BT-Drucksache 15/5607

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/15/5446 (neu) - Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Freibetragsneuregelungsgesetz) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/5271- Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Arbeitslosengeld II im Interesse einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt verbessern

Vom 1. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5607
15. Wahlperiode 01. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/5446 (neu) –

Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Freibetragsregelungen
für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Freibetragsneuregelungsgesetz)

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/5271 –

Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Arbeitslosengeld II im Interesse einer
Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt verbessern

A. Problem
Zu Buchstabe a
Die geltende Regelung der Freibeträge für Arbeitslosengeld-II-Bezieher wird
teilweise als wenig transparent und nicht ausreichend zur Aufnahme einer Er-
werbstätigkeit empfunden. Fehlanreize wirken auch im oberen (bedarfsdecken-
den) Einkommensbereich.
Zu Buchstabe b
Die derzeitigen Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Arbeitslosengeld II bieten
keinen Anreiz zur Aufnahme einer Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt.

B. Lösung
Zu Buchstabe a
Höhere Freibeträge in allen Einkommensbereichen, vereinfachte Lösung für die
Einkommensanrechnung, Schaffung von Anreizen durch Modifikation des Ein-
stiegsgeldes im oberen Einkommensbereich.
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
der FDP

Drucksache 15/5607 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Zu Buchstabe b
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bei einem Hinzuverdienst bis zu 600 Euro
monatlich einen Freibetrag von 40 Prozent vorsieht.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Zu Buchstabe a
Durch die höhere Freistellung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind Mehr-
belastungen von insgesamt ca. 480 Mio. Euro jährlich zu erwarten. Dem stehen
Entlastungen insbesondere durch das Eingehen zusätzlicher Arbeitsverhältnisse
durch die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen von insgesamt ca. 320 Mio. Euro
jährlich gegenüber. Es ist daher mit einer Nettobelastung der öffentlichen Haus-
halte in Höhe von ca. 160 Mio. Euro jährlich zu rechnen.
Zu Buchstabe b
Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5607

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/5446 (neu) – mit folgenden Maßgaben,

im Übrigen unverändert anzunehmen:
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:
,4a. Nach § 36 wird folgender § 36a eingefügt:

㤠36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

Verzieht eine Person vom Ort ihres bisherigen gewöhnlichen
Aufenthalts in ein Frauenhaus, ist der kommunale Träger der Leis-
tungen nach diesem Buch am bisherigen gewöhnlichen Aufent-
haltsort verpflichtet, dem nach § 36 Satz 2 zuständigen kommuna-
len Träger am Ort des Frauenhauses die Kosten für die Zeit des
Aufenthaltes im Frauenhaus zu erstatten.“ ‘

b) In Nummer 6 wird § 67 wie folgt gefasst:
㤠67

Freibetragsneuregelungsgesetz
Die §§ 11 und 30 in der bis zum 30. September 2005 geltenden Fas-

sung sind weiterhin anzuwenden für Bewilligungszeiträume (§ 41
Abs. 1 Satz 4), die vor dem 1. Oktober 2005 beginnen, längstens jedoch
bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.“

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 1 Nr. 4a am ersten Tag
des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.“;

b) den Antrag – Drucksache 15/5271 – abzulehnen.

Berlin, den 1. Juni 2005

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Rainer Wend Klaus Brandner
Vorsitzender Berichterstatter

Drucksache 15/5607 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Klaus Brandner

