BT-Drucksache 15/5864

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/5444- Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/5558, 15/5812- Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Vom 29. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5864
15. Wahlperiode 29. 06. 2005

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/5444 –

Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

2. zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/5558, 15/5812 –

Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Walter Schöler, Anja Hajduk und Otto Fricke

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
umsatzsteuerliche Neutralität durch Einbeziehung der bis-
lang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentli-
chen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank be-
dingt sind, in die Umsatzsteuerpflicht herzustellen.
Für die Haushalte der Gebietskörperschaften ergeben sich in
den Kassenjahren 2005 bis 2010 die nachfolgenden Auswir-
kungen:

Drucksache 15/5864 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Finanzielle Auswirkungen eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
(Steuermehr-/-mindereinnahmen (-) in Mio. )

lfd.Nr. Maßnahme Steuer-art/Gebiets-körper-schaft

Volle
Jahres-
wirkung1)

Kassenjahr

20052) 2006 2007 2008 2009 2010
1 § 4 Nr. 9 Buchstabe b Satz 1 UStG

Einbeziehung der Umsätze derzugelassenen öffentlichenSpielbanken in dieUmsatzsteuerpflicht

USt
Insg.3) + 60 + 12 + 36 + 44 + 52 + 60 + 60
Bund + 32 + 6 + 19 + 23 + 28 + 32 + 32
Länder + 27 + 5 + 16 + 20 + 23 + 27 + 27
Gem. + 1 + 1 + 1 + 1 + 1 + 1 + 1

2 Finanzielle Auswirkungen einesZwanzigsten Gesetzes zurÄnderung desUmsatzsteuergesetzes

USt
Insg.3) + 60 + 12 + 36 + 44 + 52 + 60 + 60
Bund + 32 + 6 + 19 + 23 + 28 + 32 + 32
Länder + 27 + 5 + 16 + 20 + 23 + 27 + 27
Gem. + 1 + 1 + 1 + 1 + 1 + 1 + 1

Anmerkungen:
1) Wirkung für einen vollen (Besteuerungs-)Zeitraum von 12 Monaten.
2) Berechnung erfolgte unter der Annahme, dass das Gesetz zum 1. Juli 2005 in Kraft tritt.
3) Die Berechnung weist Auswirkungen gegenüber der geltenden nationalen Rechtslage aus.

Mit der Änderung werden darüber hinaus 200 Mio. Euro jährliche Mindereinnahmen vermieden, die bei einer Ausdehnung der Steuerbefreiung
auf gewerbliche Glücksspielanbieter entstünden.

Die vom federführenden Finanzausschuss beschlossene
Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG bei der Veräu-
ßerung von Binnenschiffen führt zu geringfügigen, nicht
bezifferbaren Steuermindereinnahmen.
Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe einver-
nehmlich fürmitderHaushaltslagedesBundesvereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes ist für die Folgejahre ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Finanz-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 29. Juni 2005

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Walter Schöler
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Otto Fricke
Berichterstatter

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