BT-Drucksache 15/4471

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung -15/3696 Nr. 2.12- Arbeitsdokument der Kommission Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politische Bereiche - eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses KOM (2004) endg.; RATSDOC 10251/04

Vom 8. Dezember 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4471
15. Wahlperiode 08. 12. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(15. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 15/3696 Nr. 2.12 –

Arbeitsdokument der Kommission
Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politische Bereiche –
eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses
KOM (2004) 394 endg., Ratsdok. 10251/04

A. Problem
Durch die Vorlage soll eine kritische Bestandsaufnahme zur Einbeziehung
von Umweltbelangen in andere Politikbereiche auf EU-Ebene seit Beginn
des Cardiff-Prozesses im Jahr 1998 vorgenommen werden.

B. Lösung
In Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung –Drucksache 15/3696
Nr. 2.12 – Annahme einer interfraktionellen Entschließung zur Verbesserung der
Integration von Umweltbelangen in andere Politikbereiche, durch die die
Bundesregierung u. a. aufgefordert werden soll, sich dafür einzusetzen, dass der
Cardiff-Prozess, die Lissabon-Strategie und die Nachhaltigkeitsstrategie der EU
mit dem Ziel der gleichgewichtigen Wahrung der wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit widerspruchsfrei verknüpft und
koordiniert werden.
Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/4471 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung –Drucksache 15/3696
Nr. 2.12 – folgende Entschließung anzunehmen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Jahr 1998 hat der Europäische Rat den Cardiff-Prozess initiiert. Der Rat
geht von der Prämisse aus, dass die für eine nachhaltige Entwicklung erfor-
derlichen Verbesserungen nicht allein durch umweltpolitische Maßnahmen
erreicht werden können. Daher ist die Einbeziehung von Umweltbelangen in
alle politischen Entscheidungsbereiche der EU erforderlich. Für neun Sekto-
ren sollten Strategien für die Umsetzung erarbeitet werden: Landwirtschaft,
Verkehr, Energie, Industrie, Binnenmarkt, Entwicklung, Fischerei, Wirt-
schaft/Finanzen und Außenpolitik.
In dem Arbeitsdokument „Einbeziehung von Umweltbelangen in andere po-
litische Bereiche – eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses“ – KOM
(2004) 394 endg. vom 2. Juni 2004 – hat die EU-Kommission die Fortschrit-
te des 1998 begonnenen Cardiff-Prozesses bewertet. Das Dokument beur-
teilt, inwieweit integrative Strategien entwickelt und umgesetzt wurden. Im
Einzelnen werden Probleme bei der Umsetzung benannt, aber auch zukünfti-
ge Herausforderungen für jeden Sektor formuliert.
Die Kommission kommt in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass die Strate-
gien eher den Charakter von Absichtserklärungen ohne greifbare Ergebnisse
haben. Auch handle es sich bei konkreten Maßnahmen in den einzelnen Sek-
toren eher um zaghafte Anfänge, mit denen die im Cardiff-Prozess ange-
strebten Ziele kaum verwirklicht werden können.
Der Cardiff-Prozess zur Integration von Umweltbelangen ist ein wichtiges
Instrument im Rahmen der Lissabon-Strategie und der EU-Nachhaltigkeits-
strategie. Mit Hilfe der Lissabon-Strategie soll Europa bis 2010 zum „wett-
bewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der
Welt“ werden. Die im März 2000 von den EU-Staats- und Regierungschefs
beschlossene „Lissabon-Strategie“ hat die in sie gesetzten Hoffnungen bis-
her nicht erfüllt. Dies ist das Ergebnis der Überprüfung durch eine hochran-
gige Expertengruppe um den früheren niederländischen Ministerpräsidenten
Wim Kok, die dem Europäischen Rat am 5. November 2004 vorgelegt wur-
de. Die Expertengruppe empfiehlt der EU und den Mitgliedstaaten u. a., die
Potenziale bei den innovativen Umwelttechnologien stärker zu nutzen und
die europäische Marktführerschaft weiter auszubauen. Wie schon zuvor die
EEAC-Arbeitsgruppe aus Vertretern der europäischen Nachhaltigkeitsräte –
schlägt auch der „Kok-Bericht“ vor, Europa zur wettbewerbsfähigsten und
ressourceneffizientesten Region zu entwickeln.
Wettbewerbsfähigkeit muss sich an dem in der Europäischen Union mehr-
fach beschlossenen Leitbild der Nachhaltigkeit orientieren. Im Juni 2001
wurde deshalb beim Europäischen Rat in Göteborg der Lissabon-Strategie
eine Umweltdimension hinzugefügt. Bei der Überprüfung der Lissabon-
Strategie und der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie ergeben sich Chan-
cen, das Leitbild der Nachhaltigkeit auf europäischer Ebene dauerhaft zu
stärken.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4471

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzu-
setzen, dass
a) vor dem Hintergrund des vorgelegten Berichts zum Cardiff-Prozess und

des aktuellen Zwischenberichts zur Lissabon-Strategie („Kok-Bericht“)
vom Frühjahrsgipfel der Europäischen Union 2005 ein deutliches Signal
zur stärkeren Einbeziehung von Umweltbelangen in alle Politikbereiche
ausgeht,

b) der Europäische Rat hierfür ein angemessenes follow-up beschließen
soll,

c) das Innovationspotenzial der Umwelttechnologien stärker genutzt wird,
d) eine Stärkung und Fortsetzung der Integrationsbemühungen auf europäi-

scher Ebene als unerlässlich angesehen werden,
e) für die Unterstützung des Cardiff-Prozesses übergreifende und sektor-

spezifische Ziele und umweltbezogene Indikatoren insbesondere für die
thematischen Strategien entwickelt werden,

f) einheitliche Aktualisierungs- und Überprüfungsverfahren für die beste-
henden sektoralen Strategien durch den Allgemeinen Rat und den Euro-
päischen Rat sichergestellt werden,

g) die vom Umweltrat der EU angeregte Ausweitung der Sektorstrategien
auf weitere Politikbereiche vollzogen wird,

h) auch nationale Innovationen bei der Umweltpolitikintegration von der
europäischen Ebene aufgegriffen werden,

i) unter der Koordination durch den Allgemeinen Rat alle relevanten Rats-
formationen dem Frühjahrsgipfel 2006 über Umsetzung und Weiterent-
wicklung ihrer Strategien berichten, insbesondere was Erfolge bei der
Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch an-
geht,

j) die neue EU-Kommission die ursprünglich vereinbarte jährliche Be-
standsaufnahme des Cardiff-Prozesses jeweils für den Frühjahrsgipfel
vornimmt,

k) der Cardiff-Prozess, die Lissabon-Strategie und die Nachhaltigkeitsstra-
tegie der EU mit dem Ziel der gleichgewichtigen Wahrung der wirt-
schaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit
widerspruchsfrei verknüpft und koordiniert werden.

Berlin, den 10. November 2004

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker
Vorsitzender

Ulrich Kelber
Berichterstatter

Josef Göppel
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Drucksache 15/4471 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ulrich Kelber, Josef Göppel, Winfried Hermann
und Michael Kauch

I.
Das Arbeitsdokument der Kommission „Einbeziehung von
Umweltbelangen in andere politische Bereiche – eine Be-
standsaufnahme des Cardiff-Prozesses“ – KOM (2004) 394
endg., Ratsdok. 10251/04 – wurde mit Überweisungsdruck-
sache 15/3696 Nr. 2.12 zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft, den Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen, den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung, den Ausschuss für Touris-
mus und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union überwiesen.
Die mitberatenden Ausschüsse haben die Vorlage jeweils
zur Kenntnis genommen.

II.
Durch die Vorlage soll eine kritische Bestandsaufnahme zur
Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Politikberei-
che auf EU-Ebene seit Beginn des Cardiff-Prozesses im
Jahr 1998 vorgenommen werden.

III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage – KOM (2004) 394 endg., Rats-
dok. 10251/04 – in seiner Sitzung am 10. November 2004
beraten. Zu der Vorlage haben die Fraktionen SPD, CDU/
CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP einen gemein-
samen Entschließungsantrag vorgelegt (Ausschussdrucksa-
che 15(15)322), der – versehen mit einigen redaktionellen
Korrekturen – ohne Aussprache zur Abstimmung gestellt
wurde.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Deutschen Bun-
destag zu empfehlen, in Kenntnis der Unterrichtung durch
die Bundesregierung – Drucksache 15/3696 Nr. 2.12 – die
in der Beschlussempfehlung wiedergegebene Entschließung
anzunehmen.

Berlin, den 8. Dezember 2004

Anlage: Arbeitsdokument der Kommission: KOM (2004) 394 endg., Ratsdok. 10251/04

Ulrich Kelber
Berichterstatter

Josef Göppel
Berichterstatter

Winfried Hermann
Berichterstatter

Michael Kauch
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4471

10251/04 mb 1
DG I DE

RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION

Brüssel, den 7. Juni 2004 (08.06)
(OR. fr)

10251/04

ENV 328
AGRI 141
DEVGEN 126
ECOFIN 215
ENER 163
IND 77
TRANS 225
RELEX 245
MI 184
PECHE 217
EDUC 129
SAN 111
CONSOM 57
TOUR 11
RECH 121
SOC 208

ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Absender: Frau Patricia BUGNOT, Direktorin, im Auftrag des Generalsekretärs der

Europäischen Kommission
Eingangsdatum: 2. Juni 2004
Empfänger: der Generalsekretär/Hohe Vertreter, Herr Javier SOLANA
Betr.: Arbeitsdokument der Kommission

Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politische Bereiche – eine
Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - KOM(2004) 394 endg.

________________________

Anl.: KOM(2004) 394 endg.

Anlage

Drucksache 15/4471 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Brüssel, den 01.06.2004
KOM(2004) 394 endgültig

ARBEITSDOKUMENT DER KOMMISSION

Einbeziehung von Umweltbelangen in andere politische Bereiche - eine
Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/4471

1. EINLEITUNG

Diese Bestandsaufnahme ist eine Folgemaßnahme zur Frühjahrstagung 2003 des
Europäischen Rates, der „die Absicht der Kommission zur Kenntnis [nahm], eine jährliche
Bestandsaufnahme in Bezug auf den Cardiff-Prozess zur Einbeziehung von Umweltbelangen
und eine regelmäßige Überprüfung der Umweltpolitik vorzunehmen und darüber rechtzeitig
zu berichten, so dass die Ergebnisse ab 2004 bei der Erstellung ihrer künftigen
Frühjahrsberichte Berücksichtigung finden können.“1. Die Bestandsaufnahme ergänzt die im
Dezember 2003 angenommene Mitteilung über die Überprüfung der Umweltpolitik 20032 und
ist vor diesem Hintergrund zu sehen.

Bei der Einbeziehung von Umweltbelangen wird von dem Prinzip ausgegangen, dass die für
eine nachhaltige Entwicklung erforderlichen Verbesserungen nicht alleine durch
umweltpolitische Maßnahmen erreicht werden können. Die notwendigen Veränderungen zur
Verminderung von Umweltbelastungen in Fischfang, Landwirtschaft, Verkehr,
Energieversorgung und anderen Bereichen, um so eine nachhaltige Entwicklung zu
ermöglichen, können nur durch die Einbeziehung von Umweltbelangen in diese Sektoren
erreicht werden.3

Auf EU-Ebene wurde die Bedeutung der Einbeziehung von Umweltbelangen in Artikel 6 EG-
Vertrag anerkannt, dem zufolge „die Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Festlegung
und Durchführung der […] Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen insbesondere zur
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung einbezogen werden."4. Die Einbeziehung von
Umweltbelangen erhielt im Jahr 1998 einen institutionellen Anstoß, als der Europäische Rat
den so genannten Cardiff-Prozess in Gang brachte und verschiedene Ratstagungen
aufforderte, entsprechende Strategien zu entwickeln.

Die EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung, die in Göteborg im Jahr 2001
verabschiedet wurde, ging einen Schritt weiter, indem sie sowohl die Verfolgung prioritärer
Umweltziele als auch die Einbeziehung von Umweltbelangen zusammen mit wirtschaftlichen
und sozialen Zielen verlangt. Die Strategie gibt eine langfristige Perspektive vor, die eine
dynamische Wirtschaft mit dem sozialen Zusammenhalt und hohen Umweltstandards
verbindet. Dies setzt eine erneute Betonung der Kohärenz und der Einbeziehung der Politiken
gemäß den Schlussfolgerung des Europäischen Rates von 2001 voraus, in denen die EU-
Strategie für die nachhaltige Entwicklung angenommen und der Rat aufgefordert wurde, „die
Sektorstrategien für die Einbeziehung der Umweltdimension in alle einschlägigen Bereiche
der Gemeinschaftspolitik im Hinblick auf ihre möglichst baldige Umsetzung fertig zu stellen
und weiterzuentwickeln“ und dabei sollten „Die einschlägigen Ziele, die im neuen 6.
Umweltaktionsprogramm und in der Strategie für nachhaltige Entwicklung festgelegt sind, …
berücksichtigt werden.

Der stärker ganzheitlich ausgerichtete, langfristige Ansatz der Sektorstrategien für die
Einbeziehung der Umweltdimension wird auf EU-Ebene durch das erweiterte Instrument für

1 Absatz 58, Schlussfolgerungen des Rates, Europäischer Rat von Brüssel, 20.-21. März 2003.
2 KOM 2003 (745) vom 3.12.2003.
3 Siehe Kasten.
4 Dies wurde im Verfassungsentwurf bestätigt, den der Konvent für die Zukunft Europas am 18. Juli

2003 vorgelegt hat (Artikel II-37 und III-4). – siehe http://european-
convention.eu.int/DraftTreaty.asp?lang=DE

Drucksache 15/4471 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

die Folgenabschätzung ergänzt, das seiner Konzeption nach bei Vorschlägen für einzelne
Politikmaßnahmen oder –initiativen5 verwendet werden soll. Beides sind Instrumente, die von
entscheidender Bedeutung dafür sind, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den drei Säulen
der nachhaltigen Entwicklung herzustellen und auf diese Weise eine stärkere Einbeziehung
der Umweltbelange zu erreichen.

Die Prozesse, die in den letzten Jahren geschaffen wurden, haben in mehreren Sektoren zu
Verbesserungen für die Umwelt geführt. Das Tempo der Fortschritte auf dem Weg zu einer
stärkeren Einbeziehung der Umweltdimension wäre allerdings höher, würden alle Sektoren
die in den vergangenen fünf Jahren eingegangenen Verpflichtungen erfüllen. Dies wird ein
schwieriges Unterfangen sein: Da viele der „niedrig hängenden Früchte“ der
Umweltintegration bereits gepflückt wurden, müssen die künftigen Anstrengungen zur
Umkehr fortgesetzter, nicht nachhaltiger Trends den Schwerpunkt vermehrt auf
Strukturreformen legen, die in den betroffenen Sektoren Spannungen mit etablierten
Interessengruppen verursachen können. Darüber hinaus sind Maßnahmen auf nationaler
Ebene erforderlich, um im Hinblick auf die auf der EU-Ebene eingegangenen
Verpflichtungen Ergebnisse zu erzielen, da die Zuständigkeiten der Gemeinschaft in vielen
Bereichen beschränkt sind.

In der Bestandsaufnahme werden zunächst die Rahmenbedingungen für die Einbeziehung der
Umweltbelange auf der EU-Ebene seit dem Beginn des Cardiff-Prozesses im Jahr 1998
dargelegt. Anschließend wird der Stand der Einbeziehung der Umweltdimension in den
Sektoren, die um die Entwicklung von Integrationsstrategien ersucht wurden, kurz
zusammengefasst. Abschließend wird in den Schlussfolgerungen erläutert, wie die
Einbeziehung der Umweltdimension auf der EU-Ebene vorangebracht werden kann. In ihnen
werden vorrangige Maßnahmen herausgestellt, durch die die Umsetzung des Cardiff-
Prozesses vorangetrieben und dieser Prozess durch ergänzende Maßnahmen auf
einzelstaatlicher Ebene und auf Gemeinschaftsebene ergänzt werden kann, was insbesondere
dadurch erreicht werden könnte, dass man auf den vorhandenen umweltpolitischen Ansätzen
aufbaut, diese anpasst und Lösungen sucht, die allen Beteiligten zugute kommen.

2. EU-RAHMEN FÜR DIE EINBEZIEHUNG DER UMWELTDIMENSION

Nach der Aufnahme einer neuen Klausel über die Einbeziehung der
Umweltschutzerfordernisse in den Vertrag von Amsterdam im Jahr 1997 unterstrich der
Europäische Rat auf seiner Tagung in Luxemburg (Dezember 1997) „seine - in dem künftigen
Artikel 6 des Vertrags zum Ausdruck kommende - Überzeugung, dass die Erfordernisse des
Umweltschutzes in die Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft einbezogen werden
müssen, insbesondere um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern“. und ersuchte er die
Kommission, „im Hinblick darauf ihm vor seiner Tagung im Juni 1998 eine Strategie zur
Erreichung dieses Ziels zu unterbreiten“6.