A. Allgemeiner Teil
I. Überweisungen und Voten der mitberatendenAusschüsse
Der Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN auf Drucksache 15/5446 (neu)
ist in der 176. Sitzung des Deutschen Bundestages am
13. Mai 2005 an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
zur federführenden Beratung und an den Finanzausschuss,
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und den Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung
zur Mitberatung sowie an den Haushaltsausschuss gemäß
§ 96 GO überwiesen worden.
Der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/5271 ist
in der 176. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Mai
2005 an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zur feder-
führenden Beratung und an den Innenausschuss, den Finanz-
ausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Ausschuss
für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Mitberatung über-
wiesen worden.
a) Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5446 – neu –
Der Finanzausschuss und der Ausschuss für Gesundheit
und Soziale Sicherung haben den Gesetzentwurf in ihren
Sitzungen am 1. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP emp-
fohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden
Änderungsanträge anzunehmen. Der Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Gesetzentwurf in
seiner Sitzung am 1. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenenthaltung der Fraktion der FDP
empfohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegen-
den Änderungsanträge anzunehmen.
b) Antrag auf Drucksache 15/5271
Der Innenausschuss, der Finanzausschuss, der Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der
Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung haben
den Antrag in ihren Sitzungen am 1. Juni 2005 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP empfohlen, den Antrag abzulehnen. DerHaus-
haltsausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 1. Juni
2005 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/
CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
a) Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5446 (neu)
Mit dem Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5446 – neu –
wollen die Fraktionen SPD undBÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN
und die Fraktion der CDU/CSU die Freibetragsregelun-

gen für erwerbsfähige Hilfebedürftige neu fassen. Ziel ist
es, Arbeitslosen stärkere Anreize als bisher zur Aufnahme
oder Fortsetzung einer Tätigkeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu bieten. Damit sollen sie mittelfristig aus
eigenen Kräften und ohne die Grundsicherung für Arbeitsu-
chende ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Frak-
tionen wollen deshalb in allen Einkommensbereichen höhere
Freibeträge für Erwerbstätigkeit einräumen, zugleich aber
auch eine einfachere Lösung für die Einkommensanrech-
nung schaffen. Vorgesehen ist die Einführung eines Grund-
freibetrages von 100 Euro, bis zu dem das Einkommen nicht
berücksichtigt wird. Um mögliche Härten zu vermeiden,
sollen die Betroffenen bei sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung und damit bei Einkommen oberhalb von
400 Euro monatlich die Möglichkeit erhalten, höhere Beträ-
ge, vor allem bei den mit der Erzielung des Einkommens
verbundenen notwendigen Ausgaben, nachzuweisen. Der
Grundfreibetrag soll bei mehreren Beschäftigungen nur ein-
mal abgesetzt werden können. Durch die höheren Hinzu-
verdienstgrenzen soll die Hilfebedürftigkeit künftig erst bei
höheren Einkünften entfallen. Die Freibeträge bei Er-
werbstätigkeit sollen nur noch in zwei Stufen und aus dem
Bruttoeinkommen ermittelt werden. SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen damit erreichen, dass
gering entlohnte Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt mit
ergänzendem Bezug von Arbeitslosengeld II attraktiver ist
als die Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-
Jobs). Die Einführung einer Kinderkomponente bedeutet
dem Gesetzentwurf zufolge, dass Freibeträge oberhalb eines
Einkommens von 1 200 Euro monatlich nur für Hilfebedürf-
tige mit mindestens einem Kind eingeräumt werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

b) Antrag auf Drucksache 15/5271
Mit dem Antrag auf Drucksache 15/5271 verlangt die Frak-
tion der FDP die Vorlage eines Gesetzentwurfs durch die
Bundesregierung, der für Empfänger von Arbeitslosengeld II
die Anhebung des Freibetrags bei einem Hinzuverdienst
von bis zu 600 Euro imMonat auf 40 Prozent vorsieht. Nach
der jetzigen Regelung blieben von einem Hinzuverdienst
von bis zu 400 Euro nur 15 Prozent, also maximal 60 Euro,
anrechnungsfrei, heißt es zur Begründung. Damit stünden
sich diejenigen, die mit einer geringfügigen Beschäftigung
zu ihrem Arbeitslosengeld II etwas hinzuverdienen, schlech-
ter als nach der vorherigen Rechtslage. Damals sei Arbeits-
losenhilfeempfängern wenigstens ein Grundfreibetrag von
165 Euro monatlich verblieben. Derzeit könnten die Arbeits-
losengeld-II-Empfänger ihr Einkommen entweder dadurch
verbessern, dass sie einen Job in der freienWirtschaft anneh-
men und einen Entzug der Transferzahlungen von 85 Prozent
bei einem Verdienst bis 400 Euro in Kauf nehmen, oder aber
eine gemeinnützige Tätigkeit beginnen, bei der zwischen
einem und zwei Euro pro Stunde als Mehraufwandsentschä-
digung gezahlt wird. Damit könnten monatlich bis zu
200 oder 300 Euro hinzuverdient werden, die nicht auf das
Arbeitslosengeld II angerechnet werden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5607

