BT-Drucksache 15/5154

Mögliche bürokratische Auswirkungen der Melde- und Dokumentationsvorschriften für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen im Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

Vom 16. März 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5154
15. Wahlperiode 16. 03. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Angelika Brunkhorst, Birgit Homburger,
Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher,
Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther
Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Mögliche bürokratische Auswirkungen der Melde- und Dokumentations-
vorschriften für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen im Gesetz
zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

Neben den großen Stromkonzernen und ihrer Netzgesellschaften gibt es eine
Vielzahl kleiner und mittlerer Energieversorgungsunternehmen, die insbeson-
dere in Süddeutschland die Energieversorgung im ländlichen Raum, aber auch
in den Kommunen sicherstellen und sich am Markt bewährt haben.
Für alle Unternehmen ist der neue energiepolitische Rahmen, der mit Verab-
schiedung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft
treten wird, von herausragender Bedeutung. Für die kleinen und mittleren
Unternehmen kann er jedoch deutliche Wettbewerbsnachteile mit sich bringen
und sogar Existenz bedrohend sein. Entscheidend dafür sind die vorgesehenen
Regulierungsvorschriften, die die Trennung von Netz und Vertrieb sowie zahl-
reiche Veröffentlichungs-, Berichts- und Dokumentationspflichten vorschrei-
ben. Diese Regelungen führen zu erheblichen Kosten. Zusätzliche Bürokratie
und erhöhter Arbeitsaufwand entstehen. Es besteht die Gefahr, dass diese Kos-
ten an die Verbraucher und Verbraucherinnen durchgereicht werden und es so
zu einer weiteren Erhöhung der Energiepreise kommt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit hat die Bundesregierung insbesondere auch im Hinblick auf die

Regulierung der mittleren und kleinen Versorgungsunternehmen den Grund-
satz der Verhältnismäßigkeit bei den Entflechtungsmaßnahmen geprüft?

2. Inwieweit ist die Wirksamkeit der geforderten Maßnahmen im Vorfeld, z. B.
durch Vergabe von Studien oder Planspielen, geprüft worden, und zu wel-
chem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen?

Drucksache 15/5154 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3. Stehen die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Unternehmen, insbeson-
dere auf die kleinen und mittleren Energieversorgungsunternehmen, in
einem angemessenen Verhältnis zu dem zu erwartenden Markteffekt, der
durch die Regulierung der Netze ausgelöst wird?

4. Wie stellt die Bundesregierung insbesondere für die kleinen und mittleren
Energieversorgungsunternehmen ein ausgewogenes Aufwand- und Nut-
zenverhältnis bei den Dokumentations- und Berichtspflichten sicher?

5. Welche positiven Effekte für den Energiemarkt bringt eine mögliche Aus-
weitung des in § 8 Abs. 5 EnWG vorgesehenen Gleichbehandlungspro-
gramms und der Überwachung der Einhaltung durch eine Person oder
Stelle auf kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen?

6. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten bzw. den bürokratischen
Aufwand für die Energieversorgungsunternehmen, insbesondere die klei-
nen und mittleren Unternehmen, die nach § 10 EnWG (Rechnungslegung
und interne Buchführung) ihren Jahresabschluss nach aktienrechtlichen
Vorschriften prüfen lassen und offen legen müssen?

7. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verpflichtung der vorgelagerten
Netzbetreiber zur zeitnahen Weitergabe der Leistungsmesswerte?

8. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verpflichtung, die die Verteilnetz-
betreiber zum Aufbau einer ggf. zusätzlich zu registrierenden Leistungs-
messung veranlasst?

9. Sind die Auskunftsbefugnisse der Regulierungsbehörde für das Monitoring
zur Regulierung des Netzbetriebs (§ 35 EnWG) sowie des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Arbeit für das Monitoring der Versorgungssicher-
heit (§ 51 EnWG) auf ihre Verhältnismäßigkeit, insbesondere für kleine
und mittlere Unternehmen, im Hinblick auf Zeit- und Arbeitsaufwand ge-
prüft worden, und falls ja, zu welchem Ergebnis hat die Prüfung geführt?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, demzufolge auf Grund
der messtechnischen Schwierigkeiten die Aufteilung zwischen Verlusten
und Ausgleichsenergie nicht immer zu der geforderten Transparenz führen
kann?

11. Hat die Bundesregierung Ausnahmevorschriften für den Bedarf der relativ
geringen Verlustenergiemengen kleiner und mittlerer Energieversorgungs-
unternehmen in Erwägung gezogen?

12. Plant die Bundesregierung, ähnlich der „De-Minimis-Regel“ eine Mindest-
menge zu benennen, ab der erst die Aufteilung der Beschaffung von Ver-
lust- und Ausgleichsenergie verpflichtend ist?

13. Welche Alternativen hat die Bundesregierung zur Beschaffung von Ver-
lust- und Ausgleichsenergien geprüft?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die These, dass es sich bei dem in der
diesbezüglichen Verordnung vorgesehenen Ausschreibungsverfahren um
eine aufwendige Methode handelt, die eine einfache Verrechnung der Dif-
ferenzenergien mit marktgerechten Preisen nur sehr zeit- und arbeitsinten-
siv ermöglicht?

15. Warum differenziert die Bundesregierung in der diesbezüglichen Verord-
nung die Gesamtverluste nach Netzebenen und Umspannungen?

16. Warum differenziert die Bundesregierung in der diesbezüglichen Verord-
nung die Veröffentlichungspflichten nach Zeitpunkt des Auftretens der
zeitgleichen Höchstlast für jede Netz- und Umspannebene?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5154

17. Wie hoch beziffert sie die Kosten, die durch die Differenzierung entstehen,
und hält sie diese für verhältnismäßig, insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen?

18. Hat die Bundesregierung in Erwägung gezogen, für die kleinen und mittle-
ren Unternehmen zur Sicherung der Chancengleichheit und Wettbewerbs-
fähigkeit gegenüber anderen ein vereinfachtes Verfahren zur Preisbestim-
mung vorzusehen, und falls ja, warum hat sie sich nicht zu einem solchen
entschieden?

19. Inwieweit hat die Bundesregierung die Praktikabilität der Übergangsfristen
von teilweise nur drei Monaten geprüft, insbesondere vor dem Hintergrund
der technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in kleinen und mittle-
ren Energieversorgungsunternehmen, und zu welchem Ergebnis ist sie ge-
kommen?

Berlin, den 16. März 2005
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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