BT-Drucksache 15/5266

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/3713- Einsatz der automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen durch den Bundesgrenzschutz

Vom 13. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5266
15. Wahlperiode 13. 04. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
Thomas Strobl (Heilbronn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/3713 –

Einsatz der automatisierten Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen durch
den Bundesgrenzschutz

A. Problem
Die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, unerlaubte Grenzübertritte
und steigende Zahlen von zur Fahndung ausgeschriebenen Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeugkennzeichen stellen eine Herausforderung für die innere Sicher-
heit in Deutschland dar.
Durch das Schengener Informationssystem findet eine Ausweitung der zur Ver-
fügung stehenden Fahndungsdaten, insbesondere in Zusammenhang mit grenz-
überschreitender Kriminalität, statt.
Mit der Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen durch automatisierte Kenn-
zeichenerkennung und einem automatischen Abgleich mit dem Fahndungs-
bestand (Kfz-Kennzeichen-Scanning) stehe eine effiziente Technologie zur
Verfügung, die vorhandenen Daten zur Bekämpfung grenzüberschreitender
Kriminalität zu nutzen. Als zukunftsorientierte Fahndungsmethode sei das
Kfz-Kennzeichen-Scanning ein geeignetes Mittel, um einerseits Straftaten auf-
zuklären und andererseits mit dem Abschreckungseffekt künftigen Straftaten
vorzubeugen. Der Einsatz dieser erfolgreichen Technologie werde jedoch bisher
nicht vom Bundesgrenzschutz geplant.
Das Bundesministerium des Innern solle deshalb den Einsatz dieser Technologie
planen und den Bundesgrenzschutz mit den entsprechenden Geräten ausstatten.

B. Lösung
Ablehnung desAntragsmit den Stimmender Fraktionen SPD,BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/5266 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/3713 abzulehnen.

Berlin, den 13. April 2005

Der Innenausschuss
Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast
Vorsitzende

Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter

Roland Gewalt
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5266

Bericht der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Roland Gewalt,
Silke Stokar von Neuforn und Gisela Piltz

I. Zum Verfahren
1. Überweisung
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestags-
drucksache 15/3713 wurde in der 136. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 29. Oktober 2004 an den Innen-
ausschuss zur federführenden Beratung sowie an den
Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit,
den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen.

2. Voten der mitberatenden Ausschüsse
Der Rechtsausschuss hat in seiner 76. Sitzung am 13. April
2005 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIEGRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
88. Sitzung am 13. April 2005 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU die Ablehnung des
Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat in seiner 70. Sitzung am 13. April 2005 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag abzu-
lehnen.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 68. Sitzung am 13. April 2005 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU empfohlen, den Antrag abzulehnen.

3. Beratungen im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag der Fraktion der CDU/
CSU in seiner 60. Sitzung am 13. April 2005 abschließend
beraten. Als Ergebnis der Beratungen wurde der Antrag
unter Zugrundelegung der während der Beratungen auf
Ausschussdrucksache 15(4)209 vorgenommenen Änderung
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU abgelehnt. Die vorgenommene Änderung
durch die Fraktion der CDU/CSU betrifft in Teil II Nr. 1 die
Ersetzung des Wortes „Zuständigkeitsbereich“ durch das

Wort „Grenzbereich“ und des Wortes „umfassend“ durch
„erprobungsweise“.

II. Zur Begründung
Die Fraktion der CDU/CSU betont die durchweg positiven
Erfahrungen mit dem Kfz-Kennzeichen-Scanning. Spek-
takuläre Fahndungserfolge seien zu verzeichnen. Auch die
Ergebnisse aus dem Ausland seien ausgesprochen überzeu-
gend. Datenschutzfragen seien geklärt. Mit der nunmehr
während der Beratungen auf Ausschussdrucksache 15(4)209
vorgenommenen Änderung werde den Einwänden der Koa-
litionsfraktionen und der Fraktion der FDP Rechnung getra-
gen. Der Einsatz der Technologie sei insbesondere für den
grenznahen Bereich zu empfehlen. Die Fraktion der CDU/
CSU könne nur an die anderen Fraktionen appellieren, dem
Einsatz der Technologie zuzustimmen, auch um den An-
schluss an die europäischen Nachbarländer zu halten, die
bisher jetzt schon erfolgreich damit arbeiten würden. Ent-
scheidend sei es, mit dem Einsatz dieses effizienten Fahn-
dungsmittels jetzt zu beginnen.
Die Fraktion der FDP lehnt den Antrag ab. Die Daten-
schutzproblematik würde nach wie vor bestehen. Deshalb
teile die Fraktion der FDP die von den Datenschutzbeauf-
tragten des Bundes und der Länder geäußerten Besorgnisse
bei einem flächendeckenden Einsatz dieser Technologie. Ge-
gen generelle flächendeckende Kontrollen im Grenzbereich
habe sich die Fraktion der FDP schon früher ausgesprochen.
Der Antrag sei auch sehr weit gefasst und rage in den Zustän-
digkeitsbereich der Landespolizeien. Wenn die Fraktion der
CDU/CSU jetzt während der Beratungen erkläre, nur eine
Erprobungsphase im Grenzbereich durch die Beschluss-
fassung herbeiführen zu wollen, wäre es ihr nicht verwehrt
gewesen, eine solche Antragsänderung schon längst vor-
zulegen.
Die Koalitionsfraktionen lehnen den Antrag ab. Das Kfz-
Kennzeichen-Scanning könne ein wichtiges Fahndungshilfs-
mittel werden, wenn die Gewissheit bestehe, dass dieses
technisch zuverlässig sei. Die Prüfungsergebnisse durch die
Innenministerkonferenz seien allerdings abzuwarten. Des-
halb sei ein Beschluss des Einsatzes dieser Technologie
durch den Bundesgrenzschutz zum jetzigen Zeitpunkt ver-
früht. Auch könne jetzt durch die in der Beratung vorgenom-
mene Änderung, nicht einfach eine Erprobungsphase im
Grenzbereich durch den Bundesgrenzschutz beschlossen
werden. Auch hierfür müssten zunächst etliche Fragen, auch
in Abstimmung mit den Bundesländern, geklärt werden.
Datenschutzfragen seien zudem nicht unwichtig.

Berlin, den 13. April 2005
Frank Hofmann (Volkach)
Berichterstatter

Roland Gewalt
Berichterstatter

Silke Stokar von Neuforn
Berichterstatterin

Gisela Piltz
Berichterstatterin

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