5 Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Plan-UVP sind andere Instrumente zur Förderung
der Einbeziehung von Umweltbelangen auf nationaler oder regionaler Ebene (für Projekte, Pläne und
Programme).

6 Vgl. Punkt 56 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates in Luxemburg
(12./13. Dezember 1997).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/4471

Mit der Mitteilung der Kommission „Partnerschaft für Integration“7 wurde diesem Ersuchen
entsprochen und wurden Maßnahmen hervorgehoben, die erforderlich sind, um Artikel 6 in
konkrete Ergebnisse im Bereich der Einbeziehung der Umweltschutzerfordernisse
umzusetzen. Zu den wichtigsten Leitlinien gehörten die folgenden: x Die Verpflichtung der Kommission, sicherzustellen, dass durch die Einführung eines

detaillierten Verfahrens für die Umweltfolgenabschätzung Umweltbelange bei ihren
wichtigen politischen Initiativen berücksichtigt werden. x Die Verpflichtung der Kommission, die EU-Politik zu überprüfen und Strategien für
Maßnahmen in Schlüsselsektoren zu erarbeiten, wozu auch die Festlegung von Politik- und
Erfolgsindikatoren und von indikativen Zielen gehört. x Die Aufforderung an den Rat, eine Reihe vorrangiger Maßnahmen für die Einbeziehung
von Umweltschutzerfordernissen und wirksame Mechanismen für die Überwachung der
Umsetzung der Strategie zu ermitteln. x Die Aufforderung an den Europäischen Rat, in regelmäßigen Abständen die Einbeziehung
von Umweltfragen in wichtige Politikbereiche zu überprüfen.

Fünf Jahre danach wurden bedeutende Fortschritte dabei gemacht, die oben genannten
Leitlinien zu konkretisieren und die Einbeziehung von Umweltfragen weiter voranzubringen,
wozu die folgenden Meilensteine gehören: x Der Beginn des Cardiff-Prozesses 1998. Der Europäische Rat hat einen bedeutenden

Schritt zur praktischen Anwendung von Artikel 6 dadurch getan, dass er die
unterschiedlichen Fachräte ersucht hat, Strategien und Programme auszuarbeiten, die
darauf abzielen, Umweltbelange in ihre Politikbereiche einzubeziehen, wobei mit den
Politikbereichen Energie, Verkehr und Landwirtschaft begonnen werden sollte. Der
Prozess umfasst inzwischen neun Sektoren (zusätzlichen zum Verkehrs-, Landwirtschafts-
und Energiesektor deckt der Cardiff-Prozess die Bereiche Industrie, Binnenmarkt,
Entwicklung, Fischerei, Allgemeine Angelegenheiten sowie Wirtschaft und Finanzen ab),
die alle Integrationsstrategien verabschiedet haben. x 1999 wurden auf der Tagung des Europäischen Rates in Helsinki weitere Klarstellungen in
Bezug auf die Umsetzung der Umweltintegrationsstrategien erreicht. Dort wurde
Folgendes ausgesagt: „Auf die endgültige Festlegung der Strategien für die einzelnen
Sektoren sollte ihre sofortige Durchführung folgen. Hierbei ist für eine regelmäßige
Evaluierung und Beobachtung sowie für Folgemaßnahmen Sorge zu tragen, damit die
Strategien angepasst und vertieft werden können. Die Kommission und der Rat werden
nachdrücklich dazu aufgefordert, hierfür angemessene Instrumente zu entwickeln und eine
anwendbare Datengrundlage zu schaffen.“8x Mit der Annahme der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung durch den
Europäischen Rat von Göteborg und der Aufnahme einer dritten, umweltbezogenen Säule
in die Strategie von Lissabon brachte das Jahr 2001 im Prozess der Einbeziehung der

7 KOM(1998) 333 vom 27. Juni 1998.
8 Punkt 47, Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates in Helsinki

(10./11. Dezember 1999).

Drucksache 15/4471 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Umweltdimension eine Wende. Wirtschaftswachstum und sozialer Zusammenhalt müssen
nunmehr zusammen mit dem Umweltschutz gefördert werden. In diesem neuen politischen
Kontext ersuchte der Europäische Rat den Rat, „die Sektorstrategien für die Einbeziehung
der Umweltdimension in alle einschlägigen Bereiche der Gemeinschaftspolitik im Hinblick
auf ihre möglichst baldige Umsetzung fertig zu stellen und weiterzuentwickeln […]. Die
einschlägigen Ziele, die im neuen 6. Umweltaktionsprogramm und in der Strategie für
nachhaltige Entwicklung festgelegt sind, sollten berücksichtigt werden.9“ Die im Rahmen
des Cardiff-Prozesses konzipierten Strategien für die Einbeziehung von Umweltbelangen
in die einzelnen Sektoren sind daher eine der Möglichkeiten, die ökologischen Ziele der
Strategie für die nachhaltige Entwicklung umzusetzen. x Als Teil der Umsetzung der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung wurde 2002 in
der Kommission ein einheitliches System10 für die Ex-ante-Folgenabschätzung aller
wichtigen politischen Vorschläge eingeführt, das 2003 mit einer Pilotphase für
43 politische Vorschläge begann. Mit diesem System können beim Erlass neuer politischer
Vorschläge in Einzelfällen auf Informationen beruhende Kompromisse, die sich auf eine
gründliche Analyse der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen stützen,
eingegangen werden. Das System ist eine wesentliche Ergänzung des stärker ganzheitlich
ausgerichteten Ansatzes der sektorspezifischen Strategien. x Im September 2002 wurde mit dem Inkrafttreten des 6. Umweltaktionsprogramms11
(6. UAP) die Bedeutung der Einbeziehung von Umweltbelangen erneut betont. Die
Entwicklung thematischer Strategien zu wichtigen Umweltfragen im Rahmen des 6. UAP
ist eine Möglichkeit, die die Einbeziehung fördern wird, da die Strategien querschnittlich
angelegt sind und gemeinsame Maßnahmen in vielfältigen Politikbereichen erfordern. x Im Oktober 2002 rief der Rat (Umwelt) den Europäischen Rat auf, „die für Bildung,
Gesundheit, Verbraucherfragen, Tourismus, Forschung, Beschäftigung und
Sozialpolitik zuständigen Fachräte zu ersuchen, Strategien zur Förderung der nachhaltigen
Entwicklung durch Einbeziehung von Umweltbelangen in ihre bestehenden Politiken und
Maßnahmen zu entwickeln.12“x Mit Stand 2003 haben die meisten der derzeitigen und der neuen EU-Mitgliedstaaten
nationale Strategien für die nachhaltige Entwicklung konzipiert, von denen viele sich
mit der Einbeziehung der Umweltdimension und der Kohärenz der Politik befassen.

9 Punkt 32, Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates in Göteborg
(15./16. Juni 2001).

10 Mitteilung der Kommission über Folgenabschätzung, KOM(2002) 276 endg. vom 5. Juni 2002.
11 Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das

sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft, ABl. L 242 vom
10. September 2002.

12 Punkt 9 der Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) zur Umsetzung der Strategie der Union für
nachhaltige Entwicklung und für die auf dem Weltgipfel in Johannesburg eingegangenen
Verpflichtungen zu den Umweltaspekten (Brüssel, 17. Oktober 2002).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/4471

UMWELTBELASTUNGEN IN DEN WICHTIGSTEN INTEGRATIONSSEKTOREN

Im Folgenden soll veranschaulicht werden, welchen Herausforderungen durch die Einbeziehung von
Umweltbelangen begegnet werden soll, und werden einige der akutesten Umweltbelastungen in
maßgeblichen Politikbereichen, in denen die Integration der Umweltdimension ansteht, dargestellt.
Diese Belastungen wurden aufgezeigt, und die EU ergreift zur Zeit Maßnahmen, um diese, wie
in Abschnitt 3 beschrieben, anzugehen13. In vielen Fällen sind diese Maßnahmen zu neu, als
dass ihr Nutzen sich umfassend bemerkbar macht. Angesichts der besonderen Schwere einige
der aktuellen nicht nachhaltigen Trends im Umweltbereich müssen kontinuierlich weitere
Anstrengungen zur Einbeziehung von Umweltbelangen auf der EU-Ebene und der nationalen Ebene
unternommen werden.

Fischerei: Auswirkungen des Menschen auf die Meeresumwelt durch die Fischerei, aber auch durch
den vom Menschen verursachten Klimawandel, durch die Einleitung von Schadstoffen und
Nährstoffen und durch eine vielfältige Nutzung des Meeresbodens, etwa durch den Abbau von
Gesteinsmaterial und die Ölförderung. Die Fischbestände an sich unterliegen auch zyklischen
Schwankungen. Trotz dieser Fakten ist das fortgesetzte Überfischen die Hauptursache dafür
gewesen, dass die Laichbestände und die Anlandungen in den letzten 25 Jahren um die Hälfte
zurückgegangen sind, obwohl Anstrengungen zur Lösung des Problems unternommen wurden. 40 %
aller EU-Fänge stammen aus Beständen, die der Bewertung nach außerhalb sicherer biologischer
Grenzen sind. Bei bestimmten Fischarten, insbesondere bei demersalen und diadromen Fischarten,
beträgt der Prozentsatz sogar 60 %. Die Situation ist bei bestimmten Fischarten, z. B. bei Kabeljau
und Seehecht, noch akuter. Allerdings ist die Lage nicht bei allen Beständen schlecht. Die pelagischen
Bestände und die Garnelen- und Kaisergranatbestände haben in den letzten zwanzig Jahren
zugenommen. Die Erholung pelagischer Fischarten, etwa des Nordseeherings, nach einem
Zusammenbruch der Bestände in den siebziger Jahren, zeigt, welche Möglichkeiten der
Bestandserholung es gibt, wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Im jüngsten Bericht des
Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) vom Oktober 2003 wird bestätigt, dass
Erholungsmaßnahmen notwendig sind, um die Wiederauffüllung einer Reihe von Beständen zu
gewährleisten14. Angesichts dieser Lage wurden zahlreiche Maßnahmen getroffen; unlängst wurden
auf der Tagung des Rates "Fischerei" vom Dezember 2003 Bestandserholungspläne für eine Reihe
von Arten und erstmalig seit dem Beginn der Gemeinsamen Fischereipolitik im Jahr 1983 mehrjährige
Bewirtschaftungspläne vereinbart.

Verkehr: Der Verkehrssektor ist für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU und für den
kommerziellen, wirtschaftlichen und kulturellen Austausch von entscheidender Bedeutung. Mit
zunehmender Wirtschaftstätigkeit und steigenden Einkommen war ein Trend zu einer stärkeren
Verkehrsnachfrage, vor allem im Straßenverkehr und im Luftverkehr, zu verzeichnen. Es gab
erhebliche Fortschritte bei der Fahrzeug- und Kraftstofftechnologie, die zu einer Verminderung der
lokalen Luftschadstoffe geführt haben. Jedoch wurden Fortschritte in der Kraftstoffeffizienz durch den
Anstieg des Personen- wie auch des Güterverkehrs mehr als wettgemacht, was zu einer
Nettozunahme der Treibhausgasemissionen geführt hat (Datenbank der Europäischen Umweltagentur

13 Im Verkehrssektor bspw. Maßnahmen zur Förderung der Verkehrsverlagerung vom Straßen- und
Luftgüterverkehr hin zu den umweltfreundlicheren Verkehrsträgern Schiene und Wasserstraßen, die
Biokraftstoff-Richtlinie mit einem Ziel eine Marktanteils von 5,75% an allen Kraftstoffen bis zum Jahre
2010, der Vorschlag für eine Anpassung der Eurovignette-Richtlinie sowie Kraft- und
Heizstoffbesteuerung mit niedrigeren Mindeststeuersätzen für Kraft- und Heizstoffe mit niedrigeren
CO2-Emissionen.

14 Dazu gehören der Kabeljau in der Nordsee, im Skagerrak, im östlichen Ärmelkanal und westlich von
Schottland, für die der ICES eine Null-Quote empfiehlt. Der ICES hat die gleiche Empfehlung für
Wittling in der Irischen See abgegeben. Für Seehecht in den Gewässern von Irland bis Portugal
empfiehlt der ICES Wiederauffüllungspläne und für den südlichen Seehechtbestand eine Null-Quote.
Bestandserholungspläne werden auch für die Scholle in der Nordsee, für Kabeljau und Scholle in der
Keltischen See und für Seezunge im westlichen Ärmelkanal und im Golf von Biskaya empfohlen. Vgl.
Bericht des Internationalen Rates für Meeresforschung über Kabeljau- und andere Fischbestände im
Nordostatlantik (24. Oktober 2003). –
http://www.ices.dk/committee/acfm/comwork/report/asp/acfmrep.asp)

Drucksache 15/4471 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

zur internationalen Klimawandel-Partnerschaft). In der EU sind die Treibhausgasemissionen aus dem
Verkehrssektor (hauptsächlich CO2-Emissionen) zwischen 1990 und 2000 um 20 % gestiegen und
machen nunmehr 21 % aller Treibhausgasemissionen der EU aus, wodurch die Verbesserungen
neutralisiert wurden, die in anderen Sektoren erzielt wurden. Auf lokaler Ebene bleiben bedeutende
Probleme, insbesondere Staus, Lärmbildung und Partikelemissionen durch Dieselnutzung.

Landwirtschaft: Die Hälfte der Gesamtfläche der EU wird landwirtschaftlich genutzt – dies allein
schon bedeutet, dass die Landwirtschaft für die natürliche Umwelt der EU wichtig ist. Im Laufe der
Jahrhunderte hat die Landwirtschaft zur Schaffung und Erhaltung einer Vielzahl wertvoller naturnaher
Lebensräume beigetragen. Diese machen heutzutage den Großteil der EU-Landschaften aus und sind
Heimat für eine artenreiche Tier und Pflanzenwelt. Zwischen der Vielfalt der natürlichen Umwelt und
landwirtschaftlichen Produktionsverfahren bestehen komplexe Beziehungen. Zahlreiche wertvolle
Lebensräume in Europa werden durch extensive Landwirtschaft erhalten, so dass das Überleben
vieler wildlebender Tierarten gesichert ist, doch können landwirtschaftliche Produktionsverfahren sich
auch negativ auf die natürlichen Ressourcen auswirken. Unangemessene landwirtschaftliche
Produktionsverfahren und Formen der Bodennutzung können zu Verschmutzung von Boden, Wasser
und Luft, zur Fragmentierung von Lebensräumen sowie zum Verlust von Pflanzen und Tieren führen.
In den letzten Jahren gab es eine wachsende Beunruhigung über die Auswirkungen der intensiven
landwirtschaftlichen Produktionsverfahren auf die Gesundheit des Menschen und die Umwelt. Die
Landwirtschaft verursacht nach wie vor rund 10 % der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU,
vor allem in Form von Methan- und Stickoxid-Emissionen, trotz eines Rückgangs um 6,4 % im
Zeitraum 1990-2000. Darüber hinaus hat der vermehrte Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zu
Umweltschädigungen geführt. Ein Beispiel hierfür sind die allgemeinen Trends bei den
Nitratkonzentrationen in den Gewässern der EU. Die landwirtschaftlichen Tätigkeiten sind nicht die
einzigen, die zur Wasserverschmutzung beitragen, ein erheblicher Teil der Verschmutzung entfällt
jedoch auf sie. Insgesamt sind die Nitratkonzentrationen im Grundwasser weiterhin sehr hoch, wobei
auf rund 40 % des EU-Gebiets die Lage beunruhigend ist (Stand 2001). Die EU-Politik, insbesondere
die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), ist daher immer mehr darauf ausgerichtet, die Gefahr von
Umweltschädigungen abzuwehren, wobei sie gleichzeitig die Landwirte dazu ermutigt, eine positive
Rolle bei der Erhaltung der Landschaft und der Umwelt zu spielen.

