BT-Drucksache 15/5462

Verlagerung von Schwerlastverkehr auf Bundesstraßen stoppen

Vom 11. Mai 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5462
15. Wahlperiode 11. 05. 2005

Antrag
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
Eberhard Otto (Godern), Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Rainer Funke, Dr. KarlheinzGuttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, KlausHaupt,
Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen
Koppelin, Harald Leibrecht, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Rainer Stinner, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Verlagerung von Schwerlastverkehr auf Bundesstraßen stoppen

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Ausmaß der Verlagerungen von Schwerlastverkehr, das durch die Einfüh-
rung der LKW-Maut auf Bundesautobahnen verursacht wurde, ist unterschätzt
worden. Schon kurz nach Einführung der LKW-Maut häuften sich Berichte über
Ausweichverkehre von Autobahnen auf Bundesstraßen. Die Annahme, dass sich
ein solches Ausweichen nicht lohne und deswegen aus kaufmännischen Grün-
den vermieden werde, hat sich nicht bewahrheitet. Vieles spricht dafür, dass ins-
besondere für transeuropäische Verkehre die Zeitersparnis, die durch die Benut-
zung einer mautpflichtigen Strecke erreicht werden kann, nicht immer von aus-
schlaggebender Bedeutung ist. Die betroffenen Städte und Gemeinden haben in-
zwischen auf breiter Front Proteste gegen die zunehmenden Ausweichverkehre
formuliert. Beispielsweise einigten sich in der „Oppenheimer Erklärung“ Reprä-
sentanten von rund 40 Städten und Gemeinden aus fünf Bundesländern auf For-
derungen an die Bundesregierung und das Bundesamt für Güterkraftverkehr zur
Bekämpfung von Ausweichverkehren.
Die Bundesregierung hat bisher auf das Verlagerungsproblem nicht angemessen
reagiert. In Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bun-
destagsdrucksache 15/5210) wird die Vorlage eines Berichtes über die Auswir-
kungen der Mautpflicht auf das nachgeordnete Straßennetz erst für Herbst 2005
angekündigt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass erst nach Vorlage die-
ses Berichtes Entscheidungen darüber getroffen werden sollen, unter welchen
Bedingungen die Mautpflicht auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundes-
straßen ausgedehnt werden kann. Dabei wird auch auf die notwendige Anhö-
rung der EU-Kommission für eine Ausweitung der Maut auf Bundesstraßen
hingewiesen. In einer Arbeitsgruppe von Vertretern des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der Verkehrsminister der Länder am
29. April 2005 wurde lediglich beschlossen, dass Bundesstraßen, die Maut-
preller als dauerhafte Ausweichstrecken benutzen, „möglichst zügig“ in die
mautpflichtigen Straßen einbezogen werden. Angesichts des immer drängender
werdenden Problems bedarf es jedoch der sofortigen Einleitung konkreter Maß-

Drucksache 15/5462 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
nahmen in einem straffen Zeitplan, um unmittelbar nach Vorliegen der techni-
schen Voraussetzungen eineMautpflicht auf den betroffenen Bundesstraßen ein-
führen zu können.
Die Bundesregierung hat in jüngster Zeit wieder darauf hingewiesen, dass für
die Bundesländer die Möglichkeit bestünde, auf den betroffenen Bundesstraßen
durch verstärkte LKW-Kontrollen sowie durch Maßnahmen nach der Stra-
ßenverkehrsordnung, etwa durch Tempolimits, Tonnagebeschränkungen oder
Durchfahrtsverboten, den Ausweichverkehr einzudämmen. Allerdings hat die
Bundesregierung bisher nicht erläutert, wie dabei eine Benachteiligung des städ-
tischen Lieferverkehrs, des regionalen Schwerlastverkehrs und insbesondere des
regionalen Werkverkehrs verhindert werden kann. Die gleiche Problematik er-
gibt sich für den Fall einer Einführung der streckenbezogenen LKW-Maut auf
Bundesstraßen, die schon bisher in gewissem Umfange für regionalen Schwer-
lastverkehr in Anspruch genommen wurden, auf denen nun aber zusätzlich Aus-
weichverkehre des Güterfernverkehrs hinzugekommen sind. Durch die Einfüh-
rung einer allgemeinen Mautpflicht könnten es hier zu schweren Standortnach-
teilen für Regionen kommen, in denen die Bundesstraßen mautpflichtig sind im
Vergleich zu Regionen, in denen eine solche Mautpflicht auf Bundesstraßen
nicht existierten wird. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die gesetzlichen
und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass regionale Schwerlast-
verkehre, insbesondere Werksverkehre, von der Mautpflicht ausgenommen
werden können. Das Ziel muss sein, dass die Mautpflicht zielgenau nur aus-
weichende Fernverkehre trifft.

Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf,
1. bis zum 30. Juni 2005 zumindest einen Zwischenbericht mit den wesent-

lichen Erkenntnissen über die Auswirkungen der Mautpflicht auf das nach-
geordnete Straßennetz anzufertigen und dem Bundestag vorzulegen. Dabei
sollen insbesondere die von den Ausweichverkehren besonders betroffenen
Bundesstraßen mit den entsprechenden Verkehrsdaten aufgeführt werden;

2. bereits jetzt die notwendigen Vorbereitungen für erforderliche Ausdehnun-
gen der Mautpflicht auf Abschnitte von Bundesfernstraßen vorzubereiten.
Insbesondere sollen bereits jetzt Vorgespräche mit der EU-Kommission ge-
führt werden, damit sich nicht erneute Verzögerungen aus der erforderlichen
Anhörung der EU-Kommission ergeben;

3. dem Bau von Ortsumgehungen auf Bundesstraßen eine höhere Priorität als
bisher einzuräumen;

4. die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen zu prüfen bzw. prüfen zu
lassen, wie bei einer Bemautung von Bundesstraßen regionale Schwerlast-
verkehre, insbesondere ortsansässige Werksverkehre und Zulieferverkehre,
von der Mautpflicht ausgenommen werden können.

Berlin, den 11. Mai 2005
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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