BT-Drucksache 15/4452

Qualität der Pflege

Vom 1. Dezember 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4452
15. Wahlperiode 01. 12. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst,
Ernst Burgbacher, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer
Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Ulrich Heinrich,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef
Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Qualität der Pflege

Im Rahmen des am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Pflege-Qualitätssiche-
rungsgesetzes (PQsG) wird dem Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der
Krankenkassen (MDS) die Aufgabe übertragen, über die Ergebnisse seiner
Qualitätsprüfungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie
über den aus diesen Ergebnissen ableitbaren Stand zur Entwicklung und Siche-
rung der Pflegequalität im Abstand von drei Jahren zu berichten (§ 118 Abs. 4
Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI). Diesen Bericht hat der MDS am
11. November 2004 erstmals vorgelegt.
Aus dem Bericht „Qualität in der ambulanten und stationären Pflege“ geht her-
vor, dass trotz einer grundlegenden Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Er-
gebnisqualität in einigen Bereichen nach wie vor gravierende Defizite bestehen.
Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise bei Vorliegen
eines erhöhten Dekubitusrisikos oder einem entstandenen Dekubitus, die Ernäh-
rung und Flüssigkeitsversorgung sowie die Versorgung von Versicherten mit ge-
rontopsychiatrischen Beeinträchtigungen (u. a. Demenz) zu nennen. Die in die-
sen Bereichen durch den MDS beobachteten Qualitätsmängel können eine Ge-
fährdung der Gesundheit der Versicherten zur Folge haben. Auch bestehen wei-
terhin erhebliche Defizite in Feldern der Struktur- und Prozessqualität (u. a.
Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb der jeweiligen Einrichtung), die die
genannten Mängel der Ergebnisqualität teilweise bedingen bzw. verstärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auf Grund des Berich-

tes, dass bei neun Prozent der untersuchten ambulant versorgten und 17 Pro-
zent der stationär versorgten Personen ein unzureichender Pflegezustand
festgestellt wurde?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung den Tatbestand, dass im Zeitraum der
Jahre 1996 bis 2003 nur 57 Prozent der zugelassenen ambulanten Pflege-
dienste und stationären Pflegeeinrichtungen seitens des Medizinischen
Dienstes der Krankenkassen (MDK) geprüft worden sind, wobei Doppel-

Drucksache 15/4452 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
und Mehrfachprüfungen sowie Evaluationsprüfungen in dieser Angabe noch
nicht berücksichtigt sind, und welchen Handlungsbedarf sieht sie?

3. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass laut Bericht die
Qualitätsergebnisse in der ambulanten Pflege schlechtere Werte aufweisen
als in der stationären Pflege, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregie-
rung dem Grundsatz „Ambulant vor stationär“ wieder stärker Rechnung tra-
gen möchte?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Defizite in der Erstellung
der Pflegedokumentation und der Umsetzung des Pflegeprozesses sowohl in
ambulanten als auch stationären Einrichtungen auch auf Defizite in der Aus-
und Weiterbildung von Pflegefachkräften und Mitarbeitern der Einrichtun-
gen und Pflegedienste zurückzuführen sind, und wenn ja, wie plant die
Bundesregierung die Mängel in diesem Bereich, neben den neuen Ausbil-
dungsgesetzen in der Alten- und Krankenpflege, zu beseitigen?

5. Aus welchen Gründen werden die seitens der ambulanten Pflegedienste und
stationären Pflegeeinrichtungen entwickelten Pflegeleitbilder und -konzepte
nach Meinung der Bundesregierung in der täglichen Arbeit zu 49 bzw.
42 Prozent laut Bericht nicht umgesetzt?

6. Gilt die in § 114 Abs. 6 und § 117 Abs. 1 SGB XI enthaltene Zielsetzung
einer engen Zusammenarbeit von MDK mit Vertretern weiterer Institutionen
(Heimaufsicht, Pflegekassen, Trägervereinigungen und Sozialhilfeträger) in
der Durchführung von Qualitätsprüfungen als in ausreichendem Umfang
realisiert, wenn bei Prüfungen des MDK in stationären Einrichtungen in
40 Prozent der Fälle, in ambulanten Pflegediensten in 75 Prozent der Fälle
keine weiteren Akteure beteiligt waren, und können Doppelprüfungen so
wirklich vermieden werden?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Sozialverbandes Deutschland
(Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 13. November 2004),
dass durch eine Offenlegung der Qualitätsprüfungsergebnisse des MDK die
Ergebnisqualität der Pflege verbessert würde, da sie so zu einem weiteren
Entscheidungskriterium des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen bei
der Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes bzw. einer stationären Pflege-
einrichtung würde, und wenn nein, warum nicht?

8. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die
Qualität der Pflege zu optimieren, wenn die Parlamentarische Staatssekretä-
rin bei der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Marion
Caspers-Merk, in einer Presseerklärung vom 11. November 2004 erklärt,
dass man noch einiges tun müsse, […] „um gezielt und systematisch dauer-
haft ein gutes Niveau der Pflegequalität sicherzustellen“?

Berlin, den 8. Dezember 2004
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Ulrike Flach
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Hans-Michael Goldmann
Joachim Günther (Plauen)
Ulrich Heinrich

Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Michael Kauch
Dr. Heinrich L. Kolb
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)

Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Max Stadler
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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