Energie: 2002 war der Energiesektor mit einem Anteil von 27 % an den Gesamtemissionen der EU
(15) nach wie vor der Sektor, der den größten Beitrag zu den gesamten Treibhausgasemissionen der
EU geliefert hat15. Die Energieintensität der EU verbesserte sich zwischen 1985 und 2000, sie sank im
Durchschnitt um etwas mehr als 1% pro Jahr, und zeigte damit die Möglichkeiten einer relativen
Abkopplung der Energienutzung vom Wirtschaftswachstum auf. Weitere Anstrengungen sind nötig,
um diese augenblicklichen Trends noch zu verbessern. Sowohl die regenerativen Energien als auch
die Energieeffizienz bieten Möglichkeiten zur Verringerung der Umweltbelastungen, die Prognosen
sind jedoch nicht ermutigend. Der Anteil der erneuerbaren Energien etwa steigt bislang nicht stark
genug an, um die EU-Ziele zu erreichen. Während der gesamte EU-interne Energieverbrauch seit
1985 stetig um ca. 1 % pro Jahr zugenommen hat, bleibt der Anteil der erneuerbaren Energien mit
rund 6 % (2001) niedrig. Die Mitgliedstaaten führen zur Zeit Politikmaßnahmen zur Förderung von
Energie aus erneuerbaren Quellen auf Basis der Richtlinien für erneuerbare Elektrizität und
Biokraftstoffe. Jüngsten Prognosen der Europäischen Umweltagentur zufolge wird die EU ihr Richtziel
von 12 % bis 2010 nicht erreichen, wenn keine weiteren politischen Maßnahmen getroffen werden.
Ebenso ist es eher unwahrscheinlich, dass die EU ihr Richtziel, bis 2010 22% des
Bruttostromverbrauchs aus regenerativen Energien zu erzeugen, erreichen wird. Was die
Energieeffizienz betrifft, so muss das volle kostenwirksame Potenzial für Energieeinsparungen, das
auf rund 18 % des derzeitigen Energieverbrauchs geschätzt wird, noch realisiert werden. Nach den

15 Unter Energiesektor sind der Kohleabbau, die Erdöl- und Erdgasförderung, Raffinerien,
Stromerzeugung usw. und nicht die Energieverwendung in Industrie, Verkehr, Haushalten usw. zu
verstehen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/4471

„Weltweiten Perspektiven in der Energie-, Technologie- und Klimapolitik“ (WETO)16, die von der
Europäischen Kommission im Mai 2003 veröffentlicht wurden, wird sich bei einem Business-as-usual-
Szenario (das die jüngsten politischen Konzepte der EU im Bereich des Klimawandels nicht
einschließt) der weltweite Energieverbrauch bis 2030 verdoppeln. Die fossilen Brennstoffe – Erdöl –
werden als Energiequellen weiter vorherrschen, und die Kohlendioxidemissionen werden nahezu
doppelt so hoch sein wie 1990. Alternative Szenarien, die auf einer starken Entwicklung regenerativer
Energien und der Energieeffizienz beruhen, zeigen, dass mit dem richtigen politischen Input
wirtschaftliche Lösungen möglich sind.

Industrie: Die Maßnahmen zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die Industrietätigkeit haben zu
nennenswerten positiven Ergebnissen geführt. Infolge dieser Anstrengungen war im Zeitraum
1985-2000 ein Gesamtrückgang der Kohlendioxidemissionen aus der verarbeitenden Industrie der EU
von mehr als 11 % zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg die Produktion in der verarbeitenden Industrie im
gleichen Zeitraum um 31 %. Ferner kam es zu einer absoluten Entkoppelung der Produktion von der
Emission säurebildender Gase und Ozonvorläuferstoffen, während eine relative Entkoppelung der
Produktion von der Verwendung von Energie und Rohstoffen zu verzeichnen war17. Trotz großer
Verbesserungen, die in den vergangenen Jahrzehnten in der Industrie hinsichtlich einer Reihe
wichtiger Schadstoffe erzielt wurden, ist ein bedeutender Anteil an der gesamten
Umweltverschmutzung in Europa nach wie vor auf Produktionsverfahren in der Industrie
zurückzuführen. Auf die Industrie entfallen 21 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU, und
die Industrie ist eine wichtige Verschmutzungsquelle (bspw. durch Schwermetalle, flüchtige
organische Verbindungen, Nährstoffe usw.).

3. SEKTORSPEZIFISCHE BEWERTUNG

In diesem Abschnitt werden die neun Politikbereiche betrachtet, die bislang Gegendstand des
Cardiff-Prozesses sind: Landwirtschaft, Energie, Verkehr, Entwicklungszusammenarbeit,
Industrie, Binnenmarkt, Fischerei, Wirtschaft und Finanzen sowie Handel und Außenpolitik18.
Die nachstehende Bewertung richtet sich nach der Reihenfolge, in der die Fachräte zur
Entwicklung ihrer Integrationsstrategien aufgefordert wurden. Auf ihrer Sitzung vom
Juni 1998 haben die EU-Staats- und Regierungschefs, als sie den Cardiff-Prozess in Gang
brachten, drei Politikbereiche - Landwirtschaft, Verkehr und Energie - aufgefordert, mit dem
Prozess zu beginnen. Auf späteren Tagungen des Europäischen Rates wurden weitere
Sektoren aufgefordert, das Gleiche zu tun: die Sektoren Entwicklung, Industrie und
Binnenmarkt im Dezember 1998 und die Sektoren Fischerei, Wirtschaft und Finanzen sowie
Handel und Außenpolitik (Allgemeine Angelegenheiten) im Juni 1999.

16 Die „Weltweiten Perspektiven in der Energie-, Technologie- und Klimapolitik“ (World Energy,
Technology and Climate Policy Outlook, WETO), die von der Europäischen Kommission am
12. Mai 2003 veröffentlicht wurden, wurden von einem Konsortium von Forschungsteams aus der EU
erstellt, zu dem auch ENERDATA und CNRS-IEPE aus Frankreich, das Bureau Fédéral du Plan aus
Belgien und das Institut der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission in Sevilla, Spanien,
gehörten. Vgl. http://194.185.30.69/energysite/gp/gp_pubs_en.html

17 Vgl. Kapitel 5 des Europäischen Berichts zur Wettbewerbsfähigkeit 2002.
18 Es sei darauf hingewiesen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Einbeziehung von

Umweltbelangen in andere Politikbereich zu fördern, z. B. im Wege der EU-Forschungsprogramme. Im
6. Rahmenprogramm gibt es einen vorrangigen Themenbereich, der der die nachhaltige Entwicklung,
den globalen Wandel und Ökosysteme betrifft und den Schwerpunkt auf Verkehr und Energie legt;
einige seiner Aktionen sind in den nachstehenden Tabellen aufgeführt. Das Gesamtbudget für diesen
Themenbereich für einen Zeitraum von vier Jahr beträgt 2,12 Mrd. €.

Drucksache 15/4471 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Ausgangspunkt dieser sektorspezifischen Bewertung ist die Umsetzung der Strategie und
nicht die Formulierung oder der Inhalt der Strategie19. Die Strategien zur Einbeziehung von
Umweltbelangen müssen anhand ihrer Fähigkeit zur Erfüllung der eingegangenen
Verpflichtungen bewertet werden.

In der Bewertung der neun Sektoren werden die bislang getroffenen Maßnahmen betrachtet,
wird auf die jüngsten politischen Entwicklungen hingewiesen und werden die
Herausforderungen und Möglichkeiten der Umweltintegration für das nächste Jahr
hervorgehoben. Die Anstrengungen, die unternommen wurden, um die Einbeziehung von
Umweltbelangen voranzubringen, werden anhand von vorrangigen Zielen (vgl. Tabellen unter
den Überschriften für die einzelnen Sektoren) bewertet. Diese Ziele ergeben sich aus den
Verpflichtungen, die im Rahmen der einschlägigen Integrationsstrategien des Rates
eingegangen wurden; diese Ziele wiederum wurden durch spätere, insbesondere im
6. Umweltaktionsprogramm der EU, in der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung und
im Plan zur Umsetzung des Weltgipfels von Johannesburg zur nachhaltigen Entwicklung
eingegangene Verpflichtungen ergänzt. Bei ihnen handelt es sich um übergreifende,
ausgewählte Ziele, anhand derer die bisherigen Einbeziehungsbemühungen, die gelegentlich
über die in der ursprünglichen Strategien eingegangenen Verpflichtungen hinausgehen,
bewertet werden.

19 Diese waren Gegenstand mehrerer Studien, die 2001 von den Mitgliedstaaten in Auftrag gegeben
wurden.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15 – Drucksache 15/4471

3.1. Landwirtschaft

Sachstand

Politische Verpflichtungen

15. November 1999

24. April 2001

10. Juli 2002

Juni 2003

Bis Ende 2003

Annahme der Strategie zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die
Landwirtschaftspolitik im Rat

Schlussfolgerungen des Rates zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die
Landwirtschaftspolitik

Vorschläge der Kommission zur Halbzeitüberprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP)

Einigung des Rates „Landwirtschaft“ auf die Reform der GAP

Frist, bis zu der die Integrationsstrategie hätte überprüft werden sollen

vorrangige Ziele der
Einbeziehung von
Umweltbelangen

bisherige Fortschritte

Kommission Kommission und Rat/Parlament

Verringerung der
landwirtschaftsbedingten Gefahren
für die Gesundheit und die Umwelt
(Quelle: Integrationsstrategie 1999,
EU-Strategie für die nachhaltige
Entwicklung20, 6. UAP)

Vorschlag der Kommission
KOM(2002) 394 für die
vollständige Entkopplung der
Unterstützung von der
Produktion bis 2005 und für
umfassendere Anforderungen
an die „Cross-compliance“
und die verpflichtenden
Betriebsberatungsdienste für
Landwirte in Verbindung mit
der „Cross-compliance“

Die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 führt
ab 2005 (spätestens ab 2007) eine
einheitliche Betriebsprämie (BP) ein, die
von der Produktion entkoppelt ist. Die BP
und die anderen Direktzahlungen werden
vorbehaltlich der Einhaltung von
Umweltnormen und anderen Normen und
der Erhaltung in gutem
landwirtschaftlichen und ökologischen
Zustand („Cross-compliance“) gewährt
werden.

In der Verordnung (EG) Nr. 1783/2003
wird der Schwerpunkt der Politik zur
Entwicklung des ländlichen Raums mit
einer stärkeren Kofinanzierung von
Agrarumweltmaßnahmen und der
Förderung von (freiwilligen) Betriebs-
beratungsdiensten für die Landwirte noch
mehr auf die Umwelt gelegt.

Das zweite Paket über die Reform der
gemeinsamen Marktorganisationen, das
vom Rat am 22. April 2004 beschlossen
wurde, bestätigt die Kursänderung, die
mit der Reform der GAP im Jahr 2003
durch die Entkopplung der Unterstützung
von der Produktion in den betroffenen
Sektoren erfolgte.

Besserer Schutz der Verpflichtung, die Mittel aus Zu den Anforderungen der „Cross-

20 EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung, die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in
Göteborg 2001 angenommen wurde.

Drucksache 15/4471 – 16 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Natur/Landschaft und der
biologischen Vielfalt: Quelle
Integrationsstrategie 1999, EU-
Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, Plan zur Umsetzung
des Weltgipfels von Johannesburg)

dem neuen Programm für die
Entwicklung des ländlichen
Raums zur Finanzierung der
Verwaltung von Natura-2000-
Gebieten zu verwenden.

compliance“ nach der Verordnung (EG)
Nr. 1782/2003 gehören die Einhaltung
der Vogelschutz- und der Habitat-
Richtlinien und Maßnahmen zur
Erhaltung von Lebensräumen und
Landschaften. Nach Artikel 16 der
Verordnung (EG) Nr. 1783/2003 sind
höhere Förderbeträge für
landwirtschaftliche Verfahren und
Betriebsformen, die mit dem Schutz der
biologischen Vielfalt in Natura-2000-
Gebieten vereinbar sind, zulässig.

Verringerung der
Treibhausgasemissionen aus der
Landwirtschaft (Quelle:
Integrationsstrategie 1999, EU-
Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, 6. UAP)

Einführung einer Energiepflanzenprämie.
Beibehaltung der Möglichkeit, auf
stillgelegten Flächen
Nichtnahrungsmittelkulturpflanzen
anzubauen.

Nachhaltige Nutzung der
natürlichen Ressourcen,
einschließlich der besseren
Verwendung der Wasserressourcen
(Quelle: Integrationsstrategie, EU-
Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, 6. UAP)

Die Entkopplung der Unterstützung der
Landwirtschaft gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1782/2003 dürfte zu einer
stärker nachhaltig ausgerichteten
Verwendung der Wasserressourcen
führen.

Entwicklung von Umweltindikatoren
für die Landwirtschaft zur
Beobachtung der Fortschritte
(Quelle: Integrationsstrategie 1999,
6. UAP)

Im Rahmen des IRENA 21

Projekts werden
35 Umweltindikatoren für die
Landwirtschaft zur Bewertung
des Ausmaßes der
Einbeziehung von
Umweltbelangen in die
Gemeinsame Agrarpolitik
entwickelt werden. Die 35
Indikator-Datenblätter und
zwei Berichte werden
Ende 2004 vorgestellt
werden.

Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

Die Reform der GAP 2003 ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu einer weiteren
Einbeziehung der Umweltdimension, da sie zum einen Maßnahmen vorsieht, die die
Umweltbelange in den Agrarmarkt und die Einkommenspolitik einbeziehen, und zum anderen
gezielte Umweltmaßnahmen in den Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums
festlegt. Der nächste Schritt ist der bestmögliche Einsatz der neuen und erweiterten
politischen Instrumente, die den Mitgliedstaaten nunmehr zur Verfügung stehen, um die
Umweltverträglichkeit der Landwirtschaft konkret zu verbessern. Die Umsetzung der „Cross-
compliance“-Standards etwa wird die Landwirte dazu anhalten, ihre Verfahren an ökologische
Anforderungen anzupassen. Der Betriebsberatungsdienst wird ein wichtiges Instrument für
die verbesserte Anwendung von Normen und für die Verwendung guter Praktiken in der
Produktion sein.

21 Indikatorbericht über die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Agrarpolitik.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/4471

Weitere Möglichkeiten zur Einbeziehung von Umweltbelangen bieten u. a. die folgenden
Maßnahmen: x Die Halbzeitbewertung der Politik der Entwicklung des ländlichen Raums und die

Erörterung des neuen Programmzeitraums 2007-20013 bietet die Möglichkeit, den Beitrag
der ländlichen Entwicklung zu den umweltpolitischen Zielen im Rahmen des 6. UAP und
des Durchführungsplans von Johannesburg, insbesondere im Hinblick auf den
Klimawandel, den Schutz der Natura-2000-Gebiete und andere Umweltfragen, weiter
auszubauen. In diesem Zusammenhang heißt es in der Mitteilung der Kommission „Unsere
gemeinsame Zukunft aufbauen“ (KOM(2004) 101), dass die künftige Politik für die
Entwicklung des ländlichen Raums sich auf die Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung
der Umwelt und der Landschaft, einschließlich NATURA 2000, und die Lebensqualität in
ländlichen Gebieten konzentrieren wird. x Die thematischen Strategien für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden und
Böden, die für 2004 und 2005 geplant sind, sollen die Auswirkungen von Pestiziden auf
die Gesundheit des Menschen und auf die Umwelt verringern und generell zu einer stärker
auf dem Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichteten Verwendung von Pestiziden führen und
die nachhaltige Bodennutzung fördern, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der
Verhütung von Erosion, Bodenverschlechterung, Verunreinigung und Wüstenbildung liegt.
Eine Möglichkeit, diese Ziele zu erreichen, besteht darin, die landwirtschaftliche Praxis
weiter anzupassen. x Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über einen
Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung des ökologischen Landbaus wird in der
ersten Hälfte des Jahres 2004 vorgelegt werden.

Drucksache 15/4471 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3.2. Verkehr

Sachstand

Politische Verpflichtungen

6. Oktober 1999

21. März 2001

4./5. April 2001

12. September 2001

6. Dezember 2002

Annahme der Strategie zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die Verkehrspolitik im
Rat

Überprüfung der Integrationsstrategie des Rates „Verkehr“ durch die Kommission

Entschließung des Rates über die Einbeziehung von Umweltbelangen in die
Verkehrspolitik

Weißbuch der Kommission zur Verkehrspolitik

Schlussfolgerungen des Rates über die Einbeziehung der Umwelt und der nachhaltigen
Entwicklung in die Verkehrspolitik – erneute Verpflichtung zur Durchführung des
operativen Teils der Strategie bis Ende 2004 und zu ihrer regelmäßigen Überprüfung

vorrangige Ziele der
Einbeziehung von
Umweltbelangen

bisherige Fortschritte

Kommission Kommission und Rat/Parlament

Verlagerung zwischen
Verkehrsträgern (Quelle:
Integrationsstrategie 1999, EU-
Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, Weißbuch zur
Verkehrspolitik, 6. UAP)

Maßnahmen zur
Gewährleistung der
Interoperabilität und der
Kompatibilität zwischen den
nationalen Eisenbahnsystemen
und zur Entwicklung von
Schnittstellen mit anderen
Verkehrsträgern - Paket mit
technischen Spezifikationen
2002 verabschiedet

Vorschlag der Kommission zu
intermodalen Ladeeinheiten,
April 2003 (KOM(2003) 155)

Programm der Kommission zur
Förderung des Kurzstrecken-
seeverkehrs, April 2003
(KOM(2003) 155)

Ergänzender Vorschlag für eine
Verordnung über Maßnahmen
der Mitgliedstaaten im
Zusammenhang mit
Anforderungen des öffentlichen
Dienstes und der Vergabe
öffentlicher
Dienstleistungsaufträge für den
Personenverkehr auf der
Schiene, der Straße und auf
Binnenschifffahrtswegen,
KOM(2002) 107

3. Eisenbahn-Paket, das
Maßnahmen zur Revitalisierung
der europäischen Eisenbahnen
enthält. Das Paket besteht aus

2. Eisenbahnpaket, angenommen im
April 2004. Es enthält:

– Schritte zur Reform und
Liberalisierung des
Eisenbahnsektors, um seine
Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen
und den Nutzungsrückgang
anzuhalten (Ergänzung der
Richtlinie 1991/440)

– Schritte, um die Interoperabilität und
Kompatibilität zwischen nationalen
Eisenbahnsystemen zu
gewährleisten und um die
Verknüpfung mit anderen
Verkehrsmodi zu entwickeln
(Ergänzung der Richtlinien
96/48/EG und 2001/16/EG).

