BT-Drucksache 15/5063

Erste Erfahrungen und Bestandsaufnahme bei "Ein-Euro-Jobs"

Vom 9. März 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5063
15. Wahlperiode 09. 03. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dirk Niebel, Rainer Brüderle, Gisela Piltz, Dr. Volker Wissing,
Dr. Karl Addicks, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van
Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-
Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher,
Dr. Christel Happach-Kasan, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L.
Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef
Parr, Cornelia Pieper, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer
Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP

Erste Erfahrungen und Bestandsaufnahme bei „Ein-Euro-Jobs“

Mit der Einführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde eine
neue Möglichkeit zur Einrichtung öffentlich geförderter Beschäftigungsmög-
lichkeiten, die „Ein-Euro-Jobs“, geschaffen. Ziel dieser Arbeitsgelegenheiten
für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) ist, die Chancen Langzeitar-
beitsloser auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt dadurch zu verbes-
sern, dass die soziale Integration gefördert und die Beschäftigungsfähigkeit er-
halten bzw. wiederhergestellt wird. Nach einer gemeinsamen Erklärung der
Bundesagentur für Arbeit (BA), der kommunalen Spitzenverbände und des
Zentralverbandes des Deutschen Handwerks soll die öffentlich geförderte Be-
schäftigung nur Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen, die absehbar nicht in
reguläre Beschäftigung vermittelt werden können. Die geförderte Beschäfti-
gung dürfe nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle hat bereits im September 2004
darauf hingewiesen, dass die „Ein-Euro-Jobs“ insofern falsche Anreize setzen,
da sie gemeinnützige Tätigkeiten gegenüber Beschäftigungsverhältnissen im
ersten Arbeitsmarkt bevorzugen. Auch die Gebäudereiniger-Innung hat schon
im Herbst 2004 darauf hingewiesen, dass Reinigungsunternehmer von bis-
herigen Auftraggebern die Ankündigung erhalten haben, dass ab dem Jahr 2005
statt ihrer Mitarbeiter „Ein-Euro-Jobber“ Kliniken, Altenheime und Kinder-
tagesstätten reinigen sollten. Insbesondere die Beschäftigung von Langzeit-
arbeitslosen im Rahmen von „Ein-Euro-Jobs“ bei den Kommunen kann schnell
zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten privater Unternehmen führen, ohne
dass damit die Chance auf einen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt deutlich
erhöht wird.

Drucksache 15/5063 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele öffentlich geförderte Beschäftigungsmöglichkeiten nach dem

SGB II wurden bislang eingerichtet?
2. Wie verteilt sich die Einrichtung dieser „Ein-Euro-Jobs“ auf die einzelnen

Regionaldirektionen und die neuen und alten Bundesländer?
3. Wie viele der eingerichteten Beschäftigungsmöglichkeiten wurden bereits

mit Langzeitarbeitslosen besetzt?
4. Wie viele „Ein-Euro-Jobs“ könnten nach Ansicht der Bundesregierung

noch eingerichtet werden, und auf welchen Erkenntnissen beruht die Ein-
schätzung der Bundesregierung?

5. Hält die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministers für Wirt-
schaft und Arbeit, Wolfgang Clement, dass 600 000 „Ein-Euro-Jobs“ ent-
stehen können, nach wie vor für realistisch?

6. Wenn ja, auf welchen Erkenntnissen beruht diese Einschätzung?
7. Plant die Bundesregierung den weiteren Ausbau der „Ein-Euro-Jobs“, und

wie beurteilt die Bundesregierung das derzeitige Angebot an „Ein-Euro-
Jobs“ hinsichtlich Qualität und Quantität?

8. Wie viele „Ein-Euro-Jobs“ wurden bei öffentlichen Arbeitgebern geschaf-
fen, und wie hat sich die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse bei diesen
seit Einführung der „Ein-Euro-Jobs“ geändert?

9. Welche weiteren Arbeitgeber haben von dem Instrument der „Ein-Euro-
Jobs“ Gebrauch gemacht, und um welche Tätigkeiten handelt es sich?

10. Werden seitens der BA bzw. der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II
bei den Trägern der „Ein-Euro-Jobs“ Daten erfasst, in welchem Umfang
Beschäftigungsverhältnisse abgebaut werden?

11. Wenn ja, wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in diesen Branchen
bzw. Wirtschaftszweigen seit Einführung der „Ein-Euro-Jobs“ geändert?

12. Wie viele „Ein-Euro-Jobs“ wurden in den einzelnen Wirtschaftszweigen
bzw. Branchen geschaffen?

13. Für welche Dauer wurden die bereits bestehenden „Ein-Euro-Jobs“ ein-
gerichtet?

14. Haben sich die „Ein-Euro-Jobs“ nach Ansicht der Bundesregierung bei der
Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt bewährt, und wie
begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

15. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung „Ein-Euro-
Jobs“ zu einer Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geführt?

16. Welchen Altersgruppen gehören die mit „Ein-Euro-Jobs“ Beschäftigten
an?

17. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es durch die Einrichtung der
„Ein-Euro-Jobs“ bereits zu Verdrängungseffekten bei regulären sozialver-
sicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gekommen ist bzw.
kommen wird?

18. Wie überprüfen die Träger des ALG II, ob die Arbeitsgelegenheiten den
Kriterien „Zusätzlichkeit“ und „öffentliches Interesse“ gerecht werden?

19. Findet die Prüfung im Dialog mit den betroffenen Akteuren am Arbeits-
markt statt?

20. Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Institutionen findet die Ab-
stimmung statt?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5063

21. In welchen Zeitabständen und auf welche Weise überprüft die Bundes-
regierung die Auswirkung der Einführung der „Ein-Euro-Jobs“ auf den
Arbeitsmarkt bzw. die Wirtschaft?

22. Wie hoch sind die Mittel, welche die Bundesregierung für die Evaluierung
der „Ein-Euro-Jobs“ vorgesehen hat?

23. Wie hoch sind die Ausgaben der Bundesregierung für Maßnahmen der
Information und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit der Ein-
führung der „Ein-Euro-Jobs“?

24. Wie hoch war der aus dem Eingliederungstitel der BA aufzubringende
Betrag für die im Rahmen der Initiative zur Beschäftigung von Arbeits-
losenhilfebeziehern seit September 2004 in Anspruch genommenen
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung auf Grundlage des
SGB III?

25. Wie viele „Ein-Euro-Jobs“ wurden damit finanziert?

Berlin, den 9. März 2005
Dirk Niebel
Rainer Brüdele
Gisela Piltz
Dr. Volker Wissing
Dr. Karl Addicks
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Hermann Otto Solms
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.