BT-Drucksache 15/596

Struktur von Weiterbildungsträgern und Effizienz von Maßnahmen in der beitragsfinanzierten Weiterbildung

Vom 12. März 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/596
15. Wahlperiode 12. 03. 2003

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg),
Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L.
Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Markus Löning, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Marita Sehn,
Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Struktur von Weiterbildungsträgern und Effizienz von Maßnahmen
in der beitragsfinanzierten Weiterbildung

Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) gibt jährlich etwa 7 Mrd. Euro für Maßnah-
men zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Trainingsmaßnahmen, Maß-
nahmekosten, Unterhaltsgeld) aus. Dies entspricht etwa der Hälfte der Mittel
des Eingliederungstitels (Kapitel 2 des Haushaltes der BA) der aktiven Arbeits-
marktpolitik, über deren Einsatz die Arbeitsämter vor Ort im eigenen Ermessen
entscheiden können. Im Jahresdurchschnitt 2002 wurden etwa 300 000 Perso-
nen durch das Arbeitsamt gefördert. In Deutschland gibt es etwa 30 000 Weiter-
bildungsträger. Im Hinblick auf ihre Trägerstruktur werden sie zu einem erheb-
lichen Teil von Gruppen getragen, die zugleich direkt oder indirekt über den
Verwaltungsrat der BA bzw. die Verwaltungsausschüsse bei den Landesarbeits-
ämtern und den Arbeitsämtern über die Verwendung der Mittel mit entschei-
den. Um die Effizienz der von der BA geförderten Weiterbildungsmaßnahmen
zu erhöhen, hat der BA-Vorstand nunmehr die Arbeitsämter angewiesen, nur
noch Weiterbildungen zu fördern, bei denen eine Verbleibsquote von mindes-
tens 70 % erreicht wird.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Verbleibsquote bei der Förderung der beruflichen Weiterbil-

dung seit 1998 im Vergleich zu den Verbleibsquoten anderer Maßnahmen
der „aktiven Arbeitsmarktpolitik“ (Eingliederungszuschüsse, Strukturanpas-
sungsmaßnahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen, traditionelle Strukturan-
passungsmaßnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) entwickelt?

2. Wie hat sich die Eingliederungsquote bei der Förderung der beruflichen
Weiterbildung seit 1998 im Vergleich zu anderen Maßnahmen der „aktiven
Arbeitsmarktpolitik“ (Eingliederungszuschüsse, Strukturanpassungsmaß-
nahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen, traditionelle Strukturanpassungs-
maßnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) entwickelt?

Drucksache 15/596 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3. Wie haben sich die verausgabten Mittel für Maßnahmen der „aktiven
Arbeitsmarktpolitik“ (Eingliederungszuschüsse, Strukturanpassungsmaß-
nahmen Ost für Wirtschaftsunternehmen, traditionelle Strukturanpassungs-
maßnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Förderung der beruflichen
Weiterbildung) seit 1998 entwickelt?

4. Welche Weiterbildungsunternehmen waren die Hauptempfänger von Mit-
teln zur Förderung der beruflichen Weiterbildung seit 1998?

5. Wie verteilen sich die im Jahre 2002 ausgegebenen Mittel zur Förderung
der beruflichen Weiterbildung auf von Gewerkschaft getragene, auf von
Unternehmen getragene, auf von Unternehmensverbänden getragene, auf
kirchlich getragene, auf öffentliche und auf freie Träger?

6. In welchen Gremien welcher Weiterbildungsunternehmen sind die Verwal-
tungsratsmitglieder der BA in den vergangenen drei Jahren tätig gewesen?

7. Welche personellen Überschneidungen gibt es zwischen Weiterbildungsträ-
gern und der Zusammensetzung von Verwaltungsausschüssen bei Landes-
arbeitsämtern bzw. Arbeitsämtern?

8. Wie haben sich die im Rahmen des Job-Aqtiv-Gesetzes neu geschaffenen
Programme (Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 50, Förde-
rung der Weiterbildung für Ungelernte, Jobrotation) im Hinblick auf Zahl
der Teilnehmer, Ausgaben und ggf. Eingliederungsquoten entwickelt?

9. Wie viele Bildungsgutscheine hat die BA seit Beginn des Jahres an Antrag-
steller zwecks Wahl eines Bildungsträgers ausgegeben?

10. Wie viele dieser Gutscheine sind bisher eingelöst worden?
11. Wie hoch ist der Anteil der aus BA-Mitteln geförderten Maßnahmen am

Gesamtumsatz der Weiterbildungsträger?
12. Unterscheidet sich der Anteil der von der BA finanzierten Maßnahmen am

Budget der Weiterbildungsträger nach der Trägerstruktur (gewerkschaft-
lich, unternehmenverbandsnah, unternehmensnah, öffentlich, kirchlich,
frei)?

13. Wird die Bundesregierung eine freiwillige Zertifizierung von Anbietern
nach ISO 9000 unterstützen?

14. Wie wird die Bundesregierung in der Arbeitsverwaltung eine personelle
und fachliche Trennung von mittelverwaltender Stelle, der Zuweisung in
Maßnahmen sowie der Evaluierung sicherstellen?

15. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, prinzipiell eine Kofinanzie-
rung durch den Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen und ggf. durch
Unternehmen vorzusehen?

16. Hält die Bundesregierung eine Akkreditierung von Zertifizierungsstellen
für diesen Bereich durch ein Mitglied im deutschen Akkreditierungsrat für
machbar?

17. Welche Teile der beitragsfinanzierten Förderung der beruflichen Weiterbil-
dung klassifiziert die Bundesregierung als Versicherungsleistungen im en-
geren Sinne im Interesse der Beitragszahler und welche Teile klassifiziert
sie als Komponenten einer allgemeinen Sozialpolitik?

18. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, die 70 %-Regelung in
der Geschäftsanweisung der BA im Hinblick auf die Weiterbildungsträger
nach strukturschwachen bzw. strukturstarken Regionen bzw. im Hinblick
auf Weiterbildungsteilnehmer mit problematischem Vermittlungspotential
zu differenzieren?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/596

19. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung einleiten, um der gemeinsa-
men Forderung des Europäischen Gewerkschaftsbundes und der Union der
Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas nach einer Verbesserung der
Anerkennungs- und Bewertungsmechanismen für berufsbezogene in der
Weiterbildung erworbene Kompetenzen nachzukommen?

Berlin, den 12. März 2003
Dirk Niebel
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Markus Löning
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Marita Sehn
Dr. Max Stadler
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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