BT-Drucksache 15/4776

Bewältigung de Konversionslasten ehemaliger Kasernen und Übungsplätze der Bundeswehr

Vom 26. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4776
15. Wahlperiode 26. 01. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Dr. Karl
Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich,
Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald
Leibrecht, Ina Lenke, Günther FriedrichNolting, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela
Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig
Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang
Gerhardt und der Fraktion der FDP

Bewältigung der Konversionslasten ehemaliger Kasernen und Übungsplätze
der Bundeswehr

Die Umsetzung des Ressortkonzepts des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) vom 2. November 2004 hat die Schließung von 105 Bundeswehrstand-
orten bis zum Jahre 2010 zur Folge. Die davon betroffenen Kommunen und
Länder haben erhebliche volkswirtschaftliche Konsequenzen und tief greifende
arbeitsmarkt- und strukturpolitische Einschnitte zu verkraften, da sich in den
Standortgemeinden spezielle, auf die Bundeswehr ausgerichtete Wirtschafts-
strukturen entwickelt haben. Deshalb bedarf es einer gezielten regionalökono-
mischen Anpassung.
Bislang sind keine oder nicht hinreichende Nach- bzw. Umnutzungskonzepte
der zu schließenden Liegenschaften der Bundeswehr vorhanden. Ein Großteil
der zu schließenden Standorte ist mit Altlasten kontaminiert. Das Ausmaß ist
oftmals noch völlig unklar, und wenn es im Einzelfall detailliert erforscht ist,
sind häufig die anfallenden Kosten nur schwer zu kalkulieren. Es ist im Interesse
von Bund, Ländern und Kommunen, die zu schließenden Liegenschaften so
schnell wie möglich einer Anschlussnutzung zuzuführen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gibt es Überlegungen, bestehende Fachförderprogramme, wie beispiels-

weise die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
strukturen“, die Ziel-2-Gebietsförderung der EU-Strukturfonds oder die
EAP-Regionalprogramme für die Bewältigung der Konversionslasten auszu-
weiten bzw. zu intensivieren?

2. Durch welche Maßnahmen soll realisiert werden, dass die Liegenschaften
vorrangig in die Verfügungsgewalt der Standortgemeinden überführt wer-
den, damit diese in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesbehörden
Um- und Nachnutzungskonzepte entwickeln können?

Drucksache 15/4776 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
3. Ist eine Änderung des § 63 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung (BHO) mög-
lich, die den Anforderungen des EU-Beihilferechts genügt und eine Veräu-
ßerung der Liegenschaften unter dem Verkehrswert ermöglicht?

4. Besteht über die 1993 erhöhte Zuweisung des Umsatzsteueranteils um 2 %
hinaus eine Verantwortlichkeit des Bundes als Verursacher der Altlasten
trotz der föderalen Zuständigkeit der Länder und Kommunen für die Bewäl-
tigung von Altlasten, etwa auf Grund einer Treuepflicht des Bundes gegen-
über den Bundesländern und Kommunen?

5. Welche Erwägungen sprechen gegen die Einrichtung von Härtefallfonds,
um die einschneidenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der
Standortschließungen für die Länder und Kommunen im Rahmen gezielter
Konversionshilfen abzumildern und diese Fonds aus dem Erlös von Grund-
stücksverkäufen zu speisen?

6. Welche Verfahren, die über das geplante Erörterungsgespräch des BMVg
mit den von den Standortreduzierungen bzw. -schließungen betroffenen
Kommunen hinausgehen, sollen gewährleisten, dass Verfahren zur Freigabe
von Liegenschaften durch die Bundesvermögensverwaltung beschleunigt,
vereinfacht sowie hierfür die personellen und organisatorischen Vorausset-
zungen geschaffen werden?

7. Ist es geplant, bei der Entwicklung von Konversionsprogrammen verstärkt
mit dem Bonn International Center for Conversion (BICC) zu kooperieren?

8. Wann ist mit der Unterrichtung der von den Standortreduzierungen bzw.
-schließungen betroffenen Landes- und Kommunalbehörden über den kon-
kreten Zeitplan (Feinkonzept) der einzelnen Maßnahmen zu rechnen?

9. In welchem Umfang wird sich der Bund an den im Vorfeld verkaufsnotwen-
digen Kosten der Untersuchung von Altlasten beteiligen?

10. Wie haben sich seit der Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder um
2 % im Jahre 1993 bis heute die Kosten der Länder für die Folgen des
Truppenabbaus entwickelt?

11. Gibt es Schätzungen für die Konversionslasten, die mit der Umsetzung des
aktuellen Ressortkonzepts des BMVg verbunden sind?

12. Ist eine Anpassung der „Arbeitshilfe zu den rechtlichen, planerischen und
finanziellen Aspekten der Konversion militärischer Liegenschaften“ an die
neue Situation geplant?

13. In welchem Umfang und anhand welcher Kriterien plant der Bund sich
finanziell an Machbarkeitsstudien oder Nutzungskonzepten bis hin zur
Bauleitplanung zu beteiligen?

14. Nach welchen Kriterien werden die Liegenschaften ermittelt, die durch die
Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) verwertet
werden sollen?
Steht schon fest, um welche Liegenschaften es sich handeln wird?

Berlin, den 25. Januar 2005
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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