Die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem zweiten
Arbeitsmarkt oder Schwarzarbeit sei damit im Vergleich zu
einer Hinzuverdienstmöglichkeit auf dem ersten Arbeits-
markt finanziell deutlich attraktiver. Damit seien mit Blick
auf die angestrebte Integration Langzeitarbeitsloser in den
ersten Arbeitsmarkt die Anreize falsch gesetzt. Die Arbeits-
aufnahme im ersten Arbeitsmarkt mit höheren Integra-
tionschancen müsse stärker gefördert werden. Jede Bemü-
hung, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, müsse
belohnt werden, heißt es im Antrag der Liberalen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

III. Beratung und Abstimmungsergebnis imfederführenden Ausschuss
DerAusschuss fürWirtschaft und Arbeit hat die Beratung
der Vorlagen in seiner 94. Sitzung am 1. Juni 2005 auf-
genommen und abgeschlossen. Der zur abschließenden
Beratung von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachte Änderungsantrag auf Ausschuss-
drucksache 15(9)1956 wurde einstimmig angenommen in
Verbindung mit einem weiteren, als Tischvorlage einge-
brachten Änderungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit folgendem Wortlaut:
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 1 Nr. 4a am
ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in
Kraft.“

Begründung:
Zu Nummer 1
Folgeänderung zu Nummer 2.
Zu Nummer 2
Die in Artikel 1 Nr. 4a eingefügte Kostenerstattungsregelung
bei Aufenthalt im Frauenhaus soll auf Grund der Zielsetzung
der Regelung, die einseitige Kostenbelastung derjenigen
kommunalen Träger nach dem SGB II zu vermeiden, die ein
Frauenhaus unterhalten, sobald als möglich in Kraft treten.
Der von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachte Änderungsantrag auf Ausschuss-
drucksache 15(9)1957 wurde ebenfalls einstimmig ange-
nommen.
Die Vertreter der Fraktion der SPD betonten, dass die jetzt
vorgenommenen Regelungen stärkere Anreize als bislang
zur Aufnahme oder Weiterführung einer Erwerbstätigkeit
auf dem ersten Arbeitsmarkt böten, für die Leistungsbezie-
her größere Transparenz schafften und damit leichter nach-
vollziehbar seien. Die neuen Regelungen seien besser hand-
habbar. Es sei zu begrüßen, dass sich die Union diesen
Vorstellungen der Koalition habe anschließen können, die
man schon viel früher im Interesse der betroffenen Men-
schen hätte haben können, wenn man sich bei den Beratun-
gen zu Hartz IV im Vermittlungsausschuss darauf hätte eini-
gen können.
Die Vertreter der Fraktion der CDU/CSU machten deutlich,
dass sie allen Regelungen zustimmen würden, die das Er-
gebnis des „Job-Gipfels“ umsetzten. Dies sei im Interesse

