BT-Drucksache 15/4929

Einführung von Real Estate Investment Trusts in Deutschland

Vom 22. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4929
15. Wahlperiode 22. 02. 2005

Antrag
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Stefan Müller (Erlangen),
Leo Dautzenberg, Otto Bernhardt, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach,
Manfred Kolbe, Patricia Lips, Hans Michelbach, Peter Rzepka, Norbert Schindler,
Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Einführung von Real Estate Investment Trusts in Deutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die stärkere Öffnung des deutschen Immobilienmarktes auch für ausländisches
Kapital leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Finanzplatzes
Deutschland. Deutschland besitzt im internationalen Vergleich kein allgemein
akzeptiertes Immobilien-Kapitalanlageprodukt. Die vorhandenen Immobilien-
anlageformen, offene und geschlossene Immobilienfonds sowie Immobilien-
Aktiengesellschaften, sind im Ausland nur unzureichend bekannt und werden
deshalb von ausländischen Anlegern auf Grund ihrer fehlenden internationalen
Vergleichbarkeit, der vergleichsweise hohen Regelungsdichte sowie der gerin-
gen Marktkapitalisierung nicht angenommen.
An anderen wichtigen Finanzstandorten existieren seit vielen Jahren bereits so
genannte Real Estate Investment Trusts (REITs). Dabei handelt es sich in der
Regel um körperschaftliche Anlageinstrumente, die üblicherweise nahezu aus-
schließlich direkt oder indirekt ohne Anlagebeschränkungen in Immobilien
investieren, an der Börse notiert sind und damit für den Anleger eine hohe
Fungibilität bietet sowie den Anleger steuerlich so stellt, als ob er unmittelbar
in Immobilien investiert hätte.
Deutsche Immobilienanlagenprodukte weisen vor allem nach Auffassung aus-
ländischer Investoren gegenüber den international gängigen Anlageformen
nicht unwesentliche Nachteile auf. Der geschlossene Immobilienfonds ist nicht
fungibel, der offene Immobilienfonds unterliegt durch das Investmentgesetz
nicht unerheblichen Anlagebeschränkungen, die Immobilien-Aktiengesell-
schaften sind steuerlich nicht begünstigt. Die im Investmentgesetz vorgesehene
Investmentaktiengesellschaft darf derzeit nicht in Immobilien investieren und
würde denselben Anlagebeschränkungen unterfallen, die das Investmentgesetz
bisher für offene Immobilienfonds vorsieht.
Der deutsche Immobilienmarkt ist hinsichtlich betrieblicher Immobilien durch
eine sehr hohe Eigennutzungsquote, hinsichtlich der Wohnungsbestände aber
durch eine sehr hohe Mietquote gekennzeichnet. Vergleichbare Industrieländer
weisen stark abweichende Strukturen auf. Die in Deutschland verfügbaren
Immobilien-Kapitalanlageprodukte fördern die eventuell gewünschte Verände-
rung dieser Strukturen derzeit nicht.
Dies gilt insbesondere für die Mobilisierung der von vielen Unternehmen noch
gehaltenen betrieblichen Immobilien, aber auch für die Transformation der

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noch erheblichen öffentlichen Wohnungsbestände zu einer ggf. effizienteren
Verwaltung durch private Körperschaften und einer eventuellen Überführung in
die Hände von Eigennutzern.
Ein neu einzuführendes deutsches REIT-Modell könnte auf Grund einer anzu-
strebenden Börsennotierung auch als mögliche Exit-Lösung für geschlossene
Immobilienfonds und Immobilien-Spezialfonds und darüber hinaus der Liqui-
disierung von Immobilien aus den offenen Publikums-Immobilienfonds dienen,
sowie auf Grund der möglichen Börsennotierung als Ergänzungsprodukt für die
vorgenannte Produktgattung. Ein REIT würde sich im Hinblick auf die nicht
steuerbaren Mittelzu- und -abflüsse dieser Fonds auf Grund der besseren Steu-
erbarkeit (Fungibilität über Börse, Zufluss nur im Rahmen von Kapitalerhöhun-
gen oder Dividenden-Reinvestitionsmodellen) als interessante Alternative an-
bieten. Der offene Publikumsfonds würde für langfristige, sicherheitsorientierte
Anleger aber weiterhin seine Daseinsberechtigung behalten.
Deutschland benötigt zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes sowie
zur Stärkung des deutschen Immobilenmarktes ein international wettbewerbs-
fähiges Kapitalanlageprodukt, das international anerkannt und vergleichbar ist.
Dieses neue Produkt könnte den international schon weit verbreiteten und von
den internationalen, insbesondere angelsächsischen Investoren, akzeptierten
REIT-Modellen nachgebildet werden.
Durch die Einführung einer Immobilien-Investment-Aktiengesellschaft nach
dem Vorbild der REITs könnte in beachtlichem Umfang auch internationales
Kapital für die beiden volkswirtschaftlich sinnvollen Bereiche Finanzmarkt
und Immobilienmarkt zur Verfügung gestellt werden und einem sehr breiten
und international aufgestelltem Anlegerkreis zur Investition in deutsche, aber
auch internationale Immobilien dienen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die rechtlichen Rahmen-

bedingungen zur Einführung von Real Estate Investment Trusts in Deutsch-
land schafft und die folgenden Eckpunkte beinhaltet:
– Börsennotierung der Real Investment Trusts,
– keine Anlagebeschränkungen,
– Möglichkeit der Erbringung von Dienstleistungen für Dritte,
– keine unverhältnismäßigen Regulierungen;

2. zu prüfen, ob die steuerlichen Rahmenbedingungen nach dem Vorbild ande-
rer REIT-Modelle im Ausland mit der Lage der öffentlichen Haushalte von
Bund, Ländern und Gemeinden zu vereinbaren sind.

Berlin, den 22. Februar 2005
Dr. Michael Meister
Heinz Seiffert
Stefan Müller (Erlangen)
Leo Dautzenberg
Otto Bernhardt
Georg Fahrenschon
Klaus-Peter Flosbach
Manfred Kolbe

Patricia Lips
Hans Michelbach
Peter Rzepka
Norbert Schindler
Christian Freiherr von Stetten
Elke Wülfing
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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