BT-Drucksache 15/5588

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/5428- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien (jetzt: Serbien und Montenegro) vom 9. Juni 1999

Vom 1. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5588
15. Wahlperiode 01. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/5428 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlings-
rückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo
auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens
zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen
der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien (jetzt: Serbien und
Montenegro) vom 9. Juni 1999

A. Problem
Die Stabilität des Kosovo wird nach wie vor durch eine hohe Kriminalitätsrate,
ethnische Gegensätze und politischen Extremismus gefährdet. Andererseits tritt
der Prozess zur Gestaltung der politischen Zukunft des Kosovo im Jahr 2005 in
eine entscheidende Phase. Der Stand der Umsetzung der grundlegenden demo-
kratischen und rechtsstaatlichen Standards für das Kosovo soll umfassend be-
urteilt werden. Es bleibt das Ziel der internationalen Gemeinschaft, die Grund-
lagen für selbsttragenden Frieden und Demokratie in der Region zu schaffen,
die eine Präsenz internationaler militärischer Kräfte nicht mehr länger erforder-
lich machen. Hierfür muss der laufende politische Prozess in einem sicheren
und stabilen Umfeld stattfinden. In enger Zusammenarbeit mit UNMIC bleibt
KFOR Garant der inneren Stabilität des Kosovo und damit ein unverzichtbarer
Bestandteil der Sicherheitsstruktur des Kosovo. Daher ist eine Fortführung der
KFOR-Mission unerlässlich.
Grundlage des Beschlusses ist die von der Bundesregierung am 4. Mai 2005 be-
schlossene Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicher-
heitspräsenz im Kosovo über den 11. Juni 2005 hinaus unter Fortgeltung der
Regelungen des Beschlusses vom 9. Mai 2001, dem der Deutsche Bundestag
am 1. Juni 2001 zugestimmt hatte. Der Beschluss schließt sich an an die
Beschlüsse vom 8. Mai 2002 (Zustimmung des Bundestages 7. Juni 2002,
Bundestagsdrucksache 14/8991), 21. Mai 2003 (Zustimmung des Deutschen
Bundestages 5. Juni 2003, Bundestagsdrucksache 15/1013) und vom 19. Mai
2004 (Zustimmung des Deutschen Bundestages 27. Mai 2004, Bundestags-
drucksache 15/3175). Voraussetzung für den Einsatz der Kräfte bleibt ein Man-

Drucksache 15/5588 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

dat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und ein entsprechender Be-
schluss des NATO-Rates sowie die konstitutive Zustimmung des Deutschen
Bundestages.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Antrags

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5588

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/5428 anzunehmen.

Berlin, den 1. Juni 2005

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Uta Zapf
Berichterstatterin

Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Drucksache 15/5588 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Uta Zapf, Karl-Theodor von und zu Guttenberg,
Marianne Tritz und Dr. Rainer Stinner

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/5428 in seiner 175. Sitzung am 12. Mai
2005 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss zur feder-
führenden Beratung sowie an den Rechtsausschuss, den
Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe und den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie
an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 82. Sitzung
am 1. Juni 2005 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
60. Sitzung am 1. Juni 2005 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 64. Sitzung am 1. Juni 2005
beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 66. Sitzung am
1. Juni 2005 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, FDP und einer Stimme aus der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen eine Stimme
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Zustim-
mung.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 64.
Sitzung am 1. Juni 2005 beraten und empfiehlt einstimmig
die Annahme.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 1. Juni 2005
Uta Zapf
Berichterstatterin

Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

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