BT-Drucksache 15/4564

Mögliche Auswirkungen der Haushaltspolitik der Bundesregierung auf die Förderungspraxis der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Vom 16. Dezember 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4564
15. Wahlperiode 16. 12. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel
Happach-Kasan, Gudrun Kopp, Dr. Volker Wissing, Daniel Bahr (Münster), Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen,
Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Klaus Haupt,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr,
Cornelia Pieper, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk,
Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Mögliche Auswirkungen der Haushaltspolitik der Bundesregierung auf die
Förderungspraxis der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts,
die treuhänderisch ein Zweckvermögen des Bundes verwaltet. Sie wurde durch
das Entschuldungsabwicklungsgesetz, BGBl I 1952, S. 203, errichtet. Das Ent-
schuldungsabwicklungsgesetz wurde durch Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes zur
Änderung der Insolvenzverordnung und anderer Gesetze vom 26. Oktober
2001 (BGBl I 2001, S. 2710) aufgehoben. Der Überführung des Zweckver-
mögens bzw. von Teilen des Zweckvermögens in den Bundeshaushalt fehlt
somit eine rechtliche Grundlage. Für Landwirte, die eine Förderung der Land-
wirtschaftlichen Rentenbank beantragen, können sich daraus erhebliche Konse-
quenzen für ihre betrieblichen Entscheidungsabläufe ergeben. Das gilt insbe-
sondere für solche Fälle, in denen Förderanträge entgegen der gängigen Praxis
der vergangenen Jahre wegen der Überführung des Zweckvermögens bzw. von
Teilen des Zweckvermögens in den Bundeshaushalt abgelehnt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Förderanträge auf Finanzierungen aus Mitteln des Zweckvermö-

gens der Landwirtschaftlichen Rentenbank wurden in 2003 und 2004 dem
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(BMVEL) zur Zustimmung vorgelegt, und wie viele wurden davon positiv
beschieden bzw. abgelehnt?

2. Wie viele Förderanträge auf Finanzierungen aus Mitteln des Zweckver-
mögens der Landwirtschaftlichen Rentenbank liegen dem BMVEL derzeit
zur Zustimmung vor?

3. Auf welche Fördersummen belaufen sich sowohl die abgelehnten bzw. die
genehmigten Finanzierungsanträge der Jahre 2003 und 2004?

4. Wie haben sich die Förderzusagen des BMVEL, die sich auf das Zweckver-
mögen der Landwirtschaftlichen Rentenbank beziehen, in den letzten vier
Jahren entwickelt?

Drucksache 15/4564 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
5. Wie hoch ist das Eigenkapital der Landwirtschaftlichen Rentenbank?
6. Wie viel ist vom Eigenkapital der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch

Förderzusagen gebunden und wie entwickelte sich die Fördersumme in den
letzten vier Jahren?

7. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Förderantrag
eines Landwirtes, der sich auf das Zweckvermögen der Landwirtschaft-
lichen Rentenbank bezieht?

8. In welche Themenbereiche lassen sich die Förderanträge zur Finanzierung
aus den Mitteln des Zweckvermögens der Landwirtschaftlichen Rentenbank
einteilen?

9. Wie viele Anträge zur Finanzierungsförderung aus den Mitteln des Zweck-
vermögens der Landwirtschaftlichen Rentenbank liegen dem BMVEL vor,
die sich auf die Förderung für Photovoltaikanlagen beziehen?

Berlin, den 16. Dezember 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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