BT-Drucksache 15/4325

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ¿ Drucksachen 15/3660, 15/3844 ¿ Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz 2005)

Vom 19. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4325
15. Wahlperiode 19. 11. 2004

Bericht *)
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 15/3660, 15/3844 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(Haushaltsgesetz 2005)

Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Walter Schöler,
Anja Hajduk und Dr. Andreas Pinkwart

A. Allgemeine Bemerkungen
Die Bundesregierung hat am 13. August 2004 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2005 – Haushaltsgesetz 2005 –
dem Deutschen Bundestag vorgelegt.
Nach der Einbringungsrede des Bundesministers der Finan-
zen debattierte der Deutsche Bundestag den Regierungsent-
wurf in erster Lesung in seiner 121. und 122. Sitzung am 7.
und 8. September 2004 sowie in seiner 123. und 124. Sit-
zung am 9. und 10. September 2004. Der Gesetzentwurf
wurde zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss
überwiesen.
Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushaltsaus-
schuss wie in den vorangegangenen Jahren einen Zeitplan
aufgestellt, der auch den Fachausschüssen des Deutschen
Bundestages bekannt gegeben worden war. Zum Teil nah-
men die gutachtlich beteiligten Ausschüsse mit den vom
Haushaltsausschuss benannten Berichterstattern für die je-
weiligen Einzelpläne des Bundeshaushaltsplans Verbindung
auf, um ihr Beratungsergebnis bereits in die vor den Bera-
tungen des Haushaltsausschusses stattfindenden so genann-
ten Berichterstattergespräche einfließen zu lassen. Das Er-
gebnis der Berichterstattergespräche zu den Einzelplänen
war Grundlage für die Beratungen im Haushaltsausschuss.

Der Haushaltsausschuss nahm in seiner 55. Sitzung am
29. September 2004 die Beratungen zu dem Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2005 auf und schloss diese nach acht
überwiegend ganztägigen Sitzungen am 11. November 2004
mit der so genannten Bereinigungssitzung ab.
Der Umfang der zu beratenden Positionen des Bundeshaus-
halts und die nach dem Sitzungsplan des Deutschen Bun-
destages zur Verfügung stehende Beratungszeit erforderten
eine am engen Zeitrahmen orientierte, straffe Erörterung im
Ausschuss. Hierzu wurde dem Haushaltsausschuss vom
Präsidenten des Deutschen Bundestages die Genehmigung
zur Durchführung von Ausschusssitzungen auch an Plenar-
sitzungstagen erteilt. In Anbetracht des Erfordernisses einer
möglichst baldigen Verabschiedung des Etats konnte dem
Beratungsbedürfnis des Haushaltsausschusses auch bei die-
sen Etatberatungen so in angemessener und ausreichender
Weise Rechnung getragen werden.

B. Stellungnahmen
gutachtlich beteiligter Ausschüsse

Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich betei-
ligten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung nach

*) Die Beschlussempfehlung wurde mit Drucksache 15/4324 gesondert verteilt.

Drucksache 15/4325 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

§ 95 Abs. 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne
in die Beratung einbezogen:
4. Ausschuss (Innenausschuss)
Der Innenausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 20. Okto-
ber 2004 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(Haushaltsgesetz 2005) beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
den Gesetzentwurf der Bundesregierung anzunehmen.
5. Ausschuss (Sportausschuss)
Der Sportausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 22. Sep-
tember 2004 die Sportförderungsmittel für das Haushalts-
jahr 2005 beraten und die nachfolgend aufgeführten Be-
schlüsse gefasst:
l Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt

Einvernehmliche Annahme des Einzelplans.
l Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen

Einvernehmliche Annahme des Einzelplans.
l Einzelplan 15 – Bundesministerium für Gesundheit und

Soziale Sicherung
Einvernehmliche Annahme des Einzelplans.

l Einzelplan 16 – Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit
Annahme des Einzelplans mit den Stimmen der Frak-
tionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP.

l Einzelplan 23 – Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Annahme des Einzelplans mit den Stimmen der Frak-
tion der SPD gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der Fraktion von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

l Einzelplan 30 – Bundesministerium für Bildung und
Forschung
Einvernehmliche Annahme des Einzelplans.

In seiner 39. Sitzung am 29. September 2004 hat der
Sportausschuss die Sportförderungsmittel in zwei weiteren
Einzelplänen beraten und die beiden unten aufgeführten
Beschlüsse gefasst:
l Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung

Annahme des Einzelplans mit den Stimmen der Fraktio-
nen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.

l Einzelplan 17 – Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend
Annahme des Einzelplans mit den Stimmen der Fraktio-
nen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP.

Des Weiteren hat der Sportausschuss in seiner 41. Sitzung
am 20. Oktober 2004 die Sportförderungsmittel für das
Haushaltsjahr 2005 im Einzelplan 06 beraten und empfiehlt

mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU bei Stimmenthaltung des Mitglieds der Fraktion der
FDP dem Einzelplan 06 zuzustimmen.
6. Ausschuss (Rechtsausschuss)
Der Rechtsausschuss hat den Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus-
haltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz 2005) – Einzelplan 07 – in
seiner 56. Sitzung am 29. September 2004 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP den Einzelplan anzunehmen.
9. Ausschuss (Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit)
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
73. Sitzung am 27. Oktober 2004 den Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz 2005) – Einzelplan 09 –
gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPDundBÜNDNIS 90/DIEGRÜNENgegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die An-
nahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der nachfolgend
wiedergegebenen Änderungsanträge.
I. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN
„Kapitel 09 02 Allgemeine Bewilligungen
Titelgruppe 12 Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesse-

rung der regionalen Wirtschafts-
struktur‘

Titel 882 81 Zuweisungen für betriebliche In-
vestitionen und wirtschaftsnahe
Infrastrukturmaßnahmen

Haushaltsvermerk Nr. 2
Antrag:
Einnahmen gemäß § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 11
Abs. 4 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe
,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ flie-
ßen den Ausgaben zu.
(Eine Begrenzung – wie im Entwurf vorgesehen – auf
35 Mio. Euro wird aufgehoben).“
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP.

II. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 09 02 Allgemeine Bewilligungen
Titelgruppe 05 Forschung, Entwicklung und Inno-

vation im Mittelstandsbereich
Titel 683 59 Verbesserung der Materialeffizienz
Antrag:
Verbesserung der Materialeffizienz,
Mittelansatz für 2005 Soll 2 000 T Euro
Verpflichtungsermächtigung (neu) 18 000 T Euro

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4325

davon fällig:
im Haushaltsjahr 2006 9 000 T Euro
im Haushaltsjahr 2007 9 000 T Euro
Begründung
Steigende Rohstoffpreise auf den Weltmärkten belasten
die Wirtschaft immer mehr. Gleichzeitig bestehen erheb-
lichePotenziale zur SteigerungderEffizienz desEinsatzes
von Material und Energie. Durch die beschleunigte Um-
setzung innovativer Technologien und Management-
methoden lässt sich der Kostenblock Material deutlich
reduzieren.Die konsequenteAusnutzungderbetriebswirt-
schaftlich rentablen Kostensenkungspotenziale würde zu
einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deut-
schen Wirtschaft und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
führen. Gleichzeitig führt jede Reduzierung der Material-
durchsätze zu erheblichen Umweltentlastungen.
Die betriebliche Praxis zeigt, dass dieses Potenzial nicht
genutzt wird. Ursachen für diese Effizienzlücke sind das
insbesondere im Mittelstand begrenzt verfügbare Know-
how, fehlende Informationen über die Einsparpotenziale,
unddas fehlendepositive ImagevonEinsparprogrammen.
Die Nutzung dieser Effizienzpotenziale wollen wir zu ei-
nem wesentlichen Bestandteil unserer Innovationsstrate-
gie im Mittelstand machen und ein Programm auflegen,
damit die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen
zur beschleunigten Umsetzung effizienzsteigernder Inno-
vationen gefördert wird.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Anfang Oktober
eine Studie vergeben, mit der Wirtschaftsbereiche identi-
fiziert werden sollen, in denen die höchsten Einspar-
effekte mit dem geringsten Aufwand realisiert werden
können und Fördermaßnahmen ausgearbeitet werden
sollen. Zwischenergebnisse sollen im Dezember vorlie-
gen, Abschluss der Studie ist Ende Mai.
Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung sind für 2005
2 Mio. Euro Barmittel und 2 Mio. Euro Verpflichtungs-
ermächtigungen vorgesehen, davon für 2006 bis zu
1,5 Mio. Euro und für 2007 bis zu 0,5 Mio. Euro.
Wir gehen von einem notwendigen Gesamtvolumen für
das Programm von 20 Mio. Euro aus. Im Jahr 2005 wird
mit 2 Mio. Euro begonnen werden, da zunächst Struktu-
ren aufgebaut werden müssen.
Dazu gehört die Beauftragung eines qualifizierten Pro-
jektträgers, der in der Lage ist, die Einzelmaßnahmen zu
steuern, die nächsten Schritte konzeptionell vorzuberei-
ten und Maßnahmen zur Bewilligung vorzuschlagen.
Notwendig ist es, dass das Programm in den Folge-
jahren anwächst, damit tatsächlich die Beratung in der
Fläche gefördert werden kann. Eine verlässliche Per-
spektive ist für den Erfolg unbedingt notwendig.
In den Haushalt 2005 sollten daher Verpflichtungser-
mächtigungen von 9 Mio. Euro jeweils für 2006 und
2007 im Haushalt festgeschrieben werden.“
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP.

10. Ausschuss (Ausschuss für Verbraucherschutz, Er-
nährung und Landwirtschaft)
Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft hat in seiner 48. Sitzung am 20. Oktober 2004
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Haushalts-
gesetz 2005) beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die
Annahme des Gesetzentwurfes der Bundesregierung.

11. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 44. Sitzung am
20. Oktober 2004 den Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2005 (Haushaltsgesetz 2005) – Einzelplan 02 Kapitel 02 03
(Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages) – gut-
achtlich beraten und empfiehlt dem federführenden Haus-
haltsausschuss einvernehmlich, den Entwurf anzunehmen.
Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss in dieser
Sitzung den Haushaltsgesetzentwurf 2005 – Einzelplan 08
Kapitel 08 14 (bislang Einzelplan 60, Kapitel 60 09)
(Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen) –
gutachtlich beraten und empfiehlt auch in diesem Fall
einvernehmlich, den Entwurf anzunehmen.
Schließlich hat der Verteidigungsausschuss in seiner Sit-
zung am 20. Oktober 2004 den Haushaltsgesetzentwurf
2005 – Einzelplan 14 – gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP dem federführenden Haushaltsaus-
schuss den Entwurf anzunehmen.
Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss im Rahmen
seiner Beratungen des Einzelplans 14 die beigefügten An-
träge (vgl. I bis VII) beschlossen, deren Annahme er dem
Haushaltsausschuss ebenfalls empfiehlt.
I. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN, CDU/CSU und FDP
„Kapitel 14 03
Titel 423 01 Bezüge und Nebenleistungen der

Berufssoldatinnen und Berufssol-
daten, der Soldatinnen und Solda-
ten auf Zeit sowie (…)

Antrag:
Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2005 wird die Planstellenaus-
stattung in der Besoldungsgruppe B 9 um 1 Planstelle
für den Direktor (DIR) der NATO Communication and
Information Systems (CIS) Services Agency (NCSA) er-
höht und der Haushaltsvermerk Dienstwohnungen um
den DIR NCSA ergänzt.
Als Kompensation kann eine Planstelle der Besoldungs-
gruppe B 7 für den Chef des Stabes im Hauptquartier
der Alliierten Streitkräfte Nordeuropa (COS JHQ
NORTHEAST) in Abgang gestellt werden. Der Dienst-
posten entfällt in der neuen NATO-Kommandostruktur.

Drucksache 15/4325 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Begründung
Es handelte sich hierbei um die Nachfolgeorganisation
der NATO CIS Systems Operating and Support Agency
(NACOSA). Die NCSA ist verantwortlich für den Betrieb
der Kommunikations- und Informationssysteme der
NATO. Mit dem Direktor besetzt Deutschland den
Spitzendienstposten dieser Agentur und kann entspre-
chenden Einfluss ausüben.
Mit der Besetzung des Dienstpostens DIR NCSA kann
Deutschland erstmalig an herausgehobener Position sei-
nen nationalen Einfluss besonders zur Geltung bringen.
Der Dienstposteninhaber ist zugleich höchster deutscher
Repräsentant in der NCSA, ihm unterstehen europaweit
ca. 3 000 Soldaten.
Umfangreiche gesellschaftliche Kontakte und weit
gespannte repräsentative Verpflichtungen sind für die
Erfüllung seiner Aufgaben unabdingbare Voraussetzung.
Er ist deshalb auf eine entsprechend ausgestattete
Dienstwohnung angewiesen.
Kosten:
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Einzel-
plans 14 zu erwirtschaften.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP an-
genommen.

II. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und FDP
„Kapitel 14 03
Titel 423 01 Bezüge und Nebenleistungen der

Berufssoldatinnen und Berufssol-
daten, der Soldatinnen und Solda-
ten auf Zeit sowie (…)

Antrag:
Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2005 wird die Planstellenaus-
stattung in der Besoldungsgruppe B 9 um 1 Planstelle
für den Stv. Kommandeur (DCOS) TRANSFORMATION
im Hauptquartier SACT (Supreme Allied Command
Transformation) oder den Deputy Assistant Chief of Staff
(DACOS) Joint Experimentation, Exercise and Assess-
ment (JEEA) (B 6), die jeweils im Wechsel von Deutsch-
land und den USA besetzt werden, erhöht. Zusätzlich ist
ein Haushaltsvermerk bei Titel 423 01 zu B 9 zur wech-
selseitigen Nutzung der Planstelle auszubringen.
Als Kompensation kann eine Planstelle der Besoldungs-
gruppe B 7 für den Abteilungsleiter Operationen beim
Obersten Alliierten Befehlshaber Atlantik (ACOS Strat
SACLANT) in Abgang gestellt werden. Der Dienstposten
entfällt in der neuen NATO-Kommandostruktur.
Begründung
Der Dienstposteninhaber ist zuständig für die Anpas-
sung der NATO-Streitkräfte an die Anforderungen des
21. Jahrhunderts. Mit der Besetzung des Dienstpostens
sichert sich Deutschland Einfluss auf die Entscheidungs-
prozesse.

Kosten:
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Einzel-
plans 14 zu erwirtschaften.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
FDP angenommen.

III. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und FDP
„Kapitel 14 03
Titel 423 01 Bezüge und Nebenleistungen der

Berufssoldatinnen und Berufssol-
daten, der Soldatinnen und Solda-
ten auf Zeit sowie (…)

Antrag:
Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2005 wird die Planstellen-
ausstattung in der Besoldungsgruppe B 7 (ku) um
1 Planstelle für den Abteilungsleiter für Planungen
und Politik im Internationalen Militärstab (AD P&P,
IMS) erhöht.
Als Kompensation kann eine Planstelle der Besol-
dungsgruppe B 6 für die Dauer der Nutzung in Abgang
gestellt werden.
Begründung
Der Inhaber des Dienstpostens nimmt innerhalb der
Spitzenpositionen im Internationalen Militärstab der
NATO (IMS) eine Schlüsselstellung ein. Er ist ver-
antwortlich für die langfristige strategische und Streit-
kräfteplanung der NATO sowie für die Aufgabengebiete
Militärische Kooperation, Rüstungskontrolle und Ab-
rüstung.
Deutschland besetzt diesen Dienstposten seit 1. Januar
2002 unter befristeter Bewilligung einer Planstelle der
Besoldungsgruppe B 7 (ku in Besoldungsgruppe B 6
spätestens 31. Dezember 2004) und hat sich wiederum
erfolgreich für diesen Dienstposten beworben. Die Ver-
wendung ist für die Dauer von 3 Jahren vorgesehen.
Als „Non-Quota-Dienstposten“ zählt der Dienstposten
nicht zu den militärischen Daueraufgaben, für die im
Bundeshaushaltsplan Planstellen der Besoldungs-
gruppe B 6+ ausgebracht sind.
Kosten:
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Einzel-
plans 14 zu erwirtschaften.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
FDP angenommen.