– Verordnung zur Errichtung einer
Europäischen Eisenbahnagentur

– Sicherheitsrichtlinie (KOM(2002)
21).

Marco-Polo-Programm zur Förderung
des intermodalen Güterverkehrs im
Juli 2003 verabschiedet

Sechstes Rahmenprogramm für
Forschung und technologische
Entwicklung 2002 erlassen; Förderung
von Forschung und Entwicklung im
Bereich nachhaltiger Verkehrssysteme
(vorrangiger Themenbereich 6 -
Nachhaltige Entwicklung, globale

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19 – Drucksache 15/4471

einer Mitteilung, vier
gesetzgeberischen
Maßnahmen und einem
Arbeitsdokument zur
erweiterten Folgenabschätzung
der graduellen Öffnung des
Marktes für internationale
Passagierdienstleistungen. Es
wurde im März 2004
verabschiedet (KOM(2004)
139, 140, 142, 143, 144).

Veränderungen und
Ökosysteme)Überarbeitung zur
Ergänzung der Entscheidung
1692/96/EG zu den gemeinschaftlichen
Leitlinien für die Entwicklung der
transeuropäischen Verkehrsnetze, im
April 2004 angenommen.

Faire und effiziente Preise für die
Nutzung der Verkehrsinfrastruktur
(Quelle: Integrationsstrategie 1999,
EU-Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, 6. UAP)

Vorschlag der Kommission zur
Überarbeitung der
Eurovignette-Richtlinie über die
Erhebung von Gebühren für
schwere Nutzfahrzeuge, im
Juli 2003 angenommen,
KOM(2003) 448.

Richtlinie 2001/14/EG vom Februar
2001 über die Allokation der
Eisenbahninfrastrukturkapazität, die
Erhebung von Gebühren für die
Nutzung der Eisenbahninfrastruktur und
die Sicherheitszertifizierung.

Quantifizierte Ziele und Indikatoren
(Quelle: Integrationsstrategie 1999,
6. UAP)

Indikatoren: Mechanismus für
die Verkehrs- und
Umweltberichterstattung
(TERM)

Verringerung der
Treibhausgasemissionen aus dem
Verkehrssektor (Quelle:
Integrationsstrategie 1999, EU-
Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, 6. UAP)

{mit der Kfz-Industrie
verhandelte Vereinbarung, in
der diese sich verpflichtet, bis
2008/9 140 g/km zu erreichen:
europäische und japanische
Autohersteller liegen bei der
Erfüllung ihrer Verpflichtungen
im Plan, die koreanische
Autoindustrie hat noch einen
leichten Rückstand.

Richtlinie 2003/30/EG zur Förderung
der Verwendung von Biokraftstoffen
oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen
im Verkehrssektor 2003 erlassen mit
einem indikativen Zielwert von 5,75%
für den Anteil der Biokraftstoffe am
Diesel- und Benzinverbrauch bis 2010.

Verringerung sonstiger
Luftschadstoffe (Quelle:
Integrationsstrategie 1999, 6. UAP)

Endgültiger Standpunkt des Rates und
des Europäischen Parlaments zur
Strategie der Kommission zur
Verringerung der schiffsbedingten
Emissionen

Erlass der Richtlinie zur Einführung von
Anforderungen an den Schwefelgehalt
von Kraftstoffen (2003/17/EG)

Bis 2003 haben nur fünf Mitgliedstaaten
den Anhang VI des Internationalen
Übereinkommens der IMO zur
Verhütung der Meeresverschmutzung
durch Schiffe ratifiziert.

Verringerung von Verkehrslärm
(Quelle: Integrationsstrategie 1999,
6. UAP)

Richtlinie 2002/49/EG über
Umgebungslärm 2002/49/EG erlassen,
nach der bis 2007 strategische
Lärmkarten zu erstellen sind

Gemeinschaftsrahmen für
lärmabhängige
Tätigkeitsbeschränkungen auf
lärmempfindlichen Flughäfen –
Richtlinie 2002/30/EG, u.a. ab 1. April
Betriebsverbot für die lautesten
Flugzeuge („Kapitel 2“) in der EU

Drucksache 15/4471 – 20 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

sichererer und umweltfreundlicherer
Seeverkehr (Quelle:
Integrationsstrategie 1999, 6. UAP)

Geänderter Vorschlag für eine
Richtlinie über die Verbringung
von Abfällen, KOM(2004) 172.

Vorschlag für eine
überarbeitete Richtlinie über
den Schwefelgehalt von
Schiffskraftstoffen, KOM(2002)
595.

Vorschläge der Kommission
(März 2003) zur Umsetzung
internationaler Vorschriften zur
Vermeidung der absichtlichen
Einleitung von Abfällen oder
Ladungsrückständen in das
Meer und über die Verhängung
von Strafen gegen die für die
Verschmutzung durch Schiffe
Verantwortlichen

Erlass einer Reihe von Richtlinien und
Verordnungen unter den Erika-I- und
Erika-II-Paketen im Jahr 2001, durch
die neue Maßnahmen für die Sicherheit
im Seeverkehr zur Verringerung der
Gefahr von Ölunfällen eingeführt
wurden

Erlass der Verordnung (EG)
Nr. 1726/2003, durch die der Transport
von Schwerölen in Einhüllen-
Tankschiffen verboten und die
Außerdienststellung von Einhüllen-
Tankschiffen beschleunigt wird, und
Annahme der entsprechenden
Änderung des MARPOL-
Übereinkommens im Dezember 2003

Erweiterung der Funktion der
Europäischen Agentur für die Sicherheit
des Seeverkehrs

Entkoppelung des
Verkehrswachstums vom
Wirtschaftswachstum (Quelle:
Integrationsstrategie 1999, EU-
Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, 6. UAP)

Es wird gehofft, dass die
Umsetzung der ca. 60
Maßnahmen, die im Weißbuch
zur Europäischen
Verkehrspolitik aufgeführt
wurden, zu einer Entkoppelung
des Verkehrswachstums vom
Wirtschaftswachstum führen
werden, ohne dass dafür die
Mobilität von Menschen und
Gütern übermäßig beschränkt
werden muss.

„STEER“: der Verkehrsteil des
Programmes Intelligente Energie für
Europa, das auf Transport-Energie-
Themen ausgerichtet ist.

Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

In seinen Schlussfolgerungen vom 6. Dezember 2002 vermerkte der Rat „Verkehr“, dass
„hinsichtlich der Verringerung der Umweltauswirkungen des Verkehrs in den Mitgliedstaaten
und auf Gemeinschaftsebene zwar Fortschritte erzielt worden sind, jedoch im Hinblick auf die
in der Strategie des Rates von 1999 gesetzten Ziele noch erhebliche weitere Fortschritte
notwendig sind.“ Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen wurde im Fortschrittsbericht zum
Europäischen Programm zur Klimaänderung (ECCP) bestätigt, in dem es hieß, dass die
Begrenzung der Treibhausgase im Verkehrssektor künftig die Entwicklung neuer Strategien
und stärkerer politischer Konzepte und Maßnahmen erfordern wird. „Dies ist notwendig, um
die Gesamtreduktionen, die bereits mit Blick auf die Einhaltung der ersten Vorgaben erzielt
wurden, zu wahren, und vor allem mit Blick auf die künftigen Verpflichtungszeiträume.“ Das
Weißbuch über den Verkehr setzt sich aus einer Reihe von Maßnahmen zusammen, die von
der Preisbildung über die Wiederbelebung alternativer Verkehrsträger zur Straße, bis zu
gezielten Investitionen in transeuropäische Netze reichen. Dieses integrierte Konzept zielt
darauf ab, den Marktanteilen der alternativen Methoden zu ermöglichen, ihre Niveaus von
1998 wieder zu erreichen und somit das modale Gleichgewicht von 2010 an zu verändern.
Dies zu erreichen ist schwieriger als es klingt, da es ein historisches Ungleichgewicht
zugunsten des Straßenverkehrs für die letzten 50 Jahre gegeben hat. Die richtige Umsetzung
der Maßnahmen, die im Rahmen des Weißbuches vorgeschlagen werden, ist von äußerster
Bedeutung. Andere Gelegenheiten für Umweltintegration umfassen:

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 21 – Drucksache 15/4471x Eine Fortsetzung der Bemühungen, das Gleichgewicht zwischen Verkehrsträgern
besonders durch die vollständige Umsetzung von Maßnahmen aus dem Weißbuch über die
Verkehrspolitik zu verändern.22x Diskussionen über die schnelle Zunahme der Treibhausgasemissionen aus der Luft- und
Schiffahrt im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) haben noch nicht zu konkreten
Vorschlägen geführt. . Die EU wird, wie im 6. Umweltaktionsprogramm beschlossen,
spezielle Maßnahmen zur Emissionsverringerung ergreifen müssen. x Parallel dazu bedürfen Verpflichtungen im Bereich der Emissionsnormen weiterer
Berücksichtigung, insbesondere die Feinpartikel- und Stickoxid-Emissionen aus
Dieselkraftfahrzeugen und –lastkraftwagen. x Der Beitrag der Kommission für den Europäischen Rat von Göteborg forderte eine
Veränderung der Gewichte zwischen den Verkehrsträgern mittels einer Politik der
Investitionen in Infrastruktur, die auf Eisenbahnen, Binnenwasserstraßen,
Hochseetransport auf kurze Strecken und intermodale Verfahren ausgerichtet ist. In diesem
Kontext werden Transeuropäische Netze eine wichtige Rolle spielen. Die Verwirklichung
der transeuropäischen Netze (TEN), die durch die Europäische Wachstumsinitiative im
Wege des Sofortmaßnahmenprogramms gefördert wird, muss im Einklang mit
Umweltnormen erfolgen. „Der Vorzug sollte Projekten gegeben werden, die einen
beträchtlichen Nutzen für die Umwelt in Aussicht stellen. Dabei geht es zum Beispiel um
Projekte im Zusammenhang mit der Förderung der Wasserstoffwirtschaft oder mit einer
Umstellung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene oder von der Straße auf die
Seeschifffahrt.“23 In einem ersten Schritt sollten bei der Feststellung der Prioritäten für
noch ausstehende Projekte die Verpflichtungen umfassend berücksichtigt werden, die die
EU im Bereich der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung eingegangen ist. x Die freiwilligen CO2-Verpflichtungen der Personenkraftwagenhersteller stehen 2003/2004
zur Halbzeitüberprüfung an. Ein Faktor dabei ist die Überprüfung der Möglichkeiten,
bis 2012 weitere Fortschritte in Richtung auf das Gemeinschaftsziel von 120 CO2/km zu
erzielen. Weitere Säulen der Strategie, z. B. die Besteuerung und die Kennzeichnung von
Personenkraftwagen, müssen weiter ausgebaut werden. x Maßnahmen zur Förderung des Kaufs von Fahrzeugen, die weniger Energie verbrauchen
und geringere Emissionen verursachen, sollten unterstützt werden.x Zur Verringerung der Gefahren von Seeschifffahrtsunfällen und der damit verbundenen
Umweltauswirkungen sind weitere Maßnahmen geplant, darunter ein ‚Erika-III’-Paket. Zu
diesen sollten die Entwicklung eines Rechtsrahmens für Untersuchungen nach Unfällen,
ein harmonisiertes Verkehrsinformations- und –managementsystem und stärkere
Kontrollen in Häfen gehören. Weitere Arbeiten sind erforderlich, um auf den
Verpflichtungen aufzubauen, die eine Reihe von Mitgliedstaaten im Rahmen der IMO zur
Ausweisung besonders sensibler Meeresgebiete eingegangen sind.

22 KOM(2003) 745 vom 3. Dezember 2003, S. 46.
23 Mitteilung der Kommission - Europäische Wachstumsinitiative: Investitionen in Netze und Wissen für

Wachstum und Beschäftigung - KOM(2003) 690 endg. vom 11. November 2003.

Drucksache 15/4471 – 22 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3.3. Energie

Sachstand

Politische Verpflichtungen

November 1999

29. November 2000

21. März 2001

14./15. Mai 2001

15./16. Juni 2001

25. November 2002

Annahme der Strategie zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die Energiepolitik im
Rat

Grünbuch der Kommission: Auf dem Weg zu einer europäischen Strategie für die
Sicherheit von Energieversorgung

Überprüfung der Strategie zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die Energiepolitik
durch die Kommission

Entschließung des Rates „Industrie/Energie“ zur Integration der Umweltdimension in die
Energiepolitik mit Festlegung des Termins für die zweite Überprüfung auf
Dezember 2002

der zweite Indikatorensatz wurde dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Göteborg
vorgestellt

Schlussfolgerungen des Rates zur nachhaltigen Entwicklung – Verpflichtung, die
Durchführung der Strategie auf eine Weise fortzusetzen, die die Schlussfolgerungen des
Weltgipfels über die nachhaltige Entwicklung unterstützt

vorrangige Ziele der
Einbeziehung von
Umweltbelangen

bisherige Meilensteine

Kommission Kommission und Rat/Parlament

Förderung der effizienten
Energienutzung und –produktion
(Quelle: Integrationsstrategie 1999,
Grünbuch zur Energieversorgung,
EU-Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, Plan zur Umsetzung
des Weltgipfels von Johannesburg
für die nachhaltige Entwicklung)

Vorschlag der Kommission für
eine Richtlinie zur Schaffung
eines Rahmens für die
Festlegung von Anforderungen
an die umweltgerechte
Gestaltung energiebetriebener
Produkte, im August 2003
angenommen. KOM (2003)
453.

Vorschlag der Kommission für
eine Richtlinie zur
Endenergieeffizienz und zu
Energiedienstleistungen, im
Dezember 2003 angenommen.
KOM (2003) 739

Richtlinien 2002/31/EG, 2002/40/EG
und 2003/60/EG betreffend die
Energieettikettierung von
Haushaltsgeräten

Richtlinie 2002/91/EG über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
im Dezember 2002 erlassen

Richtlinie 2004/8/EG über die Kraft-
Wärme-Kopplung, im Februar 2004
angenommen

Entwicklung eines effizienten
Energiebinnenmarktes
(einschließlich des Zugangs von
Erzeugern erneuerbarer Energien)
(Integrationsstrategie 1999,
Grünbuch zur Energieversorgung,)

Überprüfung des Energiebinnenmarktes
unter Richtlinien 2003/54/EG (Strom)
und 2003/55/EG (Gas) – stärkere
Ausrichtung auf die Wahlmöglichkeit
des Verbrauchers, die Energieeffizienz
und den vorrangigen Zugang für
erneuerbare Energien (EE)

Stärkung des Wettbewerbs und
vermehrte Verwendung
erneuerbarer Energien (Quelle
Integrationsstrategie 1999,
Grünbuch zur Energieversorgung,
EU-Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, Plan zur Umsetzung

Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung
der Stromerzeugung aus erneuerbaren
Energiequellen

Richtlinie 2003/30/EG zur Förderung
der Verwendung von Biokraftstoffen
oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 23 – Drucksache 15/4471

des Weltgipfels von Johannesburg
für die nachhaltige Entwicklung)

im Verkehrssektor, im Mai 2003
erlassen

Internalisierung der externen
Kosten/des ökologischen Nutzens
(Quelle Integrationsstrategie 1999,
EU-Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, Plan zur Umsetzung
des Weltgipfels von Johannesburg
für die nachhaltige Entwicklung)

Richtlinie 2003/96/EG über die
Besteuerung von Energieerzeugnissen
im Oktober 2003 erlassen

Angemessener Vorrang für die
Forschung, technologische
Entwicklung und Demonstration im
Energiebereich in Europa (Quelle:
Integrationsstrategie 1999,
Grünbuch zur Energieversorgung,
EU-Strategie für die nachhaltige
Entwicklung)

Intelligente Energie – Europa
(2003-2006), Gemeinschaftsprogramm
zur Förderung der Energieeffizienz und
der erneuerbaren Energien; Sechstes
Rahmenprogramm für Forschung,
technologische Entwicklung und
Demonstration, 2002 erlassen,
Förderung der Forschung über
nachhaltige Energiesysteme
(vorrangiger Themenbereich 6 –
Nachhaltige Entwicklung, globale
Veränderungen und Ökosysteme)

Entwicklung von
Integrationsindikatoren zur
Beobachtung der Fortschritte
(Quelle: Integrationsstrategie 1999,
6. UAP)

Indikatoren: Energie-Umwelt-
Indikatoren

Beitrag zur Erreichung der Kioto-
Ziele

(Quelle: Integrationsstrategie 1999,
EU-Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, 6. UAP)

Richtlinie 2003/87/EG über den Handel
mit Treibhausgasemissionszertifikaten,
im Oktober 2003 erlassen

Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

Die zweite Überprüfung der Energiestrategie war 2002 fällig, jedoch hat der Rat „Energie“
(25. November 2002) stattdessen Schlussfolgerungen zur nachhaltigen Entwicklung
angenommen, in denen er daran erinnerte, dass es wichtig sei, bis zum Jahr 2010 bei den
erneuerbaren Energiequellen einen Anteil von 12 % am Bruttoenergieverbrauch zu erreichen
und 22 % des Bruttostromverbrauchs durch Strom aus erneuerbaren Energiequellen
abzudecken. Darüber hinaus empfahl der Rat, Energiesysteme, die mit der nachhaltigen
Entwicklung vereinbar sind, durch den Einsatz verbesserter Marktsignale und die Beseitigung
von Marktverzerrungen zu fördern, und sprach sich für eine stärkere Verwendung
marktorientierter Instrumente im Energiebereich aus.

Hinsichtlich der Durchführung seiner Integrationsstrategie bekräftigte der Rat seine
Entschlossenheit, „die Durchführung seiner Strategie […] im Sinne der auf dem Weltgipfel
für nachhaltige Entwicklung erzielten Schlussfolgerungen fortzusetzen.24“ Die künftigen
Maßnahmen werden sich daher auf die folgenden Bereiche konzentrieren, wobei sie

24 Zweiter Weltgipfel für die nachhaltige Entwicklung, der im August/September 2002 in Johannesburg
stattfand.

Drucksache 15/4471 – 24 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

langfristige Energiepolitikziele ergänzen, um die Energiesicherheit und das wirtschaftliches
Funktionieren von Energiemärkten zu gewährleisten: x Die rechtzeitige Durchführung der Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus

erneuerbaren Energiequellen und anderer einschlägiger, vor kurzem erlassener
Rechtsvorschriften ist vorrangig. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden Regelungen zur
Förderung erneuerbarer Energien können wertvolles, konkretes Fachwissen über den
ökologischen und ökonomischen Erfolg verschiedener Fördersysteme vermitteln. Eine
aktive Politik der Mitgliedstaaten für eine faire Integration erneuerbarer Energiequellen in
den liberalisierten Elektrizitätsbinnenmarkt bei gleichzeitiger umfassender Anerkennung
ihres ökologischen und gesellschaftlichen Wertes ist notwendig. Darüber hinaus müssen
technologischen Durchbrüche im Bereich der erneuerbaren Energien, und die effektive
Verbreitung der Forschung im Bereich der Energieeffizienz weiter unterstützt werden, um
Marktschranken zu überwinden.25x Angesichts der Bedeutung der Emissionen aus dem Energiebereich und um
Rechtsvorschriften in konkrete Ergebnisse für die Umwelt zu übersetzen, ist es wichtig,
daß die Mitgliedstaaten ihre nationalen Zuteilungspläne gemäß der Richtlinie über den
Emissionshandel, dessen Einreichung bei der Kommission bis März 2004 fällig ist, fertig
stellen und ihre Bemühungen verstärken, ihre Aufgabenteilungsziele unter dem Protokoll
von Kyoto zu erreichen, indem sie nationale Klimaveränderungsstrategien entwickeln und
implementieren. Darüber hinaus müssen neue Politiken zur weiteren Integration der
Umwelt in die Energiepolitik berücksichtigt werden.

25 In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die EU-Mitgliedstaaten Gründungsmitglieder
der Johannesburger Koalition für erneuerbare Energien waren. (Weitere Informationen können unter
folgender Internet-Adresse abgerufen werden: http://forum.europa.eu.int/Public/irc/env/ctf/home).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25 – Drucksache 15/4471

3.4. Industrie

Sachstand

Politische Verpflichtungen

November 1999

14./15. Mai 2001

6. Juni 2002

Bericht des Rates an den Europäischen Rat von Helsinki über die Einbeziehung der
Umweltbelange

Schlussfolgerungen des Rates zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die
Industriepolitik

Schlussfolgerungen des Rates über Unternehmenspolitik und nachhaltige Entwicklung
die Kommission wurde dazu aufgefordert, alle zwei Jahre über den Beitrag der
Unternehmenspolitik zur nachhaltigen Entwicklung zu berichten. Der Rat verpflichtete
sich, regelmäßig zu evaluieren, ob das Gleichgewicht zwischen den drei Pfeilern der
nachhaltigen Entwicklung gewährleistet wurde, insbesondere was die Erhaltung der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen betrifft, und daraus angemessene
Schlussfolgerungen hinsichtlich notwendiger korrigierender Maßnahmen zu ziehen.

vorrangige Ziele der
Einbeziehung von
Umweltbelangen

bisherige Meilensteine

Kommission Kommission und Rat/Parlament

Verringerung der Auswirkungen von
Chemikalien auf die Gesundheit des
Menschen und die Umwelt (Quelle:
EU-Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, 6. UAP, Plan zur
Durchführung des Weltgipfels von
Johannesburg)

Vorschlag für eine Verordnung
zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe (Reach) -
KOM(2003) 644 vom Oktober
2003

Vorschlag für eine Richtlinie
KOM (2003) 723 für das
Recycling von Batterien, im
November 2003 angenommen

Einbeziehung von Umweltaspekten
in Normungstätigkeiten zur
Erreichung von Umweltzielen und
zur Förderung der nachhaltigen
Entwicklung (Quelle:
Integrationsbeschlüsse des Rates
2002, EU-Strategie für die
nachhaltige Entwicklung)

Mitteilung über die
Einbeziehung von
Umweltaspekten in
europäische Normen, KOM
(2004) 130, Februar 2004

Nachhaltige Produktion und
nachhaltiger Verbrauch

(Quelle: Integrationsbeschlüsse und
Berichte des Rates 1999, 2002, EU-
Strategie für die nachhaltige
Entwicklung, 6. UAP, Plan zur
Umsetzung des Weltgipfels von
Johannesburg)

Mitteilung „Grundlinien zur
Nachhaltigkeit des
europäischen Tourismus „
(KOM(2003)716 endg.) vom
November 2003

Entwicklung einer integrierten
Produktpolitik (IPP),
einschließlich einer Mitteilung
dazu, KOM (2003) 302,
Juni 2003

Mitteilung „Auf dem Weg zu
einer nachhaltigen Produktion -
Fortschritte bei der Umsetzung
der Richtlinie über die

Drucksache 15/4471 – 26 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umwelt-
verschmutzung“, KOM (2003)
354, Juni 2003

Mitteilung über die
„Industriepolitik in einem
erweiterten Europa“ vom
Dezember 2002 anerkennt die
Notwendigkeit, die Politik im
Bereich der nachhaltigen
Produktion zu stärken. KOM
(2003) 716 endg.

erste BEST-Studie (BEST:
Austausch bewährter
Praktiken) über
Umweltmanagementsysteme
und KMU (2002)

Beitrag zu den Zielen des Kioto-
Protokolls (Quelle: Bericht des
Rates 1999, EU-Strategie für die
nachhaltige Entwicklung, 6. UAP)

Richtlinie 2003/87/EG über den Handel
mit Treibhausgasemissionszertifikaten,
Oktober 2003

Förderung der Entwicklung der
Umwelttechnik (Quelle: Beschluss
des Rates 2002, EU-Strategie für
die nachhaltige Entwicklung,
6. UAP)

Vorschlag für einen Aktionsplan
für Umwelttechnologien, KOM
(2004) 38, Januar 2004

Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen x Der Erlass des Vorschlags der Kommission für eine neue Chemikalienpolitik durch den
Rat und das Parlament ist vorrangig, damit das REACH-System rechtzeitig in Kraft treten
kann.x Die für 2004 geplante Mitteilung über die nachhaltige Produktion wird den Schwerpunkt
darauf legen, wie die Erzeuger Umweltaspekte in ihre langfristige Unternehmensstrategie
einbeziehen (Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen ihrer Produktionsprozesse
und ihrer Produkte auf die Umwelt) und durch eine größere Umweltverträglichkeit
Marktchancen schaffen. x Die für 2005 geplante thematische Strategie für Abfallvermeidung und –recycling, die
mit der Strategie über die nachhaltige Verwendung natürlicher Ressourcen gekoppelt
ist, wird sich darauf konzentrieren, wie ein nachhaltigeres Abfallmanagement gefördert,
das Abfallaufkommen verringert, die Umweltauswirkungen von Abfällen minimiert,
Ressourcen effizienter und in geringerem Maße verwendet werden können. x Der als Folgemaßnahme zur Mitteilung der Kommission zur Innovation (2003) für 2004
geplante Aktionsplan für Innovation wird einen Beitrag zur weiteren Förderung
umweltfreundlicher Technologien im Einklang mit dem im Januar 2004 angenommenen
Aktionsplan für Umwelttechnologie (ETAP) leisten. x Das neue Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, das 2004
verabschiedet werden soll, soll das derzeitige Mehrjahresprogramm für Unternehmen und
unternehmerische Initiative ablösen, das 2005 ausläuft, und Fortschritte zur Erreichung der
Ziele der Strategie von Lissabon erreichen und daher auch die Einbeziehung von
Umweltbelangen fördern.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27 – Drucksache 15/4471

3.5. Binnenmarkt

Sachstand

Politische Verpflichtungen

Juni 1999

November 1999

März 2000

31. Mai 2001

4. Juli 2001

14. November 2002

bis Ende 2003

Mitteilung der Kommission: Strategie für die Einbeziehung der Umwelt in den
Binnenmarkt, KOM(1999) 263

Bericht des Rates an den Europäischen Rat von Helsinki über die Einbeziehung der
Umweltbelange

Leitlinien der Gemeinschaft über staatliche Beihilfen für den Umweltschutz

Annahme der Strategie des Rates über die Einbeziehung von Umweltbelangen in die
Binnenmarktpolitik

interpretierende Mitteilung der Kommission über das öffentliche Auftragswesen und die
Umwelt

Bericht des Rates über die Einbeziehung des Umweltschutzes und der nachhaltigen
Entwicklung in interne Aspekte der Wettbewerbspolitik – umfassende Überprüfung zur
Berücksichtigung der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung und des Weltgipfels
für die nachhaltige Entwicklung für 2003 geplant

Frist, bis zu der der Rat „Wettbewerb“ seine Strategie überprüfen sollte

vorrangige Ziele der
Einbeziehung von
Umweltbelangen

bisherige Meilensteine

Kommission Kommission und Rat/Parlament

Öffentliches Auftragswesen (Quelle:
Integrationsbericht des Rates
199926, EU-Strategie für die
nachhaltige Entwicklung)

interpretierende Mitteilung der
Kommission über das
öffentliche Auftragswesen und
die Umwelt KOM (2001) 0274.

praktisches Handbuch für ein
umweltfreundliches öffentliches
Auftragswesen, soll vor dem
Sommer 2004 und nach den
Richtlinien verabschiedet
werden

Erlass der Richtlinie 2004/18/EG über
die Koordinierung der Verfahren zur
Vergabe öffentlicher Lieferaufträge,
„Dienstleistungsaufträge und
Bauaufträge („klassische“ Richtlinie)
und der Richtlinie 2004/17/EG über die
Auftragsvergabe durch Auftraggeber im
Bereich der Wasser-, Energie- und
Verkehrsversorgung sowie im
Telekommunikationssektor
(Sektorenrichtlinie) durch den Rat und
das Europäische Parlament im
März 2004

Besseres Verhältnis zwischen dem
freien Verkehr von Waren und
Dienstleistungen und der Umwelt
(Integrationsbericht des Rates
1999)

Umsetzung der umweltbezogenen
Binnenmarkt-Rechtsvorschriften
(Integrationsbericht des Rates
1999)

26 Bericht des Rates „Binnenmarkt“ an den Europäischen Rat von Helsinki, November 1999.

Drucksache 15/4471 – 28 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen

In einer Mitteilung über die Binnenmarktstrategie (KOM(2003) 238 endg.) hat die
Kommission die vorrangige Aufgaben für den Zeitraum 2003-2006 umrissen. Zu den
Maßnahmen, die für die weitere Einbeziehung von Umweltbelangen in die Binnenmarkt-
Rechtsvorschriften besonders wichtig sind, gehören folgende: x Der Erlass der Rahmenrichtlinie über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener

Produkte durch den Rat und das Europäische Parlament; x die Überprüfung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen
(Zeitraum 2004-2007), um diesen so anzupassen, dass er den immer ausgeklügelteren
Verfahren für Investitionen in Umwelttechnologien und den neuen Formen der
Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gerecht wird.

Die Kommission sollte auch einen Vorschlag zur Umstrukturierung der steuerlichen
Grundlagen der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer und der Zulassungssteuer vorlegen, damit die
Besteuerung von Personenkraftwagen niedrigere CO2-Emissionen stärker fördert und besser
mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 29 – Drucksache 15/4471

3.6. Entwicklungszusammenarbeit

Sachstand

Politische Verpflichtungen

November 1999

7. November 2000

10 November 2000

31. Mai 2001

bis Ende 2004

Schlussfolgerungen des Rates zur Einbeziehung der Umwelt und der nachhaltigen
Entwicklung in die EU-Entwicklungspolitik

Verordnung (EG) Nr. 2493/2000 des Rates über Maßnahmen zur Förderung der vollen
Einbeziehung der Umweltaspekte in den Entwicklungsprozess der Entwicklungsländer

gemeinsame Erklärung des Rates und der Kommission über die Verpflichtung der EU-
Entwicklungspolitik, Umweltbelange in die Entwicklungsinstrumente der Gemeinschaft
einzubeziehen

Strategie für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Entwicklungspolitik zur
Förderung der nachhaltigen Entwicklung – Schlussfolgerungen des Rates

erste Überprüfung der Integrationsstrategie geplant

vorrangige Ziele der
Einbeziehung von
Umweltbelangen

bisherige Meilensteine

Kommission Kommission und Rat/Parlament

Bessere Nutzung der
Synergieeffekte im Bereich der
Entwicklung und der Umwelt

Start der EU-Wasser- und
Energie-Initiativen KOM (2002)
132 und KOM (2002) 408,
September 2002.

Annahme des Aktionsplans für
Rechtsdurchsetzung,
Politikgestaltung und Handel im
Forstsektor KOM(2003) 251,
Mai 2003

Veröffentlichung gemeinsamer
Agenturberichte (Weltbank,
DFID, UNDP, EU) über die die
‚Wechselbeziehungen
zwischen der
Armutsbekämpfung und dem
Umweltmanagement' und
'zwischen der Armut und dem
Klimawandel'

Mitteilung der Kommission -
Bekämpfung der ländlichen
Armut - Politikansatz der
Europäischen Gemeinschaft im
Bereich der ländlichen
Entwicklung und der
nachhaltigen Bewirtschaftung
natürlicher Ressourcen in den
Entwicklungsländern
(KOM(2002) 429 endg.)

Programmplanungsleitlinien der
Kommission für die Umwelt in
Entwicklungsländern und
Tropenwäldern 2002-2004

Schlussfolgerungen des Rates zum
Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung,
Politikgestaltung und Handel im
Forstsektor, Antrag des Parlaments,
19. Januar 2004

Schlussfolgerungen des Rates vom
27. Januar 2003 zur Bekämpfung der
ländlichen Armut und zum Politikansatz
der Europäischen Gemeinschaft im
Bereich der ländlichen Entwicklung und
der nachhaltigen Bewirtschaftung
natürlicher Ressourcen in den
Entwicklungsländern

Schlussfolgerungen des Rates zur
Wasserbewirtschaftung in
Entwicklungsländern, 30. Mai 2002

Drucksache 15/4471 – 30 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

„COOPENER“ Unterstützung
für Initiativen zur Förderung
erneuerbaer Energiequellen
and von Energieeffizienz in den
Entwicklungsländern als Teil
des Programms für Intelligente
Energie.

