BT-Drucksache 15/5273

Keine Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile

Vom 13. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5273
15. Wahlperiode 13. 04. 2005

Antrag
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Hermann
Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Ernst Burgbacher, Rainer Brüderle, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann,
Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit
Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald
Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Detlef Parr, Dr. Rainer
Stinner, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der
Fraktion der FDP

Keine Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundesregierung hatte im Juli 2004 die Änderung der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung angekündigt, um das bisherige Steuerprivileg für schwere
Geländewagen abzuschaffen. Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der StVZO ist
inzwischen mit Zustimmung des Bundesrates erfolgt. Die Änderung tritt im
Mai 2005 in Kraft. Aufgrund dieser Rechtsänderung entfällt die verkehrsrecht-
liche Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen“, und es ändert sich die
bisherige Grundlage für die Rechtsprechung der Finanzgerichte, nach der
Kombinationsfahrzeuge über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht nach
Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert wurden. Unmittelbare kraftfahr-
zeugsteuerliche Auswirkungen hat dies für die genannten Geländewagen, sog.
Sport-Utility-Vehicles, Großraum-Limousinen und Kleinbusse (jeweils mit
einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t).
Die Frage, ob sich daraus auch eine Änderung bei der Besteuerung von Wohn-
mobilen ergibt, ist umstritten und sollte einer gesetzlichen Klarstellung zuge-
führt werden. Bei der politischen Diskussion um Privilegien der Kfz-Steuer
ging es immer nur um die so genannten schweren Geländewagen, nicht um
Wohnmobile. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 2. März 2005
auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion bestätigt. Vor
diesem Hintergrund besteht keinerlei Rechtfertigung dafür, eine schleichende
Erhöhung der KFZ-Steuer für Wohnmobile vorzunehmen. Bei Wohnmobilen
handelt es sich um Fahrzeuge, bei denen – wie bisher – eine Gewichtsbesteue-
rung nach § 8 Nr. 2 KraftStG angemessen ist. Aufgrund ihrer Zweckbestim-
mung dienen sie nicht ausschließlich der Personenbeförderung, sondern auch
der Beförderung von Gütern (Einrichtungsgegenstände, Hausrat, Vorräte und
sonstiges Gepäck). Sie verfügen zudem häufig über ein Lkw-Fahrgestell.

Drucksache 15/5273 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorzulegen, mit
dem klargestellt wird, dass
1. von der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO nur Geländewagen (sog. Sport-

Utility-Vehicles), Großraum-Limousinen und Kleinbusse betroffen sind und
künftig – wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtge-
wicht bis 2,8 t – als Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissionsver-
halten besteuert werden;

2. Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge über 2,8 t keiner Besteuerung
nach diesen Kriterien unterliegen, sondern es bei der Besteuerung nach Ge-
wicht verbleibt.

Berlin, den 13. April 2005
Dr. Voker Wissing
Horst Friedrich (Bayreuth)
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Ernst Burgbacher
Rainer Brüderle
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Hellmut Königshaus
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Detlef Parr
Dr. Rainer Stinner
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.