BT-Drucksache 15/4430

Das 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union unbürokratisch und effektiv gestalten

Vom 1. Dezember 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4430
15. Wahlperiode 01. 12. 2004

Antrag
der Abgeordneten Ulrike Flach, Cornelia Pieper, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr
(Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub,
Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich
Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning,
Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard
Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Das 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union unbürokratisch
und effektiv gestalten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
EU Forschungsraum zukunftsfähig machen
Der EU-Gipfel von Lissabon im März 2000 hat sich auf das Ziel geeinigt, die
Europäische Union bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dyna-
mischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Auf dem
Gipfel von Barcelona im März 2002 einigten sich die Staats- und Regierungs-
chefs der Mitgliedstaaten der europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) folge-
richtig auf eine Steigerung der EU-Forschungsaufwendungen auf 3 Prozent des
EU-Bruttoinlandsprodukts in diesem Zeitraum.
Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung zu den Finanziellen
Perspektiven der EU (2007 bis 2013) das Ziel formuliert, die europäischen
Forschungsanstrengungen zu verdoppeln. Auch der Deutsche Bundestag ist
von der Notwendigkeit der Forderung, die Forschungsförderung auf der Ebene
der EU weiter auszubauen, überzeugt. Allerdings darf die Steigerung EU-For-
schungsaufwendungen nur im Rahmen des bestehenden Finanzierungsschlüs-
sels, der von 1 Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens (EU-BNE) ausgeht,
vorgenommen werden. Keinesfalls darf die Mittelerhöhung innerhalb der EU
dazu führen, dass nationale Forschungsanstrengungen reduziert und mit gerin-
geren finanziellen Mitteln ausgestattet werden.
Die Ausbildung eines EU-Forschungsraums, der sich durch eine Bündelung von
materiellenRessourcen und Infrastrukturen, eine stärkereKohärenz beimEinsatz
öffentlicher Mittel und EU-Forschungsprogramme (EU-FRP), die Ankurbelung
privater Forschungsinvestitionen, ein gemeinschaftliches wissenschaftlich-tech-

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nischesReferenzsystem, eine Stärkung derHumanressourcen und ihrerMobilität
auszeichnet, hat maßgeblichen Anteil an der Verwirklichung dieser Ziele.
Erfahrungen aus der Umsetzung des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms nut-
zen
Derzeit wird sowohl bei der Europäischen Kommission in Brüssel als auch in
den EU-Mitgliedstaaten darüber beraten, welche Strukturen des 6. Forschungs-
rahmenprogramms zum Erfolg führen und unbedingt weiterentwickelt und
welche durch neue ersetzt werden müssen.
Die Analyse der Umsetzung des 6. EU-FRP zeigt Schwächen und Inkonsisten-
zen auf, die den derzeitigen Erfolg und die Wirksamkeit europäischer For-
schungsförderung mindern. Diese dürfen keinesfalls im 7. Forschungsrahmen-
programm fortgeschrieben werden.
Neben der Generaldirektion Forschung sind aktuell vor allem die Generaldirek-
tionen Transport und Energie sowie Informationsgesellschaft und Unternehmen
für die Ausgestaltung und Durchführung des Europäischen Forschungsrahmen-
programms zuständig.
In der Einführungsphase des 6. EU-FRP hat es zwischen den beteiligten Gene-
raldirektionen keine klare Kommunikation und Koordination gegeben. Das hat
bei den Antragstellern zu Missverständnissen und Unsicherheiten geführt. Es
besteht die Gefahr einer Zersplitterung der Forschungsaktivitäten innerhalb der
EU.
Das gilt insbesondere für die Erarbeitung und Implementierung übergreifender
Strukturen und Themen sowie für die Durchführung der Ausschreibungen,
Evaluationen und dem administrativen Umgang mit den einzelnen Forschungs-
projekten. Die Etablierung eines permanenten, ressortübergreifenden Prozesses
der Abstimmung und der Kommunikation zwischen den beteiligten General-
direktionen erscheint dringend geboten.
Das 6. EU-FRP hat mit seinen neuen Instrumenten „Integrierte Projekte“ und
„Exzellenznetzwerke“ vor allem die Anwendung und Umsetzung von For-
schung und Entwicklung in der EU im Blick. Dies gilt vor allem für industrie-
politisch orientierte Bereiche wie Informationstechnologie, Luft- und Raum-
fahrt, Verkehr- und Energieforschung sowie Lebensmittelforschung.
Bislang wurde dabei die Heterogenität klein- und mittelständischer Unterneh-
men (KMU), nur unzureichend beachtet. Die beiden, eigens für die spezifi-
schen Bedingungen der KMU geschaffenen, Förderinstrumente „Kooperative
Forschung (CRAFT)“ und „Kollektive Forschung“ müssen durch eine entspre-
chende Mittelausstattung auch in die Lage versetzt werden, kritische Massen zu
bilden und damit zugleich Forschungsnetzwerke von KMU zu stärken. Jedoch
muss auch die Wirkungsweise dieser Projektformen genau überprüft werden
und notwendige Verbesserungen implementiert werden.
Bedingt durch die Zusammensetzung der Gutachtergremien kam es in der Start-
phase des 6. Forschungsrahmenprogramms immer wieder zu Widersprüchen
bei der Begutachtung der Förderanträge. So wurden z. B. Anträge von Kon-
sortien europäischer Universitäten zu Grundlagenforschungsthemen von Gut-
achtern aus der Industrie evaluiert, anstatt Wissenschaftler mit entsprechender
Reputation heranzuziehen.
Die Auswahl und Zusammensetzung der Gutachter und ein qualifiziertes Brie-
fing durch die beteiligten Dienststellen der Europäischen Kommission hat für
den Erfolg der zu begutachtenden Anträge eine nicht unerhebliche Bedeutung.
Stärker als bisher geschehen, muss auf den Schutz der Anonymität der Gutach-
ter Wert gelegt werden. Nur wenn die zur Begutachtung von Forschungsanträ-
gen herangezogenen externen Experten eine nach ihren wissenschaftlichen und