IV. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 14 03
Titel 423 01 Bezüge und Nebenleistungen der

Berufssoldatinnen und Berufssol-
daten, der Soldatinnen und Solda-
ten auf Zeit sowie (…)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4325

Antrag:
Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2005 wird die Planstellen-
ausstattung in der Besoldungsgruppe A 13 um 179 Plan-
stellen für approbierte Sanitätsoffiziere erhöht.
Zur Kompensation können 179 Planstellen der Besol-
dungsgruppe A 9 entfallen.
Begründung
Das ,Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und
anderer Gesetze‘ ist am 26. Juli 2004 im Bundesgesetz-
blatt verkündet worden. Gegenüber dem zwischen den
beteiligten Ressorts abgestimmten Entwurf wurde im
endgültigen Gesetz jedoch auf eine Übergangsregelung
verzichtet mit bedarfserhöhender Folge.
Das Gesetz sieht vor, dass ab dem Stichtag 1. Okto-
ber 2004 mit Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärzt-
lichen Prüfung keine Tätigkeit als Ärztin/Arzt im Prak-
tikum mehr abzuleisten ist (bisher in Besoldungsgruppe
A 9) und die Approbation unmittelbar bei der zuständi-
gen Behörde beantragt werden kann. Dies gilt auch für
die dann noch in der laufenden AiP-Phase befindlichen
Soldatinnen und Soldaten.
Mit Approbation sind die gesetzlichen Voraussetzungen
für die Beförderung zum Eingangsdienstgrad Stabsarzt
Besoldungsgruppe 13 erfüllt.
Kosten:
Die Mehrkosten von ca. 3 Mio. Euro sind aus den Per-
sonaltiteln des Einzelplans 14 zu erwirtschaften.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP angenommen.

V. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 14 03
Titel 423 01 Bezüge und Nebenleistungen der

Berufssoldatinnen und Berufssol-
daten, der Soldatinnen und Solda-
ten auf Zeit sowie (…)

Antrag:
Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
Einrichtung von zusätzlich
– 100 Planstellen der BesGr A 9 mA (Oberstabsfeld-

webel)
– 165 Planstellen der BesGr A 9 (Stabsfeldwebel)
– 15 Planstellen der BesGr A 8 mA (Hauptfeldwebel)
Begründung
Im Rahmen des Attraktivitätsprogramms der Bundes-
wehr ist in der Feldwebellaufbahn eine erweiterte
Dienstpostenbündelung und die Absenkung der zeit-
lichen Mindestvoraussetzung für Beförderungen in ver-
schiedenen Laufbahnen erfolgt. Dadurch hat sich bei
den Unteroffizieren mit Portepee ein Beförderungsstau,
insbesondere bei den Dienstgraden Oberstabs-, Stabs-
und Hauptfeldwebel gebildet. Es fehlen die entsprechen-

den Planstellen zum PSM 2000. In den Besoldungsgrup-
pen erfolgt derzeit eine Abdeckung von 75 Prozent.
Mit der Realisierung der vorstehenden Forderungen
würde die Laufbahnperspektive der Berufsunteroffiziere
verbessert. Die Beförderung zum Spitzendienstgrad
Oberstabsfeldwebel würde attraktiver werden. Die be-
stehenden Wartezeiten zur Beförderung in den nächst
höheren Dienstgrad würden verkürzt werden.
Kosten:
Zur Kompensation können 280 Planstellen BesGr A 5
für Soldaten herangezogen werden. Die darüber hinaus
ggf. entstehenden Kosten können bis zu 5 Mio. Euro aus
Kapitel 14 03 Titelgruppe 08 aufgebracht werden.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP angenommen.

VI. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 14 20
Titel 551 01 Wehrtechnische Forschung und

Technologie
Antrag:
Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
1. Der Ansatz bei Kapitel 14 20 Titel 551 01 wird um

40,9 Mio. Euro von 199,1 Mio. Euro1) auf 240 Mio.
Euro erhöht.

2. Der Ansatz bei Kapitel 14 19 Titel 554 04 wird um
30 Mio. Euro von 440 Mio. Euro auf 410 Mio. Euro
sowie bei Kapitel 14 17 Titel 514 02 um 10,9 Mio.
Euro von 190,519 Mio. Euro2) auf 179,619 Mio.
Euro abgesenkt.

Begründung
Die in diesem Titel veranschlagten Ausgaben dienen
der Finanzierung des Forschungs- und Technologie-
konzepts des Bundesministeriums der Verteidigung, das
darauf abzielt, durch die Gewinnung neuer Erkennt-
nisse die technologischen Voraussetzungen für langfris-
tig benötigte Entwicklungsfähigkeiten (Forschung und
Basistechnik) bzw. die technologischen Voraussetzun-
gen für künftige militärische Anwendung zu schaffen
(Zukunftstechnik). Sie bilden damit einen wichtigen
Baustein für die Zukunftsfähigkeit der Ausrüstung der
Streitkräfte.
Der Ansatz ist seit 1996 kontinuierlich abgesenkt wor-
den, wurde allerdings seit 2002 stabil gehalten und im
Jahr 2004 um 20 Mio. Euro erhöht. Durch den vorlie-
genden Antrag wird diese Kontinuität auch im kommen-
den Jahr gewährleistet.
In 2002 wurden in dem Titel zusätzlich rd.
29 Mio. Euro, im Jahr 2003 sogar rd. 46 Mio. Euro im
Haushaltsvollzug bereitgestellt. Im Haushaltsvollzug
2004 zeichnet sich wiederum eine signifikante Erhö-
hung der Ist-Ausgaben ab.

1) In der Fassung der Beschlussempfehlung der +/– Liste
2) In der Fassung der Beschlussempfehlung der +/– Liste

Drucksache 15/4325 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Zukunftsfähigkeit der Ausrüstung der Streitkräfte
insbesondere mit Blick auf die Schließung erkannter
Fähigkeitslücken für die zukünftig im Vordergrund ste-
henden Einsätze im Rahmen der internationalen Kon-
fliktverhütung und Krisenbewältigung bedarf einer stär-
keren finanziellen Absicherung. Sie dient zugleich der
Erhaltung sicherheitspolitisch unverzichtbarer Kern-
kompetenzen der deutschen wehrtechnischen Industrie.
Kosten:
Die Ansatzerhöhung wird kompensiert durch die An-
satzreduzierungen im Einzelplan 14 an anderer Stelle.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP angenommen.

VII. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und FDP
„Personalhaushalt
Antrag:
Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
Zum Personalhaushalt wird im Anschluss an die Vorbe-
merkungen folgender Haushaltsvermerk ausgebracht:
BMF wird ermächtigt, für Beamtinnen und Beamte des
Geoinformationsdienstes der Bundeswehr (GeoInfoDBw)
bis zu 250 Planstellen der Gruppe 423 im Kapitel 14 03
gegen Wegfall dotierungsgleicher Planstellen der
Gruppe 422 im Kapitel 14 04 auszubringen.
Über den Verbleib der Planstellen ist im nächsten
Haushaltsplan zu entscheiden.
Begründung
Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr
wurden der Militärgeographische Dienst (MilGeoDst)
und der Geophysikalische Beratungsdienst der
Bw (GeophysBDBw) zum Geoinformationsdienst der
Bundeswehr (GeoInfoDBw) zusammengeführt.
Zur Deckung des dadurch entstandenen Bedarfs an
militärischem Fachpersonal wird durch Beschluss des
Bundespersonalausschusses zugelassen, dass bis zu
250 Beamtinnen und Beamte des mittleren, gehobenen
und höheren Wetterdienstes sowie der Laufbahnen be-
sonderer Fachrichtungen, die die geforderten Bildungs-
voraussetzungen gem. Soldatenlaufbahnverordnung er-
füllen, in einem ihrem bisherigen Amt vergleichbaren
Dienstgrad eingestellt werden können. Um den Status-
wechsel zum beantragten Zeitpunkt im laufenden Haus-
haltsvollzug durchführen zu können, bedarf es einer
entsprechenden Ermächtigung.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
FDP angenommen.

12. Ausschuss (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend)
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 39. Sitzung am 29. September 2004 den Ent-
wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz

2005) – Einzelplan 17 – gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf mit den nachfol-
gend wiedergegebenen Änderungen anzunehmen. (vgl. Nr. I
und II)
I. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN
„Kapitel 17 02
Titelgruppe 01 Maßnahmen der Jugendpolitik
Titel 684 11 Zuschüsse und Leistungen für lau-

fende Zwecke an Länder, Träger
und für Aufgaben der freien Ju-
gendhilfe

Antrag:
Die Mittel für den Freiwilligen Sozialen Dienst in Höhe
des Haushaltsansatzes von 2004 werden im Haushalts-
jahr 2005 beibehalten.
Begründung
Wir wollen das freiwillige Engagement junger Menschen
stärken und fördern. Dies entspricht auch den Empfeh-
lungen der Kommission „Impulse für die Zivilgesell-
schaft“.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, bei Stimment-
haltung der Fraktion der CDU/CSU sowie einer Gegen-
stimme aus der Fraktion der CDU/CSU angenommen.

II. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 17 02
Titel 686 02 Förderung von Modellprojekten

zur Beratung, Ausbildung und
Unterstützung von Initiativen ge-
gen Rechtsextremismus in den
neuen Bundesländern

Titel 686 03 Förderung von Modellprojekten
zur Beratung von Opfern bzw.
potenziellen Opfern rechtsextremer
Straf- und Gewalttaten in den
neuen Bundesländern

Titelgruppe 01 Maßnahmen der Jugendpolitik
Titel 684 14 Maßnahmen gegen Gewalt und

Rechtsextremismus
Antrag:
Die Haushaltsansätze von 2004 werden im Haushalts-
jahr 2005 beibehalten.
Begründung
Die Bekämpfung von Gewalt und Rechtsextremismus
stellt eine dauerhafte gesellschaftliche Aufgabe dar. Des-
halb müssen die Modellprojekte und Maßnahmen zur
Stärkung von Demokratie und Toleranz weiterhin unter-
stützt werden.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU angenommen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/4325

13. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit und Soziale
Sicherung)
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Haushalts-
gesetz 2005) in seiner 82. Sitzung am 10. November 2004
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des Ge-
setzentwurfs.
14. Ausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen)
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Haushalts-
gesetz 2005) – Einzelplan 12 – Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen –
in seiner 56. Sitzung am 20. Oktober 2004 und in seiner
57. Sitzung am 27. Oktober 2004 gutachtlich beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP die
Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in der
Fassung der nachfolgend wiedergegebenen Änderungsan-
träge. (vgl. Nr. I bis VI)
I. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN
„Kapitel 12 02 Allgemeine Bewilligungen
Tgr. 05 Einnahmen aus der streckenbezo-

genen Lkw-Maut und von der deut-
schen Verfügung unterliegenden
Schifffahrtsabgaben

Titel 111 53 Einnahmen aus Schifffahrts- und
Befahrungsabgaben

Antrag:
Streichung des Titels.
Die Investitionstitel der Titelgruppe 05 – 741 51, 780 51,
891 51 – werden gemäß ASP-Schlüssel abgesenkt.
Begründung
Die Prüfung der Einführung einer nutzerfinanzierten
Vignette für Sport- und Freizeitboote hat gezeigt, dass
Einführung, Umsetzung und Kontrolle zu einem unver-
tretbaren Verwaltungsaufwand führen würde. Dies
widerspricht dem Ziel Bürokratie abzubauen. Die Erhe-
bung einer Pauschale bleibt unangetastet.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen und der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP angenommen.

II. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 12 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 632 01 Umsetzung des Nationalen Rad-

verkehrsplans
Antrag:
Im Kapitel 12 02 wird zur Umsetzung des Nationalen
Radverkehrsplanes (NRVP) neben dem bestehenden

Titel 632 01 ein neuer Titel „686 01“ mit folgender
Zweckbestimmung eingestellt:
l Titel 632 01: Ausgaben für nicht investive

Maßnahmen des Bundes, der
Länder sowie Kommunen

l Titel 686 01 (NEU): Ausgaben für nicht investive
Maßnahmen und Gesell-
schaften des privaten Rechts

Beide Titel werden mit jeweils 1 Mio. Euro ausgestattet.
Die Titel sind gegenseitig deckungsfähig.
Begründung
Mit der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bereits im
Haushaltsjahr 2004 zur Umsetzung des Nationalen
Radverkehrsplans hat das Parlament seinen politischen
Willen zur Stärkung des Radverkehrs manifestiert.
Bisher war die Umsetzung des Nationalen Radver-
kehrsplans nur durch Konferenzen, Tagungen, Messen
und Ausstellungen möglich. Um weitere Möglichkeiten
zu eröffnen, soll nun zwischen Zuschüssen des Bundes
an die Bundesländer und zusätzlichen Zuschüssen an
Gesellschaften des privaten Rechts unterschieden wer-
den. Damit kommt die jeweilige Zweckbestimmung be-
darfsgerecht zum Ausdruck.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen und der Fraktion der CDU/CSU bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP angenommen.

III. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 12 03 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

des Bundes – Bundeswasserstraßen –
Titel 525 01 Aus- und Fortbildung
Antrag:
Der Titel wird um 500 T Euro auf 3,5 Mio. Euro erhöht.
Die Zusage der Bundesregierung im „nationalen Pakt
für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutsch-
land“ in der Bundesverwaltung die 7-Prozent-Quote
bei den Ausbildungsverhältnissen zu erfüllen, genießt
höchste Priorität.
Innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, der
Bundesanstalt für Gewässerkunde und der Bundesan-
stalt für Wasserbau werden 170 zusätzliche Ausbil-
dungsplätze zur Verfügung gestellt.
Die Erhöhung des o. a. Titels erfolgt durch Einsparun-
gen in Kapitel 12 03, Titel 426 11 – Löhne der Arbeite-
rinnen und Arbeiter.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen und der Fraktion der CDU/CSU bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP angenommen.

IV. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 12 03 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

des Bundes – Bundeswasserstraßen –
Titel 531 01 Entschädigungs- und Ersatzleistun-

gen

Drucksache 15/4325 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Antrag:
Die Erläuterungen zu Kapitel 12 03, Titel 531 01 wer-
den wie folgt ergänzt:
,… und Leistungen von Zahlungen bei Schadensfällen
durch die Zuweisung von Notliegeplätzen‘
Die Bund/Länder-Vereinbarung über die Zuweisung
von Notliegeplätzen bedarf einer finanziellen Absiche-
rung bei Schadensfällen, die durch Dritte nicht gedeckt
sind.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen und der Fraktion der CDU/CSU bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP angenommen.

V. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 12 02 Allgemeine Bewilligungen
Tgr. … (neu) Innovative Mobilitätskonzepte
Antrag:
Im Kapitel 12 02 wird ein neuer Haushaltstitel ,Innova-
tive Mobilitätskonzepte‘ eingerichtet. Der Titel wird mit
5 Mio. Euro ausgestattet.
Haushaltsansatz 2005: 2 Mio. Euro
Verpflichtungsermächtigung: 2 Mio. Euro
davon fällig: Haushaltsjahr 2006 bis zu 1 Mio. Euro

Haushaltsjahr 2007 bis zu 1 Mio. Euro
Die Deckung erfolgt durch eine pauschale Absenkung
der im Einzelplan 12 eingestellten Forschungstitel.
Es werden Maßnahmen veranschlagt, die im Verkehrs-
bereich Impulse und Anstöße für Innovationen setzen,
sie aufgreifen und ihre Entwicklung durch begleitende
Maßnahmen fördern sowie günstige Voraussetzungen
für die Einführung marktreifer Innovationen schaffen.
Im Einzelnen sind dies:
l Förderung von Mobilitätsclustern/Bundeswettbe-

werb „Modellregionen nachhaltiger Mobilität“
l Logistikstandort Deutschland/Osteuropa-Logistik-

Initiative
l Innovative Umschlagkonzepte für den kombinierten

Verkehr
Innovationen bilden die Grundlage eines leistungs- und
zukunftsfähigen Verkehrssystems, das sich vor dem Hin-
tergrund des demographischen Strukturwandels, sich
ändernder Verladeranforderungen, notwendiger Res-
sourceneffizienz und vermehrtem Klimaschutz neuen
Herausforderungen stellen muss. Dazu bedarf es Inno-
vationen zur effizienteren Nutzung vorhandener Struk-
turen, aber auch neuartiger Mobilitätslösungen z. B.
bei den Antriebskonzepten oder vernetzter Nutzungs-
konzepte. Wir wollen Innovationen aufgreifen, Impulse
und Anstöße setzen und Entwicklungen begleiten.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen und der Fraktion der CDU/CSU bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

VI. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 12 27 Bundesamt für Bauwesen und

Raumordnung
Tgr. 02 Forschungsvorhaben zur Weiter-

entwicklung des Wohnungs- und
Städtebaus (Experimenteller Woh-
nungs- und Städtebau)

