BT-Drucksache 15/4726

Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung

Vom 26. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4726
15. Wahlperiode 26. 01. 2005

Antrag
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Rainer Funke, Rainer Brüderle, Ernst
Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann,
Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel,
Hans-JoachimOtto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundesregierung hat nach Artikel 17 des Gesetzes zur Änderung des
Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher
Vorschriften vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I. S. 2218) in der Fassung des
Artikels 19 Abs. 8 des Versorgungsreformgesetzes 1998 (BGBl. I. S. 1666) den
gesetzgebenden Körperschaften in jeder Wahlperiode des Deutschen Bundes-
tages einen Versorgungsbericht vorzulegen.
In der Vergangenheit kam die Bundesregierung dieser Pflicht zwei Mal nach.
Am 17. Oktober 1996 legte sie den Ersten (Bundestagsdrucksache 13/5840) und
am 19. Oktober 2001 den Zweiten Versorgungsbericht (Bundestagsdrucksache
14/7220) vor. Der Dritte Versorgungsbericht steht bislang aus. Er wurde nicht,
wie angekündigt (siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister des Innern, Fritz Rudolf Körper, vom 6. September 2004 auf die
schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Hartmut Koschyk in Bundestagsdruck-
sache 15/3694), dem Kabinett im Dezember 2004 vorgelegt. Er soll nunmehr
vom Kabinett im Februar 2005 beschlossen und anschließend veröffentlicht
werden (siehe Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern,
Lutz Diwell, vom 28. Dezember 2004 auf die schriftliche Frage 10 des Abgeord-
neten Hartmut Koschyk in Bundestagsdrucksache 15/4627). Laut dieser Ant-
wort soll der Dritte Versorgungsbericht neben der differenzierten Darstellung
der Versorgungsleistungen in Vergangenheit und Zukunft auch Auskünfte zu
Ausmaß und Wirkungen der eingeleiteten Reformmaßnahmen enthalten.
Grundlage des Berichts sollen die Daten der Versorgungsempfängerstatistik
vom 1. Januar 2003, der Personalstandsstatistik vom 30. Juni 2002 sowie Son-
dererhebungen der Jahre 2001 bis 2003 sein.
Der Zeitabstand zwischen Datenbasis und Erscheinungsdatum des Versorgungs-
berichts ist zu lang. Für einen solch langen Zeitraum zwischen Datenbasis und
Erscheinungsdatum des Versorgungsberichts ist auch kein sachlicher Grund
ersichtlich. Gerade die Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Beamtenver-
sorgung erfordert eine zeitnahe Berichterstattung und eine regelmäßige Fort-
schreibung der Versorgungsberichte auf der Basis aktueller Daten. Nur so lassen

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sich die Reformen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit sowie auf ihre Geeig-
netheit zur Entlastung der Haushalte einerseits und zur Gewährleistung einer
angemessenen Versorgung anderseits hin überprüfen.
Das Erscheinungsdatum des Versorgungsberichts und versorgungsrelevante
Gesetzgebungsvorhaben sind darüber hinaus besser aufeinander abzustimmen.
Aktuell sind Überlegungen der Bundesregierung zur Änderung des Versor-
gungsrechts sowie mögliche Alternativen hierzu in die Berichterstattung einzu-
beziehen. Die Überlegungen gehen zurück auf das mit der Bundestagsmehrheit
von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossene RV-Nachhaltigkeits-
gesetz. Im Vordergrund steht dabei die „wirkungsgleiche“ Übertragung der mit
der Rentenreform eingeleiteten langfristigen Absenkung des Rentenniveaus
sowie der Nichtberücksichtigung von Ausbildungszeiten bei der Berechnung
der Rente auf die Beamtenversorgung. Es ist sicherzustellen, dass ausreichend
Gelegenheit besteht, den Dritten Versorgungsbericht der Bundesregierung par-
lamentarisch zu beraten, bevor über eine weitere Absenkung des Versorgungs-
niveaus entschieden wird.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Dritten Versorgungsbericht unverzüglich vorzulegen;
2. bei diesem und zukünftigen Versorgungsberichten vor allem folgende inhalt-

liche Maßgaben zu beachten:
a) Umfang und Wirkung aller Maßnahmen aus versorgungsrelevanten

Reformen seit 1989 – einschließlich der aus dem Versorgungsänderungs-
gesetz 2001 – im jeweiligen Berichtszeitraum sind differenziert darzustel-
len. Zukünftige Auswirkungen sind für den jeweiligen Prognosezeitraum
vorauszuberechnen;

b) auszuweisen ist, welche Maßnahmen auf eine Übertragung von Änderun-
gen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenver-
sorgung zurückgehen. Voraussetzungen, Probleme und Auswirkungen
derartiger Maßnahmen sind im Einzelnen darzustellen;

c) nach Ansicht der Bundesregierung bestehender weiterer Handlungsbedarf
ist zu beschreiben und zu begründen;

d) die Finanzentwicklung der Versorgungsrücklagen in Bund, Ländern und
Gemeinden, die gewählten Anlageformen und die jeweiligen Ergebnisse
sind im Einzelnen zu dokumentieren;

3. darzulegen, wie die Eigenständigkeit der Beamtenversorgung erhalten und
ihre Finanzierung auch in ferner Zukunft unter Wahrung der Generationen-
gerechtigkeit auf eine in sich geschlossene und systemgerechte Grundlage
gestellt werden kann;

4. erst nach Vorlage und parlamentarischer Beratung des Dritten Versorgungs-
berichts etwaige weitere Gesetzentwürfe zur Fortentwicklung des Versor-
gungsrechts vorzulegen;

5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach die Bundesregierung den gesetzge-
benden Körperschaften zukünftig wieder zu Beginn jeder Wahlperiode des
Deutschen Bundestages einen Versorgungsbericht vorzulegen hat und
wonach dieser Versorgungsbericht einmal zur Mitte der Wahlperiode fort-
zuschreiben ist.

Berlin, den 26. Januar 2005
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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