BT-Drucksache 15/4884

Kfz-Steuer für Wohnmobile

Vom 16. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4884
15. Wahlperiode 16. 02. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Birgit Homburger, Eberhard Otto
(Godern), Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Otto Fricke, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel,
Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Dr. Claudia Winterstein,
Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Kfz-Steuer für Wohnmobile

Die Bundesregierung hatte im Juli 2004 in der Antwort auf die Anfrage der
FDP-Bundestagsfraktion „Steuerprivileg für Geländewagen“ die Änderung der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) angekündigt (Bundestagsdruck-
sache 15/3618, Antwort zu Frage 7). Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der
StVZO ist inzwischen mit Zustimmung des Bundesrates erfolgt. Damit ändert
sich die bisherige Grundlage für die Rechtsprechung der Finanzgerichte, nach
der die Kombinationsfahrzeuge über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert wurden. Nunmehr ist die
Frage entstanden, ob sich daraus eine Änderung bei der Besteuerung von
Wohnmobilen ergibt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung mit der letzten Änderung der StVZO (Aufhebung

des § 23 Abs. 6a StVZO) auch die Absicht verfolgt, die bisherige Besteue-
rung von Wohnmobilen zu verändern?

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es bei der politischen Dis-
kussion um Privilegien bei der Kfz-Steuer im vergangenen Jahr lediglich um
so genannte schwere Geländewagen ging?

3. Warum hat die Bundesregierung für das Ziel, das Steuerprivileg für schwere
Geländewagen abzuschaffen, den Weg über eine Änderung der StVZO und
nicht über eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gewählt?

4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es unter den Finanzministerien der
Bundesländer Bestrebungen gibt, nunmehr auch Wohnmobile nach Hub-
raum statt wie bisher nach Gewicht zu besteuern?

5. Welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage, unterstützt sie
insbesondere die Bestrebungen, die Besteuerung von Wohnmobilen gegen-
über dem Status quo zu verändern?

Drucksache 15/4884 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
6. Welche Rechtslage ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung im
Hinblick auf die Besteuerung von Wohnmobilen, sobald die Aufhebung des
§ 23 Abs. 6a StVZO in Kraft getreten ist, jedoch keine Änderung des § 8
Kraftfahrzeugsteuergesetz eintritt?

Berlin, den 16. Februar 2005
Horst Friedrich (Bayreuth)
Birgit Homburger
Eberhard Otto (Godern)
Hellmut Königshaus
Dr. Karl Addicks
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Jörg van Essen
Otto Fricke
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Rainer Stinner
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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