BT-Drucksache 15/4686

Kritik des Bundesrechnungshofes am Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wegen zweckwidriger Verwendung von Steuergeldern für Öffentlichkeitsarbeit

Vom 19. Januar 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4686
15. Wahlperiode 19. 01. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan,
Dr. Volker Wissing, Gudrun Kopp, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster),
Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer
Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht,
Ina Lenke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern),
Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Dr. ClaudiaWinterstein,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Kritik des Bundesrechnungshofes am Bundesministerium für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft wegen zweckwidriger Verwendung
von Steuergeldern für Öffentlichkeitsarbeit

Der Bundesrechnungshof stellt in seinen Bemerkungen 2004 zur Haushalts-
und Wirtschaftsführung des Bundes im Zuständigkeitsbereich des Bundes-
ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
zum Bundesprogramm Ökologischer Landbau unter anderem Folgendes fest:
„Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-
schaft hat aus dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau in weitem Umfang
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert, um die politische Grundaus-
richtung der Bundesregierung darzustellen. Es hat damit gegen Haushaltsrecht
verstoßen.“
„Der Bundesrechnungshof hat die untersuchten Maßnahmen des Bundespro-
gramms nicht als programmbezogene Informationsmaßnahmen, sondern als
Öffentlichkeitsarbeit bewertet. Er hält die Verwendung von Mitteln aus dem
Bundesprogramm zur Imagewerbung für zweckwidrig.“
„Das Bundesministerium hat Mittel des Bundesprogramms für Öffentlichkeits-
arbeit genutzt. Dies ist insbesondere bei den stark von politischen Wertungen
geprägten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit ohne ausdrückliche Ermächti-
gung des Haushaltsgesetzgebers mit dem Haushaltsrecht unvereinbar.“
„Der Bundesrechnungshof hat darüber hinaus verlangt, dass die Bundesregie-
rung mit Rücksicht auf den Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit dem
Gesetzgeber bereits bei der Haushaltsaufstellung offen legt, in welchem Um-
fang sie tatsächlich Öffentlichkeitsarbeit plant.“

Drucksache 15/4686 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um in zukünftigen

Haushalten die vom Bundesrechnungshof beklagten Verstöße gegen Haus-
haltsrecht zu vermeiden?

2. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass vor dem Hintergrund
der schwierigen Situation in der Landwirtschaft und der mit den Kürzungen
im Agrarhaushalt verbundenen Belastungen für die Landwirte das BMVEL
Steuergelder für die Öffentlichkeitsarbeit zweckwidrig zur eigenen Image-
werbung einsetzt?

3. Wird die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrechnungshofes bei der
Aufstellung zukünftiger Haushalte aufgreifen und mit Rücksicht auf den
Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit dem Gesetzgeber bereits bei
der Haushaltsaufstellung offen legen, in welchem Umfang sie tatsächlich
Öffentlichkeitsarbeit plant und durchführt?

4. Wird die Bundesregierung die Forderung des Bundesrechnungshofes auf-
greifen und den Umfang der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit im Bun-
deshaushalt betragsmäßig ausweisen?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes,
dass bei den untersuchten Maßnahmen zum Bundesprogramm Ökologischer
Landbau diverse Ziele der Bundesregierung im Vordergrund standen?

6. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Mittel für das Bundesprogramm
Ökologischer Landbau seit dessen Inkrafttreten bereitgestellt, und in welcher
Höhe wurden diese Mittel abgerufen?

7. Für welche Zwecke und Projekte wurden diese Mittel bereitgestellt und ab-
gerufen?

8. Sind in den vorangegangen Jahren ebenfalls Mittel für die vom Bundes-
rechnungshof kritisierte zweckentfremdete Öffentlichkeitsarbeit des BMVEL
eingesetzt worden?

Berlin, den 19. Januar 2005
Hans-Michael Goldmann
Dr. Christel Happach-Kasan
Dr. Volker Wissing
Gudrun Kopp
Dr. Karl Addicks
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt

Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Hellmut Königshaus
Dr. Heinrich L. Kolb
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Rainer Stinner
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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