BT-Drucksache 15/5379

Belange der städtischen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur beim Stadtumbau Ost

Vom 19. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5379
15. Wahlperiode 19. 04. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Henry Nitzsche, Volkmar Uwe Vogel, Dirk Fischer (Hamburg),
Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Norbert
Barthle, Renate Blank, Wolfgang Börnsen, (Bönstrup), Hubert Deittert, Enak
Ferlemann, Peter Götz, Manfred Grund, Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer,
Volker Kauder, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner,
Klaus Minkel, Marlene Mortler, Günter Nooke, Wilhelm Josef Sebastian, Gero
Storjohann, Lena Strothmann, Gerhard Wächter, Marco Wanderwitz und der
Fraktion der CDU/CSU

Belange der städtischen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur beim Stadtumbau Ost

Der dramatische Bevölkerungsrückgang in verschiedenen Städten Ostdeutsch-
lands hat zu einem besonders hohenWohnungsleerstand geführt. Mit dem Stadt-
umbau Ost fördert die Bundesregierung den Abriss nicht mehr benötigter Woh-
nungen und Maßnahmen zur Aufwertung der betroffenen Stadtteile.
Der Bevölkerungsrückgang und der Abriss leer stehender Wohnungen haben
auch erhebliche Auswirkungen auf die technische Ver- und Entsorgungsinfra-
struktur. Bei der Planung und beim Bau von Wasser- und Abwasserleitungen
z. B. wurde von gleich bleibenden oder wachsenden Einwohnerzahlen in vielen
Städten ausgegangen. Die Dimensionierung der Leitungen erfordert auch eine
entsprechende Nutzung, um deren Funktionalität zu gewährleisten. Eine zu ge-
ringe Wasserentnahme oder Abwasserzufuhr kann zu gesundheitsgefährdenden
hygienischen Zuständen der Leitungsnetze führen.
Mit der Option der Förderung des Rückbaus der Leitungsinfrastruktur im Auf-
wertungsteil des Programms Stadtumbau Ost ist eine wichtige Grundlage zur
Bewältigung der Kosten des Rückbaus geschaffen worden. Die Realität zeigt,
dass die Ver- und Entsorgungsunternehmen die ungenügende Berücksichtigung
ihrer Belange und die hohe Kostenlast beim Stadtumbau beklagen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist der aktuelle Wohnungsleerstand in den neuen Ländern?
2. Wie viele Wohnungsabrisse sollen durch das Stadtumbauprogramm in den

neuen Ländern gefördert werden?
3. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an die Wirksamkeit des Stadt-

umbauprogramms bei der Verbesserung der Wohnungsmarktlage angesichts
des voraussichtlich verbleibenden Wohnungsleerstandes in den neuen Län-
dern?

4. Gibt es Planungen der Bundesregierung, die Zahl zu fördernden Wohnungs-
abrisse zu erhöhen?

Drucksache 15/5379 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

5. Wie viele Wohnungen wurden bis Ende 2004 im Rahmen des Stadtumbau-
programms abgerissen?

6. Wie bewertet die Bundesregierung das Tempo des Wohnungsabrisses?
7. Wie hoch ist der Anteil der bisher bewilligten Fördermittel für den Abriss

von Wohnungen?
8. Wie hoch ist der Anteil der bisher bewilligten Fördermittel für die Verbes-

serung des Wohnumfeldes im Zusammenhang mit Rückbaumaßnahmen?
9. Wie hoch ist der Anteil der bewilligten Fördermittel für den Aufwertungsteil

des Programms?
10. Wie verteilen sich die Mittel für Aufwertungsmaßnahmen auf die einzelnen

förderfähigen Tatbestände, wie sie in den Verwaltungsvereinbarungen zur
Städtebauförderung benannt sind?

11. Wie stellen sich die Auswirkungen des Wohnungsrückbaus auf die Funk-
tionalität der einzelnen Bereiche der städtischen Ver- und Entsorgungsinfra-
struktur – Trinkwasser, Abwasser, Fernwärme, Gas, Strom) für die Bundes-
regierung dar?

