BT-Drucksache 15/5508

Auswirkungen einer Doppelförderung von Landwirten in der Schweiz auf den Grundstücks- und Landpachtverkehr in Baden-Württemberg

Vom 11. Mai 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5508
15. Wahlperiode 11. 05. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Homburger, Ernst Burgbacher, Hans-Michael Goldmann,
Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Günther
Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern),
Detlef Parr, Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Auswirkungen einer Doppelförderung von Landwirten in der Schweiz auf den
Grundstücks- und Landpachtverkehr in Baden-Württemberg

Im deutschen Grenzgebiet zur Schweiz ist seit längerem zu beobachten, dass
vermehrt Landwirte aus der Schweiz Landkäufe und -pachten in Baden-
Württemberg tätigen. Um die Verwerfungen durch Veräußerungen und Verpach-
tungen landwirtschaftlicher Grundstücke an Landwirte aus der Schweiz mit er-
heblichenNachteilen für die Agrarstruktur im deutsch-schweizerischenGrenzge-
biet abzumildern, wurde auf Initiative des Landes Baden-Württemberg vom
Bundesrat am 5. November 2004 ein Gesetzentwurf zur Änderung des Grund-
stücks- und des Landpachtverkehrsgesetzes (Bundestagsdrucksache 15/4535)
beschlossen, der sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet.
Neue Aktualität hat das Thema durch verschiedene Presseverlautbarungen
(dpa-lsw vom 5. Mai 2005) erhalten, wonach Landwirte aus der Schweiz zu-
künftig eine Doppelförderung erhalten sollen. Laut Medienberichten können
diese zusätzlich zu den ohnehin höheren Agrarsubventionen in der Schweiz
Ansprüche auf die in der Europäischen Union neu eingeführte Flächenprämie
erheben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Form und in welcher Höhe werden Landwirte, nach Kenntnis der

Bundesregierung, in der Schweiz für ihre agrarischen Produkte oder sonsti-
gen Leistungen durch staatliche Mittel gefördert (Aufschlüsselung nach Pro-
dukten und der jeweiligen Höhe der Förderung)?

2. Welche relativen und absoluten Unterschiede bestehen hinsichtlich der staat-
lichen Förderung von Agrarprodukten zwischen der Schweiz und Deutsch-
land?

3. Welche Auswirkungen haben mögliche Unterschiede dieser Förderung auf
Seiten Deutschlands und der Schweiz auf die heimischen Betriebe und die
Agrarstruktur im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet?

Drucksache 15/5508 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Wie hat sich der Grundstücks- und Landpachtverkehr in Baden-Württem-
berg mit Landwirten aus der Schweiz in den vergangenen Jahren bis heute
entwickelt?

5. Trifft es zu, dass Landwirte aus der Schweiz ihre in Deutschland erzeugten
Produkte zollfrei in die Schweiz importieren und zu dort üblichen höheren
Preisen veräußern dürfen?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Umstand?

6. Treffen Medienberichte zu, wonach Landwirte aus der Schweiz eine Dop-
pelförderung in Anspruch nehmen können, da sie neben den höheren
Agrarsubventionen der Schweiz auch die in 2005 neu eingeführte Flächen-
prämie der Europäischen Union für in Baden-Württemberg bewirtschaftete
Flächen beanspruchen dürfen?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?

7. Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung möglich,
um mögliche den Wettbewerb verzerrende Wirkungen einer Doppelförde-
rung zu verhindern?

8. Welche agrarstrukturellen und für den Wettbewerb relevanten Argumente
sprechen für die Initiative des Landes Baden-Württemberg (Bundestags-
drucksache 15/4535)?

9. Wird die Bundesregierung diese Initiative des Landes Baden-Württemberg
unterstützen?
Falls nein, weshalb nicht?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit des deutsch-schwei-
zerischen Zollabkommens aus dem Jahre 1958 mit dem Agrarabkommen
von 1999 unter dem Gesichtspunkt vergleichbarer Wettbewerbsbedingun-
gen in den betroffenen Ländern?

Berlin, den 11. Mai 2005
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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