BT-Drucksache 15/4463

zu dem Antrag der Abgeordneten Johannes Singhammer, Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU - 15/3451 - Arbeitsmarktstatistik aussagekräftig gestalten - Ausmaß der Unterbeschäftigung verdeutlichen

Vom 6. Dezember 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4463
15. Wahlperiode 06. 12. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Johannes Singhammer, Karl-Josef Laumann,
Dagmar Wöhrl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/3451 –

Arbeitsmarktstatistik aussagekräftig gestalten – Ausmaß der
Unterbeschäftigung verdeutlichen

A. Problem
Die Zahlen zur Höhe der Arbeitslosigkeit in den Monatsberichten der Bundes-
agentur für Arbeit bilden nicht die tatsächliche Unterbeschäftigung in Deutsch-
land und die Lage auf dem Arbeitsmarkt ab.

B. Lösung
In das Zentrum der Arbeitsmarktstatistik sollen die Zahlen der sozialversiche-
rungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse gerückt werden, direkt daneben
soll die Zahl der Unterbeschäftigung ausgewiesen werden. Die Definition der
Erwerbslosigkeit im SGB III soll überarbeitet werden.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/4463 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/3451 – abzulehnen.

Berlin, den 1. Dezember 2004

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Rainer Wend Klaus Brandner
Vorsitzender Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4463

Bericht des Abgeordneten Klaus Brandner

I. Überweisungen und Voten des mitberatenden
Ausschusses

Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Druck-
sache 15/3451 ist in der 126. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 23. September 2004 an den Ausschuss
für Wirtschaft und Arbeit zur federführenden Beratung
und an den Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen
worden.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 63. Sitzung den Antrag
am 10. November 2004 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit ihrem Antrag will die Fraktion der CDU/CSU errei-
chen, dass künftig die Lage auf dem Arbeitsmarkt und das
Ausmaß der Unterbeschäftigung in Deutschland so an-
gemessen und exakt wie möglich im Rahmen der mo-
natlichen Arbeitslosenstatistik abgebildet werden. Dazu
soll die Beschäftigungs- und Unterbeschäftigungssituation
klar und eindeutig gegenübergestellt werden. Das SGB III
soll von der Bundesregierung im Hinblick auf eine ge-
nauer zutreffende Definition von Erwerbslosigkeit überar-
beitet werden. Der Trend, immer mehr Teilnehmer an
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik aus der
amtlichen Arbeitslosenstatistik zu streichen, sei rück-
gängig zu machen. Alle arbeitsfähigen älteren Personen,
die Altersrenten aufgrund von Arbeitslosigkeit beziehen
und in den Genuss des erleichterten Arbeitslosengeldbe-
zugs kommen, sollen wieder in der amtlichen Arbeits-
losenstatistik geführt werden. Ebenso soll die „stille
Reserve“ (ca. ein bis zwei Millionen Personen, die zwar
arbeiten wollen, sich aber wegen fehlender Beschäf-
tigungsperspektiven vom Arbeitsmarkt zurückgezogen
haben) aufgenommen werden. Dagegen soll die Arbeits-
losenstatistik bereinigt werden um die Personen, die zwar
arbeitslos gemeldet sind, aber keine Beschäftigung
suchen. Schließlich wird die Bundesregierung aufge-
fordert einen Vorschlag zu unterbreiten, wie verhindert
werden kann, dass sich Personen lediglich deshalb arbeits-
los melden, weil sie auf diesem Wege anderweitige Sozial-
leistungen erhalten können.
Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

III. Beratung und Abstimmungsergebnis im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
79. Sitzung am 1. Dezember 2004 den Antrag beraten und
abgeschlossen.
Die Vertreter der antragstellenden Fraktion der CDU/CSU
betonten, es gebe einen unlösbaren und engen Zusammen-
hang zwischen dem Verlust an Vertrauen in die Politik und
der sicheren Erkenntnis der Menschen, dass die offizielle
Arbeitslosenstatistik in Deutschland keine seriöse und rea-
listische Beurteilung der Lage auf dem Arbeitsmarkt er-
mögliche. Die Arbeitslosenstatistik sei zum Symbol für die
Unredlichkeit und Unfähigkeit der Politik der Bundesregie-
rung geworden, die Tatsachen auf den Tisch zu legen. Des-
halb sehe der Antrag vor, zukünftig ein klares Zahlenpaar zu
verwenden, das exakt über den Zustand der Wirtschaft Aus-
kunft gebe und die Arbeitslosenzahlen ebenfalls klar und
nachvollziehbar dokumentiere.
Die Koalitionsfraktionen vertraten hingegen die Auffassung,
dass die monatlichen Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur
für Arbeit die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt diffe-
renziert und treffend beschrieben. Die monatliche Statistik
der Bundesagentur für Arbeit habe den Zweck, die tatsäch-
lich als arbeitslos gemeldeten Personen zu erfassen. Es gin-
gen diejenigen in die monatliche Arbeitslosenquote ein, die
ohne Arbeit sind, aktiv eine Beschäftigung suchen und für
den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Eine Veränderung
der Definition der Arbeitslosigkeit der Bundesagentur sei
nicht sinnvoll, denn diese Definition folge dem Leistungs-
recht des SGB III und sei daher unverzichtbar. Die Statistik
der Bundesagentur für Arbeit weise bereits auf den ersten
Seiten des monatlichen Berichts alle Personen in arbeits-
marktpolitischen Maßnahmen aus ebenso wie Personen, die
Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen (§ 428
SGB III) beziehen und die bereits seit 1986 nicht mehr als
arbeitslos gezählt werden. Das Statistische Bundesamt weise
ab dem 1. Januar 2005 monatlich Arbeitslosen- und Er-
werbstätigenquoten nach der Definition der ILO (Internatio-
nale Arbeitsorganisation) aus, so dass auch die Stille Re-
serve künftig besser erfasst werde. Arbeitslosenzahlen dürf-
ten keine wahltaktische Manövriermasse sein. Der Antrag
schaffe allenfalls Verunsicherung und behindere die Bun-
desagentur in ihrer Arbeit.
Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
beschlossen, dem Deutschen Bundestag die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 15/3451 zu empfehlen.

Berlin, den 1. Dezember 2004

Klaus Brandner
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.