. Oktober
2004 und den Parlaments- und Provinzratswahlen am 18. September 2005, zu-
sammen mit der graduellen Festigung der Autorität der Zentralregierung und des
Aufwuchses der afghanischen Sicherheitskräfte mit dem für Dezember 2005 ins

Auge gefassten Zusammentritt des neuen afghanischen Parlaments zu einem er-
folgreichen Abschluss gekommen ist, gilt es nun, den so genannten Post-Bonn-
Prozess intensiv zu begleiten und zu unterstützen. Der Generalsekretär der Ver-
einten Nationen hat hierfür als Kernelemente u. a. die weitere Präsenz interna-
tionaler Truppen definiert.

Bereits am 13. Oktober 2003 hatten die Vereinten Nationen auf Bitten der afgha-
nischen Regierung mit Resolution 1510 (2003) die Ausweitung von ISAF auch

Drucksache 15/6001 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

auf den Süden und Osten des Landes und damit auf ganz Afghanistan beschlos-
sen. Deutschland hatte hierbei für den Norden Verantwortung übernommen.
Trotz überschneidender Einsatzgebiete bleiben die Operation Enduring Free-
dom (OEF) und ISAF weiterhin getrennte Missionen. Die in der Nord- und
Westregion erfolgreich praktizierte zivil-militärische Arbeit der Regionalen
Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Teams, PRT) soll in weitere
Provinzen getragen werden. Deutschland beabsichtigt, die Führungsverantwor-
tung für die Nordregion, wo es bereits jetzt regionale Koordinierungsaufgaben
wahrnimmt, aus Mazar-e-Sharif, dem wirtschaftlichen und kulturellen Zentrum
der Region sowie dem Standort des für die Sicherheit der Gesamtregion zustän-
digen Corps-Stabes der afghanischen Streitkräfte wahrzunehmen. Das deutsche
ISAF-Kontingent, deutsche Soldaten in NATO-Stäben wie auch deutsche Antei-
le an NATO-Verbänden (z. B. NATO-Fernmeldebataillone) sollen in die Lage
versetzt werden, neben dem operativen Schwerpunkt „ISAF-Nordregion“ die
ISAF-Operation zeitlich und im Umfang begrenzt in anderen Regionen zu
unterstützen, sofern dies zur Erfüllung des ISAF-Gesamtauftrages unabweisbar
ist. Nach wie vor ist die Drogenbekämpfung, die bei der afghanischen Regierung
liegt, nicht Auftrag des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan. Für die Beteili-
gung an der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan sol-
len bis zu 3 000 Soldaten und Soldatinnen mit entsprechender Ausrüstung ein-
gesetzt werden, wobei während des Kontingentwechsels die Personalobergrenze
vorübergehend überschritten werden darf.

Die Fortsetzung des Einsatzes erfolgt zur Vollendung des mit der Bonner
Vereinbarung vom 5. Dezember 2001 begonnenen Übergangsprozesses im Rah-
men der „Berliner Erklärung“ der Internationalen Afghanistan-Konferenz vom
1. April 2004 und auf der Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. De-
zember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November
2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004
und 1623 (2005) vom 13. September 2005 des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Antrags

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Der Haushaltsausschuss wird in einem gesonderten Bericht gemäß § 96 GO BT
zu den Kosten Stellung nehmen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/6001

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 15/5996 anzunehmen.

Berlin, den 28. September 2005

Der Auswärtige Ausschuss

Volker Rühe
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Bernd Schmidbauer
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Drucksache 15/6001 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Bernd Schmidbauer,
Marianne Tritz und Dr. Werner Hoyer

I.

Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/5996 in seiner 187. Sitzung am 28. Septem-
ber 2005 beraten.

Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie an
den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 86. Sitzung
am 28. September 2005 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen eine Stimme aus der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner 65. Sit-
zung am 28. September 2005 beraten und empfiehlt einstim-

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Antrag in seiner 67. Sitzung am 28. September 2005
beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 69. Sitzung am
28. September 2005 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen eine Stimme der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

III.

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 67. Sit-
zung am 28. September 2005 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

IV.

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 82. Sit-
zung am 28. September 2005 beraten und nimmt in einem
mig die Annahme. gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 28. September 2005

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Bernd Schmidbauer
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter
Beschlussempfehlung und Bericht

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