Vom 1. Juni 2005
Deutscher Bundestag Drucksache 15/5585
15. Wahlperiode 01. 06. 2005
Antrag
der Abgeordneten Annette Faße, Renate Gradistanac, Bettina Hagedorn,
Gabriele Hiller-Ohm, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Brunhilde Irber, Ute Kumpf,
Tobias Marhold, Heinz Paula, Siegfried Scheffler, Dagmar Schmidt (Meschede),
Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Ludwig Stiegler, Engelbert Wistuba, Franz
Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Werner Schulz (Berlin),
Volker Beck (Köln), Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Öffnungszeiten der Außengastronomie während der Fußballweltmeisterschaft
2006 flexibel handhaben
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland freut sich auf die Fußballweltmeisterschaft 2006. Sie wird ein
sportliches Großereignis mit mehr als einer Million Besuchern aus allen Teilen
der Erde werden. Es wird mit mehr als 5,5 Millionen Übernachtungen gerech-
net – eine große Chance für Hotellerie und Gastronomie. Die Städte und Re-
gionen Deutschlands werden sich gastfreundlich präsentieren und mit ihren
Kulturangeboten, Sehenswürdigkeiten und Erholungsangeboten für Deutsch-
land als Urlaubsland werben.
Wo Wettkämpfe stattfinden wird auch gefeiert. Auch hierfür wird unser Land
den internationalen Gästen beste Möglichkeiten schaffen. Bei den zu treffenden
Entscheidungen über die Öffnungszeiten der Außengastronomie sollte beachtet
werden, dass Deutschland die einmalige Chance hat, sich gegenüber den Gäs-
ten als tolerantes, weltoffenes und lebenswertes Land darzustellen.
Die Sperrzeit für Biergärten liegt derzeit meistens bei 22 Uhr.
Die Länder Hamburg und Niedersachsen haben – bereits für den im Juni 2005
stattfindenden Confederations-Cup – Öffnungszeiten im gastronomischen
Außenbereich bis 24 Uhr erlaubt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Länder darin zu ermutigen, Maßnahmen zu ergreifen, die die touris-
tischen Metropolen attraktiver für ihre Besucher machen;
2. an der Zuständigkeit der Länder bei der Regelung der Sperrzeiten festzuhal-
ten. Die Länder wollen und können in ihrem Verantwortungsbereich selbst-
ständig entscheiden;
Drucksache 15/5585 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
3. gegenüber den Ländern anzuregen, beim Confederations-Cup in diesem Jahr
und bei der Weltmeisterschaft längere Öffnungszeiten zuzulassen;
4. Freiluftgaststätten auch weiterhin vom Anwendungsbereich der TA Lärm
auszunehmen. Hier gelten lediglich die Grundpflichten des § 22 des Bundes-
immissionsschutzgesetzes. Flexible Lösungen für zeitlich begrenzte Groß-
ereignisse sind immer möglich. Jedoch sollte sowohl dem berechtigten
Ruhebedürfnis der Anwohner als auch dem sozialen Bedürfnis der Gaststät-
tenbesucher als auch den wirtschaftlichen Interessen der Außengastronomie-
betreiber jeweils angemessen Rechnung getragen werden.
Berlin, den 1. Juni 2005
Franz Müntefering und Fraktion
Karin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion