Vom 22. November 2004
Deutscher Bundestag Drucksache 15/4351
15. Wahlperiode 22. 11. 2004
Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 15/3660, 15/3844, 15/4309, 15/4323, 15/4324, 15/4325 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(Haushaltsgesetz 2005)
hier: Einzelplan 09
Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Der Bundestag wolle beschließen:
Im Kapitel 09 12 Titel 616 31 „Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit“ wird
der Ansatz von 4 Mrd. Euro um 2 Mrd. Euro erhöht.
Berlin, den 22. November 2004
Dr. Gesine Lötzsch und Petra Pau
Begründung
Die Verstöße der Hartz-IV-Regelungen gegen das Grundgesetz sollen beseitigt
werden. Bereits bei der Erfassung von Daten für die Fragebögen verstößt die
Bundesagentur für Arbeit gegen das Recht der informellen Selbstbestimmtheit.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem vorgese-
henen Niveau der Sozialhilfe kann den Bedarf der Betroffenen nicht decken.
Deshalb ist sie mit dem Grundrecht auf Menschenwürde in Verbindung mit
dem Sozialstaatsgebot des Artikels 20 des Grundgesetzes nicht vereinbar.
Weitere Verstöße gegen das Grundgesetz liegen vor, u. a. wegen der Verletzung
des Schutzes von sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaften, wegen der
neuen Zumutbarkeitsregelungen, wegen der so genannten 58er-Regelung und
fehlender Übergangsregelungen.
Drucksache 15/4351 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Veränderungen sind bei einer Anhebung der Regelsätze, den Freibeträgen für
Partnereinkommen, beim umfassenden Vertrauensschutz für die von der
58er-Regelung Betroffenen notwendig, auch wenn das immer noch nicht dazu
führen wird, dass mit Hartz IV die Arbeitslosigkeit wirksam bekämpft wird.
Finanziert werden kann der höhere Ansatz durch einen Verzicht auf die Sen-
kung des Spitzensteuersatzes ab dem 1. Januar 2005.