BT-Drucksache 15/5496

Hemmnisse für die True-Sale-Verbriefung

Vom 10. Mai 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5496
15. Wahlperiode 10. 05. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Leo Dautzenberg, Georg
Fahrenschon, Otto Bernhardt, Klaus-Peter Flosbach, Olav Gutting, Manfred
Kolbe, Patricia Lips, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Peter Rzepka,
Hartmut Schauerte, Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Elke
Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Hemmnisse für die True-Sale-Verbriefung

Die Etablierung eines effizienten True-Sale-Verbriefungsmarktes wäre ein wei-
terer Schritt zur Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland und zur Ver-
besserung der Finanzierungssituation der mittelständischen Wirtschaft. Anders
als bei der synthetischen Verbriefung werden Forderungen insgesamt und nicht
nur ihr Risikoanteil veräußert. Die Eigenkapitalbasis von Unternehmen wird so
liquiditätswirksam gestärkt. Auf Grund der hohen Bedeutung des Mittelstandes
für die deutsche Wirtschaft ist ein funktionierender True-Sale-Verbriefungs-
markt deshalb von besonderem finanz- und wirtschaftspolitischem Interesse.
Bisher sind True-Sale-Verbriefungen in Deutschland lediglich für Bankforde-
rungen, die zudem keine Immobilienkredite sind, getätigt worden. Andere
Bankforderungen bzw. Nichtbankforderungen wurden indessen bisher nicht
True-Sale verbrieft. Hintergrund für diese unterschiedliche und insgesamt nicht
zufriedenstellende Entwicklung dürften auch die rechtlichen Rahmenbedingun-
gen sein. Im Kleinunternehmerförderungsgesetz wurde die Übertragung von
Bankforderungen zum Zwecke der Verbriefung von der Gewerbesteuer befreit.
Für Unternehmens-, Factoring- und Leasingforderungen wurde eine entspre-
chende Gewerbesteuerbefreiung nicht gewährt; die Gewerbesteuerbelastung
macht die Verbriefung zu teuer. Gleichzeitig wird die Verbriefung von Forde-
rungen aus Immobilienkrediten durch die fehlende Möglichkeit der insolvenz-
festen Übertragung von Grundpfandrechten im Insolvenzrecht behindert. Da-
mit stehen rund 50 Prozent aller Bankforderungen nicht für Verbriefungen zur
Verfügung. Am deutschen Pfandbriefmarkt wird die Entwicklung von innova-
tiven Produkten behindert.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung schreibt die Bundesregierung der Entwicklung eines

breiten Marktes für True-Sale-Verbriefungen hinsichtlich der weiteren Ent-
wicklung des Finanzplatzes Deutschland sowie insbesondere hinsichtlich
der Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland zu?

2. Welche Arten von Forderungen (Bankforderungen, Unternehmensforde-
rungen, Factoringforderungen, Leasingforderungen) wurden seit Inkraft-
treten des Kleinunternehmerförderungsgesetzes in Deutschland True-Sale
verbrieft?

Drucksache 15/5496 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
3. Insofern Unterschiede zwischen den einzelnen Forderungsarten bestehen,
wie erklärt die Bundesregierung diese?

4. Wie hat sich die True-Sale-Verbriefung von Bankforderungen gegliedert
nach Kreditarten (insbesondere: Immobilienkredite vs. Sonstige) seit
Inkrafttreten des Kleinunternehmerförderungsgesetzes entwickelt?

5. Insofern Unterschiede zwischen den einzelnen Arten von Bankforderungen
bestehen, wie erklärt die Bundesregierung diese?

6. Ist der Bundesregierung die Studie ‚Verbriefung von Unternehmens-,
Factoring- und Leasingforderungen in Deutschland‘, erstellt von Prof.
Ulrich Hommel für die True-Sale International GmbH, bekannt?

7. Stimmt die Bundesregierung dem Ergebnis dieser Studie zu, wonach eine
Gewerbesteuerbefreiung für die im Titel genannten Forderungsklassen
zum Zwecke der Verbriefung nur vernachlässigbare Steuerausfälle zur
Folge hätte?
Wenn nein, warum nicht, und zu welchem quantitativen Ergebnis kommt
die Bundesregierung hinsichtlich möglicher Steuerausfälle bei einer ent-
sprechenden Gewerbesteuerbefreiung?

8. Plant die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative zur Befreiung der Ver-
briefung von Unternehmens-, Factoring- und Leasingforderungen von der
Gewerbesteuer?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?

9. Welche anderen Hindernisse sieht die Bundesregierung für die Gewerbe-
steuerbefreiung der genannten Forderungsklassen?

10. Sieht die Bundesregierung jenseits der Gewerbesteuerproblematik andere
Hindernisse, die der True-Sale-Verbriefung von Nichtbankforderungen in
Deutschland entgegenstehen?
Wenn ja, welche Bedeutung haben diese und was plant die Bundesregie-
rung zu tun, um diese Hindernisse zu beseitigen?

11. Welche Rolle spielt die insolvenzsichere Übertragung von Grundpfand-
rechten bei der True-Sale-Verbriefung von Immobilienkrediten aus Sicht
der Bundesregierung?

12. Wie beeinflusst die Tatsache, dass eine solche Übertragung im deutschen
Insolvenzrecht bislang nicht vorgesehen ist, aus Sicht der Bundesregierung
die True-Sale-Verbriefung von Forderungen aus Immobilienkrediten sowie
die Entwicklung von innovativen Produkten am deutschen Pfandbrief-
markt?

13. Plant die Bundesregierung eine entsprechende Möglichkeit im Insolvenz-
recht zu schaffen?
Wenn ja, bis wann ist eine Gesetzesänderung geplant, und welches Bundes-
ministerium wird hierbei federführend sein?

Berlin, den 10. Mai 2005
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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