Titel 882 26 Modellvorhaben
Antrag:
Der Titel 882 26 ,Modellvorhaben des Experimentellen
Wohnungs- und Städtebaus‘ wird um 400 T Euro aufge-
stockt. In den Erläuterungen zu Titelgruppe 02 letzter
Absatz wird die Zahl 2 200 durch die Zahl 2 600 ersetzt.
Die Finanzierung erfolgt durch Einsparung im Kapitel
12 25, Titel 671 02 ,Vergütungen an die Kreditanstalt
für Wiederaufbau für die Wahrnehmung von Aufgaben
des Bundes bei der Durchführung des Altschuldenhilfe-
Gesetzes‘.
Begründung
Die Entwicklung des genossenschaftlichen Wohnens als
gleichberechtigte Wohnform neben dem Wohnen zur
Miete und dem selbst genutzten Wohneigentum ist ent-
sprechend Koalitionsvereinbarung ein wichtiges woh-
nungspolitisches Ziel.
Die hierfür eingesetzte Expertenkommission Woh-
nungsgenossenschaften hat in ihren Bericht verdeut-
licht, dass das Potenzial der Genossenschaften zur Er-
reichung zentraler staatlicher Ziele bei weitem nicht
ausgeschöpft ist. Das gilt insbesondere für so wichtige
Bereiche wie Wohnraum für junge Familien und Allein-
erziehende, Altersvorsorge sowie Stabilisierung und
Entwicklung von städtischen Quartieren und Koopera-
tionen. Die Kommission richtet daher eine Reihe ent-
sprechender Empfehlungen an die Politik, die Genos-
senschaften und ihre Verbände.
Zur Umsetzung dieser Empfehlungen sollen im Rahmen
des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus Mo-
dellvorhaben durchgeführt werden, die den durch die
Expertenkommission bereits erfolgreich angestoßenen
Aktivierungsprozess für genossenschaftliches Wohnen
aktiv weiterführen.
Die hierfür vom BMVBW bereits vorgesehene Aufsto-
ckung des Verpflichtungsrahmens bei Titel 882 26/Mo-
dellvorhaben um 2 200 T Euro mit Abflüssen:
2005 = 800 T Euro, 2006 = 1 400 T Euro ist für den zur
Zielerreichung erforderlichen breiten und andauernden
Prozess von Modellvorhaben knapp bemessen. Ange-
sichts der großen Resonanz, die sich in einer Vielzahl
angemeldeter Pilotprojekte widerspiegelt, soll der An-
satz 2005 erhöht werden.
Mit der Erprobung der Vorschläge der Expertenkom-
mission, zum Beispiel im Hinblick auf Altersversor-
gungskonzepte, Wohnraumkonzepte für junge Familien
oder Kooperationen mit Kommunen anhand einer Viel-
zahl praktischer Beispiele kann ein Innovationsprozess
angestoßen werden, der die Eigeninitiative bei Wohn-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/4325

raumversorgung und Nachbarschaftsentwicklung unab-
hängig von finanzieller Förderung aktiviert.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen und der Fraktion der CDU/CSU bei Stimment-
haltung der Fraktion der FDP angenommen.

15. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit)
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner 45. Sitzung am 29. September 2004 den
o. a. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsge-
setz 2005) – Einzelplan 15 – beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
angenommen.
Der nachfolgend wiedergegebene Entschließungsantrag der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP angenommen.
Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bund-
haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 – Einzelplan 16
„Der Umweltausschuss stellt fest:
Das Prinzip der Nachhaltigkeit bleibt auch weiterhin die
grundlegende Maxime der Haushaltspolitik. Der Umwelt-
haushalt 2005 steht im Einklang mit dem Konsolidierungs-
konzept der Regierung für den Gesamthaushalt. Der BMU-
Haushalt sinkt nominal insgesamt um rd. 2,6 Prozent. Unter
Berücksichtigung der Einsparungen nach Koch-Steinbrück
und der Globalen Minderausgabe 2004 ergibt sich jedoch
eine effektive Steigerung von 0,5 Prozent. Damit werden die
Maßnahmen zur Haushaltsstabilisierung auch im BMU-
Haushalt in einem Umfang fortgeschrieben, der mit der
Ressortaufgabenerfüllung noch vereinbar ist. Das BMU
leistet somit weiterhin einen Beitrag zur Begrenzung der
Staatsverschuldung.
Der Haushalt des BMU bildet nur einen Teil der Um-
weltschutzausgaben des Bundes. Umweltschutz ist eine
Querschnittsaufgabe. Insgesamt sind im Bundeshaushalt
2005 Umweltschutzausgaben von rd. 4,075 Mrd. Euro
veranschlagt. Der BMU-Haushalt macht davon mit seinen
769 Mio. Euro lediglich 19 Prozent aus, während sich die
übrigen umweltrelevanten Ausgaben in unterschiedlicher
Höhe auf die anderen Ressorts – insbesondere die Bundes-
ministerien für Wirtschaft, wirtschaftliche Zusammenar-
beit, Finanzen und Forschung – verteilen.
Der Umweltausschuss begrüßt:
l dass es trotz des Zwangs zum Sparen gelungen ist, An-

sätze für wichtige Bereiche im Umwelthaushalt auf dem
Niveau des Jahres 2004 fortzuschreiben und darüber hi-
naus zukunftsweisende Schwerpunkte zu setzen;
dass dementsprechend der umweltpolitischen Bedeutung
des Bereichs der erneuerbaren Energien durch die Erhö-
hung des Ansatzes für Forschung im Bereich der Erneu-
erbaren Energien um 5 Mio. Euro (qualifiziert gesperrt,

Freigabe abhängig vom Wegfall der Eigenheimzulage)
verstärkt Rechnung getragen wird. Hinzu kommt die ef-
fektive Erhöhung des verfügbaren Ansatzes (nach Abzug
der Einsparungen wegen Koch-Steinbrück und der Glo-
balen Minderausgabe) beim Marktanreizprogramm für
Erneuerbare Energien um rd. 16,5 Mio. Euro. Aus diesem
Titel dürfen ab 2005 über die bisherige Verstärkungsmög-
lichkeit zugunsten der Forschung in Höhe von 15 Mio.
Euro hinaus Ausgaben bis zu 20 Mio. Euro jährlich zu-
gunsten der Ausgaben für Forschung im Bereich der Er-
neuerbaren Energien verwendet werden. Mit diesenMög-
lichkeiten kann das BMU deutliche Impulse im Rahmen
der Innovationsoffensive setzen;

l dass die Ansätze der großen Programmtitel – Umwelt-
forschung, Naturschutzgroßprojekte, Erprobungs- und
Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des Naturschut-
zes – im Einklang mit den Konsolidierungszielen sachge-
recht fortgeschrieben werden;

l dass die Projektfördermittel für Umwelt- und Natur-
schutzverbände von 4,061 Mio. Euro auf 4,360 Mio.
Euro gesteigert werden. Für die Verbände bestehen da-
mit Projektfinanzierungsmöglichkeiten in nochmals
deutlich höherem Umfang. Der hohe Stellenwert der
Verbände bei der ökologischen Erneuerung in vielen
Lebensbereichen wird damit erneut betont;

l dass das BMU-Beratungshilfeprogramm für den Um-
weltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas mit
2,240 Mio. Euro fortgeschrieben wird. Damit wird der
anhaltend hohen Nachfrage nach Beratung und Unter-
stützung der EU-Beitrittsstaaten bei der Erarbeitung von
Projektanträgen auf Förderung aus dem EU-Haushalt
(PHARE-Programm) Rechnung getragen.“

16. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe)
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
hat in seiner 43. Sitzung am 22. September 2004 die Haus-
haltsansätze für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe für
das Haushaltsjahr 2005 im Einzelplan 05 (Auswärtiges
Amt) beraten und das nachfolgend wiedergegebene gutacht-
liche Votum abgegeben:

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die im Haushalts-
entwurf 2005 in diesem Titel angesetzten Mittel von
39,704 Mio. Euro auf 50 Mio. Euro aufzustocken. (vgl.
Nr. I)

Bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfiehlt
der Ausschuss die im Haushaltsentwurf 2005 vorge-
sehenen Mittel für Minenbeseitigungsprogramme von
9,442 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro aufzustocken. (vgl.
Nr. II)

1. Einzelplan 05
Kapitel 05 02 Titel 687 12

Für humanitäre Hilfsmaß-
nahmen im Ausland außer-
halb der Entwicklungshilfe

2. Einzelplan 05
Kapitel 05 02 Titel 687 23

Demokratisierungs- und
Ausstattungsbeihilfe, Mi-
nenbeseitigungsprogramme,
Unterstützung von Maß-
nahmen zur Förderung der
Menschenrechte

Drucksache 15/4325 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfiehlt
der Ausschuss die im Haushaltsentwurf 2005 vorgesehe-
nen Mittel von 12,589 Mio. Euro auf 14 Mio. Euro auf-
zustocken. (vgl. Nr. III)
I. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN
„Kapitel 05 02 Titel 687 12 Für humanitäre Hilfs-

maßnahmen im Aus-
land außerhalb der
Entwicklungshilfe

Antrag:
Aufstockung der im Haushaltsentwurf 2005 in diesem
Titel angesetzten Mittel von 39,704 Mio. Euro auf
50 Mio. Euro.
Begründung
Die Forderung, den Titel auf 50 Mio. Euro aufzusto-
cken, entspricht der Strategie der letzten Jahre, auf
eine Verstetigung des Ansatzes in dieser Höhe hinzu-
wirken. Diese Summe entspricht dem tatsächlichen
Bedarf. Durch Umschichtungen und überplanmä-
ßige Ausgaben für die Darfur-Hilfe wird auch in die-
sem Jahr die 50-Mio.-Euro-Marke deutlich über-
schritten werden. Von daher ist es nur konsequent,
von vornherein einen höheren Ansatz einzuplanen.
Schon jetzt zeichnet sich auch für 2005 ein hoher Be-
darf ab: Jenseits der umfangreichen Darfur- und Af-
ghanistan-Hilfe müssen Finanzmittel für zahlreiche
afrikanische Länder bereitgestellt werden, wo Millio-
nen von Menschen auf der Flucht sind und unter
Krieg, Dürre, Hunger und Krankheit leiden. Auch die
Opfer der verheerenden Überschwemmungen in
Bangladesch und der Wirbelstürme in der Karibik
müssen versorgt werden.
Zu knappe Finanzmittel gehen immer zu Lasten der
„vergessenen“ Krisen. Genau dies darf nicht gesche-
hen.
Der erstmals von Deutschland ausgehende interna-
tionale Aufruf zur Unterstützung humanitärer Maß-
nahmen (CAP-Launch) für das Jahr 2005 unter-
streicht Deutschlands Rolle als wichtiger Akteur der
humanitären Hilfe. Dies sollte sich auch im Haus-
haltsentwurf niederschlagen.“

II. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 05 02 Titel 687 23 Demokratisierungs-

und Ausstattungshilfe,
Minenbeseitigungspro-
gramme, Unterstüt-
zung von Maßnahmen
zur Förderung der
Menschenrechte

Antrag:
Aufstockung der im Haushaltsentwurf 2005 vorgese-
henen Mittel für Minenbeseitigungsprogramme von
9,442 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro.
Begründung
Jährlich werden 15 000 bis 20 000 Personen von Mi-
nen und Blindgängern getötet, darunter viele Kinder.
Angesichts der akuten Bedrohung, die diese Waffen in
vielen Ländern der Welt darstellen, sollten die Fi-
nanzmittel für Minenbeseitigungsprogramme nicht
reduziert, sondern im Gegenteil kräftig aufgestockt
werden.
Im Jahr der Überprüfungskonferenz des Ottawa-Ab-
kommens im Dezember dieses Jahres in Nairobi wäre
ein nachlassendes Engagement der Bundesrepublik
Deutschland das falsche Signal.“

III. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 05 02 Titel 687 44 Unterstützung von in-

ternationalen Maßnah-
men auf den Gebieten
Krisenprävention, Frie-
denserhaltung und
Konfliktbewältigung
durch das Auswärtige
Amt

Antrag:
Aufstockung der im Haushaltsentwurf 2005 vorgese-
henen Mittel von 12,589 Mio. Euro auf 14 Mio. Euro.
Begründung
In ihrem neuen Aktionsplan Krisenprävention be-
schreibt die Bundesregierung viele Aufgabenfelder,
auf denen sie im Sinne einer Verhinderung kriegeri-
scher Konflikte, der Mediation und der Versöhnungs-
arbeit tätig ist.
Programme und Projekte auf dem Balkan müssen
noch fortgesetzt werden. Neue Herausforderungen
– besonders in Afghanistan und auf dem afrikani-
schen Kontinent – sind hinzugekommen.
Deshalb sollte der Haushaltsansatz 2005 gegenüber
dem Vorjahreswert (13,897 Mio. Euro) nicht abge-
senkt, sondern moderat erhöht werden.“

17. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung)
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat in seiner 44. Sitzung am 29. September 2004
den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2005 – Einzelplan 30 –
gutachtlich beraten und dem Gesetzentwurf mit den nachfol-
gend wiedergegebenen Änderungen (vgl. Nr. I bis III) mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP zugestimmt.
Darüber hinaus wurde der von den Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachte Entschließungs-
antrag zum Einzelplan 30 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen

3. Einzelplan 05
Kapitel 05 02 Titel 687 44

Unterstützung von internati-
onalen Maßnahmen auf den
Gebieten Krisenprävention,
Friedenserhaltung und Kon-
fliktbewältigung durch das
Auswärtige Amt

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/4325

der Fraktionen der CDU/CSU und FDP angenommen. (vgl.
Nr. IV)
I. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN
„Kapitel 30 02 Titel 605 05 Strukturelle Innovationen

in Bildung und Forschung
Antrag:

Begründung
Aufwuchs zugunsten von Erläuterungsziffer 1 – Strate-
giefonds – von 13,2 Mio. Euro auf 14,2 Mio. Euro für
den Vernetzungsfonds für Erneuerbare Energien.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP angenommen.

II. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 30 03 Titel 685 01 Berufliche Bildung
Antrag:

Begründung
Aufwuchs zugunsten von Erläuterungsziffer 5.2 –
STARegio-Programm – von 3,0 Mio. Euro auf 5,0 Mio.
Euro.“
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP an-
genommen.

III. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
„Kapitel 30 05
Titelgruppe 21 Innovation durch Lebenswissen-

schaften
Titel 683 15 Biotechnologie
Antrag:

Begründung
Aufwuchs zugunsten von Erläuterungsziffer 4 – Bio-
nik – von 0,2 Mio. Euro auf 1,3 Mio. Euro.
Aufwuchs zugunsten von Erläuterungsziffer 7.1 – Er-
satzmethoden zum Tierversuch – von 2,4 Mio. Euro auf
2,9 Mio. Euro.“

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU angenommen.

IV. Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005
(Haushaltsgesetz 2005) – Einzelplan 30
„Der Ausschuss wolle beschließen:
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung begrüßt die Vorlage des Gesetzent-
wurfs zur finanziellen Absicherung der Innovationsof-
fensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage durch
die Bundesregierung. Die dadurch freiwerdenden Mit-
tel sollen für Forschung und Innovation eingesetzt wer-
den. Der Ausschuss fordert die Länder auf, sich dem
notwendigen Subventionsabbau nicht zu verschließen
und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zuzu-
stimmen, um Bildung, Forschung und Innovation in
Deutschland zu stärken.
Begründung
Die Eigenheimzulage ist die steuerliche Einzelsubven-
tion mit dem höchsten Volumen im Bundeshaushalt. Die
Effizienz dieser Subvention wird von wissenschaftlicher
Seite jedoch vielfach infrage gestellt und ihre Ab-
schaffung nachdrücklich empfohlen. Der Sachverstän-
digenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung kommt in seinem letzten Jahresgutachten
zu der Schlussfolgerung, dass die Eigenheimzulage
nicht mehr zielführend und damit nicht mehr zeitgemäß
ist. Das ursprüngliche Förderziel – Behebung von Ver-
sorgungsdefiziten in der Nachkriegszeit – ist bereits
erreicht. Der Gesamtwohnungsmarkt zeigt echte Sät-
tigungstendenzen, hinsichtlich der demographischen
Entwicklung ist mit einem deutlichen Rückgang der Be-
völkerungszahlen zu rechnen. Darüber hinaus ist der
Wohnungsmarkt durch ein hohes Ausmaß an räum-
licher Differenzierung gekennzeichnet: In einzelnen
westdeutschen Ballungsgebieten herrscht Wohnungs-
knappheit, auf anderen Teilmärkten hingegen entziehen
Leerstände der Eigenheimzulage ihre Berechtigungs-
grundlage, so verstärkt in Ostdeutschland.
Die derzeitige Ausgestaltung der Eigenheimzulage führt
zu Verzerrungen und Mitnahmeeffekten. Ihr in der Ten-
denz preistreibender Effekt auf Grundstücks- und Bau-
preise sowie auf die Kreditzinsen für die Baufinanzierung
führt zu Ungerechtigkeiten und verfehlt das eigentliche
Ziel einer Unterstützung von Schwellenhaushalten.“

18. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung)
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat in seiner 45. Sitzung am 29. September
2004 den Einzelplan 23 des Entwurfs des Bundeshaushalts-
plans für das Jahr 2005 gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP die Annahme des Einzelplans 23 mit den nachfol-
gend wiedergegebenen Änderungen.