Zusagen und Verpflichtungen im
Rahmen multilateraler
Umweltübereinkommen, die als
Querschnittsaufgabe in die
Entwicklungszusammenarbeit
einbezogen werden (Quelle:
Integrationsstrategie 2001, 6. UAP,
Plan zur Umsetzung des Weltgipfels
von Johannesburg)

Zweiter Bericht der
Europäischen Gemeinschaft an
die Konferenz der
Vertragsparteien des
Übereinkommens über die
biologische Vielfalt über die
Durchführung des
Übereinkommens (Oktober
2002)

Mitteilung – Klimaänderungen
und Entwicklungs-
zusammenarbeit
(KOM(2003)85)

gemeinsames EU-AKP-Papier
über die Bekämpfung der Dürre
und der Wüstenbildung
(15./16. Mai 2003)

Gemeinschaftsbericht
(Mai 2002) über Tätigkeiten zur
Unterstützung der
Durchführung des
Übereinkommens der Vereinten
Nationen zur Bekämpfung der
Desertifikation

Schlussfolgerungen des Rates vom
Dezember 2003 zur Mitteilung - Klima-
änderungen und Entwicklungs-
zusammenarbeit

Notwendigkeit neuer finanzieller
Mittel zur Durchführung
multilateraler
Umweltübereinkommen (Plan zur
Umsetzung des Weltgipfels von
Johannesburg)

Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen x Die für 2004 geplante Überprüfung der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung
bietet die Möglichkeit, die internen und die externen Säulen der Strategie besser zu
integrieren. x Die für 2004 angesetzte Halbzeitbewertung der im Rahmen des Cotonou-Abkommens
finanzierten Länderstrategiepapiere ist eine Möglichkeit zur Stärkung der Umwelt- und
Entwicklungssynergien, die genutzt werden sollte, auch dazu, strategische
Umweltüberprüfungen der Länderstrategiepapiere durchzuführen und Umweltprofile im
Zuge der Vorbereitung der Länderstrategien zu erstellen. Die EU-Wasserinitiative sollte
dadurch vorangebracht werden, dass im Anschluss an den Beschluss des Rates vom
März 2004 über eine erste Finanzierung der AKP-EU-Wasserfazilität in Abstimmung mit
allen wichtigen Beteiligten konkret zum Handeln übergegangen wird. Die EU-
Energieinitiative sollte gleichfalls vorangebracht werden, vor allem durch die
Gewährleistung einer angemessenen Finanzierung. Die Initiative sollte dazu beitragen, die

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 31 – Drucksache 15/4471

Wechselbeziehungen zwischen Energie und Umwelt aufzuzeigen und der breiten
Öffentlichkeit, insbesondere in den subsaharischen Ländern Afrikas, moderne, ökologisch
nachhaltige Energiedienstleistungen zur Verfügung zu stellen. x Der Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im
Forstsektor sollte durch die Kommission vorangebracht werden, insbesondere durch den
Erlass einer Verordnung zu dieser Thematik im Jahr 2004 mit dem Ziel, ein freiwilliges
Genehmigungssystem für Holzexporte aus Partnerländern umzusetzen. Eine
Nachhaltigkeitsprüfung dieses Systems soll 2004 stattfinden. Ferner wird die Kommission
ein Verhandlungsmandat für die Neuverhandlung des internationalen Tropenholz-
Übereinkommens, die für den Juli 2004 terminiert ist, vorschlagen. x Die Überprüfung des Aktionsplans für die biologische Vielfalt für die Wirtschafts- und
Entwicklungszusammenarbeit 2004 bietet die Möglichkeit, Fragen der biologischen
Vielfalt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit besser anzugehen. x Im Rahmen der für 2004 geplanten Überprüfung der Integrationsstrategie und der
Evaluierung der Umwelthilfe sollte die Union sich vorrangig mit der Notwendigkeit neuer
finanzieller Mittel für die leichtere Umsetzung multilateraler Entwicklungsübereinkommen
und anderer wichtiger umweltpolitischer Konzepte in den Entwicklungsländern befassen. x In der Strategie für die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Entwicklungspolitik sind
ein Zeitplan und Indikatoren festgelegt. Zu den wichtigsten Maßnahmen für 2004 gehören
die Ausbildung der im Entwicklungsbereich tätigen Mitarbeiter der Zentrale und der
Delegationen, die Einrichtung eines Umwelt-Helpdesks, die Bewertung der Haushaltslinie
für Umwelt in Entwicklungsländern und Tropenwäldern, der Entwurf neuer
Programmplanungsleitlinien für 2005-2006 sowie die Aktualisierung des Handbuchs über
die Integration für die Entwicklungszusammenarbeit.

Drucksache 15/4471 – 32 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3.7. Fischerei

Sachstand

Politische Verpflichtungen

16. März 2001

20. März 2001

28. März 2001

25. April 2001

28. Mai 2002

bis Ende 2005

Mitteilung der Kommission über die Elemente einer umfassenden Integrationsstrategie

Grünbuch der Kommission über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)

Aktionsplan der Gemeinschaft zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für die Bereiche
Fischerei und Aquakultur

Schlussfolgerungen des Rates zur Einbeziehung von Umweltbelangen und der
nachhaltigen Entwicklung in die GFP

Mitteilung der Kommission zur GFP-Reform und damit verbundene Vorschläge,
Aktionsplan der Kommission zur Einbeziehung von Umweltschutzanforderungen in die
GFP

erster Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die
Umweltleistung der GFP

vorrangige Ziele der
Einbeziehung von
Umweltbelangen

bisherige Meilensteine

Kommission Kommission und Rat/Parlament

Die GFP sollte explizit ökologische,
wirtschaftliche und soziale Ziele
beinhalten, die als gleichrangig
betrachtet werden sollten. Diese
Ziele müssen für die externe
Fischereipolitik der Gemeinschaft,
insbesondere für die
Fischereiabkommen mit
Entwicklungsländern, gelten
(Quelle: EU-Strategie für die
nachhaltige Entwicklung)

Sofortmaßnahmen zum Schutz
von Tiefseehabitaten, z. B. der
Korallenriffe im Gebiet von
‚Darwin Mounds’, vor den
Folgen des Schleppnetzfangs,
Verordnung (EG)
Nr. 1475/2003, die durch
weitere Verordnungen und den
Vorschlag der Kommission
KOM(2004) 58 für längerfristige
Maßnahmen ausgeweitet
wurden

Einigung des Rates auf die GFP-
Reform (Verordnung (EG) Nr.
2371/2002 vom Dezember 2002) mit
Zielen, die eine Nutzung der
aquatischen Ressourcen im Sinne der
nachhaltigen Entwicklung gewährleisten

Reduzierung des fischereilichen
Drucks auf langfristig annehmbare
Werte (Quelle: Mitteilungen der
Kommission über die Integration
von 2001 und 2002) bis 2015
(Quelle: Plan zur Umsetzung des
Weltgipfels von Johannesburg)

Vorschläge der Kommission zur
Wiederauffüllung der
Seezungen-, der südlichen
Seehecht- und der
Kaisergranatbestände, Januar
2004; Verordnung über die
zulässige Gesamtfangmenge
für 2004, Fischereiaufwands-
regelung für die westlichen
Gewässer

Einigung des Rates und Unterstützung
des Europäischen Parlaments in Bezug
auf die Bestandserholungspläne für
Kabeljau- und nördliche
Seehechtbestände und die Fischerei-
aufwandsregelungen für die westlichen
Gewässer 2003

Ökosystemorientiertes Konzept für
die Fischereipolitik. Verbesserung
der Fangmethoden zum Zweck
einer Reduzierung der Rückwürfe,
ungewollten Beifänge und der
Auswirkungen auf Habitate (Quelle:
Mitteilungen der Kommission über
die Integration von 2001 und 2002;
Plan zur Umsetzung des Weltgipfels
von Johannesburg)

Einigung des Rates und Unterstützung
des Europäischen Parlaments in Bezug
auf das „Finning“ (Praxis, dass
regelmäßig bei allen gefangenen Haien
die Flossen abgetrennt und die Reste
ins Meer zurückgeworfen werden) im
Juni 2003 zur Regelung der Entfernung
der Haifischflossen an Bord, um die
Haifischpopulationen zu schützen

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 33 – Drucksache 15/4471

Einigung des Rates (Verordnung
812/2004) zur Reduzierung des
unbeabsichtigten Fangs von Walen wie
Delphinen und Schweinswalen im April
2004 angenommen

Streichung öffentlicher Zuschüsse
für die Modernisierung oder
Erneuerung der Fangflotten mit
Ausnahme von Zuschüssen für die
Verbesserung der Sicherheit oder
der Erzeugnisqualität, die kaum zu
einer Erhöhung der Fangkapazität
beitragen (Mitteilungen der
Kommission von 2001 und 2002
über die Integration)

Auslaufen der Modernisierungs-
zuschüsse bis Ende 2004 im Rahmen
der Verordnung des Rates über die
GFP-Reform (Verordnung (EG)
Nr. 2371/2002), Unterstützung des
Europäischen Parlaments; Verordnung
(EG) Nr. 1438/2003 mit Durchführungs-
bestimmungen

Bessere politische Führung durch
die Einbeziehung der Betroffenen in
die Entscheidungsprozesse (Quelle:
Mitteilungen der Kommission von
2001 und 2001 über die Integration,
EU-Strategie für die nachhaltige
Entwicklung)

Beschluss des Rates vom 24. Mai 2004
zur Einsetzung regionaler Beiräte für
die Gemeinsame Fischereipolitik

Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen x Aufbauend auf den Vorschlägen der Kommission im Rahmen der Gemeinsamen
Fischereipolitik und der Einigung im Rat vom Dezember 2002 und Dezember 2003 sollten
weitere Anstrengungen unternommen werden, um das Ziel des Weltgipfels von
Johannesburg, eine nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen bis 2015 sicherzustellen,
zu erreichen. x Zur Umsetzung der GFP-Reform müssen alle hierfür erforderlichen Maßnahmen
ergriffen werden, insbesondere durch die Verringerung des fischereilichen Drucks, die
Einrichtung der ersten regionalen Beiräte im Jahr 2004, die Entwicklung neuer Fischerei-
Partnerschaftsabkommen und die Einbeziehung von Umweltbelangen in die Aquakultur. x Die Zahl der Spezies und Gebiete, die durch den fischereilichen Druck in Mitleidenschaft
gezogen werden, nimmt zu. Im Bericht des Internationalen Rates für Meeresforschung
(ICES) 2003 wurde vermerkt, dass von den 113 Fischbeständen, die der ICES 2001 im
Nordostatlantik bewertet hat, nur 18 % innerhalb sicherer biologischer Grenzen waren und
das Überfischen ein Hauptgrund für den Rückgang der Bestände ist. Maßnahmen zur
weiteren Verringerung des Fischereiaufwands müssen getroffen werden. x Längerfristig sollte die Union die Auswirkungen des Klimawandels auf die Größe und die
Verteilung der Bestände dadurch berücksichtigen, dass sie politische und operative Ziele
festlegt.

Drucksache 15/4471 – 34 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3.8. Wirtschaft und Finanzen

Sachstand

Politische Verpflichtungen

20. September 2000

27. November 2000

5. März 2002

jährlich

Mitteilung der Kommission über die Einbeziehung von Umweltbelangen in die
Wirtschaftspolitik

Bericht des Rates an den Europäischen Rat von Nizza

Annahme der Strategie über die Einbeziehung von Umweltbelangen in die
Wirtschaftspolitik im Rat

Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sollen für die Überwachung und Überprüfung der
Fortschritte herangezogen werden.

vorrangige Ziele der
Einbeziehung von
Umweltbelangen

bisherige Meilensteine

Kommission Kommission und Rat/Parlament

Entkoppelung der
Ressourcenverwendung und der
Umweltbelastung vom
Wirtschaftswachstum (Quelle:
Integrationsstrategie 2002, EU-
Strategie für die nachhaltige
Entwicklung)

seit 2001 Aufnahme von
Umweltaspekten in die
Grundzüge der
Wirtschatspolitik

Aufnahme von
Umweltindikatoren in die Liste
der Strukturindikatoren

stärkere Nutzung von
Marktmechanismen und
marktorientierten Instrumenten zur
Förderung des Umweltschutzes auf
der Grundlage des
Verursacherprinzips (Quelle:
Mitteilung der Kommission 2000,
Bericht des Rates 2001 und
Integrationsstrategie 2002, EU-
Strategie für die nachhaltige
Entwicklung)

Richtlinie über die Besteuerung von
Energieerzeugnissen im Oktober 2003
erlassen

Politische Entscheidungen sollten
auf einer soliden Analyse der
wirtschaftlichen, ökologischen und
sozialen Kosten und Nutzeffekte
beruhen (Quelle:
Integrationsstrategie 2002 und
Bericht des Rates 2001, EU-
Strategie für die nachhaltige
Entwicklung)

Einführung eines erweiterten
Folgenabschätzungssystems
im Jahr 2002

Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen x Aufbauend auf der neuen Richtlinie über die Besteuerung von Energieerzeugnissen, die im
Januar 2004 in Kraft trat, sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Verwendung
flexibler, marktorientierter Instrumente zur Förderung des Umweltschutzes zu
unterstützen. Hierzu wird die Kommission 2004 eine entsprechende Mitteilung vorlegen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 35 – Drucksache 15/4471x Die derzeitigen Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die ein wichtiger Beitrag zur Erstellung
des Frühjahrsberichts der Kommission sind und die Herstellung eines Dialogs mit den
Mitgliedstaaten über die Wirtschaftspolitik beinhalten, decken den Zeitraum 2003-2005 ab.
Sie enthalten zwar seit 2001 allgemeine umweltpolitische Erwägungen, doch sollten sie ab
2005 länderspezifische Umweltüberlegungen enthalten, falls es Anhaltspunkte für ein
Problem gibt, das speziell ein bestimmtes Land betrifft und eine erhebliche wirtschaftliche
Herausforderung darstellt oder Auswirkungen auf die Wirtschaftspolitik hat. x Weitere Maßnahmen sollten auf der Grundlage des OECD-Rahmens, der Ende 2004
veröffentlicht wird, ergriffen werden, um auf umweltschädliche Zuschüsse hinzuweisen
und ihre Beseitigung in Erwägung zu ziehen, wobei ihre sozialen und wirtschaftlichen
Aspekte, wie im Aktionsplan für Umwelttechnologie dargelegt, berücksichtigt werden
sollten.x Die Kommission sollte gemäß ihrer Mitteilung KOM(2001) 264 zur Strategie für die
nachhaltige Entwicklung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erlass der Richtlinie über
die Besteuerung von Energieerzeugnissen Vorschläge für ehrgeizigere Umweltziele im
Zusammenhang mit der Energiebesteuerung vorlegen.

Drucksache 15/4471 – 36 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3.9. Handels- und Außenpolitik

Sachstand

Politische Verpflichtungen

9. April 2001

Februar 2002

11. März 2002

März 2003

Juni 2003

bis Ende 2003

Schlussfolgerungen des Rates zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die
Außenpolitik im Rat „Allgemeine Angelegenheiten“

Mitteilung der Kommission ‚Auf dem Weg zu einer globalen Partnerschaft für
nachhaltige Entwicklung’

Annahme der Strategie zur Einbeziehung von Umweltbelangen in die Außenpolitik im
Rat

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu den Folgemaßnahmen zum Weltgipfel
von Johannesburg

Europäischer Rat von Thessaloniki – Initiative für eine „grüne“ Diplomatie

erste Überprüfung der Strategie geplant

vorrangige Ziele der
Einbeziehung von
Umweltbelangen

bisherige Meilensteine

Kommission Kommission und Rat/Parlament

Förderung der Einbeziehung der
Umwelt als Querschnittsaufgabe in
die Ergebnisse der
Handelsverhandlungen im Rahmen
der Doha-Entwicklungsagenda und
bilateraler/regionaler Abkommen,
Klärung der Schnittstelle zwischen
multilateraler Handels- und
Entwicklungspolitik und
Verbesserung des Marktzugangs
für Umweltgüter und –
dienstleistungen (Quelle:
Integrationsstrategie 2002, Plan zur
Umsetzung des Weltgipfels von
Johannesburg)

fortlaufende Konzipierung von
Nachhaltigkeitsprüfungen in
Bezug auf die WTO-
Verhandlungen

Nachhaltigkeitsprüfungen von
bilateralen Handelsabkommen
(derzeit laufende Prüfungen:
EU-Golf-Kooperationsrat,
Wirtschaftspartnerschafts-
abkommen mit den AKP-
Ländern, Euromed, EU-
Mercosur)

Beschluss von 2002, die nachhaltige
Entwicklung in die Verhandlungen über
ein Freihandelabkommen EU-Mercosur
aufzunehmen

Technische Hilfe, Aufbau von
Kapazitäten für Verhandlungen und
die Umsetzung an der Schnittstelle
von Handel und Umwelt (Quelle:
Integrationsstrategie 2002, Plan zur
Umsetzung des Weltgipfels von
Johannesburg)

Start des Zentrums für
Nachhaltigkeit von Handel und
Innovation (Sustainable Trade
and Innovation Centre, STIC) in
Johannesburg als Initiative des
Typs II

Förderung einer größeren sozialen
Verantwortung von Unternehmen
bei Handels- und
Investitionsentscheidungen durch
freiwillige, internationale
Verhaltenskodizes)

(Quelle: Integrationsstrategie 2002,
Plan zur Umsetzung des Weltgipfels
von Johannesburg)

Einrichtung des
Stakeholder-Forums zur
sozialen Verantwortung der
Unternehmen im Jahr 2002,
u. a. mit Rund-Tisch-
Gesprächen zu Entwicklung,
Umwelt und Handel

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37 – Drucksache 15/4471

Hinarbeiten auf die Annahme von
Exportkreditverfahren, die
Umweltbelange in hohem Maße
berücksichtigen (Quelle:
Integrationsstrategie, 6. UAP)

