BT-Drucksache 15/5498

Verbraucherpolitische Erfahrungen mit Schlichtungssystemen in der Kreditwirtschaft

Vom 11. Mai 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5498
15. Wahlperiode 11. 05. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Daniel
Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga
Daub, Jörg van Essen, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz
Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald
Leibrecht, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard
Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Verbraucherpolitische Erfahrungen mit Schlichtungssystemen
in der Kreditwirtschaft

Verfahren der alternativen Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution – so
genannte ADR-Verfahren) kommen in Deutschland und Europa zunehmend
größere Bedeutung zu. Grundsätzlich bieten sie die Möglichkeit, vor dem Hin-
tergrund unverändert überlasteter Gerichte, Streitigkeiten nicht nur schnell und
unbürokratisch beizulegen, sondern dies auch zu für alle Beteiligte geringeren
Kosten zu leisten. Insofern können sie für Verbraucher wie Unternehmen vor-
teilhaft sein, vor allem, wenn die Kosten einer Regelung auf dem Rechtsweg in
krassem Missverhältnis zum Streitwert stehen.
Die Förderung derartiger Verfahren zur alternativen Streitbeilegung stand be-
reits in der Vergangenheit im Fokus der Europäischen Kommission (siehe die
diesbezüglichen Kommissionsempfehlungen 98/257/EG sowie 2001/310/EG,
in denen Grundsätze für ADR-Verfahren niedergelegt wurden). In Deutschland
finden sich solche Verfahren mit privaten Schlichtungs- bzw. Ombudsstellen
insbesondere im Bereich der Kreditwirtschaft. So beispielsweise im Rahmen
der Beleihung nach dem Überweisungsgesetz oder bei der Neuregelung des
Fernabsatzes von Finanzdienstleistungen. Auch die freiwillige Übereinkunft
der Kreditwirtschaft zu einem „Girokonto für jedermann“ kennt solche Streit-
beilegungsverfahren.
Die Stärke alternativer Verfahren zur Streitbeilegung liegt gerade darin, dass sie
weniger verrechtlicht und somit nicht zu Parallelinstitutionen der staatlichen
Gerichte geworden sind. Komplexe Regularien für die Verfahrensbeteiligten
können deshalb kontraproduktiv wirken. Vielmehr müssen die Erfahrungen aus
dem Bereich der Kreditwirtschaft im Interesse einer eigenverantwortlichen,
effizienten und kostengünstigen außergerichtlichen Konfliktlösung genau eva-
luiert und gegebenenfalls für andere Bereiche nutzbar gemacht werden.

Drucksache 15/5498 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlichtungssysteme bestehen in der Kreditwirtschaft (getrennt

nach Institutsgruppen und Geschäftssparten)?
2. Für Kunden welcher Institute oder Institutsgruppen – ggf. auch für welche

Geschäftssparten – besteht kein Schlichtungssystem?
3. Welche der Schlichtungssysteme in Nummer 1 sind auf dem Gebiet des

Überweisungsrechts, des Missbrauchs von Zahlungskarten bzw. des Fern-
absatzes von Finanzdienstleistungen beliehen?

4. Hält die Bundesregierung die Durchdringung mit Schlichtungssystemen in
der Kreditwirtschaft für ausreichend oder sieht sie hier Handlungsbedarf?

5. Welche Anforderungen müssen Schlichtungssysteme erfüllen, um sich
nach Nummer 3 beleihen zu lassen?

6. Wie haben sich seit dem Jahr 2000 die Fallzahlen – gegliedert nach den
Bereichen Girokonto für jedermann, Überweisungsrecht und ggf. weiterer
Geschäftssparten – in den in Nummer 1 aufgeführten Schlichtungssyste-
men entwickelt?

7. Wie hoch war in den in Frage 6 aufgeführten Fällen der prozentuale Anteil
der Schlichtungsergebnisse zugunsten der Kunden bzw. der Banken?

8. Sind der Bundesregierung ähnliche Schlichtungssysteme in anderen EU-
Staaten bekannt?

9. Wie rekrutieren die verschiedenen Schlichtungssysteme die Schlichter und
welchen beruflichen Hintergrund haben diese Schlichter?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Schlichter der
verschiedenen Schlichtungssysteme?

11. Ist der Bundesregierung bekannt, über welche jährlichen Budgets die ver-
schiedenen Schlichtungsstellen verfügen?

12. Welche Schlichtungssysteme veröffentlichen Jahresberichte?
13. Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität, den Umfang und

die Verfügbarkeit der verschiedenen Jahresberichte?
14. In welcher Form werden die verschiedenen Schlichtungssysteme dem Ver-

braucher bekannt gemacht und in welchem Umfang wird in den Banken
und Sparkassen auf die einzelnen Schlichtungssysteme hingewiesen?

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Akzeptanz der
Schlichtungssysteme beim Verbraucher?

Berlin, den 10. Mai 2005
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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