Bisheriger Ansatz Antrag Neuer Ansatz
63,0 Mio. Euro + 1,0 Mio. Euro 64,0 Mio. Euro

Bisheriger Ansatz Antrag Neuer Ansatz
45,0 Mio. Euro + 2,0 Mio. Euro 47,0 Mio. Euro

Bisheriger Ansatz Antrag Neuer Ansatz
109,330 Mio.

Euro
+ 1,6 Mio. Euro 110,930 Mio.

Euro

Drucksache 15/4325 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Kapitel 23 02
– Titel 685 08 Zuschüsse an integrierte Fachkräfte und

rückkehrende Fachkräfte
Antrag:
Erhöhung der Zuschüsse an integrierte Fachkräfte
und rückkehrende Fachkräfte um 4,5 Mio. Euro auf
49,5 Mio. Euro.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP.

– Titel 687 01 Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre
Sonderorganisationen sowie andere in-
ternationale Einrichtungen und interna-
tionale Nichtregierungsorganisationen
Erläuterungen:
(…)
Nr. 12 Beitrag zum Globalen Fonds

zur Bekämpfung von Aids,
Tuberkulose und Malaria
(GFATM)

Antrag:
Erhöhung der Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre
Sonderorganisationen sowie andere internationale Ein-
richtungen und nationale Nichtregierungsorganisatio-
nen um 10 Mio. Euro auf 171,394 Mio. Euro.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der CDU/CSU.

– Titel 687 02 Ziviler Friedensdienst
Antrag:
Erhöhung der Beträge für den Zivilen Friedensdienst um
500 000 Euro auf 14,5 Mio. Euro.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP.

– Titel 687 03 Förderung der Sozialstruktur
Antrag:
Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung zur Förde-
rung der Sozialstruktur um 2 Mio. Euro auf 29 Mio.
Euro.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP.

– Titel 687 04 Förderung entwicklungswichtiger Vor-
haben der politischen Stiftungen

Antrag:
Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung zur Förde-
rung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen
Stiftungen um 4 Mio. Euro auf 184 Mio. Euro.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU.

– Titel 687 06 Förderung entwicklungswichtiger Vor-
haben privater deutscher Träger

Antrag:
Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung zur Förde-
rung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher
Träger um 3 Mio. Euro auf 26 Mio. Euro.
Einvernehmliche Annahme.

– Titel 687 38 Förderung der internationalen Agrar-
forschung

Antrag:
Erhöhung der Beträge zur Förderung der internationa-
len Agrarforschung um 1 Mio. Euro auf 15,4 Mio. Euro.
Einvernehmliche Annahme.

– Titel 866 01 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit
Antrag:
Erhöhung der Beträge für die bilaterale Finanzielle Zu-
sammenarbeit um 35 Mio. Euro auf 985 Mio. Euro;
Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung um 50 Mio.
Euro auf 1 150 Mio. Euro.
Einvernehmliche Annahme.
Antrag:
Einfügung eines neuen Haushaltsvermerks Nr. 12:
,Zinsverbilligte Darlehen werden in die gestehenden Ge-
währleistungsmaßnahmen für die Verbundfinanzierung
einbezogen‘.
Einvernehmliche Annahme.
Antrag:
Einfügung eines zusätzlichen Haushaltsvermerks:
,Die Mittel werden über die Kreditanstalt für Wiederauf-
bau verausgabt.‘
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.

– Titel 896 02 Beitrag zu den ,Europäischen Entwick-
lungsfonds‘ der Europäischen Union
(Abkommen von Lomé und Cotonou)

Antrag:
Einfügung eines neuen Haushaltsvermerks Nr. 4:
,In den Regierungsverhandlungen muss sichergestellt
werden, dass sich der Abrufplan der EU-Kommission an
den Zielsetzungen zur Umsetzung der Millennium Deve-
lopment Goals (MDG) orientiert.‘
Einvernehmliche Annahme.

– Titel 896 03 Bilaterale Technische Zusammenarbeit
Antrag:
Erhöhung der Beträge für die bilaterale Technische Zu-
sammenarbeit um 15 Mio. Euro auf 609 Mio. Euro;
Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung um 50 Mio.
Euro auf 630 Mio. Euro.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/4325

Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP.

– Titel 866 01 und Titel 896 03
Antrag:
Aufhebung der Haushaltsvermerke zur gegenseitigen
Deckungsfähigkeit der Verpflichtungsermächtigungen.
Einvernehmliche Annahme bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

– Titel 896 04 Förderung entwicklungswichtiger Vor-
haben der Kirchen

Antrag:
Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung zur Förde-
rung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen um
4 Mio. Euro auf 164 Mio. Euro.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion der CDU/CSU.

– Titel 896 09 Entwicklungswichtige multilaterale Hil-
fen im Rahmen internationaler Verein-
barungen zum weltweiten Umweltschutz

Antrag:
Erhöhung der Beträge für entwicklungswichtige multila-
terale Hilfen im Rahmen internationaler Vereinbarungen
zum weltweiten Umweltschutz um 5 Mio. Euro auf
88,114 Mio. Euro.
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU/CSU gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP.

– Übersicht 2 Aufgaben auf dem Gebiet der entwick-
lungspolitischen Zusammenarbeit

Antrag:
Die Übersicht 2 ist künftig so zu gestalten, dass eigens
alle ODA-wirksamen Beiträge in einer gesonderten Liste
ausgewiesen werden.
Einvernehmliche Annahme.

19. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 48. Sitzung am
20. Oktober 2004 den Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2005 (Haushaltsgesetz 2005) – Einzelplan 09 – gutachtlich
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des Ge-
setzentwurfs.
21. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien)
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner
40. Sitzung am 29. September 2004 den Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz 2005) – Einzel-
plan 04 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP,
den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Darüber hinaus hat der Ausschuss für Kultur und Medien
ebenfalls in seiner 40. Sitzung am 29. September 2004 den
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundes-
haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 (Haushaltsgesetz
2005) – Einzelplan 05 – gutachtlich beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP, den Gesetzentwurf in unveränderter
Fassung anzunehmen.

C. Besonderer Teil
1. Überblick
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005 – Haushalts-
gesetz 2005 – in der Fassung der vorliegenden Beschluss-
empfehlung hat der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 11. November 2004 mit der Mehrheit der Stimmen der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
zugestimmt. Die in der Übersicht VII des Entwurfs des Bun-
deshaushalts (Sonderabgaben des Bundes) vorgenommenen
Änderungen waren Gegenstand der parlamentarischen Be-
ratung.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschus-
ses sinken die Ausgaben des Bundeshaushalts 2005 gegen-
über dem Ist des Jahres 2004 einschließlich des Nachtrags
um 0,5 vom Hundert auf 254,3 Mrd. Euro. Im Regierungs-
entwurf 2005 war ein Ansatz von 258,3 Mrd. Euro vorgese-
hen gewesen, der damit um 4,0 Mrd. Euro abgesenkt wurde.
Die Nettokreditaufnahme beträgt 22,0 Mrd. Euro und bleibt
damit gegenüber dem von der Bundesregierung veran-
schlagten Betrag unverändert.
Im Übrigen wird auf die Anlagen zu diesem Bericht verwie-
sen.
2. Beratungen des Haushaltsausschusses
2.1 Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vertraten die Auffassung, es gebe keine echte Alternative
zur Grundlinie des Bundeshaushalts 2005 einer entschlosse-
nen Konsolidierung bei Stützung des Aufschwungs unter
Rückgriff auf Privatisierungseinnahmen. Der Haushaltsent-
wurf sei solide und unter Berücksichtigung der seinerzeit
absehbaren Risiken und Entwicklungen aufgestellt. Der
Entwurf sei verfassungsfest gemäß Artikel 115 Grundgesetz
(GG), denn die Nettokreditaufnahme unterschreite mit
22 Mrd. Euro das Investitionsvolumen von 22,8 Mrd. Euro.
Im Zusammenspiel mit den Sozialkassen sowie den Haus-
halten von Ländern und Gemeinden werde nach damaligem
Planungsstand gemäß dem im Finanzplanungsrat am
16. Juni 2004 vorgelegten Tableau zum öffentlichen Ge-
samthaushalt das Maastricht-Defizit-Kriterium von 3 Pro-
zent eingehalten.
Der Rückgriff auf Privatisierungseinnahmen von immerhin
15,45 Mrd. Euro sei geboten und gerechtfertigt gewesen,

Drucksache 15/4325 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

um die Grenzen des Artikels 115 GG einzuhalten. Die ledig-
lich theoretischen Alternativen von massiven Eingriffen in
Leistungsgesetze, Investitionskürzungen oder aber Steuer-
erhöhungen in solcher Größenordnung hätten den noch
nicht stabilen Aufwärtstrend der Wirtschaft in unverant-
wortlicher Weise gefährdet.
Die Forderungen der Opposition nach Vorlage eines überar-
beiteten Haushaltsentwurfs durch die Bundesregierung wies
die Koalition entschieden als durchsichtiges politisches Ma-
növer zurück. Dafür gebe es nicht den geringsten Grund,
denn wie in jedem Jahr würden gemäß dem üblichen parla-
mentarischen Verfahren im Zuge der Beratungen alle An-
sätze überprüft und notwendige Anpassungen vollzogen.
Der Haushalt sei solide aufgestellt und entsprechende An-
träge der Opposition, einen neuen Entwurf vorzulegen seien
deshalb abzulehnen.
Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Verlauf der Beratun-
gen des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2005, in jüngs-
ter Zeit verdichteten sich die Hinweise, dass der Haushalts-
entwurf 2005 ein wesentlich höheres Defizit aufweise, als in
dem vorgelegten Regierungsentwurf dargestellt worden sei.
In Wirklichkeit sei der Haushaltsentwurf in der vorliegen-
den Fassung weder verfassungskonform, noch werde er
dazu beitragen, dass Deutschland im Jahre 2005 das 3-Pro-
zent-Maastricht-Kriterium erfüllen werde. Aus diesem
Grund werde auf vielfältige Weise nach Möglichkeiten ge-
sucht, die drohenden Haushaltslöcher zu stopfen. So werde
u. a. der Abbau von Steuervergünstigungen oder auch eine
Erhöhung der Mittel, die aus der Übertragung des ERP-Pro-
gramms auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in
den Bundeshaushalt fließen sollten, in Erwägung gezogen.
Auch die innerhalb der Bundesregierung kontrovers disku-
tierte Notwendigkeit des Schuldenabbaus bei den gesetz-
lichen Krankenversicherungen sei ein Thema, da geringere
Schulden der Sozialkassen ein Beitrag zur Verringerung des
Maastricht-Defizits bedeuten würden. Bereits bei seiner
Verabschiedung im Kabinett im Juni 2004 sei klar gewesen,
dass der Haushaltsentwurf 2005 stark risikobehaftet sei.
Hinweise darauf seien die eingestellten Privatisierungsein-
nahmen in Höhe von rd. 15. Mrd. Euro ebenso wie die zu
optimistisch kalkulierten Ansätze bei den Steuereinnahmen,
dem Bundesbankgewinn, den Einnahmen aus der LKW-
Maut und die zu gering veranschlagten Ausgaben für die
Hartz-IV-Reform. Hinzu komme, dass bereits vor dem offi-
ziellen Termin der Steuerschätzung absehbar sei, dass die
Steuereinnahmen im Regierungsentwurf um rd. 2 Mrd. Euro
zu hoch angesetzt worden seien.
Die CDU/CSU-Fraktion forderte die Bundesregierung da-
her auf, einen überarbeiteten, der Realität angepassten
Haushaltsentwurf 2005 vorzulegen. Dieser Antrag der
CDU/CSU-Fraktion wurde bei Unterstützung durch die
FDP-Fraktion mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfrak-
tionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Die FDP-Fraktion hob hervor, dass sie angesichts des ge-
schätzten Haushaltsrisikos von mindestens 10 Mrd. Euro
den Haushaltsentwurf 2005 in der vorliegenden Fassung für
verfassungswidrig halte. Die aktuelle Herbstprognose der
EU-Kommission komme darüber hinaus zu dem Ergebnis,
dass Deutschland in 2005 abermals mit 3,4 Prozent über

dem 3-Prozent-Maastricht-Kriterium liegen werde. Die in
der Öffentlichkeit verbreiteten Vorschläge, mit denen die
Bundesregierung den Etatrisiken im Haushaltsentwurf 2005
begegnen wolle, so zum Beispiel mit der Übernahme von
Pensionsverpflichtungen durch den Bund bei der Deutschen
Telekom AG und der Deutschen Post AG, könnten nicht als
seriöse Haushaltsführung bezeichnet werden.
Daher forderte die FDP-Fraktion, um die Beratungen des
Haushaltsentwurfs 2005 seriös zu Ende zu bringen, müsse
die Bundesregierung die bestehenden Haushaltsrisiken im
Haushaltsentwurf 2005 benennen und unverzüglich eine
Anpassung vornehmen sowie ein Konzept vorlegen, wie die
aktuellen Haushaltsprobleme bewältigt werden sollten.
Trotz der Unterstützung durch die CDU/CSU-Fraktion
konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag gegen die
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht durchsetzen.

Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt)
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Aus-
gaben in Höhe von 23,641 Mio. Euro gegenüber rd.
23,039 Mio. Euro im letzten Jahr vor. In der Einzelplanbe-
ratung konnten die in den Berichterstattergesprächen offen
gestellten Titel geschlossen und der Einzelplan in der Berei-
nigungssitzung mit einem Ansatz in Höhe von 23,636 Mio.
Euro einvernehmlich festgestellt werden.

Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)
Im Etatansatz des Regierungsentwurfs waren für den
Deutschen Bundestag Ausgaben von rd. 546,018 Mio. Euro
veranschlagt worden. Zur Beratung dieses Einzelplans lagen
dem Haushaltsausschuss einvernehmliche Berichterstat-
tervorschläge vor. Auf der Basis der Einzelplanberatung
erhöhte sich der Gesamtansatz des Einzelplans um rd.
4,902 Mio. Euro auf insgesamt 550,920 Mio. Euro. Der Ein-
zelplan wurde von allen im Haushaltsausschuss vertretenen
Fraktionen einvernehmlich angenommen.