Annahme der OECD-Empfehlung über
gemeinsame Vorgehensweisen in
Bezug auf Umweltfragen und öffentlich
geförderte Ausfuhrkredite im
Dezember 2003

querschnittliche Einbeziehung von
Umweltzielen in die europäische
Außenpolitik (Quelle:
Integrationsstrategie 2002, 6. UAP)

europäische Initiative für eine „grüne“
Diplomatie

Schärfung des Profils von
Umweltfragen in den Beziehungen
der EU zu Drittländern und
Drittlandregionen (Quelle:
Integrationsstrategie 2002)

Beginn des Ministerdialogs EU-
China über die Umwelt im
November 2003

Treffen der ASEM-Umweltminister im
Januar 2002 und Oktober 2003

Europäischer Rat billigte den
2. Aktionsplan für die Nördliche
Dimension im Oktober 2003

Schlussfolgerungen mehrerer Euro-
Med-Ministertreffen (Umwelt, Athen,
Juli 2002) Landwirtschaft, Venedig,
November 2003 Auswärtige
Angelegenheiten, Neapel,
Dezember 2003

Herausforderungen und Möglichkeiten der Einbeziehung von Umweltbelangen x Die Union sollte sich der Herausforderung stellen, die in der vom Europäischen Rat im
Dezember 2003 verabschiedeten Europäischen Sicherheitsstrategie anerkannt wurde und in
den nächsten Jahrzehnten mit dem Klimawandel dadurch verbunden sein könnte, dass sich
der Wettbewerb um natürliche Ressourcen, vor allem um Wasser, verschärft. was weitere
Turbulenzen und Migrationsbewegungen in verschiedenen Regionen zur Folge haben
könnte.x Die Initiative „Europäische Nachbarschaftspolitik“ (Größeres Europa), an der im
Anschluss an die Annahme der Mitteilung der Kommission vom März 2003 gearbeitet
wird, befasst sich mit Umweltfragen. In diesem Rahmen sind die Überlegungen zur
Schaffung eines neuen Nachbarschaftsinstruments eine Gelegenheit, die besonderen
Herausforderungen zu berücksichtigen, die in den betroffenen Ländern im Umweltbereich
bestehen.x Die Umweltdimension sollte in den geplanten gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum
eingebunden werden, der auf dem EU-Russland-Gipfel vom November 2003 gebilligt
wurde.x Die vor kurzem ins Leben gerufene europäische Initiative für „grüne“ Diplomatie sollte
als Grundlage dafür dienen, die Stimme Europas und seinen Einfluss auf internationale
Verhandlungen und Prozesse im Umweltbereich operativ zu stärken. In ihrem Rahmen
sollte auch der Dialog mit maßgeblichen Partnern über Umweltfragen verbessert werden. x Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten in den WTO-Verhandlungen im Rahmen
der Entwicklungsagenda von Doha die Handels- und Entwicklungsagenda weiter
fördern; die Umweltdimension regionaler und bilateraler Handelsabkommen sollte gestärkt
werden, insbesondere durch verbesserte Nachhaltigkeitsprüfungen und die Verwendung
ihrer Ergebnisse in den Verhandlungen.

Drucksache 15/4471 – 38 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiodex Die Umsetzung der OECD-Empfehlung über gemeinsame Vorgehensweisen in Bezug auf
Umweltfragen und öffentlich geförderte Ausfuhrkredite sollte zusammen mit den
Mitgliedstaaten vorangebracht werden und es sollten zusätzliche Maßnahmen getroffen
werden, um den Beitrag von Ausfuhrkrediten zur nachhaltigen Entwicklung, z. B. zur
Förderung erneuerbarer Energien, zu verbessern.

4. NOTWENDIGKEIT, BEI DER EINBEZIEHUNG VON UMWELTBELANGEN BESSERE
ERGEBNISSE ZU ERZIELEN

Aus der vorstehenden Analyse der sektorspezifischen Leistungen lässt sich der Schluss
ziehen, dass der Cardiff-Prozess gemischte Ergebnisse gebracht hat. Auf der positiven Seite
ist zu vermerken, dass er in einigen Sektoren zu konkreten Verbesserungen geführt hat – die
Initiativen der Kommission zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sind in dieser
Hinsicht zweifellos ein Fortschritt. Die GAP Reform von 2003 und 2004 hat stark zur
Erfüllung der Ziele des Cardiff-Prozesses beigetragen. Ferner hat der Cardiff-Prozess einen
Beitrag dazu geleistet, das Profil der Einbeziehung von Umweltbelangen zu schärfen, die
nunmehr auf der EU-Ebene regelmäßig diskutiert wird.

Allerdings müssen die Verpflichtungen, die im Bereich der Umweltdimension eingegangen
wurden, noch überwiegend in weitere, konkrete Ergebnisse zum Vorteil der Umwelt übersetzt
werden. Bislang hat der Cardiff-Prozess die in ihn gesetzten Erwartungen nicht vollständig
erfüllt und weist er mehrere Schwachstellen auf: x Allgemein mangelnde Einheitlichkeit: Qualität und Anspruch sind von Sektor zu Sektor

sehr verschieden. Nicht alle Fachräte haben sich dem Prozess in gleichem Maße
verpflichtet. Einige Strategien führten zu einem voll entwickelten Paket von
Umweltverpflichtungen mit Terminen, Meilensteinen und Berichts- und
Überprüfungsverfahren. Andere sind auf Absichtserklärungen in Form von
Schlussfolgerungen des Rates beschränkt, die stärker darauf ausgerichtet sind, wie die
Umweltpolitik betrieben werden sollte, als auf Verpflichtungen zur Einbeziehung von
Umweltbelangen in den betroffenen Sektoren. Es sollte untersucht werden, wie die
Einheitlichkeit verbessert werden kann. x Das politische Engagement könnte gestärkt werden: Mehrere Fachräte scheinen den
Cardiff-Prozess als Proforma-Übung zu sehen, die ihnen vom Europäischen Rat auferlegt
wurde und für die sie keine Eigenverantwortung empfinden. Das Tempo der Fortschritte
scheint auch unterschiedlich gewesen zu sein, je nachdem, wie sehr der jeweilige
Ratsvorsitz für die Einbeziehung von Umweltbelangen eingetreten ist. x Die Einhaltung der Verpflichtungen, die Umsetzungs- und die
Überprüfungsverfahren sind verbesserungswürdig: Zweifellos ist eine gewisse
Ausdauer erforderlich, da die Einbeziehungsbemühungen Zeit benötigen, bevor sie sich
auszahlen - die Sektoren, die als erste Integrationsstrategien entwickelt haben, haben, wie
im Falle der Landwirtschaft, eher Ergebnisse erzielt. Bestimmungen zur Umsetzung
können jedoch dazu beitragen, Ergebnisse zu erzielen. So werden in der
Entwicklungsstrategie von 2001 detailliert Maßnahmen dargelegt, die für das Erzielen
konkreter Ergebnisse erforderlich sind, wozu auch Fragen der Humanressourcen,
Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen gehören. Viele Fachräte scheinen jedoch
Cardiff als Einmalübung ausgelegt zu haben. Die Einbeziehung von Umweltbelangen ist
jedoch ein dynamischer Prozess, der eine regelmäßige Überwachung, Überprüfung und

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 39 – Drucksache 15/4471

Aktualisierung erfordert, um wirksam zu sein. Nur in wenigen Strategien sind jedoch Pläne
für regelmäßige Überprüfungen enthalten. Ein Beispiel dafür ist die 1999 angenommene
Energiestrategie, die eine Verpflichtung zur Überprüfung im Zweijahresrhythmus enthält. x Es sind klarere Prioritäten und eine klarere Ausrichtung nötig: Viele Strategien waren
eher allumfassend ausgerichtet und haben es versäumt, vorrangige Bereiche, in denen
konzentrierte Maßnahmen einen Unterschied bewirken könnten, deutlich auszuweisen. In
Sektoren, für die die Union klare Ziele und Meilensteine festgelegt hat, scheint die
Dynamik der Einbeziehung der Umweltdimension einen Auftrieb erfahren zu haben. So
legen die Energiestrategie von 1999 und die Entwicklungsstrategie von 2001 erneut den
Nachdruck auf für 2010 bzw. 2015 festgelegte Ziele (Maßnahmen im Bereich des
Klimawandels, der erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung und der
Trendumkehr beim Verlust von Umweltressourcen). Die Entwicklungs- und
Fischereistrategien beinhalten auch eine Tabelle mit Meilensteinen, die Maßnahmen mit
Terminen für deren Vollendung festlegen. Darüber hinaus ist es in Bereichen, in denen die
Zuständigkeiten bei der Union liegen, in vielen Fällen leichter, Ziele zu erreichen, anhand
derer Fortschritte überwacht und überprüft werden können. In vielen anderen Bereichen
sind die Ziele tendenziell ehrgeiziger und ist der Weg zur Einbeziehung der
Umweltdimension weniger klar. Häufig sind Kompromisse zwischen verschiedenen
nationalen Interessen, die sich nur schwer erreichen lassen, und die gelegentlich genauso
schwierige Mobilisierung nationaler Anstrengungen für ihre Umsetzung erforderlich. x Ein strategischer, zukunftsorientierter Ansatz wäre hilfreich: Bislang erfolgten viele
der wichtigsten Schritte zur Förderung der Einbeziehung von Umweltbelangen auf der EU-
Ebene als Reaktion auf Krisensituationen, etwa auf eine starke Bedrohung des
Fortbestands der Wirtschaftstätigkeit (Fischerei), wiederholte Lebensmittelskandale
(Landwirtschaft) oder immer neue Umweltkatastrophen (Seeverkehr), und waren sie
weniger das Ergebnis der Strategien zur Einbeziehung der Umweltdimension, die im
Rahmen des Cardiff-Prozesses konzipiert wurden. Eine stärkere Ausrichtung auf die
Entwicklung und Umsetzung des strategischen Ansatzes, der durch den Cardiff-Prozess
festgelegt wurde, würde die Wirtschaftlichkeit der Einbeziehung von Umweltbelangen
verbessern. Es ist akzeptiertes Allgemeingut, dass strategische Ansätze durch die
Vorausplanung ein besseres Risikomanagement ermöglichen und sowohl die Kosten
künftiger Schäden als auch die Kosten der Schadensvermeidung verringern können.

Diese Schwachstellen haben zu Forderungen nach neuen Maßnahmen geführt. Im
Oktober 2002 hat der Rat „Umwelt“ den Europäischen Rat dazu aufgerufen, „den Cardiff-
Prozess […] mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung insbesondere dadurch zu stärken,
dass die zuständigen Fachräte aufgefordert werden, die Abkopplung des
Wirtschaftswachstums von der Nutzung von Ressourcen und der Umweltschädigung zu
verwirklichen, wobei die Koordination gemäß den Schlussfolgerungen von Sevilla durch den
Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) erfolgt, dem Europäischen Rat alle
zwei Jahre auf seiner Frühjahrstagung über die Maßnahmen und Ergebnisse in Bezug auf die
Einbeziehung zu berichten und damit je nach Sachlage im Jahr 2003 oder 2004 zu
beginnen.27“

27 Schlussfolgerungen des Rates (Umwelt) zur Umsetzung der Strategie der Europäischen Union für die
nachhaltige Entwicklung und der auf dem Weltgipfel in Johannesburg in Bezug auf die
Umweltdimension eingegangenen Verpflichtungen (Luxemburg, 17. Oktober 2002).

Drucksache 15/4471 – 40 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Auf seiner Tagung im März 2003 in Brüssel bekräftigte der Europäische Rat erneut die
Bedeutung des Umweltintegrationsmandats im Rahmen der EU-Bemühungen um die
nachhaltige Entwicklung und rief er zu diesem Zweck dazu auf, den Cardiff-Prozess zu
stärken, insbesondere durch die Entwicklung „sektorspezifischer Abkopplungsziele“. Die
besonderen Merkmale der institutionellen und politischen Rahmenbedingungen der einzelnen
Strategien sollten natürlich bei der Festlegung dieser Ziele und bei der künftigen Entwicklung
des Cardiff-Prozesses berücksichtigt werden.

Die Frühjahrstagung des Europäischen Rats vom März 2004 hat erneut die Bedeutung der
Umweltintegration betont: „Nur ein umweltverträgliches Wachstum ist nachhaltig. Das
Wachstum muss durch eine bessere Abstimmung zwischen den Politikbereichen und
nachhaltigere Konsum- und Produktionsmuster von den negativen Auswirkungen auf die
Umwelt abgekoppelt werden.“

5. WEITERES VORGEHEN

Wie auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rats vom März 200328 und in der
Überprüfung der Umweltpolitik 2003 unterstrichen wurde, muss die Einbeziehung von
Umweltbelangen neu belebt werden. Dies wird durch die vorstehende Bewertung
untermauert. Angesichts des Fortbestehens erheblicher negativer Umweltbelastungen und
nicht nachhaltiger Trends muss der Cardiff-Prozess fortgeführt werden, und in bestimmten
Fällen muss dies mit mehr Nachdruck geschehen. Die erfolgreiche Einbeziehung von
Umweltbelangen in andere Sektoren wird allerdings weitere Maßnahmen zur Unterstützung
dieses Prozesses und zur Förderung der Einbindung im Rahmen des größeren Kontexts der
nachhaltigen Entwicklung erfordern. Im folgenden Abschnitt werden eine Reihe von
Anregungen zur Stärkung des Cardiff-Prozesses und zur Verbesserung seiner Wirksamkeit
durch ergänzende Maßnahmen der Gemeinschaft und auf nationaler Ebene gemacht, um
sicherzustellen, dass der Prozess sich in konkreten Umweltverbesserungen niederschlägt.

5.1. Neubelebung des Cardiff-Prozesses

i) Der Cardiff-Prozess benötigt eine klare Führung. Der Europäische Rat sollte ein
deutliches politisches Signal im Hinblick darauf setzen, dass die Einbeziehung von
Umweltbelangen durch den Cardiff-Prozess mit Entschlossenheit fortgesetzt werden muss.
Der Europäische Rat sollte regelmäßig über das Tempo der Fortschritte in diesem Bereich
unterrichtet werden und daher die Möglichkeit bekommen, daran zu erinnern, dass er sich der
Umweltintegration verpflichtet hat, um den politischen Impuls zu geben, der für ihre
Neubelebung und für die entsprechende Mobilisierung der verschiedenen Fachräte
erforderlich ist.

ii) Die Kommission wird im Sinne der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom
März 2003 jährlich eine Bestandsaufnahme des Cardiff-Prozesses vornehmen, die in die
Überprüfung der Umweltpolitik und in den Frühjahrsbericht der Kommission einfließen und
einen Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates leisten soll.

Ansätze zur Förderung beispielhafter Verfahren und der Einheitlichkeit der Strategien
im Hinblick auf die Überwachung, die Überprüfung und die Aktualisierung des Inhalts der

28 Vgl. Punkt 57 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates
(20./21. März 2003).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 41 – Drucksache 15/4471

Strategien sollten gleichfalls ausgelotet werden. Die Kommission wird 2005 einen
gemeinsamen Rahmen und Leitlinien entwickeln, in denen mögliche Ansätze aufgezeigt und
Optionen dafür, wie die erforderliche Koordinierungs- und Übersichtsfunktion am besten
gewährleistet werden soll, vorgestellt werden.

iii) Die Fachräte sollten dafür Sorge tragen, dass x der Schwerpunkt auf die Umsetzung der Strategie und auf die Erfüllung bereits
eingegangener Verpflichtungen gelegt wird; x strategische Ziele in klare operative Ziele übersetzt werden. In die Strategien sollten stärker
fokussierte Ziele und Meilensteine aufgenommen werden, um für jeden Sektor den Weg
zur Einbeziehung der Umweltdimension festzulegen. Auch der Überwachung wird ein
systematischerer und stärker fokussierter Ansatz zugute kommen. So könnten die
unterschiedlichen Fachräte, wie vom Vereinigten Königreich im Zuge seines Beitrags zur
Vorbereitung der Frühjahrstagung des Rates 2004 angeregt, vom Europäischen Rat dazu
aufgefordert werden, jährlich über die zur Bekämpfung des Klimawandels getroffenen
Maßnahmen zu berichten. x die Überwachung der Strategie in die Praxis umgesetzt wird: Hinsichtlich der
Entwicklung und der Verwendung sektorspezifischer Abkopplungsziele, Meilensteine und
Integrationsindikatoren (aufbauend auf den Maßnahmen im Verkehrssektor –TERM -, im
Landwirtschaftssektor – IRENA - und im Energiesektor -ERM -), anhand derer die
Fortschritte auf dem Weg zur nachhaltigen Entwicklung gemessen werden, sind weitere
Anstrengungen zu unternehmen29.x die Strategien Aktualisierungs- und Überprüfungsverfahren umfassen, die
Anpassungen ermöglichen, die die erzielten Fortschritte und Erfahrungen widerspiegeln,
und die es erlauben, relevante politische Entwicklungen in der laufenden Umsetzung zu
berücksichtigen.

