BT-Drucksache 15/5401

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Rainer Funke, Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/4560- Für ein modernes Berufsbeamtentum

Vom 26. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5401
15. Wahlperiode 26. 04. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu demAntrag der AbgeordnetenDr. Max Stadler, Rainer Funke, Ernst Burgbacher,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/4560 –

Für ein modernes Berufsbeamtentum

A. Problem
Der Antrag zielt auf eineModernisierung des öffentlichen Dienstes und insoweit
auf eine umfassende Fortentwicklung und Erneuerung des Beamtenrechts.
Begrüßt wird das Eckpunktepapier „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ des
Bundesministeriums des Innern, des dbb beamtenbund und tarifunion und der
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als wichtiger Beitrag zu einer
Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts. Zu dessen Umsetzung soll die
Bundesregierung aufgefordert werden, ein Gesetz und ergänzende Verwaltungs-
regelungen vorzulegen, die insbesondere folgenden Maßgaben entsprechen:
Stärkung des Leistungsgedankens im Bezahlungssystem und Beurteilungswe-
sen, Erleichterung des Personaltauschs zwischen öffentlicher Verwaltung und
Wirtschaft, Konzentration des Berufsbeamtentums auf seine Kernaufgaben so-
wie Stärkung der Eigenverantwortung von Bund und Ländern.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/5401 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/4560 abzulehnen.

Berlin, den 20. April 2005

Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende

Hans-Peter Kemper
Berichterstatter

Clemens Binninger
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5401

Bericht der Abgeordneten Hans-Peter Kemper, Clemens Binninger,
Silke Stokar von Neuforn und Dr. Max Stadler

I. Zum Verfahren
1. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 15/4560 wurde in der 163. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. März 2005 an den
Innenausschuss federführend, den Rechtsausschuss und den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 13. April
2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner 57. Sitzung am 13. April
2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP die Ablehnung des Antrags empfohlen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 60. Sitzung am
13. April 2005 abschließend beraten und ihn mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP ab-
gelehnt.

II. Zur Begründung
Die Fraktion der FDP ist der Ansicht, dass unabhängig von
der im Rahmen der gescheiterten Föderalismuskommission
erwogenen Übertragung von Gesetzgebungskompetenzen
auf die Länder die vom Bundesminister des Innern mit den
Vorsitzenden des dbb beamtenbund und tarifunion und der
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbarten
Eckpunkte für eine Reform des Beamtenrechts auf Bundes-
ebene umgesetzt werden sollten, weil sie Modellcharakter
für die Länder entfalte. Gerade angesichts der jetzigen
Situation, in der die Föderalismusreform erneut in Gang zu

kommen scheine, sei es erforderlich, dass der Deutsche Bun-
destag als der eigentliche Entscheidungsträger ausdrücklich
ein erstes positives Willensbild zu dem wichtigen Reform-
vorhaben abgebe.
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
teilen zwar die Zielrichtung des Antrags zur Umsetzung des
Eckpunktepapiers, sprechen sich aber für eine Behandlung
gemeinsam mit dem in Kürze zu erwartenden gesetzgebe-
rischen Gesamtkonzept der Bundesregierung aus. Dann be-
stehe ausführlich Gelegenheit, sich mit der Umsetzung der
neuen Weichenstellung im Beamtenrecht und damit auch
den teilweise über die Eckpunkte hinausgehenden Vorschlä-
gen der Fraktion der FDP zu befassen. Angesichts des im
Eckpunktepapier angelegten Paradigmenwechsels nament-
lich mit der verstärkten Einführung von Leistungs-, Flexibi-
litäts- und Mobilitätselementen sei die Akzeptanz der Beam-
ten zu dem Reformprozess sehr wichtig. Angestrebt werde
vor diesem Hintergrund eine breite parlamentarische Ver-
ständigung.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnt den Antrag ebenfalls ab.
Er enthalte zwar zwei wichtige Botschaften, zum einen die
Bedeutung des öffentlichen Dienstes für ein funktionieren-
des Gemeinwesen und zum anderen die Bekenntnis zum Be-
rufsbeamtentum. Es fehle aber – ähnlich wie beim Eckpunk-
tepapier – an einer Begründung für die Notwendigkeit der
Modernisierung des öffentlichen Dienstes jenseits des Kos-
tendrucks in den öffentlichen Haushalten. Wenn auch die
Forderung nach einem leistungsbezogenen Bezahlungs-
system unterstützt werde, sei der Vorschlag, das System so
auszugestalten, dass es neben der Differenzierung nach Leis-
tung auch regional-, arbeitsmarkt-, berufsgruppen- und auf-
gabenbezogene Differenzierungen ermögliche, abzulehnen.
Das gelte auch für den außerordentlich risikobehafteten Vor-
schlag, eine Übertragung der Versorgungsfonds auf private
Dritte zu ermöglichen. Abgelehnt werde auch der Vorschlag
zu den Verfahren zur Leistungsfeststellung und -bewertung.
Der dazu notwendige erhöhte bürokratische Aufwand führe
am Ende dazu, dass der öffentliche Dienst bei der Erfüllung
seiner Aufgabe, Leistungen für den Bürger zu erbringen, be-
einträchtigt werde.

Berlin, den 20. April 2005
Hans-Peter Kemper
Berichterstatter

Clemens Binninger
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

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