Einzelplan 03 (Bundesrat)
Der Regierungsansatz bezifferte das Ausgabevolumen die-
ses Einzelplans auf 19,952 Mio. Euro; das Ausgabesoll des
Vorjahres betrug 18,253 Mio. Euro. Die Berichterstatterge-
spräche waren einvernehmlich und ohne inhaltliche Ände-
rungen gegenüber dem Regierungsentwurf abgeschlossen
worden. Da die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in den Einzelplanberatungen keine Änderungs-
anträge vorlegten und die insgesamt 13 Änderungsanträge
der Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und FDP unter
anderem zum Geschäftsbedarf, zur Bewirtschaftung der
Grundstücke, Gebäude und Räume sowie zur Informa-
tionstechnik ohne Ausnahme mehrheitlich mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab-
gelehnt wurden, schlossen die Einzelplanberatungen ohne
Änderungen mit dem Regierungsansatz ab. In der Bereini-
gungssitzung wurden Teilbeträge der Ansätze zwischen den
Titeln ,Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anla-
gen‘ und ,Kostenbeiträge für Besuchergruppen‘ einver-
nehmlich umgeschichtet. Im Übrigen blieb der Regierungs-
ansatz unverändert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15 – Drucksache 15/4325

Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und
des Bundeskanzleramtes)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Ausga-
ben in Höhe von rd. 1,506 Mrd. Euro nach rd. 1,490 Mrd.
Euro im Vorjahr vor. In seinen Einzelplanberatungen beriet
der Haushaltsausschuss die Kapitel 04 01 bis 04 03 in seiner
Sitzung am 20. Oktober 2004; die Kapitel 04 05 bis 04 07
wurden am 28. Oktober 2004 erörtert.
Im Kapitel 04 01, Bundeskanzler und Bundeskanzleramt,
schloss der Ausschuss nach einer allgemeinen Aussprache
alle in den Berichterstattergesprächen offen gestellten Titel.
Breiten Raum nahm im Rahmen dieser Diskussion das
Thema des Gästehauses der Bundesregierung, Schloss Me-
seberg bei Gransee, ein. Außer dem Antrag der FDP-Frak-
tion auf Kürzung der Ausgaben für die Informationstechnik
(Titelgruppe 55), der jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde,
wurden in diesem Kapitel keine Änderungsanträge in die
Beratungen eingebracht. Der Regierungsansatz blieb somit
unverändert.
Im Kapitel 04 02, den Allgemeinen Bewilligungen, wurde
die Titelgruppe 01, Stiftung Wissenschaft und Politik, ein-
vernehmlich bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. In
der Bereinigungssitzung wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP der Regierungsan-
satz von 9,050 Mio. Euro auf 9,680 Mio. Euro heraufge-
setzt.
Im Kapitel des Presse- und Informationsamtes der Bundes-
regierung legte die FDP-Fraktion zehn Änderungsanträge
und die CDU/CSU-Fraktion einen Änderungsantrag zusätz-
lich zu den Berichterstattervorschlägen vor.
Im Berichterstattergespräch hatte die FDP-Fraktion vorge-
schlagen, das Kapitel 04 03 – Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung – in das Kapitel 04 01 – Bundeskanz-
ler und Bundeskanzleramt – umzusetzen. Der Vorschlag
fand außer bei der antragstellenden Fraktion keine Unter-
stützung im Ausschuss. Ebenfalls keine Mehrheit fand der
Vorschlag der Berichterstatter der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP, bei den Vermischten Einnahmen den Deckungs-
vermerk zu streichen. Die von der FDP-Fraktion vorge-
legten Einsparvorschläge u. a. zum Geschäftsbedarf, zur
Bewirtschaftung der Grundstücke und bei den Sachverstän-
digen fanden außer bei der Fraktion der CDU/CSU keine
Unterstützung und wurden abgelehnt. Der über den Bericht-
erstattervorschlag hinaus gehende Kürzungsantrag der FDP-
Fraktion bei den Dienstreisen in Höhe von 130 T Euro
wurde bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion mehrheitlich
abgelehnt.
Die FDP-Fraktion kritisierte die Ausgaben der Öffentlich-
keitsarbeit als zu umfangreich und legte entsprechende Ab-
senkungsanträge vor, die jedoch keine Mehrheit fanden.
Auch der hierzu von der CDU/CSU-Fraktion mit dem Hin-
weis darauf eingebrachte Absenkungsantrag, dass darin
Ausgaben für neue Einrichtungen wie ein Europäisches In-
formationszentrum oder Einrichtungen für die Fußball-
Weltmeisterschaft 2006 vorgesehen seien, die aufgrund
der desolaten Haushaltslage nicht zu rechtfertigen seien,
wurde mit der Stimmenmehrheit der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Auf Vorschlag der
Berichterstatter der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN wurde der Ansatz für Informationspolitische
Einrichtungen von 418 T Euro auf 438 T Euro angehoben,
wobei die Deutsche Atlantische Gesellschaft e. V. mit
259 T Euro und die Gesellschaft für Wehr- und Sicherheits-
politik mit 179 T Euro ausgestattet wurden. Der Antrag der
FDP-Fraktion auf Rückführung der Ausgaben für die Infor-
mationstechnik, Titelgruppe 55, wurde mehrheitlich zurück-
gewiesen.
Im Kapitel 04 05, dem Kapitel der Beauftragten der Bun-
desregierung für Kultur und Medien, das der Haushaltsaus-
schuss in seiner Sitzung am 28. Oktober 2004 beriet, legten
die Fraktionen der CDU/CSU und FDP über die Bericht-
erstattervorschläge hinaus sechs bzw. fünf Änderungs-
anträge vor. Die Kürzungsanträge der FDP-Fraktion, mit
denen ein Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts
und zum Erreichen des Maastricht-Defizit-Kriteriums ge-
leistet werden sollte, wurden ausnahmslos mit der Mehrheit
der Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt. Auch die von der CDU/CSU-Fraktion
eingebrachten Anträge zielten durch geeignete Einsparun-
gen auf die Erreichung des Maastricht-Kriteriums. Auch
diese Vorschläge fanden keine Mehrheit.
In der Titelgruppe ,Allgemeine kulturelle Angelegenheiten‘
wurden die in dem Protokoll der Berichterstattergespräche
offen gestellten Titel bis auf den Zuschuss des Bundes an
die ,Stiftung für das sorbische Volk‘ und in der Titelgruppe
,Kulturförderung im Inland‘ die Zuschüsse für Investitio-
nen, die beide zur Beratung in die Bereinigungssitzung zu-
rückgestellt wurden, geschlossen. In der Bereinigungssit-
zung wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der CDU/CSU und bei Stimmenthaltung
der FDP der ,Zuschuss an den Zentralrat sowie das Doku-
mentationszentrum Deutscher Sinti und Roma‘ um
24 T Euro auf 1,565 Mio. Euro und der ,Zuschuss des Bun-
des an die ,Stiftung für das sorbische Volk‘ einvernehmlich
um 200 T Euro auf 7,425 Mio. Euro festgesetzt.
In der Titelgruppe ,Kulturförderung im Inland‘ wurden
die Zuschüsse für Investitionen um 2,0 Mio. Euro auf
23,898 Mio. Euro erhöht und die Zuschüsse für Einrichtun-
gen auf dem Gebiet der Musik und Literatur um 179 T Euro
auf 9,926 Mio. Euro abgesenkt.
Einvernehmen bestand zwischen den Berichterstattern in
der Einzelplanberatung darin, die Filmförderung künftig nur
noch in einem Titel auszuweisen.
In der Titelgruppe ,Pflege des Geschichtsbewusstseins‘
wurden bei der Baumaßnahme ,Topographie des Terrors‘
und in der Titelgruppe ,Kulturelle Leistungen an Berlin und
Bonn‘ bei den Investitionen der Stiftung Preußischer Kul-
turbesitz durch einvernehmlichen Beschluss der Bericht-
erstatter zusätzliche Haushaltsvermerke ausgebracht. In der
Bereinigungssitzung wurde darüber hinaus einvernehmlich
der Titelansatz bei den ,Einrichtungen und Aufgaben‘ um
1,0 Mio. Euro auf 27,474 Mio. Euro angehoben.
Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts)
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan einen
Plafond in Höhe von rd. 2,149 Mrd. Euro nach 2,173 Mrd.
Euro im Vorjahr vor. Damit reduzierte sich die im Regie-
rungsansatz veranschlagte Summe der Ausgaben gegenüber
dem Vorjahr um rd. 24,287 Mio. Euro.

Drucksache 15/4325 – 16 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN stellten anlässlich der Beratung dieses Einzel-
plans zusätzlich zu den Berichterstattervorschlägen sechs
Änderungsanträge; die FDP-Fraktion stellte 13 und die
CDU/CSU-Fraktion weitere elf Änderungsanträge. Die FDP-
Anträge waren überwiegend mit der besorgniserregenden
Haushaltssituation des Bundes und der Verpflichtung
Deutschlands zur Reduzierung des Staatsdefizits unter die
im Vertrag von Maastricht festgelegte 3-Prozent-Grenze
begründet. Die Kürzungsvorschläge betrafen hauptsächlich
den Geschäftsbedarf, die Öffentlichkeitsarbeit und die
gesamte Titelgruppe der Ausgaben für die Informations-
technik. Die Anträge wurden ohne Ausnahme mit der
Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Die überwiegende
Zahl der einvernehmlichen Berichterstattervorschläge als
auch die Änderungsanträge der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten geänderte Haushalts-
vermerke und Erläuterungen bzw. geringfügige Anpassun-
gen zum Ziel.
Einvernehmen bestand zwischen den Berichterstattern da-
rin, im Vorwort des Einzelplans die Anzahl der Auslands-
vertretungen neu festzulegen, weitere Auslandsvertretungen
aufzunehmen sowie deren Bezeichnungen zu ändern.
Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen beantragte die
CDU/CSU-Fraktion den Ansatz der außerordentlichen Aus-
gaben für außenpolitische Zwecke um 500 Mio. Euro auf
den Ansatz der Ist-Ausgabe des Jahres 2003 abzusenken.
Mit der gleichen Begründung und dem zusätzlichen Hin-
weis auf den Mittelabfluss wurde darüber hinaus die Redu-
zierung des Ausgabeansatzes bei den Kosten von Staatsbe-
suchen in der Bundesrepublik Deutschland um 1 Mio. Euro
auf 1,615 Mio. Euro und die Kosten der Konferenzen, Ta-
gungen etc. um 600 T Euro auf 1,894 Mio. Euro beantragt.
Die Anträge wurden mit der Mehrheit der Stimmen der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab-
gelehnt. Der von der FDP-Fraktion zu den Konferenzen, Ta-
gungen etc. gestellte weniger weit gehende Absenkungsan-
trag um 400 T Euro auf 2,094 Mio. Euro fand trotz der
Unterstützung durch die CDU/CSU-Fraktion keine Mehr-
heit im Ausschuss.
Der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, die Ausgaben für
Einladungen publizistischer und kulturpolitisch wichtiger
Persönlichkeiten des Auslandes (Besucherprogramm) von
3,256 Mio. Euro um 500 T Euro zurückzuführen, fand le-
diglich die Unterstützung der FDP-Fraktion, jedoch keine
Mehrheit im Ausschuss. Der Vorschlag der Koalitionsfrak-
tionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hinge-
gen, beim gleichen Titel die Projektförderung geringfügig
um 10 T Euro auf 3,246 Mio. Euro abzusenken, fand bei
Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion einvernehmliche Zu-
stimmung im Ausschuss.
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, den Ansatz der Demo-
kratisierungs- und Ausstattungshilfe um 2 Mio. Euro auf
18,086 Mio. Euro zurückzuführen, wurde nach kurzer Dis-
kussion zurückgezogen und der Titel einvernehmlich in die
Bereinigungssitzung zurückgestellt. In der Bereinigungssit-
zung wurde der Titelansatz mit den Stimmen der Fraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der CDU/CSU-Fraktion bei Stimmenhaltung der FDP
um 2,560 Mio. Euro auf 22,646 Mio. Euro angehoben.

Auch wurden die Ausgaben für humanitäre Hilfsmaßnah-
men im Ausland außerhalb der Entwicklungshilfe mit der
Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Opposition um
13,349 Mio. Euro auf 53,053 Mio. Euro heraufgesetzt.
Die von der FDP-Fraktion in der Einzelplanberatung bean-
tragte Absenkung des Ansatzes der Beiträge an die Verein-
ten Nationen (VN) um 59,771 Mio. Euro auf 366,160 Mio.
Euro wurde bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion mehr-
heitlich abgelehnt. Der Beitrag an die VN wurde in der Be-
reinigungssitzung mehrheitlich auf 446,0 Mio. Euro festge-
legt; eine Steigerung um 20,069 Mio. Euro gegenüber dem
Regierungsentwurf. Da sich die Maßnahme ,Erweiterung
des NATO-Hauptquartiers‘ voraussichtlich verzögert, bean-
tragten die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP, den
Ansatz bei den Beiträgen an Organisationen und Einrichtun-
gen im internationalen Bereich von 135,875 Mio. Euro um
3 Mio. Euro bzw. um 2 Mio. Euro abzusenken. Die Anträge
wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgewiesen. Die Absen-
kung des Titelansatzes um 213 T Euro einschließlich der
Streichung eines Haushaltsvermerks sowie der entsprechen-
den Erläuterung auf Vorschlag der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden hingegen einver-
nehmlich angenommen. In der Bereinigungssitzung wurde
der Ansatz der Beiträge an Organisationen und Einrichtun-
gen im internationalen Bereich um 1,0 Mio. Euro auf
134,622 Mio. Euro abgesenkt.
Die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, die
,Sonstigen Leistungen an Organisationen und Einrichtungen
im internationalen Bereich‘ abzusenken, wurden mit der Ko-
alitionsmehrheit der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abgelehnt. Im Berichterstattergespräch war
einvernehmlich vereinbart worden, den Titelansatz für die
Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den
Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konflikt-
bewältigung durch das Auswärtige Amt um 3 Mio. Euro auf
15,739 Mio. Euro zu erhöhen. Dieser Beschluss beinhaltete
auch, dass die Formulierung der Erläuterungen bei der
Projektförderung ergänzt und die Ausstattung der ,Maßnah-
men zur Förderung von Beitritten zum Römischen Statut und
zu dessen Umsetzung‘ mit 150 T Euro ausgestattet wurde.
Der Antrag der FDP-Fraktion, den Titelansatz in der Einzel-
planberatung zu reduzieren und auf 9,598 Mio. Euro festzu-
setzen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. In der Bereini-
gungssitzung wurde der Titelansatz nochmals um 11,411
Mio. Euro auf insgesamt 27,150 Mio. Euro angehoben.
Im Zusammenhang mit dem deutschen Beitrag im Rahmen
der G8-Initiative zur Abrüstungs- und Nichtverbreitungs-
zusammenarbeit konnte sich nur der Antrag der Koalitions-
fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Rückführung des Ansatzes von 61,978 Mio. Euro auf
60,0 Mio. Euro durchsetzen; die beiden weiter gehenden
Anträge der CDU/CSU- und FDP-Fraktionen wurden abge-
lehnt.
Im Kapitel der Vertretungen des Bundes im Ausland wurde
in der Titelgruppe 01 – Allgemeine Auslandskulturarbeit
(Projektförderung) – über die einvernehmlichen Bericht-
erstattervorschläge hinaus auf Antrag der Fraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den Stipendien,
Austauschmaßnahmen und Beihilfen für Nachwuchswis-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/4325

senschaftler etc. der Ansatz um 450 T Euro auf 90,137 Mio.
Euro erhöht. Ebenfalls auf Antrag der Koalitionsfraktionen
wurde der Ansatz der Programmarbeit um 150 T Euro auf
37,675 Mio. Euro erhöht. Bei Enthaltung der CDU/CSU-
Fraktion stimmten alle Fraktionen dem Vorschlag zu, da
sich Deutschland als einzige Nation auf die Restaurierung
der Steinreliefs in der Tempelanlage Angkor Wat (Kambod-
scha) spezialisiert hat.
Im Kapitel „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“
wurden in der Bereinigungssitzung u. a. die Aufwendungen
für die Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte
von 118,974 Mio. Euro auf 122,974 Mio. Euro neu festge-
setzt.
Im Kapitel des Archäologischen Instituts wurde einver-
nehmlich bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU in der
Titelgruppe 01 – Wissenschaftliche Unternehmungen und
Veröffentlichungen sowie Beihilfen hierfür – der Titel der
nicht aufteilbaren sächlichen Verwaltungsausgaben zur Er-
haltung und Durchführung von Ausgrabungen, Konservie-
rungs- und Restaurierungsmaßnahmen um 400 T Euro auf
3,4 Mio. Euro erhöht.
Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern)
Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den
Einzelplan des Bundesministeriums des Innern Ausgaben in
Höhe von rd. 4,045 Mrd. Euro gegenüber 4,057 Mrd. Euro
im Vorjahr. Damit lag der Ansatz um 12,975 Mio. Euro un-
ter dem des Vorjahres.
In den Einzelplanberatungen legten die Fraktionen über die
Berichterstattervorschläge hinaus zahlreiche Änderungsan-
träge vor. Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN brachten 16 Anträge in die Beratungen ein; die
CDU/CSU-Fraktion legte drei Anträge vor und die FDP-
Fraktion stellte insgesamt 42 Änderungsanträge zur Diskus-
sion. Die Mehrzahl der Anträge der FDP-Fraktion wurde
mit der besorgniserregenden Haushaltssituation des Bundes
und der Verpflichtung Deutschlands begründet, die Ausga-
ben zur Minderung des Staatsdefizits unter 3 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts zu reduzieren. Die Kürzungsvor-
schläge betrafen in den Kapiteln dieses Einzelplans u. a. den
Geschäftsbedarf, die Kosten für Sachverständige, die
Dienstreisen sowie die Öffentlichkeitsarbeit und die Ausga-
ben für die Informationstechnik. Diese Anträge wurden aus-
nahmslos mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Die ein-
vernehmlichen Berichterstattervorschläge sowie die An-
träge der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN hatten zum überwiegenden Teil geänderte
Haushaltsvermerke und Erläuterungen bzw. geringfügige
Anpassungen zum Ziel.
Die von der CDU/CSU-Fraktion in der Bereinigungssitzung
zum Kapitel des Bundesministeriums vorgelegten Anträge
wurden ausnahmslos abgelehnt.
Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen beantragte die
FDP-Fraktion, bei dem Ansatz für die eGovernment-Initia-
tive „BundOnline 2005“ eine qualifizierte Sperre in Höhe
des gesamten Mittelansatzes von 10,0 Mio. Euro auszubrin-
gen. Der Antrag fand trotz der Unterstützung durch die
CDU/CSU-Fraktion keine Mehrheit im Ausschuss. Dem

