BT-Drucksache 15/5269

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3917, 15/4068- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

Vom 13. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5269
15. Wahlperiode 13. 04. 2005

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/3917, 15/4068 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

Bericht der Abgeordneten Volker Kröning, Hans-Joachim Fuchtel, Anja Hajduk und Otto Fricke

Mit dem Gesetzentwurf sollen das Binnenmarktpaket für
die leistungsgebundene Energieversorgung umgesetzt und
die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Ver-
besserung des Wettbewerbs auf dem Elektrizitäts- und Gas-
markt geschaffen werden.
Die finanziellen Auswirkungen des Entwurfs eines Zweiten
Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts stel-
len sich wie folgt dar:
Durch die Betrauung der Bundesregulierungsbehörde für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post mit der
neuen Aufgabe der Regulierung des Energiemarktes werden
Personal- und Sachkosten entstehen. Entsprechend der
Organisationsstruktur der Regulierungsbehörde im Bereich
Telekommunikation und Post wird es eine neue Abteilung
– Energie – und zwei Beschlusskammern für Strom und Gas
geben.
Für die Aufgaben der Energieregulierung (Strom und Gas)
bei der Regulierungsbehörde sind im Haushalt 2005 180
sukzessiv zu besetzende Planstellen vorgesehen, davon
sollen 5 Planstellen vom Bundeskartellamt zur Regulie-
rungsbehörde umgesetzt werden. Für die zusätzlichen
Stellen ist mit jährlichen Personal- und Sachkosten von
etwa 10 Mio. Euro zu rechnen. Personal- und Sachkosten
werden bis zu einem noch zu bestimmenden Eigenanteil des
Bundes (Allgemeininteresse) aus Gebühren und Beiträgen
gedeckt.
Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte der Länder
und Gemeinden ergeben sich soweit ersichtlich nicht. Die

vorgesehene Missbrauchsaufsicht im Bereich der Grundver-
sorgung mit Elektrizität überführt eine bereits bestehende
Länderaufgabe in ein neues Regelungssystem und kann
auch zukünftig durch die hierfür bereits bestehenden Stellen
wahrgenommen werden.
Ziel des Gesetzes ist es, durch Entflechtung und Regulie-
rung des Netzes die Voraussetzungen für funktionierenden
Wettbewerb auf den vor- und nachgelagerten Märkten bei
Elektrizität und Gas zu schaffen. Für die Finanzierung der
Regulierungsbehörde werden Beiträge und Gebühren er-
hoben. Der Umfang möglicher Veränderungen von Einzel-
preisen kann infolge der Neuregelung nicht quantifiziert
werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine
Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
sind aber nicht zu erwarten. Die Einführung der Entflech-
tung des Netzbetriebs kann bei betroffenen Energieversor-
gungsunternehmen zu Mehraufwand führen. Andererseits
haben die Unternehmen aber die Chance, durch Gestaltun-
gen im Netzbereich neue kostenentlastende Synergien zu
schaffen.
Kleinere Versorgungsunternehmen werden teilweise von
den Entflechtungsbestimmungen ausgenommen, weil die
Maßnahmen sie unverhältnismäßig belasten würden.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.

Drucksache 15/5269 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Finanzplanung des Bundes ist für die Folgejahre ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Beschluss-
empfehlung.

Berlin, den 13. April 2005

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Volker Kröning
Berichterstatter

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Otto Fricke
Berichterstatter

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