Konkreter:x Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“, dessen
Strategieüberprüfung 2003 fällig war, sollte dazu aufgefordert werden, die Überprüfung
termingerecht durchzuführen. Im Rahmen der für 2004 geplanten Überprüfung der
Entwicklungsstrategie könnte er auch dazu aufgerufen werden, das Ziel der Strategie an
den Plan zur Umsetzung des Weltgipfels von Johannesburg anzupassen, um aktiv zu seiner
Erreichung beizutragen. Darüber hinaus sollte die Überprüfung sich mit der Notwendigkeit
neuer finanzieller Mittel befassen, um die Umsetzung multilateraler Abkommen und
anderer wichtiger umweltpolitischer Konzepte in den Entwicklungsländern zu erleichtern. x Wie im Rat „Umwelt“ (17. Oktober 2002) hervorgehoben wurde, müssen die
Anstrengungen zur Einbeziehung von Umweltbelangen auf andere Politikbereiche
ausgedehnt werden. Angesichts der engen Wechselbeziehungen mit der Umweltpolitik
hat der Rat die Bereiche Tourismus, Forschung, Kohäsionspolitik und Bildung als

29 Dies wurde in den Schlussfolgerungen des Vorsitzs zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates
(20./21. März 2003), Punkt 57, herausgestellt.

Drucksache 15/4471 – 42 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

vorrangige Kandidaten für weitere Anstrengungen zur Einbeziehung der Umweltdimension
auf der EU-Ebene ermittelt.

5.2. Ergänzung des Cardiff-Prozesses

Um sicherzustellen, dass der Cardiff-Prozess zu wirklichen Verbesserungen der
Umweltqualität führt und in den durch ihn hervorgebrachten Maßnahmen die nachhaltige
Entwicklung fördert, muss der institutionelle „Top-down“-Ansatz dieses Prozesses durch
stärker praxisnahe Maßnahmen sowohl auf der Gemeinschaftsebene als auch auf nationaler
Ebene ergänzt werden.

Ziel dieser ergänzenden Maßnahmen wäre es, andere Akteure auf Gemeinschaftsebene und in
den Mitgliedstaaten zu mobilisieren, damit sie die Einbeziehung der Umweltdimension
unterstützen, wodurch die Wirksamkeit der Anstrengungen der Fachräte und anderer
Einrichtungen im Rahmen des Cardiff-Prozesses gestärkt würde; hierzu sollte deutlich
gemacht werden, dass dieser Prozess notwendig ist, dass er im gegenseitigen Interesse der
betroffenen Sektoren und der Umwelt sein kann, und dass geeignete Instrumente und
Lösungen bestehen und entwickelt werden können. Dies setzt insbesondere Folgendes voraus:

5.2.1. Auf Gemeinschaftsebene

i) Förderung von Lösungen, von denen alle Beteiligte profitieren

Es sollte mehr Nachdruck darauf gelegt werden, zu erklären, wie die Einbeziehung von
Umweltbelangen zur Erreichung anderer sektorspezifischer Ziele beitragen kann, was
durch das Aufzeigen von beiderseitig nützlichen Lösungen für Probleme geschehen kann. Die
Kommission sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten solche Lösungen und Beispiele für
vorbildliche Verfahren aufzeigen. Im Verkehrswesen etwa kann eine Verringerung der
Verkehrsüberlastung, z. B. durch die Erhebung von belastungsabhängigen Gebühren oder eine
Verlagerung zwischen den Verkehrsträgern, die Mobilität verbessern, die Kosten für die
Wirtschaft senken und gleichzeitig für eine bessere Luftqualität sorgen30. Die Verbesserung
der Umweltqualität benachteiligter Regionen kann ein wichtiger Faktor dafür sein, private
Investitionen anzuziehen oder Fremdenverkehrsaktivitäten zu entwickeln, und kann daher die
regionale Entwicklung fördern und Kohäsionsvorteile mit sich bringen. Zu den viel
versprechenden Bereichen gehört die Förderung von Umwelttechnologien.

ii) Nachweis, dass die Einbeziehung von Umweltbelangen machbar ist

Parallel dazu müssen innovative Instrumente und Ansätze entwickelt werden, die die
Einbeziehung der Umweltdimension aktiv fördern und gleichzeitig die wirtschaftlichen
und sozialen Kosten minimieren können. Die Rechtsvorschriften, die nach wie vor eine der
Hauptmöglichkeiten zur Erreichung von Umweltzielen sind, müssen durch eine breitere
Palette an politischen Instrumenten ergänzt werden, um dazu beizutragen, dass diese Ziele bei
umfassender Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen am
kostengünstigsten erreicht werden. Wie in der EU-Strategie für die nachhaltige Entwicklung,
im 6. UAP und im ETAP angegeben, sind Maßnahmen, die zur Internalisierung der

30 Der neue Eurovignette-Vorschlage ermuntert die Mitgliedstaaten die Gebühren zu differenzieren.
Dieser neue Rechtsrahmen beinhaltet das Potenzial, sobald er von Rat und Parlament angenommen
wurde, einen bedeutsamen Beitrag zur Verbesserung der Umweltqualität des Verkehrssektors,
vorausgesetzt die Mitgliedstaaten nutzen die von der Richtlinie gegebenen Möglichkeiten.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43 – Drucksache 15/4471

Umweltkosten führen, eine der schnellsten Möglichkeiten zur Einbeziehung von
Umweltbelangen, da eine erfolgreiche Internalisierung bedeutet, dass Preissignale die
tatsächlichen Kosten für die Umwelt widerspiegeln und so eine Informationsgrundlage für die
Entscheidungen sowohl der Wirtschaftsakteure als auch der politischen Entscheidungsträger
bereitstellen würden. Diese Kosteninternalisierung wird durch die Verwendung
marktorientierter Instrumente, durch die Umweltziele gefördert werden, erleichtert, wie
durch das vor kurzem erlassene Emissionshandelssystem oder die Richtlinie über die
Besteuerung von Energieerzeugnissen veranschaulicht. Die Nutzung marktorientierter
Instrumente bietet viele Vorteile. Als flexible Mechanismen ermöglichen sie es den Akteuren
der einzelnen Sektoren, kostengünstige Ansätze zur Verringerung von Umweltauswirkungen
zu entwickeln. Durch die Internalisierung der Umweltkosten können sie einen
Verhaltenswandel herbeiführen. Die Zuständigkeiten in diesem Bereich liegen jedoch im
Wesentlichen bei den Mitgliedstaaten, und der vollständige Einsatz bestimmter
marktorientierter Instrumente auf der Gemeinschaftsebene leidet unter dieser Situation, was
sich am Beispiel des Zeitaufwands, der für den Erlass von Maßnahmen im Steuerbereich
erforderlich ist, zeigt.

Weitere Instrumente, die als Hilfen zur Einbeziehung der Umweltdimension konzipiert sind,
sind u. a. die im 6. UAP vorgesehenen thematischen Strategien (Boden-, Meeres-,
Luftqualität, Ressourcen, Abfälle und Recycling, städtische Umwelt, Pestizide) und die
Strategie für Umwelt und Gesundheit. Diese Strategien veranschaulichen den neuen,
integrierten Ansatz der Kommission in Bezug auf die politische Entscheidungsfindung im
Umweltbereich. Sie werden unter umfassender Konsultierung der Beteiligten und der
Einbeziehung der betroffenen Politikbereiche entwickelt, um die Einbeziehung der
Umweltdimension und die Konvergenz der politischen Konzepte zu fördern. Die Strategien
werden klare, quantifizierbare Ziele festlegen und, sofern möglich, die Verwendung
marktorientierter Instrumente fördern. Sie dienen als Versuchsfeld für innovative Ansätze31.

Die vollständige Umsetzung der erweiterten Folgenabschätzungen ab Januar 2004 wird als
Teil des Pakets zur Verbesserung des Regelungsumfelds und im Kontext der Strategie für die
nachhaltige Entwicklung Spill-over-Effekte von einem Politikbereich in einen anderen oder
Synergieeffekte ermöglichen, die aufgezeigt werden müssen und mit denen man sich befassen
muss, wodurch es leichter wird, Kompromisse herauszuarbeiten und auszuhandeln. Die
bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass erweiterte Folgenabschätzungen, sofern sie korrekt
eingesetzt werden, ein wirkungsvolles Instrument zur Förderung der Umweltintegration sein
könnten, wobei sie gleichzeitig sicherstellen, dass der wirtschaftlichen und sozialen
Dimension der nachhaltigen Entwicklung gebührend Rechnung getragen wird.

iii) Veranschaulichung der Notwendigkeit der Einbeziehung von Umweltbelangen

Die Schärfung des Bewusstseins für Umweltprobleme und vorhandene Lösungen kann die
Öffentlichkeit und Entscheidungsträger für die Notwendigkeit einer weiteren Einbeziehung
der Umweltdimension sensibilisieren. Informationen können auch dazu verwendet werden,

31 Die Entwicklung der Strategien erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase, die 2003 abgeschlossen wurde,
mündete in eine Mitteilung, in der die zu behandelnden Probleme definiert und Lösungsvorschläge
umrissen wurden. In der zweiten Phase werden die Ziele sowie die verschiedenen Instrumente und
politischen Maßnahmen definiert werden; sie soll bis 2005 zum Abschluss gebracht werden. Drei
Strategien werden die zweite Phase im Jahr 2004 ergänzen (sie betreffen Böden, Pestizide,
Abfallvermeidung und –Recycling); parallel dazu wird als Folgemaßnahme zur Annahme einer
übergreifenden einschlägigen Strategie 2003 ein Aktionsplan für Umwelt und Gesundheit entwickelt
werden.

Drucksache 15/4471 – 44 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

die Mitwirkung der Interessengruppen an einer besseren Gestaltung der Umweltpolitik und
Verhaltensänderungen zu fördern.

Die Bemühungen um die Kompilierung und die Veröffentlichung von Informationen und
Daten über den Zustand der Umwelt, die Umweltbelastungen, ihre Ursachen und den Weg,
der bis zur Erreichung der gesteckten Ziele noch zurückzulegen ist, müssen gestärkt werden
und mit Anstrengungen zur zusammenfassenden Darstellung dieser Informationen, vor allem
durch Indikatoren, einhergehen.

5.2.2. Auf nationaler Ebene

Um die potenziellen Nutzeffekte des Cardiff-Prozesses und verwandter Anstrengungen im
Hinblick auf die konkrete Verbesserung der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung voll
ausschöpfen zu können, müssen die Bemühungen um eine bessere Einbeziehung der
Umweltdimension auf der EU-Ebene durch Verpflichtungen und Maßnahmen auf nationaler
Ebene unterstützt werden.

So ist die strikte Durchführung der Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP)32 und die strategische Umweltprüfung (SUP)33 eine entscheidende Voraussetzung für
eine stärkere Einbeziehung von Umweltbelangen in nationale Projekte, Pläne und
Programme.

Darüber hinaus könnte ein regelmäßiger Austausch über beispielhafte Verfahren in Bezug
auf die Umweltintegration auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einen Beitrag zu
ihrer Umsetzung leisten. Auf allen Ebenen gibt es reichhaltige Erfahrungen, insbesondere im
Rahmen von lokalen Agenda-21-Initiativen, die zusammengeführt und breiteren Kreisen
zugänglich gemacht werden sollten. Die Überprüfung der Umweltdimension der derzeit in
Ausarbeitung befindlichen nationalen Strategien für die nachhaltige Entwicklung werden ein
erstes analytisches Werkzeug für die Bewertung der Ansätze mit Blick darauf sein,
beispielhafte Verfahren herauszustellen und ihren Austausch zu fördern. Maßnahmen zur
Stärkung bestehender Netzwerke zur Einbeziehung der Umweltdimension sowie Maßnahmen
zur Förderung von im Bereich der nachhaltigen Entwicklung tätigen Praktikern und zur
Vereinfachung und Beschleunigung des Informationsaustauschs zwischen Praktikern sollten
sondiert werden. So könnte etwa die Entwicklung eines interaktiven Internet-Portals für
einen leichteren Zugang zu Informationen über einschlägige nationale, regionale und lokale
Erfahrungen und für ihre Aktualisierung in Erwägung gezogen werden.

Eine anhaltende politische Verpflichtung auf die Verwendung solcher Ansätze auf der EU-
Ebene und der nationalen Ebene ist nötig, damit die Einbeziehung von Umweltbelangen
weitere konkrete Ergebnisse bewirkt.

32 Richtlinie 85/337/EWG, geändert durch die Richtlinie 97/11/EG. Nach der UVP-Richtlinie müssen die
Umweltauswirkungen von Projekten in verschiedenen Sektoren berücksichtigt werden, bevor über den
Fortgang der Projekte beschlossen wird.

33 Richtlinie 2001/42/EG. Eine SUP erlaubt es, die ökologischen Folgen bestimmter Pläne und
Programme während der Vorbereitung des Programms oder Plans und vor ihrer Annahme aufzuzeigen
und zu bewerten.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 45 – Drucksache 15/4471

6. SCHLUSSFOLGERUNG

In dieser Bestandsaufnahme wurden die positiven Ergebnisse des Cardiff—Prozesses im
Hinblick auf die Schärfung des Profils der Einbeziehung der Umweltdimension und konkrete
Verbesserungen in einigen Sektoren, aber auch eine Reihe von Schwachstellen bei der
Umsetzung aufgezeigt. In ihr wird u. a. auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Kohärenz der
Strategien quer durch die Fachräte zu verbessern und einen stärkeren Nachdruck auf
beispielhafte Verfahren in puncto Inhalt und Umsetzung zu legen. Ferner wird in ihr auf eine
Reihe von Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene und auf der nationalen Ebene hingewiesen,
die den Fachräten bei ihren Bemühungen im Rahmen des Cardiff-Prozesses, Umweltbelange
in ihre Politik einzubeziehen, helfen, und die dazu beitragen, die Vorteile dieser Bemühungen
in Form konkreter Verbesserungen für die Umwelt zu maximieren. Weitere Anstrengungen
auf nationaler Ebene sind erforderlich, um die auf Gemeinschaftsebene getroffenen
Beschlüsse vollständig umzusetzen.

Während nachhaltige Entwicklung einschließt, wirtschaftliche, soziale und Umweltpolitiken
in einer sich gegenseitig verstärkenden Weise zu verknüpfen, muss die Einbeziehung von
Umweltbelangen auf höchster Ebene mehr Beachtung und eine stärkere politische
Unterstützung finden. Sie sollte zu einem festen Punkt auf der Tagesordnung der
Frühjahrstagung des Europäischen Rates werden. In dieser Hinsicht und im Sinne der
Schlussfolgerungen des Vorsitzes zur Tagung des Europäischen Rates vom März 2003 wird
die Europäische Kommission ergänzend zur Überprüfung der Umweltpolitik eine jährliche
Bestandsaufnahme der Einbeziehung von Umweltbelangen vornehmen, die in den
Frühjahrsbericht der Kommission und in die Frühjahrsdebatte des Europäischen Rates
einfließen wird. x Künftige Möglichkeiten zur weiteren Förderung der Einbeziehung der Umweltdimension

sollten ebenfalls genutzt werden: x Bei der für 2004-2005 geplanten Überprüfung der Strategie für die nachhaltige
Entwicklung werden die Fortschritte seit 2001 untersucht und vorrangige Maßnahmen zur
Gewährleistung der Erfüllung eingegangener Verpflichtungen aufgezeigt werden. Dadurch
wird die EU genau feststellen können, wo es auf der EU-Ebene Lücken im Bereich der
Einbeziehung von Umweltbelangen gibt, die die Bemühungen der EU zur Eindämmung
nicht nachhaltiger Umwelttrends behindern, und konkrete Vorschläge für
Abhilfemaßnahmen unterbreiten. x Die Halbzeitüberprüfung der Strategie von Lissabon 2005 ist eine weitere Gelegenheit,
zu prüfen, wie die Einbeziehung der Umweltdimension und Wirtschafts- und
Beschäftigungswachstum sich wechselseitig unterstützen könnten. x Der Nachdruck, den die Kommission in ihrer Mitteilung34 über die nächste finanzielle
Vorschau (ab 2007) der Union auf die nachhaltige Entwicklung legt, wird der
Einbeziehung von Umweltbelangen, vor allem in der Landwirtschafts- und der
Regionalpolitik, weitere Impulse verleihen. Die Annahme eines Vorschlags der
Kommission im Jahr 2004 für eine Regelung zu den Struktur- und Kohäsionsfonds für die
Zeit nach 2006 mit der Festlegung neuer Leitlinien wird eine Möglichkeit sein, die

34 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Legislativ- und
Arbeitsprogramm der Kommission für 2004, KOM(2003) 645 endg. vom 29. Oktober 2003 (S. 5).

Drucksache 15/4471 – 46 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

ökologischen, ökonomischen und sozialen Säulen der nachhaltigen Entwicklung besser in
die Kohäsionspolitik zu integrieren.

Die Integration der Umweltdimension ist eine Schlüsselvoraussetzung dafür, Fortschritte auf
dem Weg zur nachhaltigen Entwicklung zu machen. Sie erfordert auf allen Ebenen der
politischen Führung der Europäischen Union ein anhaltendes und unablässiges Engagement
aller Politikbereiche.

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