einvernehmlichen Vorschlag der Berichterstatter folgend,
wurden die Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen
und demokratischen Bildungsarbeit, der Zuschuss an die
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie in
der Titelgruppe 01 – Sportförderung – der Ansatz für die
Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaft bis in die Berei-
nigungssitzung zurückgestellt. In der Bereinigungssitzung
wurde der Ansatz der Globalzuschüsse einvernehmlich von
79,942 Mio. Euro auf 87,0 Mio. Euro neu festgesetzt und
der Titel mit einer verbindlichen Erläuterung versehen, die
die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Stiftungen vor-
schreibt. Auch der Zuschuss an die Bundesstiftung zur Auf-
arbeitung der SED-Diktatur wurde überwiegend einver-
nehmlich um 650 T Euro erhöht. Bei der Ausrichtung der
Fußball-WM 2006 wurde die Zweckbestimmung neu ge-
fasst und ein neuer Haushaltsvermerk ausgebracht. In der
Bereinigungssitzung wurde der Titel ,Zuschüsse für Investi-
tionen an öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspoliti-
schen und demokratische Bildungsarbeit‘ einvernehmlich
mit einem Ansatz von 3,0 Mio. Euro, einer umfangreichen
Verpflichtungsermächtigung und einem Haushaltsvermerk
ausgestattet.
In der Titelgruppe 01, der Sportförderung, wurde darüber
hinaus gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion im Übri-
gen aber einvernehmlich auf Antrag der Fraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Ansatz der Titel-
gruppe insgesamt um 2 Mio. Euro erhöht und dessen Vertei-
lung auf die einzelnen Titel neu definiert. Innerhalb der Ti-
telgruppe wurden auch zwei neue Titel aufgenommen. Zum
einen war dies der ,Zuschuss an die Nationale Antidoping-
Agentur (NADA) für Projekte in der Dopingprävention‘ mit
einem Ansatz von 400 T Euro und zum anderen die ,Förde-
rung von internationalen Sportprojekten und Tagungen‘ mit
einer Mittelausstattung in Höhe von 700 T Euro. In der Be-
reinigungssitzung wurden für das Sonderförderprogramm
„Goldener Plan Ost“ 3,0 Mio. Euro und ein neuer Haus-
haltsvermerk in den Haushalt eingestellt.
Im Kapitel des Statistischen Bundesamtes wurden auf
Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Vergütungen der Angestellten um 350 T Euro
und die Vergütungen und Löhne für Arbeitskräfte mit
befristeten Verträgen etc. um 500 T Euro zurückgeführt;
lediglich die CDU/CSU-Fraktion stimmte gegen diesen
Vorschlag.
Im Bereich des Bundeskriminalamtes beantragte die FDP-
Fraktion, die Mittel für Forschung, Untersuchungen und
Ähnliches um 790 T Euro und die Leistungen an internatio-
nale Organisationen um 1,723 Mio. Euro zurückzunehmen.
Diese Anträge wurden mit der Stimmenmehrheit der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. In der Berei-
nigungssitzung stellte die CDU/CSU-Fraktion zahlreiche
Absenkungsanträge, die jedoch mehrheitlich abgelehnt wur-
den.
Auf Vorschlag der Berichterstatter wurde das Kapitel der
Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiens-
tes der ehemaligen DDR bis in die Bereinigungssitzung zu-
rückgestellt. In der Bereinigungssitzung beantragte die
CDU/CSU-Fraktion u. a. die Ausbringung eines neuen Ti-
tels „Pilotprojekt ,Virtuelle Rekonstruktion vorvernichteter
MfS-Unterlagen‘“. Dieser und auch die übrigen Anträge der
CDU/CSU-Fraktion wurden mehrheitlich bei Stimmenthal-

Drucksache 15/4325 – 18 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

tung der FDP-Fraktion abgelehnt. In der Bereinigungssit-
zung angenommen wurde mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP eine Erhöhung des Ansatzes bei den Bau-
maßnahmen um 2,8 Mio. Euro auf 2,9 Mio. Euro.
In den Kapiteln der Bundesakademie für öffentliche Verwal-
tung, des Bundesverwaltungsamtes, des Bundesamtes für
Kartographie und Geodäsie sowie des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik beantragte die FDP-
Fraktion, die Ausgaben für Dienstreisen, für die Informa-
tionstechnik und zum Teil auch für die Vermischten Verwal-
tungsausgaben zurückzuführen. Diese Anträge fanden ohne
Ausnahme keine Mehrheit im Ausschuss.
Im Kapitel des Bundesgrenzschutzes konnte der Ansatz für
die Ausgaben im Zusammenhang mit Sicherungsmaßnah-
men auf den Verkehrsflughäfen um 12,0 Mio. Euro auf
5 Mio. Euro zurückgenommen werden, da auf Wunsch des
Landes Bayern dieses künftig selbst die Beschaffung von
automatischem Kontrollgerät für den Flughafen München
finanziert. Dem Antrag der Koalitionsfraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte auch die FDP-
Fraktion zu, lediglich die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich
der Stimme.
Beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
wurde auf einvernehmlichen Vorschlag der Berichterstatter
bei der Titelgruppe 55, den Ausgaben für die Informa-
tionstechnik, der Haushaltsvermerk ergänzt. Durch diesen
neuen Deckungsvermerk stehen für die Finanzierung des
Projektes „Öffentlicher Eink@uf Online“ mit den Teilpro-
jekten Vergabemodul, Kaufhaus des Bundes und der elek-
tronischen Ausschreibungsplattform „e-Vergabe“ zusätz-
liche Haushaltsmittel durch Einsparungen zur Verfügung.
In der Titelgruppe ,Katastrophenschutz‘ des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wurde auf An-
trag der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN der Ansatz für den Erwerb von Fahrzeugen
um 2,5 Mio. Euro auf 11,210 Mio. Euro erhöht. Nur die
FDP-Fraktion lehnte diesen Antrag ab.
Bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk beantragte die
FDP-Fraktion u. a. eine Kürzung der Mittel für die Aus- und
Fortbildung um 300 T Euro auf 4,9 Mio. Euro sowie die
Rückführung der Ausgaben der Ortsverbände um 1,3 Mio.
Euro auf 19,0 Mio. Euro. Die Anträge fanden keine Berück-
sichtigung.
Gemäß § 75 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung des
Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 führt das „Bun-
desamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
(BAFI)“ ab 1. Januar 2005 den Namen „Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF)“. Die Berichterstatter
legten im entsprechenden Kapitel den Antrag auf Namens-
änderung vor, dem sich der Ausschuss einvernehmlich an-
schloss. Ebenfalls auf Vorschlag der Berichterstatter wurde
der Ansatz für die Sachverständigen um 242 T Euro auf
7,496 Mio. Euro abgesenkt. Neu aufgenommen wurde bei
Enthaltung der Fraktion der FDP und im Übrigen einver-
nehmlich der Titel ,Forschung, Untersuchung und Ähn-
liches‘ mit einem Ansatz in Höhe von 142 T Euro. Einver-
nehmen bestand im Ausschuss darin, bei der Förderung der
Integration von Ausländern und Aussiedlern den bereits be-
stehenden Haushaltsvermerk um die Übertragbarkeit sowie

um einen Rückeinnahmevermerk zu ergänzen. In der Berei-
nigungssitzung wurde der Mittelansatz zur Finanzierung
von Maßnahmen zur Sprachförderung von 141,242 Mio.
Euro auf 207,830 Mio. Euro erhöht.
Bei der Förderung der sozialen Integration von Ausländern
wurde in der Einzelplanberatung auf Antrag der Fraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stim-
men der CDU/CSU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-Frak-
tion der Ansatz um 5,071 Mio. Euro auf 21,141 Mio. Euro
angehoben und deren Verteilung erstmalig konkret festge-
legt. Dieser Ansatz wurde in der Bereinigungssitzung noch-
mals erhöht und auf 30,141 Mio. Euro festgesetzt. Im
Übrigen wurden in der Bereinigungssitzung zahlreiche
Umsetzungen beschlossen.
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, die Titelgruppe ,Sach-
verständigenrat für Zuwanderung und Integration (Zuwan-
derungsrat)‘ mit der Begründung wegfallen zu lassen, dass
diese Aufgaben auch durch das BAFl bzw. BAMF sowie
andere Behörden (Statistisches Bundesamt, BVA) geleistet
werden könnten, wurde bei Enthaltung der FDP-Fraktion
mit der Stimmenmehrheit der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Im Kapitel der Bundeszentrale für politische Bildung hatten
die Berichterstatter vorgeschlagen, die politische Bildungs-
arbeit im Ansatz um 3,256 Mio. Euro zu erhöhen. Auf
Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurde dieser Ansatz in der Einzelplanberatung
erneut um 1,0 Mio. Euro auf insgesamt 18,4 Mio. Euro
heraufgesetzt. Der Haushaltsvermerk blieb unverändert; die
Erläuterungen mit den jeweiligen Mittelausstattungen wur-
den neu festgelegt. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP
enthielten sich bei der Abstimmung der Stimme. Ein-
vernehmlich wurde eine Absenkung des Ansatzes der Zu-
schüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Ein-
richtungen um 1,256 Mio. Euro auf 7,097 Mio. Euro
vorgenommen.
Im Kapitel der Bewilligungen für Spätaussiedler, Deutsche
Minderheiten und Vertriebene wurden die Haushaltsver-
merke verändert bzw. ergänzt. Änderungen der Ansätze
wurden nicht vorgenommen, lediglich die Verpflichtungser-
mächtigungen wurden angepasst.
Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz)
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan
zunächst Gesamtausgaben in Höhe von rd. 338,646 Mio.
Euro vorgesehen, nach einem Ausgabeansatz von rd.
340,116 Mio. Euro im Vorjahr. Der Haushaltsausschuss
folgte in seinen Beratungen nahezu ausnahmslos den über-
wiegend einvernehmlichen Berichterstattervorschlägen und
reduzierte im Saldo die Ausgaben um 54 T Euro auf ins-
gesamt 338,592 Mio. Euro.
In den Einzelplanberatungen legt die CDU/CSU-Fraktion
zwei und die FDP-Fraktion neun Änderungsanträge vor; die
Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN verzichteten auf die Einbringung von Ände-
rungsanträgen. Auch die in der Bereinigungssitzung von
den Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und FDP vorge-
legten Kürzungsanträge fanden keine Zustimmung im Aus-
schuss.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19 – Drucksache 15/4325

Unter Hinweis auf die besorgniserregende Haushalts-
situation des Bundes und die Verpflichtung Deutschlands
zur Reduzierung des Staatsdefizits auf unter 3 Prozent des
Bruttoinlandprodukts (BIP) schlug die FDP-Fraktion im
Kapitel des Bundesministeriums vor, die Ausgaben für die
Öffentlichkeitsarbeit, für Forschung, Untersuchungen und
Ähnliches sowie für die Informationstechnik zu kürzen. Die
Anträge wurden bei Stimmenthaltung der CDU/CSU-Frak-
tion gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Den Antrag auf Rückführung der Ausgaben für die IT-Tech-
nik stellte die FDP-Fraktion auch im Kapitel des Bundesge-
richtshofs. Dieser Antrag wurde ebenfalls mehrheitlich bei
Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt.
Im Kapitel des Generalbundesanwalts beim Bundesge-
richtshof beantragte die FDP-Fraktion, die Verwaltungs-
kostenerstattung an die Länder um 5,55 Mio. Euro auf
3,768 Mio. Euro zu reduzieren. Unter Hinweis auf die er-
forderliche, aber bislang noch nicht unterzeichnete Ver-
waltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land
Nordrhein-Westfalen, kritisierte die FDP-Fraktion in diesem
Zusammenhang den bereits begonnenen sicherheitstechni-
schen Umbau eines Gerichtsgebäudes in Nordrhein-West-
falen und hob hervor, dass der Bund u. a. für diese Maß-
nahme mit einem 44%igen Zuschuss in der Verpflichtung
stehe. Der Antrag wurde bei Enthaltung der CDU/CSU-
Fraktion mehrheitlich abgelehnt.
Mit den beiden in diesem Einzelplan von der CDU/CSU-
Fraktion gestellten Anträgen schlug diese vor, den Titel
,Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe‘
wegfallen zu lassen und darüber hinaus bei dem ,Entschädi-
gungsfonds für Opfer terroristischer Gewalt‘ wegen des
nicht vorhersehbaren Bedarfs einen Leertitel einzurichten.
Beide Anträge wurden einvernehmlich gegen die antragstel-
lende Fraktion abgelehnt.
Auch beim Deutschen Patent- und Markenamt stellte die
FDP-Fraktion den Antrag, die IT-Ausgaben abzusenken.
Darüber hinaus wollte sie die Ausgaben für den Geschäfts-
bedarf, Kommunikation etc. sowie für die Bewirtschaftung
der Grundstücke, Gebäude und Räume um 280 T Euro bzw.
1,063 Mio. Euro zurückführen. Die Anträge wurden einver-
nehmlich gegen die antragstellende Fraktion abgelehnt.
Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen)
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan zu-
nächst Gesamtausgaben in Höhe von rd. 4,488 Mrd. Euro
nach einem Ausgabenansatz von rd. 3,520 Mrd. Euro im
Vorjahr vorgesehen. Der Haushaltsausschuss hat in den Ein-
zelplanberatungen die Ausgaben um 447,122 Mio. Euro auf
4,041 Mrd. Euro abgesenkt.
In die Einzelplanberatungen gingen neben den Bericht-
erstattervorschlägen fünf Änderungsanträge der Koalitions-
fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
deutlich über 30 Anträge der Oppositionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP ein.
Neben den überwiegend einvernehmlichen Berichterstatter-
vorschlägen wurden die mit der Errichtung der Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) notwendigen
Änderungen innerhalb des Einzelplans als separat gekenn-

zeichneter Teil des Berichterstattervorschlags eingebracht.
Diese Änderungsanträge wurden insgesamt mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU und FDP angenommen.
Die FDP-Fraktion brachte auch in diesem Einzelplan in na-
hezu allen Kapiteln zahlreiche Einsparvorschläge unter Hin-
weis auf die angespannte Haushaltslage des Bundes und das
einzuhaltende Maastricht-Defizit-Kriterium ein, u. a. zu den
Ausgaben für Sachverständige, für Dienstreisen, für die Öf-
fentlichkeitsarbeit und für die gesamte Titelgruppe der IT-
Technik. Auch die CDU/CSU-Fraktion wollte die Kürzung
der Ausgaben auf das Niveau der Ist-Ausgaben als Beitrag
zur Konsolidierung des Bundeshaushalts verstanden wissen,
um zu verhindern, dass Deutschland 2005 zum wiederholten
Male gegen das Maastricht-Defizit-Kriterium verstößt. Mit
dieser Begründung legte die CDU/CSU-Fraktion in nahezu
allen Kapiteln entsprechende Anträge vor.
Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen wurden von den
Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und der FDP in der Ti-
telgruppe der Ausgaben für die fiscus GmbH Absenkungs-
anträge vorgelegt, die jedoch mehrheitlich mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt wurden.
Im Kapitel der Bundesfinanzverwaltung beantragte die
FDP-Fraktion die Aufnahme eines Haushaltsvermerks bei
den Bezügen und Nebenleistungen der planmäßigen Beam-
tinnen und Beamten, da mehr als 1 200 Planstellen nicht be-
setzt seien. Mit diesem Antrag sollte das BMF aufgefordert
werden, die Personalreserven durch eine geeignete Perso-
nalentwicklung besser zu nutzen. Dieser Antrag, dem die
CDU/CSU-Fraktion beitrat, fand jedoch nicht die Mehrheit
des Ausschusses.
Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Arbeit)
Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den
Ausgaben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rd.
34,275 Mrd. Euro gegenüber 32,951 Mrd. Euro im Vorjahr
vor.
Zu Beginn der Einzelplanberatung beantragte die CDU/
CSU-Fraktion die Offenstellung des gesamten Einzelplans
bis zur Bereinigungssitzung. Bei Enthaltung der FDP-Frak-
tion und gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion wurde
dieser Antrag mit der Stimmenmehrheit der Fraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Zusätz-
lich zu den Berichterstattervorschlägen legten die Koali-
tionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
20 Änderungsanträge vor. Die CDU/CSU-Fraktion legte
knapp zehn und die FDP-Fraktion weit über 40 Änderungs-
anträge zur Beratung vor. Die FDP-Fraktion verwies auf die
besorgniserregende Haushaltssituation des Bundes und die
Verpflichtung Deutschlands, das durch den Vertrag von
Maastricht vorgegebene Defizit-Kriterium einzuhalten. Mit
dieser Begründung beantragte die FDP-Fraktion über alle
Kapitel des Einzelplans, insbesondere beim Geschäftsbe-
darf, bei den Dienstreisen, bei der Öffentlichkeitsarbeit und
bei den Ausgaben für die Informationstechnik, Einsparun-
gen. Diese Anträge wurden gegen die Stimmen der Koali-
tionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zurückgewiesen. Die von den Berichterstattern dieses Ein-

