BT-Drucksache 15/5248

Wohnmobile angemessen besteuern

Vom 12. April 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5248
15. Wahlperiode 12. 04. 2005

Antrag
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Dirk Fischer (Hamburg),
Otto Bernhardt, Klaus Brähmig, Georg Brunnhuber, Renate Blank, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup), Cajus Julius Caesar, Gitta Connemann, Leo Dautzenberg,
Hubert Deittert, Maria Eichhorn, Georg Fahrenschon, Enak Ferlemann, Ingrid
Fischbach, Klaus-Peter Flosbach, Dr. Michael Fuchs, Ralf Göbel, Peter Götz, Olav
Gutting, Ernst Hinsken, Klaus Hofbauer, Bernd Heynemann, Norbert Königshofen,
Manfred Kolbe, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach), Patricia Lips, HansMichelbach,KlausMinkel, StefanMüller (Erlangen),
Henry Nitzsche, Günter Nooke, Eduard Oswald, Peter Rzepka, Norbert Schindler,
Wilhelm Josef Sebastian, Christian Freiherr von Stetten, Gero Storjohann,
Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter, Elke Wülfing und der
Fraktion der CDU/CSU

Wohnmobile angemessen besteuern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Bislang konnten Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
mehr als 2,8 Tonnen als Nutzfahrzeuge angemeldet werden. Sie wurden damit
bei der Kraftfahrzeugsteuer günstiger als Personenkraftwagen behandelt. Grund-
lage für diese Steuerbegünstigung war eine Vorschrift in der Straßenverkehrs-
zulassungsordnung – § 23 Abs. 6a StVZO – in Verbindung mit den Vorschriften
des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Aufgrund dieser Vorschriften und ihrer Aus-
legung konnte auch für schwere Geländewagen mit einem Gewicht von über
2,8 Tonnen die erhebliche günstigere Kraftfahrzeugbesteuerung nach Gewicht
in Anspruch genommen werden.
Mit dem Ziel die steuerliche Begünstigung von Geländewagen in der Kraftfahr-
zeugsteuer zu beseitigen, hat die Bundesregierung die Streichung von § 23
Abs. 6a StVZO initiiert. Sie ist damit einem von der Regierungskoalition ein-
gebrachten Antrag gefolgt, der in einem völlig überhasteten Verfahren und
ohne Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages ge-
gen die Stimmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschlossen wurde.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich in der Parlamentsdebatte gegen
diese Vorgehensweise ausgesprochen und erheblichen Klärungsbedarf hinsicht-
lich der konkreten Auswirkungen und der Reichweite der Steuerverschärfung
gesehen. Wie Recht sie mit diesem Anliegen hatte, zeigt sich nun: Über
300 000 Wohnmobilbesitzer müssen aufgrund dieses rot/grünen Schnellschus-
ses mit einer erheblichen Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer rechnen. Zum Teil
wird deren Kraftfahrzeugsteuer das Fünffache der bisherigen Belastung betra-
gen. Nach wie vor ist die Höhe der Steuerlast für den einzelnen Wohnmobil-

Drucksache 15/5248 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
besitzer nicht transparent. Die Verunsicherung – ein Markenzeichen der Politik
dieser Bundesregierung – hinsichtlich der zukünftigen Besteuerung ist groß.
Die geplante Neuregelung stellt für Wohnmobilbesitzer eine unzumutbare steu-
erliche Mehrbelastung dar. Hier muss eine Änderung erfolgen, um eine zutref-
fende Besteuerung zu erreichen und die Verunsicherung zu beseitigen. Dies
kann weder durch die geplante hubraumbezogene Kraftfahrzeugbesteuerung
noch durch die Rückkehr zur gewichtsbezogenen Kraftfahrzeugbesteuerung
erreicht werden. Bei einer hubraumbezogenen Besteuerung müssten beispiels-
weise Eigner von Wohnmobilen mit hubraumstarken Wohnmobilen soviel
Steuern entrichten wie die Eigner großer Lastzüge, obwohl diese Fahrzeuge
überhaupt nicht miteinander vergleichbar sind. Die Relationen würden deutlich
verletzt. Aber auch die Rückkehr zur gewichtsbezogenen Besteuerung verbietet
sich wegen des europäischen Rechts, wonach die Grenzziehung von 2,8 Tonnen
unzulässig ist.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– die getroffene Regelung und die daraus resultierende drastische Steuer-

erhöhung für Wohnmobile zu überdenken und zu korrigieren,
– dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag für eine angemessene Kraft-

fahrzeugbesteuerung von Wohnmobilen zu unterbreiten, die Wohnmobile
nicht unverhältnismäßig belastet.

Berlin, den 12. April 2005
Dr. Michael Meister
Heinz Seiffert
Dirk Fischer (Hamburg)
Otto Bernhardt
Klaus Brähmig
Georg Brunnhuber
Renate Blank
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Cajus Julius Caesar
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Hubert Deittert
Maria Eichhorn
Georg Fahrenschon
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Klaus-Peter Flosbach
Dr. Michael Fuchs
Ralf Göbel
Peter Götz
Olav Gutting
Ernst Hinsken
Klaus Hofbauer

Bernd Heynemann
Norbert Königshofen
Manfred Kolbe
Werner Kuhn (Zingst)
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Patricia Lips
Hans Michelbach
Klaus Minkel
Stefan Müller (Erlangen)
Henry Nitzsche
Günter Nooke
Eduard Oswald
Peter Rzepka
Norbert Schindler
Wilhelm Josef Sebastian
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Volkmar Uwe Vogel
Gerhard Wächter
Elke Wülfing
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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