12. Gibt es zu den einzelnen genannten Bereichen Erkenntnisse auf Basis von
Gutachten, die die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen?

13. Welche Bedeutungmisst die Bundesregierung den unter Frage 11 genannten
Auswirkungen im Rahmen des Stadtumbauprogramms zu?

14. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Auswirkungen des
Bevölkerungsrückgangs bzw. des Wohnungsrückbaus in den betroffenen
Städten nicht zu hygienischen Risiken bei der städtischen Ver- und Entsor-
gungsinfrastruktur führt?

15. Sieht die Bundesregierung speziell die Einhaltung der hygienischen Vor-
schriften der Trinkwasserverordnung bei den einzelnen Gebäuden im Stadt-
umbauprozess kontinuierlich gewährleistet?

16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bereits entstandene Pro-
bleme bei der Gewährleistung der Trinkwasserqualität in den vom Stadt-
umbauprozess betroffenen Städten?

17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Berücksichtigung
der städtischen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur bei der Erstellung der
städtebaulichen Entwicklungskonzepte?

18. Wird der Stadtumbau nach Einschätzung der Bundesregierung durch eine
mangelhafte Berücksichtigung der Interessen der Ver- und Entsorgungs-
unternehmen gehemmt?

19. Welche Vorteile der Beteiligung der Unternehmen der städtischen Ver- und
Entsorgungsinfrastruktur an den städtischen Entwicklungskonzepten sieht
die Bundesregierung?

20. Wie kann die Beteiligung der Unternehmen städtischen Ver- und Entsor-
gungsinfrastruktur im Stadtumbauprozess verbindlich sichergestellt wer-
den?

21. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die Berücksichtigung der Belange
der Unternehmen der städtischen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur durch
entsprechende Regelungen in der Verwaltungsvereinbarung aufzunehmen?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5379

22. Wie werden bzw. wurden die Auswirkungen – einschließlich der Kosten –
auf die städtische Ver- und Entsorgungsinfrastruktur bei der Prüfung der
städtebaulichen Entwicklungskonzepte und bei der Bewilligung der Förde-
rung durch die Länder bisher berücksichtigt?
Spiegeln sich die Ergebnisse ggf. bei den Auflagen in den Bewilligungen
wider?

23. Wurden bei der Förderung der Stadtumbaumaßnahmen durch die Länder
Auflagen bzw. Vorgaben zum Umgang mit der städtischen Ver- und Entsor-
gungsinfrastruktur gemacht?
Wenn nein, warum nicht?

24. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Ver-
und Entsorgungsunternehmen, dass die Belange der technischen Ver- und
Entsorgungsinfrastruktur beim Stadtumbauprozess bisher nicht hinreichend
berücksichtigt worden sei?

25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die mit dem Stadt-
umbauprozess verbundenen Kosten im Bereich der städtischen Ver- und
Entsorgungsinfrastruktur?

26. Wer trägt diese Kosten?
27. Wie wird gewährleistet, dass diese Kosten nicht in Form steigender Gebüh-

ren durch die Bürger getragen werden müssen?
28. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, das Finanzvolumen des Pro-

gramms Stadtumbau Ost zu erhöhen?
Wenn nein, warum nicht?

29. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Rückbau der städti-
schen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur auch außerhalb des Programms
Stadtumbau Ost zu fördern?

Berlin, den 19. April 2005
Henry Nitzsche Klaus Hofbauer
Volkmar Uwe Vogel Volker Kauder
Dirk Fischer (Hamburg) Norbert Königshofen
Eduard Oswald Werner Kuhn (Zingst)
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Eduard Lintner
Georg Brunnhuber Klaus Minkel
Norbert Barthle Marlene Mortler
Renate Blank Günter Nooke
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wilhelm Josef Sebastian
Hubert Deittert Gero Storjohann
Enak Ferlemann Lena Strothmann
Peter Götz Gerhard Wächter
Manfred Grund Marco Wanderwitz
Bernd Heynemann Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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