Drucksache 15/4325 – 20 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

zelplans einvernehmlich vorgeschlagenen Änderungen be-
trafen in weiten Bereichen die Haushaltsvermerke bzw. die
Erläuterungen.
Im Kapitel des Bundesministeriums konnte in der Einzel-
planberatung Einvernehmen erzielt werden bei der von den
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vorgeschlagenen Reduzierung des Ansatzes der Öffent-
lichkeitsarbeit um 700 T Euro auf insgesamt 3,950 Mio.
Euro sowie bei der Rückführung des Ansatzes für Veröf-
fentlichung und Dokumentation von 1,893 Mio. Euro auf
1,593 Mio. Euro. Darüber hinaus gehende Kürzungsvor-
schläge kamen nicht zum Tragen.
Bei den Allgemeinen Bewilligungen wurde auf Antrag der
Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und im Übrigen einvernehmlich, der Ansatz für
Kommunikative Begleitung und Evaluierung wirtschafts-
und arbeitsmarktpolitischer Vorhaben um 3,0 Mio. Euro auf
11,0 Mio. Euro abgesenkt. Darüber hinaus gehende Anträge
blieben unberücksichtigt. Keine Mehrheiten fanden auch die
Absenkungsanträge der Oppositionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP zu der Initiative ,Neue Qualität für Arbeit‘.
In der Bereinigungssitzung wurde bei diesem letztgenann-
ten Titel mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Op-
positionsfraktionen der CDU/CSU und FDP die vorhandene
Verpflichtungsermächtigung ergänzt. Aufgrund der An-
passung der Beitragsskala der Internationalen Arbeitsor-
ganisation an die der Vereinten Nationen konnten die Bei-
träge an Internationale Organisationen einvernehmlich um
2,115 Mio. Euro auf 19,880 Mio. Euro abgesenkt werden.
In der Titelgruppe 01 – Maßnahmen zu Gunsten des Stein-
kohlebergbaus etc. – konnte sich die FDP-Fraktion mit ih-
rem Absenkungsvorschlag bei den Zuschüssen für den Ab-
satz deutscher Steinkohle zur Verstromung um 500 Mio.
Euro auf rd. 1,145 Mrd. Euro ebenso wenig durchsetzen wie
mit dem Antrag auf Reduzierung des Anpassungsgeldes für
Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus um 25,0 Mio. Euro
auf 98,9 Mio. Euro. Auch die von der CDU/CSU- und FDP-
Fraktion in der Bereinigungssitzung gestellten Kürzungsan-
träge fanden keine Mehrheit im Ausschuss.
Bei der Energieforschung, Titelgruppe 02, wurden auf
Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Haushaltsvermerke und Erläuterungen ergänzt.
Der Antrag der FDP-Fraktion, den Ansatz der Sicherheits-
forschung für kerntechnische Anlagen um 2,0 Mio. Euro auf
21,605 Mio. Euro zu kürzen, fand keine Mehrheit.
Der Ansatz für die Unterstützung des Exports von Techno-
logien im Bereich der erneuerbaren Energien im Rahmen
der Maßnahmen zur Förderung der rationellen und spar-
samen Energieverwendung – Titelgruppe 03 – wurde mit
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um 3,0 Mio. Euro auf
15,0 Mio. Euro angehoben. Kürzungsanträge der Opposi-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP wurden mehrheit-
lich zurückgewiesen.
Einvernehmen konnte im Ausschuss bei der von den Koali-
tionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vorgeschlagenen Kürzung des Ansatzes für innovative
Dienstleistungen durch Multimedia in der Titelgrup-
pe 05 – Forschung, Entwicklung und Innovation im Mittel-

standsbereich um 2,0 Mio. Euro auf 33,0 Mio. Euro erzielt
werden. Gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und der FDP setzten die Koalitionsfraktionen die Erhö-
hung des Ansatzes der Förderung der industriellen Gemein-
schaftsforschung und -entwicklung von 97,0 Mio. Euro auf
100 Mio. Euro ebenso durch wie die Aufnahme eines wei-
teren Haushaltsvermerks bei diesem Titel. Bei Unterstüt-
zung der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP wurde auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem
Ansatz zur Verbesserung der Materialeffizienz die Ver-
pflichtungsermächtigung von 2,0 Mio. Euro auf 18,0 Mio.
Euro erhöht und ein entsprechender Haushaltsvermerk er-
gänzt. Einvernehmlich wurde die Absenkung der Mittel-
ausstattung des Titels ,Informationsanwendungen in der
Wirtschaft, Akzeptanz und Rahmenbedingungen der Infor-
mationswirtschaft‘ von 16,2 Mio. Euro auf 15,4 Mio. Euro
beschlossen. Alle von der FDP-Fraktion innerhalb der
Titelgruppe eingebrachten Absenkungsvorschläge wurden
mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgewiesen.
Die Kürzungsanträge der FDP-Fraktion in der Titel-
gruppe 06 – Förderung der Leistungs- und Wettbewerbs-
fähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen der gewerb-
lichen Wirtschaft sowie Freier Berufe – bei den Titeln ,För-
derung von Lehrgängen der überbetrieblichen beruflichen
Bildung im Handwerk‘, ,Förderung der Innovationsfähig-
keit von kleinen und mittleren Unternehmen und des Tech-
nologietransfers‘ sowie ,Förderung der Errichtung, Moder-
nisierung und Ausstattung von überbetrieblichen Fortbil-
dungseinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und des
sonstigen Dienstleistungsbereichs‘ bleiben nach mehrheit-
lichem Beschluss im Ausschuss unberücksichtigt. Auf An-
trag der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN wurde bei Enthaltung der Fraktion der
CDU/CSU und Ablehnung durch die FDP-Fraktion ein
neuer Titel ,Zuschuss für die Durchführung der Berufswelt-
meisterschaft 2011‘ mit einer Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 8,682 T Euro, fällig in den Haushaltsjahren
2006 bis 2011, in den Haushalt eingestellt.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen und durch einver-
nehmlichen Beschluss wurde in der Titelgruppe 08 – Maß-
nahmen im Bereich der Außenwirtschaft – der Ansatz der
Kosten der Beteiligung des Bundes an Auslandsmessen und
-ausstellungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft von
34,5 Mio. Euro auf 36,0 Mio. Euro angehoben. Kürzungs-
anträge der Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
kamen innerhalb der Titelgruppe aufgrund der gegebenen
Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss nicht zum Zuge. Dem
Erhöhungsantrag der Mehrheitsfraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Ansatz der wirtschafts-
politischen Beratungsmaßnahmen in den Nachfolgestaaten
der ehemaligen Sowjetunion und den Staaten Mittel- und
Osteuropas um 2,0 Mio. Euro auf 4,650 Mio. Euro herauf-
zusetzen, folgten die Fraktionen der CDU/CSU und FDP
nicht.
Hinsichtlich der Titelgruppe 10, den Hilfen für die Werft-
industrie, stellte die FDP-Fraktion fest, dass es sich mit
Ausnahme eines Titels hier um Subventionen handele und
beantragte die Absenkung des Ansatzes der Titelgruppe um
10,0 Mio. Euro auf 48,098 Mio. Euro. Der Antrag wurde

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 21 – Drucksache 15/4325

außer von der antragstellenden Fraktion einvernehmlich ab-
gelehnt. In der Bereinigungssitzung wurden mit den Stim-
men der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und der FDP die Erläuterungen bei den Wettbewerbshilfen
für die deutschen Schiffswerften ergänzt.
Bei der Gemeinschaftsaufgabe – Verbesserung der regio-
nalen Wirtschaftsstruktur – der Titelgruppe 12, konnte sich
bei Titel ,Zuweisungen für betriebliche Investitionen und
wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen‘ weder der Ab-
senkungsantrag der FDP-Fraktion um 138,815 Mio. Euro
auf 555,261 Mio. Euro noch der Antrag der CDU/CSU-
Fraktion auf Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung von
687,10 Mio. Euro auf 733,70 Mio. Euro gegen die
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durchsetzen.
Innerhalb der Titelgruppe ,Ausgaben bei der Wismut
GmbH, Chemnitz‘ wurden die Zuwendungen an die Wismut
GmbH – Betrieb einvernehmlich um 1,5 Mio. Euro auf
191,5 Mio. Euro zurückgeführt und die Verpflichtungser-
mächtigung von 1,077 Mrd. Euro auf null gestellt.
Der Vorschlag der FDP-Fraktion, bei der Förderung des
Tourismus die Zuwendungen an die Deutsche Zentrale für
Tourismus e. V., Frankfurt (Main) von 24,474 Mio. Euro um
2,0 Mio. Euro zu erhöhen, wurde bei Unterstützung durch
die CDU/CSU-Fraktion mit Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt. Auch in der Bereinigungssitzung wurde ein Er-
höhungsantrag der CDU/CSU-Fraktion bei diesem Titel bei
Enthaltung der FDP-Fraktion mit der Stimmenmehrheit der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab-
gewiesen.
Die unter Hinweis auf die besorgniserregende Haushaltssi-
tuation des Bundes von der FDP-Fraktion zu Kapitel 09 03
(Physikalisch-Technische Bundesanstalt), zu Kapitel 09 06
(Bundesagentur für Außenwirtschaft), zu Kapitel 09 07
(Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung), zu
Kapitel 09 09 (Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe) und zu Kapitel 09 10 (Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post) vorgelegten Einsparanträge
wurden ausnahmslos mit der Stimmenmehrheit der Koali-
tionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt und fanden somit keine Berücksichtigung.
Den Wiederaufruf aller Titel des Kapitels 09 12 – Leistun-
gen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch
und gleichartige Leistungen – in der Bereinigungssitzung
hat sich der Haushaltsausschuss in seiner Einzelplanbera-
tung ausdrücklich vorbehalten.
Die beiden von der FDP-Fraktion zur ,Arbeitslosenhilfe‘
und zur ,Eingliederungshilfe für Spätaussiedler sowie für
Asylberechtigte und Kontinentflüchtlinge‘ vorgelegten An-
träge, die Ansätze um 500 Mio. Euro bzw. 5,0 Mio. Euro zu
reduzieren, fanden keine Mehrheit.
Auf Antrag und mit der Stimmenmehrheit der Koaliti-
onsfraktionen wurde der Ansatz der Titelgruppe 01 – Leis-
tungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – von
24,450 Mrd. Euro auf 26,650 Mrd. Euro heraufgesetzt.
Unter anderem wurden innerhalb der Titelgruppe drei neue
Titel ausgebracht: ,Ombudsrat zum SGB II‘ mit einem An-
satz in Höhe von 1,0 Mio. Euro, ,Kommunikative Beglei-
tung der Implementierung der Grundsicherung für Arbeit-

suchende‘ mit einem Ansatz in Höhe von 10,0 Mio. Euro
sowie ,Forschung, Untersuchungen und Ähnliches‘ mit ei-
nem Ansatz in Höhe von 19,0 Mio. Euro. Die Verwaltungs-
kosten für die Durchführung der Grundsicherung für Ar-
beitsuchende wurden einvernehmlich auf Antrag der
Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN um 30,0 Mio. Euro auf 3,270 Mrd. Euro abge-
senkt. In der Bereinigungssitzung wurden mit der Stimmen-
mehrheit der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP die Leistungen zur Eingliederung
in Arbeit um 200,0 Mio. Euro auf 6,550 Mrd. Euro und das
Arbeitslosengeld II um 800,0 Mio. Euro auf 14,60 Mrd.
Euro angehoben.
In der Titelgruppe 03 – Zuschuss und Betriebsmitteldar-
lehen an die Bundesagentur für Arbeit – wurde der Titel
,Zuschuss an die Bundesagentur‘ um 500,0 Mio. Euro auf
3,50 Mrd. Euro mit der Mehrheit der Fraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgestockt.
In der Titelgruppe 05, der Förderung der Erprobung und
Entwicklung innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit, wurde mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Enthaltung der übrigen Fraktionen bei dem Titel ,Förderung
der Erprobung und Entwicklung etc.‘ die Verpflichtungser-
mächtigung von 50 T Euro auf 4,9 Mio. Euro, fällig in den
Jahren 2006 und 2007, heraufgesetzt. Kürzungsanträge der
FDP-Fraktion zu dieser Titelgruppe fanden keine Mehrheit
im Ausschuss.
Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich einen Plafond von 5,102 Mrd.
Euro nach 5,211 Mrd. Euro im Vorjahr vor.
Zur Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushalts-
ausschuss in der Einzelplanberatung zusätzlich zu den Be-
richterstattervorschlägen zwei Änderungsanträge der Koali-
tionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
16 Anträge der CDU/CSU-Fraktion und 22 Anträge der
FDP-Fraktion vor. Bei der überwiegenden Mehrzahl der von
den Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und FDP einge-
brachten Änderungsanträgen handelte es sich um Kürzungs-
anträge, wobei beide Fraktionen auf die Notwendigkeit der
Konsolidierung des Bundeshaushalts hinwiesen und auf die
Verpflichtung Deutschlands, das im Vertrag von Maastricht
festgeschriebene Defizit-Kriterium einzuhalten.
Im Kapitel des Bundesministeriums stellte die FDP-Frak-
tion Kürzungsanträge zu den Ansätzen der Sachverständi-
gen, der Dienstreisen, der Öffentlichkeitsarbeit sowie zu
den Ausgaben für die Informationstechnik. Die Anträge
fanden ohne Ausnahme keine Mehrheit im Ausschuss. Die
CDU/CSU-Fraktion beantragte ohne Änderung des An-
satzes die Umsetzung des Titels der Globalen Minderaus-
gabe aus Kapitel 10 02, Titelgruppe ,Landwirtschaftliche
Sozialpolitik‘, in das Kapitel des Bundesministeriums, da
die im Regierungsentwurf ausgebrachte Globale Minder-
ausgabe im gesamten Einzelplan 10 und nicht allein im
Bereich der landwirtschaftlichen Sozialpolitik zu erwirt-
schaften sei. Bei Enthaltung der FDP-Fraktion wurde der

Drucksache 15/4325 – 22 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Im Bereich der Allgemeinen Bewilligungen beantragte die
FDP-Fraktion in der Bereinigungssitzung wegen der unkla-
ren Rechtslage die Rückführung des Mittelansatzes bei dem
Titel ,Einnahmen aus von der Landwirtschaftlichen Renten-
bank verwalteten Bundesmitteln‘ auf null. Der Antrag fand
keine Mehrheit im Ausschuss. Mit der Stimmenmehrheit
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde jedoch ein neuer Haushaltsvermerk in den Haushalt
aufgenommen.
In der Einzelplanberatung wollte die FDP-Fraktion unter
anderem die Absenkung des Mittelansatzes bei den ,Erhe-
bungen, nichtwissenschaftliche Untersuchungen und Ähnli-
ches‘ um 9,0 Mio. Euro durchsetzen. Diesem Antrag schloss
sich außer der antragstellenden Fraktion keine weitere Frak-
tion an. Der Kürzungsantrag der CDU/CSU-Fraktion beim
gleichen Titel um 3,0 Mio. Euro auf 7,0 Mio. Euro fand au-
ßer durch die FDP-Fraktion ebenfalls keine Zustimmung.
Der Ansatz für Konferenzen, Tagungen etc. wurde auf Vor-
schlag der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN um 395 T Euro auf 4,695 Mio. Euro herauf-
gesetzt, da ein Mehrbedarf für zusätzliche Konferenzen
bzw. Tagungen erforderlich wird. Die Kürzungsanträge der
Oppositionsfraktionen bei diesem Titel fanden keine Be-
rücksichtigung. Einvernehmen bestand bei der Aktuali-
sierung des Mittelbedarfs von 5,0 Mio. Euro auf 3,0 Mio.
Euro für die Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Dar-
lehen zur Förderung des Programms ,Tiergerechte Hal-
tungsverfahren‘. Die Koalitionsfraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzten gegen die Stimmen
der Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und FDP eine Er-
höhung der Zuschüsse zur Förderung von Modell- und De-
monstrationsvorhaben um 2,5 Mio. Euro auf 15,5 Mio. Euro
sowie eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung um
12,5 Mio. Euro auf 19,2 Mio. Euro gegen die Oppositions-
fraktionen durch. Die Vorschläge der Berichterstatter der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP, die Förderung von In-
novationen im Bereich Verbraucher, Ernährung und Land-
wirtschaft sowie zur Förderung des ökologischen Landbaus
auf null zu stellen, wurden mehrheitlich zurückgewiesen.
Die von den Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
eingebrachten Einsparvorschläge im Bereich der Ausgaben
für Investitionen wurden mit der Stimmenmehrheit der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt. In der Bereinigungssitzung wurde mit der Koali-
tionsmehrheit der Titelansatz der Bilateralen Zusammen-
arbeit mit der FAO um 4,0 Mio. Euro auf 14,0 Mio. Euro
angehoben.
Bei der Titelgruppe der Landwirtschaftlichen Sozialpolitik
beantragte die CDU/CSU-Fraktion die Absenkung und da-
mit die Anpassung an den erwarteten Mittelabfluss bei dem
Ansatz zur Alterssicherung der Landwirte und die Reduzie-
rung der Zuschüsse zur Gewährung einer Rente an Klein-
landwirte bei Landabgabe. Bei Stimmenthaltung der FDP-
Fraktion wurde der Antrag mehrheitlich abgewiesen.
Die Mittelausstattung im Bereich der Verbraucherpolitik,
Titelgruppe 02, sollte nach dem Wunsch der Oppositions-
fraktionen der CDU/CSU und FDP deutlich zurückgeführt

