BT-Drucksache 15/4875

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Harald Leibrecht, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -15/3955- Zukunft für Tschetschenien

Vom 16. Februar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4875
15. Wahlperiode 16. 02. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Harald Leibrecht, Rainer
Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/3955 –

Zukunft für Tschetschenien

A. Problem
Die Geiselmorde in Beslan und die Terrorserien in Russland haben den Blick
erneut auf das ungelöste Problem des Konflikts in Tschetschenien gelenkt.
Das Angebot der Bundesregierung zu logistischer und medizinischer Hilfe an
die russische Regierung sei richtig. Dennoch müsse darauf hingewiesen wer-
den, dass der Kampf gegen den Terrorismus mit Augenmaß geführt werden
und Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht strikt eingehalten werden
müssten. Mit militärischen Mitteln sei dieser Kampf nicht zu gewinnen. Viel-
mehr müsse es darum gehen, in einem intensiven Dialog mit der arabisch-
islamischen Welt zu einer gerechten Lösung von Regional- und Lokalkonflik-
ten zu kommen und eine politische Lösung in Tschetschenien zu suchen, die
von der dortigen Bevölkerung akzeptiert und aktiv mitgetragen werde. Die
Bundesregierung wird daher aufgefordert, bei der russischen Regierung auf
die Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte zu dringen und im
vorgeschlagenen Sinne auf die russische Regierung einzuwirken.
Da die Europäische Union wichtigster Handelspartner der Russischen Födera-
tion und größter Geldgeber für humanitäre Hilfe in Tschetschenien sei, komme
es darauf an, das Gewicht der Europäischen Union stärker zu nutzen. Sie wird
daher aufgefordert, im Rahmen ihrer neuen Nachbarschaftspolitik eine gemein-
same tragfähige Strategie für den Kaukasus zu entwickeln. Finanzhilfen seien
in Zukunft an striktere Konditionen zu binden.
Auch der Europarat und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (OSZE) seien darin zu ermutigen, eine politische Lösung des Tschet-
schenienkonfliktes anzustreben. Die Regierungen der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union werden dazu aufgerufen, die Idee eines „Stabilitätspaktes
für den Kaukasus“ gemeinsam mit Georgien, Armenien, Aserbaidschan und
internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der OSZE, dem
Europarat sowie internationalen Finanzinstitutionen aufzugreifen und Russland
eine entsprechende Zusammenarbeit anzubieten. Es gelte, einen Kampf der
Kulturen durch einen Dialog der Kulturen zu verhindern.

Drucksache 15/4875 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4875

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/3955 abzulehnen.

Berlin, den 16. Februar 2005

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Johannes Pflug
Berichterstatter

Dr. Andreas Schockenhoff
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Drucksache 15/4875 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Johannes Pflug, Dr. Andreas Schockenhoff, Marianne
Tritz und Harald Leibrecht

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/3955 in seiner 146. Sitzung am 3. Dezember
2004 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss zur feder-
führenden Beratung sowie an den Ausschuss für Menschen-
rechte und Humanitäre Hilfe und an den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

II.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 54. Sitzung am 19. Januar
2005 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Frak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 61. Sitzung am 26. Januar
2005 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
57. Sitzung am 16. Februar 2005 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP die Ablehnung.

Berlin, den 16. Februar 2005
Johannes Pflug
Berichterstatter

Dr. Andreas Schockenhoff
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Harald Leibrecht
Berichterstatter

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