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fachlichen Überzeugungen gereifte Entscheidung treffen und ein dementspre-
chendes Votum abgeben können, hat die externe Evaluierung von Forschungs-
anträgen überhaupt Sinn.
Als bereits erfolgreich hat sich im 6. EU-FRP die flexible Förderung von
Maßnahmen derAntizipation künftigenWissenschafts- und Technologiebedarfs,
die so genannten „new and emerging science and technology activitys“ (NEST-
Aktivitäten) erwiesen. Die bisherigen NEST-Ausschreibungen haben jedoch
gezeigt, dass die angewandten Projektformen (adventure, insight, pathfinder) in
ihrer Handhabung zu starr sind und ihre Zielsetzung oftmals unklar ist.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU durch 7. Forschungsrahmenpro-
gramm deutlich stärken
Nur wenn sich das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. EU-FRP) durch eine
hohe Zielschärfe und fachliche Exzellenz, gepaart mit einer breiten Akzeptanz
bei den beteiligten Wissenschaftseinrichtungen, Hochschulen, Wirtschafts- und
Industrieunternehmen, auszeichnet, wird es entscheidend zur Umsetzung der
Lissabon- und Barcelona-Ziele beitragen können. Die Europäische Union kann
ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter ausbauen, wenn Forschung
und Entwicklung zu einer starken Säule ihrer Politik wird.
Dem Vertrag von Amsterdam, Artikel 163, entsprechend, muss auch ein künf-
tiges EU-FRP sich dem Ziel verpflichtet fühlen, die wissenschaftlichen und
technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken in die
Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Dabei
muss sich die Forschungspolitik der EU stärker im Kontext von Innovation und
industrieller Wettbewerbsfähigkeit platzieren.
In einem 7. EU-FRP ist zugleich eine verstärkte Ausrichtung der EU-For-
schungspolitik auf die Grundlagenforschung notwendig. In diesem Zusammen-
hang wird auf die Empfehlungen des Abschlussberichts der Expertengruppe
zum Europäischen Forschungsrat (European Research Council Expert Group –
ERCEG) verwiesen. Die Gründung eines Europäischen Forschungsrates (Euro-
pean Research Council – ERC), der auch die Geistes- und Sozialwissenschaften
einbindet, ist zu unterstützen. Seine Mitglieder müssen die europäische Wissen-
schaft und Forschung repräsentieren, die unabhängig von der Politik und im
Dienste des wissenschaftlichen Fortschritts agieren.
Die für die Grundlagenforschung benötigte Forschungsinfrastruktur nimmt
inzwischen Dimensionen an, die durch einzelne EU-Mitgliedsstaaten nicht
mehr zu bewältigen sind. Europa besitzt bereits Erfahrungen mit gemeinsamen
Infrastrukturen, wie das CERN, die ESO, das EMBL oder den Europäischen
Synchrotron Grenoble. Die Förderung gemeinsamer Forschungsinfrastruktu-
ren, z. B. für die Bearbeitung von vordringlichen gemeinsamen Forschungsthe-
men (Energieforschung – Kernfusion – ITER; Erforschung der Materie – ESS),
für die Schaffung gemeinsamer Datenbanken (Europäische Biodatenbank) und
für eine bessere Vernetzung des Datenaustauschs zwischen den europäischen
Forschungszentren (Hochleistungsnetz – GRID) sollten in ein künftiges EU-
FRP aufgenommen bzw. fortgeführt werden.
Von Bedeutung ist der Fortbestand des EURATOM-Vertrages, als Bestandteil
des 7. EU-FRP. Der EURATOM-Vertrag sowie das damit verbundene mehrjäh-
rige Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft im Bereich der
Forschung und Ausbildung, als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen
Forschungsraumes, sichern unter anderem die Förderung der Kernenergie-For-
schung für die friedliche Nutzung der Kernenergie aus Kernspaltung (Fission)
und Kernverschmelzung (Fusion), die Verbreitung dieser Höchsttechnologien
für den sicheren Betrieb von Kernkraftwerken und die Durchsetzung hoher
Sicherheitsstandards.

