BT-Drucksache 15/5537

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/2135- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichsvermögen-Gesetzes

Vom 25. Mai 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5537
15. Wahlperiode 25. 05. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/2135 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Reichsvermögen-Gesetzes

A. Problem
Das Reichsvermögen-Gesetz vom 16. Mai 1961, mit dem der Bund gemäß
Artikel 134 Abs. 4 des Grundgesetzes die in Artikel 134 Abs. 3 des Grund-
gesetzes angeordnete Aufteilung ehemaligen Reichsvermögens zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden teilgeregelt hatte, galt – anders als in allen an-
deren Ländern – aufgrund einer Sondervorschrift für Berlin zunächst nicht.
Nach Auffassung des Landes Berlin bedarf der Wegfall des ursprünglichen
Berlinvorbehalts einer ausdrücklichen Regelung mit der Folge eines erneuten
Beginns der Antragsfrist. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Son-
derregelung für Berlin bereits mit dem Sechsten Überleitungsgesetz vom
25. September 1990 entfallen.

B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/2135.
Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/2135.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/5537 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf des Bundesrates – Drucksache 15/2135 – abzulehnen.

Berlin, den 11. Mai 2005

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Otto Fricke
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5537

Bericht der Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme,
Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Anja Hajduk und Otto Fricke

I. Verfahrensablauf
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 97. Sitzung am
11. März 2004 den Gesetzentwurf des Bundesrates auf
Drucksache 15/2135 – Entwurf eines Gesetzes zur Ände-
rung des Reichsvermögen-Gesetzes – zur federführenden
Beratung an den Haushaltsausschuss und zur Mitberatung
an den Rechtsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Nach Auffassung des Landes Berlin gelten aufgrund der
Sondervorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 1 des Reichsvermö-
gen-Gesetzes die Bestimmungen über das so genannte
Rückfallvermögen (§ 5 Reichsvermögen-Gesetz) nicht in
Berlin. Eine besondere Regelung für Berlin, die sich der
Bundesgesetzgeber seinerzeit in Verbindung mit dem vorge-
nannten Geltungsausschluss vorbehalten hatte (§ 19 Abs. 1
Satz 2 Reichsvermögen-Gesetz) gebe es bis heute nicht.
Diese Sondervorschrift soll nach dem Willen des Antrag-
stellers so geändert werden, dass auch dem Land Berlin die
Durchsetzung seines Anspruchs gegen den Bund auf He-
rausgabe des vom Bund für eigene Zwecke nicht benötigten
Teils des sogenannten Rückfallvermögens (vormals unent-
geltlich dem Deutschen Reich überlassene Vermögens-
rechte) ermöglicht wird. Nach Auffassung der Bundesregie-
rung bedarf es einer solchen Regelung nicht, da der Berlin-

vorbehalt seit der deutschen Einigung entfallen ist und das
Reichsvermögen-Gesetz seitdem in Berlin gilt.

III. Stellungnahme desmitberatendenAusschusses
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf des Bundes-
rates auf Drucksache 15/2135 in seiner 79. Sitzung am
11. Mai 2005 beraten und einvernehmlich empfohlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisim federführenden Ausschuss
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf des Bun-
desrates – Drucksache 15/2135 – in seiner 75. Sitzung am
11. Mai 2005 abschließend beraten. Er beschloss einver-
nehmlich, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den
Gesetzentwurf abzulehnen.
Selbst wenn man der Auffassung des Landes Berlin wäre,
bedürfte es einer differenzierten Regelung, um Berlin nicht
besser zu behandeln als die anderen Bundesländer, die alle
nach 1962 frei gewordenen Grundstücke gegen Entgelt er-
werben mussten. Diesen Kriterien trägt der Vorschlag des
Bundesrates nicht Rechnung und hätte schon aus diesem
Grunde abgelehnt werden müssen.

Berlin, den 11. Mai 2005
Jochen-Konrad Fromme
Berichterstatter

Bernhard Brinkmann (Hildesheim)
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Otto Fricke
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.