der Menschen, die sich bemühten, aus eigenen Kräften ihren
Lebensunterhalt möglichst ohne Unterstützung der Grund-
sicherung für Arbeitssuchende bestreiten zu können. Wün-
schenswert sei zwar ein schnelles Inkrafttreten, aber man sei
auch einverstanden mit dem Wunsch der Bundesregierung
und der Bundesanstalt für Arbeit, das Inkrafttreten der Ge-
setzesänderung auf den 1. Januar 2006 zu verschieben, um
die technische Umsetzung zu gewährleisten. Man werde
nicht die Verantwortung dafür übernehmen, wenn es zu tech-
nischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der jetzt getrof-
fenen Regelungen komme, die ab dem 1. Oktober 2005 gel-
ten sollen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass
die gefundene Freibetragsregelung gemeinsam auf den Weg
gebracht werden könne, denn jeder habe gewusst, dass die
bisherige Praxis eine Verschlechterung der Rechtslage vor
Hartz IV bedeutet habe. Nun werde dieser „schwarze Fleck“
endlich korrigiert und damit die Menschen unterstützt, die
dafür arbeiteten, dass sie auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß
fassen können.
Die Mitglieder der Fraktion der FDP hoben hervor, dass die
Freude über die breite Mehrheit für eine Verbesserung der
Hinzuverdienstmöglichkeiten – wie die Liberalen bereits im
Vermittlungsausschuss zu Hartz IV gefordert hätten – auf
ihrer Seite groß sei. Allerdings stellten die Vorschläge in
ihrem Antrag den besseren Anreiz für die Aufnahme einer
Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt dar, weshalb man sich bei
der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme ent-
halten werde.
Ein Vertreter des BMWA informierte den Ausschuss da-
rüber, dass die Bundesagentur für Arbeit und der Dienstleis-
ter für die technische Umsetzung der Neuregelungen darauf
hingewiesen hätten, dass eine entsprechende Programmie-
rung der A2LL-Software nicht vor dem 1. Januar 2006 mög-
lich sei und daher im Hinblick auf das Inkrafttreten zum
1. Oktober 2005 eine Umgehungslösung gefunden werden
müsse. Dies werde die ARGEn und die zugelassenen kom-
munalen Träger mit erheblichen Arbeiten im Leistungs-
bereich belasten.
Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der FDP
beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/5446 (neu) in der Fas-
sung der angenommenen Änderungsanträge zu empfehlen.
Der Ausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP beschlossen, dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
15/5271 zu empfehlen.

B. Besonderer Teil
Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird – soweit sie
nicht im Verlauf der Ausschussberatungen nicht geändert
oder ergänzt wurden – auf den Gesetzentwurf verwiesen.
Hinsichtlich der vom Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
geänderten oder neu eingefügten Vorschriften ist Folgendes
zu bemerken:

Drucksache 15/5607 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Zu Artikel 1
Zu § 36a – neu –
Mit dem Umzug einer von Gewalt betroffenen Frau in ein
Frauenhaus wird regelmäßig der gewöhnliche Aufenthalt am
Standort des Frauenhauses begründet. Diese Auslegung wird
auch durch die herrschende verwaltungsgerichtliche Recht-
sprechung im Rahmen des BSHG bestätigt. Gemäß § 36
SGB II sind dann die dortigen Träger der Leistungen nach
diesem Buch zuständig. Damit erhalten von Gewalt betroffe-
ne Frauen und ihre Kinder ihre Leistungen nach diesem
Buch am Ort des Frauenhauses, Gefährdungssituationen am
bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort werden vermieden.
Durch die Regelung wird eine einseitige Kostenbelastung
derjenigen kommunalen Träger nach dem SGB II vermie-
den, die ein Frauenhaus unterhalten. Denn die weit überwie-
gende Zahl der Frauenhausbewohnerinnen können Leistun-
gen nach dem SGB II erhalten.
Zu § 67
Anders als bisher vorgesehen soll die Anwendung der neuen
Rechtslage nicht davon abhängig gemacht werden, ob der er-

werbsfähige Hilfebedürftige im Leistungsbezug steht. Ent-
scheidend soll sein, wann der Bewilligungszeitraum begon-
nen hat. Damit wird sichergestellt, dass die Anwendung der
Neuregelung nicht davon abhängig ist, ob dem Betreffenden
die beantragten Leistungen rechtzeitig zu Monatsbeginn
oder verspätet bewilligt worden sind.
Auf den Tatbestand der „wesentlichen Änderung“ wird ver-
zichtet, um für die ARGEn und die zugelassenen kommuna-
len Träger zusätzlichen Prüfaufwand zu vermeiden.

Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zu Nummer 2.

Zu Buchstabe b
Die in Artikel 1 Nr. 4a eingefügte Kostenerstattungsregelung
bei Aufenthalt im Frauenhaus soll auf Grund der Zielsetzung
der Regelung, die einseitige Kostenbelastung derjenigen
kommunalen Träger nach dem SGB II zu vermeiden, die ein
Frauenhaus unterhalten, sobald als möglich in Kraft treten.

Berlin, den 1. Juni 2005

Klaus Brandner
Berichterstatter

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