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Bis zu einer großtechnischen Nutzung der Kernfusion wird die Kernfission
einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Energiebedarfs in Europa und
zum aktiven Klimaschutz (CO2-Problematik) leisten. Hier gilt ein besonderesAugenmerk der nuklearen Sicherheitsforschung sowie der Erforschung geeig-
neter Endlager, aber auch dem wissenschaftlichen Kompetenzerhalt innerhalb
der international weiter voranschreitenden Fissionsforschung, an denen sich
EU-Staaten wie Frankreich und Großbritannien bereits beteiligen.
Thematische Prioritäten
Das 6. EU-FRP basiert auf einer heterogenen Mischung von Grundlagenfor-
schung, anwendungsnaher und angewandter Forschung und Entwicklung.
Während das Thema Lebenswissenschaften stark grundlagenorientiert ist, sind
die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Luft- und
Raumfahrt überwiegend anwendungsorientiert ausgerichtet. Diese Aufteilung
ist politisch und strategisch nicht sinnvoll. Alle thematischen Schwerpunkte im
7. EU-FRP müssen daher sowohl Projekte im Bereich der Grundlagen-
forschung als auch der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung
ermöglichen. Auf keinen Fall darf die Grundlagenforschung in bestimmten
Themenbereich von vornherein ausgeschlossen werden. In diesem Prozess
müssen auch die Geistes- und Sozialwissenschaften in der Themenauswahl
ausreichend Berücksichtigung finden.
In einem 7. EU-FRP ist eine Fokussierung auf solche Themenstellungen vor-
zunehmen, welche die Kompetenzen der europäischen Forschungslandschaft
besonders zur Geltung bringen können. Die Entscheidung darüber, welche her-
ausragenden einzelnen Themenstellungen auf EU-Ebene und in enger Koopera-
tion der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen der Mitgliedstaaten be-
sonders geeignet sind, muss autonom durch die Wissenschaft selbst vorgenom-
men werden.
Den Rahmen hierfür müssen aus heutiger Sicht u. a. die thematischen
Programme Energie – Energieversorgungssicherheit, Biotechnologie und Ge-
nomik, Gesundheit und Medizin, Struktur der Materie, Luft- und Raumfahrt,
System Erde – Umwelt – nachhaltige Entwicklung, und die horizontalen Pro-
gramme, Förderung der Innovationen und Einbeziehung der KMU, Sicherung
der Humanressourcen für Wissenschaft und Forschung und das EURATOM-
Rahmenprogramm schaffen.
Für das 7. EU-FRP hat die Europäische Kommission die Errichtung von Tech-
nologieplattformen, als ein Instrument der Förderung von angewandter und
anwendungsorientierter Forschung vorgestellt. Die Technologieplattformen
sollen in ausgewählten Forschungsfeldern wie Energie (v. a. Brennstoffzellen,
Wasserstofftechnologie, Photovoltaik), Nanotechnologie und -medizin sowie
Luft- und Raumfahrt dazu beitragen, die Forschungsanstrengungen in Europa
zu bündeln.
Bereits heute liefern die zwölf Leitaktionen der Fraunhofer Gesellschaft für die
Ingenieurwissenschaften wichtige Impulse für die inhaltliche Gestaltung des
7. EU-FRP. Diese müssen um weitere Schlüsselthemen ergänzt werden.
Das 7. EU-FRP muss einen deutlichen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbs-
fähigkeit der KMU leisten. Die bisherigen Instrumente (CRAFT, Collective
Research) müssen einer deutlichen Modifizierung unterzogen werden.
Eine angemessene Beteiligung der klein- und mittelständischen Unternehmen
(KMU) am künftigen 7. EU-FRP muss u. a. auch dadurch gesichert werden,
dass Konsortien aus den EU-Mitgliedländern in die Antragsverfahren aufge-
nommen werden können.

