BT-Drucksache 15/4961

Begleitetes Fahren ab 17

Vom 23. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4961
15. Wahlperiode 23. 02. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
Eberhard Otto (Godern), Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Harald Leibrecht, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Begleitetes Fahren ab 17

Das Thema „Begleitetes Fahren ab 17“ ist schon lange ein Teil der allgemeinen
Verkehrssicherheits-Diskussion, um die Unfallrate von jungen Fahranfängern
zu senken. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, die Bundesanstalt für Straßen-
wesen (BaSt), der Verkehrsgerichtstag und das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) haben sich in den letzten Jahren ver-
stärkt mit der Idee beschäftigt und eine gemeinsame Empfehlung mit notwen-
digen Rahmenbedingungen verfasst („Begleitetes Fahren ab 17, Vorschlag zu
einem fahrpraxisbezogenen Maßnahmeansatz zur Verringerung des Unfallrisi-
kos junger Fahranfängerinnen und Fahranfänger in Deutschland“, BaSt, August
2003). In manchen europäischen Staaten ist die Praxis des Begleiteten Fahrens
schon lange üblich und erfolgreich. In Niedersachsen finden in einigen Modell-
regionen auf der Basis von Ausnahmegenehmigungen seit April 2004 „Ver-
suchsfahrten“ statt. Dort sind innerhalb von 8 Monaten rund 5 000 17-jährige
Fahranfänger mit vorläufigen Führerscheinen und Begleitpersonen gestartet.
Bisher wurde ein Unfall mit Blechschaden bei der Zielgruppe gemeldet.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung konkrete Pläne, das notwendige gesetzgeberische

Verfahren einzuleiten, damit den Bundesländern die Möglichkeit gegeben
wird, das Modellprojekt „Begleitetes Fahren/Führerschein ab 17“ einzufüh-
ren, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

2. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Bundesländern, die das Modell-
projekt „Begleitetes Fahren ab 17“ ablehnen, und wenn ja, mit welcher
Begründung?

3. Hat die Bundesregierung konkrete Pläne, den Ländern die Durchführung des
Modellprojekts „Begleitetes Fahren ab 17“ zu ermöglichen und es nach
einer positiven Resonanz per Gesetz in die Fahrausbildung zu integrieren?

Drucksache 15/4961 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
4. Hat die Bundesregierung konkrete Pläne für Alternativmaßnahmen, um die
Anzahl der Verkehrstoten im Alter zwischen 18 und 25 Jahren zu reduzieren,
und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

5. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das „Begleitete Fahren“ mit
anderen Maßnahmen zu kombinieren, um die Zahl der verunfallten Fahran-
fänger im Straßenverkehr zu reduzieren, und wenn ja, um welche handelt es
sich?

6. Sieht die Bundesregierung konkrete Gefahren bei dem Projekt „Begleitetes
Fahren ab 17“, und wenn ja, welche?

Berlin, den 21. Februar 2005
Horst Friedrich (Bayreuth)
Joachim Günther (Plauen)
Eberhard Otto (Godern)
Dr. Karl Addicks
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Hellmut Königshaus
Dr. Heinrich L. Kolb
Harald Leibrecht
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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