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II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Absicht der Kommission, die europäischen Forschungsanstrengungen zu

verdoppeln, zu unterstützen. Die Steigerung EU-Forschungsaufwendungen
darf aber nur im Rahmen des bestehenden Finanzierungsschlüssels, der von
ein Prozent des EU-BNE ausgeht, vorgenommen werden und nicht dazu
führen, dass nationale Forschungsanstrengungen reduziert und mit geringe-
ren finanziellen Mitteln ausgestattet werden;

2. die administrativen und rechtlichen Rahmenbedingungen in künftigen euro-
päischen Forschungsrahmenprogrammen so auszugestalten, dass sie Ord-
nungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, insbe-
sondere die Wahrung des europäischen Haushaltsrechts, gewährleisten. Sie
müssen transparent, auf das Notwendigste reduziert, benutzerfreundlich und
unbürokratisch sein. Hierzu gehört auch, dass alle relevanten Dokumente,
vor allem Vertragstexte und finanzielle Leitlinien, zu Beginn eines Rahmen-
programms feststehen und nicht mehr – wie im 6. Forschungsrahmenpro-
gramm mehrmals geschehen – kontinuierlich fortgeschrieben werden. Auch
ein zweistufiges Antragsverfahren sollte geprüft werden;

3. ihren Einfluss dahingehend geltend zu machen, die Kompetenz- und Ent-
scheidungsstrukturen innerhalb der Europäischen Kommission klar und
transparent zu gestalten und einer Zersplitterung der Forschungsaktivitäten
der Europäischen Union entschieden entgegenzuwirken. Beispielsweise
könnte aus der Sicht des Deutschen Bundestages die Europäische Kommis-
sion auch die Abwicklung des 7. EU-FRP in einer Generaldirektion bündeln,
oder zumindest über verbindliche, standardisierte Kommunikations- und
Abstimmungsprozeduren vereinfachen;

4. ihren Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass gemäß dem Grund-
prinzip der Subsidiarität nur diejenigen Themen Gegenstand europäischer
Forschungsförderung sein dürfen, die nicht oder nicht hinreichend mit
ausschließlich nationalen Mitteln und Strukturen gefördert werden können,
und die der EU insgesamt dienen;

5. die Vorschläge der Kommission für einen europäischen Mechanismus zur
Förderung der Grundlagenforschung zu unterstützen und dafür Sorge zu tra-
gen, dass dieses nicht zu einer Reduzierung der nationalen Anstrengungen
führt. Die Gründung eines European Research Council (ERC), das auch die
Geistes- und Sozialwissenschaften einbindet, soll unterstützt werden;

6. dafür Sorge zu tragen, dass Entscheidungen darüber, welche herausragenden
Themen innerhalb der Programme auf EU-Ebene und in enger Kooperation
der Wissenschaftseinrichtungen bearbeitet werden sollen, autonom durch
die Wissenschaft selbst vorgenommen werden;

7. die thematischen Programme System Erde – Umwelt – nachhaltige Entwick-
lung, Energie – Energieversorgungssicherheit, Biotechnologie und Geno-
mik, Luft- und Raumfahrt, Gesundheit und Medizin, Struktur der Materie,
Sicherheitsforschung in ein 7. EU-FRP aufzunehmen;

8. die internationale Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen
Union und ihrer Forschung und Entwicklung dadurch zu stärken, dass neben
thematischen Schwerpunkten auch weiterhin horizontale Programme, ins-
besondere die Förderung der Innovationen und Einbeziehung der KMU, die
Sicherung der Humanressourcen für Wissenschaft und Forschung, die Mobi-
litätsmaßnahmen (Marie-Curie), die Infrastrukturförderung, Aktivitäten im
Bereich der Internationalen Zusammenarbeit und das EURATOM-Rahmen-
programm in ein 7. EU-FRP aufzunehmen;

Drucksache 15/4430 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

9. die Förderung gemeinsamer Forschungsinfrastrukturen, z. B. für die Bear-
beitung von vordringlichen gemeinsamen Forschungsthemen (Energiefor-
schung – Kernfusion – ITER; Erforschung der Materie – ESS), für die
Schaffung gemeinsamer Datenbanken (Europäische Biodatenbank) und für
eine bessere Vernetzung des Datenaustauschs zwischen den europäischen
Forschungszentren (Hochleistungsnetz – GRID) in ein künftiges EU-FRP
aufzunehmen bzw. fortzuführen;

10. für den Fortbestand des EURATOM-Vertrages sowie das damit verbundene
mehrjährige Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft im
Bereich der Forschung und Ausbildung, als Beitrag zur Verwirklichung des
Europäischen Forschungsraumes, zur Sicherung der friedlichen Nutzung
der Kernenergie aus Kernspaltung (Fission) und Kernverschmelzung
(Fusion), zur Verbreitung dieser Höchsttechnologien für den sicheren Be-
trieb von Kernkraftwerken und zur Durchsetzung hoher Sicherheits-
standards innerhalb des 7. Forschungsrahmenprogramms konsequent ein-
zutreten;

11. dafür Sorge zu tragen, dass nicht einzelne Mitgliedstaaten sich einseitig
von ihrer jeweils übernommenen Verantwortung für die nukleare Sicherheit
in Europa verabschieden;

12. keine nationalen Blockadehaltungen gegenüber ganzen Forschungsgebie-
ten, wie in den Lebenswissenschaften/Biowissenschaften bei der grünen
Gentechnologie und der Stammzellforschung zuzulassen;

13. der Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen aus Mitteln des
FRP im Ausland nicht zu widersprechen, sofern bedeutende Forschungs-
ziele zur Entwicklung von Therapien gegen schwere Krankheiten die For-
schung rechtfertigen, sofern alternative Forschungsmethoden nicht ange-
wandt werden können, der Datenschutz gewahrt wird und die nationalen
Gesetze davon unberührt bleiben;

14. ein europäisches Programm für die Sicherheitsforschung eng mit dem
7. EU-FRP in Verbindung zu verzahnen. Ein Ziel sollte es sein, das hierfür
erforderliche Fachwissen mit den für die gemeinsame Entwicklung von
Schlüsseltechnologien benötigten Investitionen zusammenzubringen, um
so auch langfristig der europäischen Industrie Wettbewerbsvorteile in
diesen Bereichen zu ermöglichen;

15. ihr Augenmerk stärker auf die Luft- und Raumfahrtforschung zu lenken,
die den Mitgliedsländern ein eigenständiges und unabhängiges Agieren im
Weltraum und den damit verbundenen Erkenntnisgewinn ermöglicht. Ein
7. EU-FRP muss hier neue Projekte angehen, die heute schon definiert
werden müssen;

16. darauf Einfluss zu nehmen, dass die Technologieplattformen keine eigen-
ständigen und auf Dauer perpetuierten Einrichtungen mit hohem perso-
nellen und finanziellen Aufwand werden, sondern Beratungsgremien, die
situativ zusammentreten und mit kleinen personellen Stäben strategische
Zielsetzungen für die Zukunft der europäischen Forschung erarbeiten. Die
Technologieplattformen sollen allen offen stehen, jedoch keine Projekt-
träger auf europäischer Ebene werden;

17. sich dafür einzusetzen, dass sich die Forschungspolitik der EU stärker im
Kontext von Innovation und industrieller Wettbewerbsfähigkeit platziert;

18. eine angemessene Beteiligung von KMU am 7. EU-FRP dadurch zu
sichern, dass KMU-spezifische Maßnahmen gezielt auf deren tatsächliche
Bedürfnisse abgestellt werden, die Mittelausstattung angemessen ist und
die vorhandenen Projektformen CRAFT und Kollektivforschung so zu
modifizieren, dass ihre Wirksamkeit verbessert wird;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/4430

19. darauf Einfluss zu nehmen, dass die Förderinstrumente „Exzellenznetz-
werke“ und „Integrierte Projekte“ auch für KMU zugänglich sind;

20. die Möglichkeit zu prüfen, dass Konsortien aus den EU-Mitgliedländern in
die Antragsverfahren aufgenommen werden können und für deutsche
KMU die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
(AiF) eine Koordinierungsfunktion übernehmen kann;

21. in einem 7. EU-FRP den positiven Gedanken des „New and emerging
science and technology“ (NEST) beizubehalten. NEST muss aber im Inte-
resse einer größeren Wirksamkeit in alle Bereiche des Forschungsrahmen-
programms integriert werden.

Berlin, den 30. November 2004
Ulrike Flach
Cornelia Pieper
Dr. Karl Addicks
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Helga Daub
Jörg van Essen
Otto Fricke
Horst Friedrich (Bayreuth)
Rainer Funke
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Karlheinz Guttmacher
Dr. Christel Happach-Kasan
Ulrich Heinrich
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Jürgen Koppelin
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Ina Lenke
Markus Löning
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Eberhard Otto (Godern)
Detlef Parr
Gisela Piltz
Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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