werden; die Anträge wurden mehrheitlich mit den Stimmen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. In
der Bereinigungssitzung wurde der Titelansatz der Zu-
schüsse für Investitionen des Bundesinstituts für Risikobe-
wertung um 4,0 Mio. Euro auf 4,205 Mio. Euro einver-
nehmlich abgesenkt.
In der Titelgruppe 03 – Forschung – ebenso wie in der Titel-
gruppe 04 – Fischerei – legte sowohl die Fraktion der CDU/
CSU als auch die Fraktion der FDP mehrere Einsparvor-
schläge vor. Durchsetzen konnten sich jedoch nur die Ab-
senkungsvorschläge der Berichterstatter der Fraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den Maßnah-
men zur Anpassung der Kapazitäten in der Seefischerei in
Höhe von 150 T Euro, bei den Darlehen für die Kutterfi-
scherei in Höhe von 250 T Euro und bei den Strukturmaß-
nahmen für die Seefischerei in Höhe von 125 T Euro.
Die von der CDU/CSU-Fraktion beantragten Reduzierun-
gen der Mittelausstattung der Zuschüsse zur Markteinfüh-
rung nachwachsender Rohstoffe in der Titelgruppe 08 von
16,6 Mio. Euro auf 11,0 Mio. Euro sowie bei den Inves-
titionen von 19,5 Mio. Euro auf 12,0 Mio. Euro fanden
keine Mehrheit. Einvernehmen bestand jedoch in der von
den Berichterstattern der Koalitionsfraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Absenkung der
Zuschüsse zur Markteinführung nachwachsender Rohstoffe
um 150 T Euro auf 16,450 Mio. Euro. In der Bereinigungs-
sitzung wurde dieser Ansatz auf Antrag und mit der Stim-
menmehrheit der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf 20,450 Mio. Euro aufgestockt.
In der Bereinigungssitzung wurde mit den Stimmen der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der CDU/CSU und FDP eine Globale
Minderausgabe in Höhe von 15 Mio. Euro im Einzelplan 10
neu in den Haushalt aufgenommen.
Im Kapitel der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ wies die FDP-Frak-
tion drauf hin, dass aufgrund neuer Schwerpunkte in der För-
derung die Verbesserung der ländlichen Strukturen und der
Produktions- und Vermarktungsstrukturen weit überpropor-
tional gefördert würden, wodurch die Förderung der Land-
wirtschaft immer geringer werde, und beantragte die Absen-
kung des Ansatzes um 137,0 Mio. Euro auf 548,0 Mio. Euro.
Der Antrag wurde von den übrigen Fraktionen einvernehm-
lich abgelehnt. Mehrheitlich beschlossen wurde jedoch die
Absenkung der Verpflichtungsermächtigung um 12,5 Mio.
Euro auf 147,5 Mio. Euro.
Innerhalb des Kapitels ,Marktordnung, Maßnahmen der
Notfallvorsorge‘ konnte im Ausschuss Einvernehmen bei
der Absenkung der Erstattung der Verwaltungskosten an die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung um
1,174 Mio. Euro auf 54,112 Mio. Euro hergestellt werden.
Die darüber hinausgehenden Anträge der FDP-Fraktion
wurden abgelehnt. Wegen einer überdurchschnittlichen Ge-
treideernte wurde in der Bereinigungssitzung der Titelan-
satz für die Lagerung von Interventionsware um 15,0 Mio.
Euro auf 22,0 Mio. Euro mit den Stimmen der Fraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der CDU/CSU und FDP aufgestockt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 23 – Drucksache 15/4325

Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den
Ausgaben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rd.
23,221 Mrd. Euro gegenüber rd. 25,578 Mrd. Euro im Vor-
jahr vor. Im Verlauf seiner Beratungen stockte der Aus-
schuss den Ausgabenansatz auf 23,255 Mrd. Euro auf.
Zu Beginn der Einzelplanberatung beantragte die CDU/
CSU-Fraktion die Offenstellung des gesamten Einzelplans
bis zur Bereinigungssitzung. Bei Enthaltung der FDP-Frak-
tion wurde dieser Antrag mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
mehrheitlich abgelehnt. Zusätzlich zu den Berichterstatter-
vorschlägen legten die CDU/CSU-Fraktion über 30 und die
FDP-Fraktion fast 50 Änderungsanträge vor. Die Koali-
tionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
brachten einen Antrag ein. Auch in diesem Einzelplan ver-
wies die FDP-Fraktion auf die besorgniserregende Haus-
haltssituation des Bundes und die Verpflichtung Deutsch-
lands zur Reduzierung des Staatsdefizits auf unter 3 Prozent
des Bruttoinlandsproduktes. Mit dieser Begründung bean-
tragte die FDP-Fraktion über alle Kapitel des Einzelplans
Einsparungen insbesondere bei den Dienstreisen, der Öf-
fentlichkeitsarbeit und den Ausgaben für die Informa-
tionstechnik. Die Anträge wurden mit der Stimmenmehrheit
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgewiesen.
Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen wurde bei den
Einnahmen in der Titelgruppe 05 – Einnahmen aus der stre-
ckenbezogenen LKW-Maut und von der deutschen Verfü-
gung unterliegenden Schifffahrtsabgaben – der Titel der
Einnahmen aus Schifffahrts- und Befahrungsabgaben ein-
vernehmlich von 7,5 Mio. Euro auf null gesetzt, da die die-
sen Einnahmen zugrunde liegende Rechtsgrundlage ausge-
setzt worden ist. Ebenfalls einvernehmlich wurde auf An-
trag der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Aufnahme eines neuen Einnahmetitels
,Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zur
Entwicklung eines europäischen Mautsystems‘ beschlossen.
Neben zahlreichen weiteren Kürzungsanträgen innerhalb
dieses Kapitels beantragten die Fraktionen der CDU/CSU
und FDP bei dem Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt eine
Absenkung des Ansatzes um 42,0 Mio. Euro bzw. um
9,0 Mio. Euro. Die Anträge wurden mehrheitlich abge-
wiesen. Zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrs-
planes wurden mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP die hierfür veranschlagten
Mittel zum Teil in einen neuen Titel umgesetzt, um auch
Gesellschaften des privaten Rechts Zuschüsse für nicht in-
vestive Maßnahmen zugänglich zu machen. Auf Antrag und
mit der Stimmenmehrheit der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
CDU/CSU und FDP wurde in der Bereinigungssitzung ein
neuer Titel ,Innovative Mobilitätskonzepte‘ mit einem Bar-
ansatz in Höhe von 1,8 Mio. Euro, einer Verpflichtungser-
mächtigung für die Jahre 2006 und 2007 und einem Haus-
haltsvermerk in den Haushalt aufgenommen.
Die gesamte Titelgruppe 03 – Zukunftssicherung der deut-
schen Magnetschwebebahntechnik – wurde bis zur Bereini-
gungssitzung zurückgestellt. In der Bereinigungssitzung

wurde mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP bei Titel ,Anwendungsnahe Weiterentwick-
lung der Magnetschwebebahntechnik als Verkehrssystem
für die Zukunft‘ der Haushaltsvermerk umfangreich er-
gänzt.
In der Titelgruppe 05 – Verwendung der streckenbezogenen
LKW-Maut und von der deutschen Verfügung unterliegen-
den Schifffahrtsabgaben – wurde der Gesamtansatz um
7,5 Mio. Euro von rd. 2,957 Mrd. Euro auf rd. 2,950 Mrd.
Euro abgesenkt. Die Einsparungen im Einzelnen wurden bei
den Titeln der Investitionen und Zuschüsse erbracht.
Im Kapitel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes – Bundeswasserstraßen – wurde mit Stimmen-
mehrheit der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN der Ansatz der Aus- und Fortbildung um
500 T Euro auf 3,5 Mio. Euro heraufgesetzt. Der von der
FDP-Fraktion hierzu vorgelegte Absenkungsvorschlag von
3,0 Mio. Euro auf 2,45 Mio. Euro fand ebenso wenig eine
Mehrheit wie die Kürzungsanträge zum Geschäftsbedarf,
zur Unterhaltung der Grundstücke und zu Forschung, Unter-
suchungen etc. Auch die Anträge der CDU/CSU-Fraktion,
die Ansätze beim Erwerb von Geräten um 500 T Euro und
bei den Baumaßnahmen von mehr als 1 Mio. Euro im
Einzelfall um 2,0 Mio. Euro abzusenken, konnten sich im
Ausschuss nicht durchsetzen.
Einvernehmlich wurde der Ansatz der Titelgruppe 01 – Bau
und Betrieb der Bundeswasserstraßen – um 500 T Euro auf
902,650 Mio. Euro beschlossen. Außer den einvernehmli-
chen Berichterstattervorschlägen konnte sich kein weiterer
Kürzungsantrag innerhalb dieser Titelgruppe durchsetzen.
Die zum Kapitel des Bundesamtes für Güterverkehr gestell-
ten Anträge der FDP-Fraktion auf Absenkung der Titel ,Ver-
brauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.‘, ,Dienst-
reisen‘ und ,Ausgaben für die Informationstechnik‘ blieben
unberücksichtigt.
Beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wur-
den auf einvernehmlichen Vorschlag der Berichterstatter
drei neue Titel ausgebracht.
Im Kapitel der Bundesfernstraßen stellten die Fraktionen
der CDU/CSU und FDP jeweils Kürzungsanträge zu den
Verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen, zur Veröffent-
lichung und Dokumentation und zum Bereich Forschung,
Untersuchungen und Ähnliches. Obgleich die Anträge in
der Höhe der Kürzungsvorschläge und in der Begründung
unterschiedlich waren, konnte sich keiner der Anträge ge-
gen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durchsetzen. In der Be-
reinigungssitzung wurden auf Antrag der Fraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei mehreren Titeln
einvernehmlich Absenkungen vorgenommen.
Die von den Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
zu der Bundesanstalt für Straßenwesen (Kapitel 12 11), zum
Kraftfahrt-Bundesamt (Kapitel 12 12), zum Deutschen Wet-
terdienst (Kapitel 12 14) sowie zum Luftfahrt-Bundesamt
(Kapitel 12 16) gestellten Kürzungsanträge wurden ohne
Ausnahme mit der Stimmenmehrheit der Fraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Im Kapitel der Luftfahrt hatten die Berichterstatter einen
einvernehmlichen Vorschlag auf Erhöhung der Finanzhilfe

Drucksache 15/4325 – 24 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

zur Errichtung der European Safety Agency (EASA) um
357 T Euro auf 1,425 Mio. Euro vorgelegt. In der Bereini-
gungssitzung wurde in der Titelgruppe ,Fluggesellschaften,
an denen der Bund beteiligt ist‘ der Ansatz des Titels ,Darle-
hen an Fluggesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist‘
um 8,364 Mio. Euro auf 14,682 Mio. Euro aufgestockt und
der Haushaltsvermerk ausführlich ergänzt. Dieser Antrag
wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU angenommen.
Bei den Eisenbahnen des Bundes hatte die CDU/CSU-Frak-
tion beantragt, den Ansatz der Titel ,Kostendrittel des Bun-
des an Kreuzungsmaßnahmen nach § 13 Abs. 1 Satz 2
Eisenbahnkreuzungsgesetz – Baulast Bund‘ bzw. – ,Baulast
Länder‘ jeweils um 2,5 Mio. Euro zu kürzen. Bei Stimment-
haltung der FDP-Fraktion wurden die Anträge mehrheitlich
abgelehnt. In der Bereinigungssitzung wurden überwiegend
mehrheitlich die Baukostenzuschüsse für Investitionen in die
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes um 1,686 Mio.
Euro auf 2,172 Mrd. Euro abgesenkt.
Beim Kapitel des Wohnungswesens und Städtebaus wurde
mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Op-
positionsfraktionen der CDU/CSU und FDP der Titelan-
satz für ,Forschung, Untersuchungen und Ähnliches zum
Aufbau Ost‘ zur Realisierung des Vorhabens ,Perspektive
Ostdeutschland 2030‘ um 900 T Euro auf 1,7 Mio. Euro
angehoben.
Die Kürzungsanträge der CDU/CSU- und FDP-Fraktion bei
den Zinszuschüssen im Rahmen des Wohnraum-Moderni-
sierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) für die neuen Länder sowie bei den Zinszuschüssen
im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms der KfW fürdie alten Bundesländer wurden ebenso mehrheitlich mit den
Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abge-
lehnt wie die Anträge zur Absenkung des Ansatzes für Zins-
zuschüsse im Rahmen des Wohnraum-Modernisierungs-
programms II der KfW für die neuen Länder. Auch die
Kürzungsvorschläge der Oppositionsfraktionen zum Wohn-
raum-Modernisierungsprogramm 2003 fanden keine Mehr-
heit.
Die von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP inner-
halb dieses Kapitels zu den Titelgruppen 01 bis 03 innerhalb
des Kapitels 12 25 gestellten Anträge wurden ausnahmslos
mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgewiesen.
Im Kapitel der Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in
Berlin und Bonn nahm die Diskussion über den ehemaligen
Palast der Republik breiten Raum ein; zu einer Änderung
des Regierungsentwurfs kam es jedoch nicht. Über die Be-
richterstattervorschläge hinaus konnten sich keine Änderun-
gen gegenüber dem Regierungsentwurf durchsetzen.
Im Kapitel des Bundesamtes für Bauwesen und Raum-
ordnung wurden in der Bereinigungssitzung einvernehmlich
einige Titelansätze zurückgeführt.

Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
der Verteidigung)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan ein Aus-
gabevolumen von rd. 23,9 Mrd. Euro nach rd. 24,06 Mrd.
Euro im Vorjahr vor. Auch nach Abschluss der Beratungen
blieb der Plafond dieses Einzelplans im Saldo unverändert.
In die Beratungen flossen neben den Berichterstattervor-
schlägen weit über 30 Änderungsanträge der FDP-Fraktion
ein. In der Mehrzahl der Kürzungsanträge verwies die
FDP-Fraktion auf die besorgniserregende Haushaltssitu-
ation des Bundes und die Verpflichtung Deutschlands, das
Maastricht-Defizit-Kriterium zu erreichen. Die Koalitions-
fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN leg-
ten drei und die CDU/CSU-Fraktion zwei Änderungsan-
träge vor. Die von den Berichterstattern des Einzelplans
vorgelegten einvernehmlichen Vorschläge betrafen überwie-
gend Änderungen der Haushaltsvermerke, aber auch weit
reichende Veränderungen bei den veranschlagten Verpflich-
tungsermächtigungen.
Im Ausschuss konnte Einvernehmen hergestellt werden bei
dem Beschluss, die Titel im Zusammenhang mit der Gesell-
schaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (g.e.b.b.
GmbH) und alle Titel, soweit sie die IT-Technik betreffen,
bis zur Bereinigungssitzung zurückzustellen.
Auf Vorschlag der Berichterstatter wurde im Vorwort
des Einzelplans 14 der Haushaltsvermerk geändert sowie
im Kapitel des Bundesministeriums der Ansatz für Ge-
schäftsbedarf und Kommunikation von 1,650 Mio. Euro auf
1,730 Mio. Euro angehoben. Vorschläge der FDP-Fraktion
auf Reduzierung der Ansätze der Dienstreisen und der Öf-
fentlichkeitsarbeit fanden keine Berücksichtigung.
In der Bereinigungssitzung wurden im Kapitel des Bundes-
ministeriums in der Titelgruppe der Informationstechnik die
Baransätze des Regierungsentwurfs mit den Stimmen der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der CDU/CSU und FDP übernommen. Le-
diglich in Einzelfällen wurden die Verpflichtungsermächti-
gungen verändert.
Bei den Allgemeinen Bewilligungen konnte sich die FDP-
Fraktion mit ihren Vorschlägen, die Vermischten Verwal-
tungsaufgaben zurückzuführen und die Abgeltung von
Schadenersatzansprüchen Dritter abzusenken, gegen die
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht durchsetzen.
Im Kapitel ,Kommandobehörden, Truppen, Sozialversiche-
rungsbeiträge etc.‘ beantragte die FDP-Fraktion unter Hin-
weis auf die Haushaltssituation u. a. bei der Aus- und Fort-
bildung eine Absenkung um 14,0 Mio. Euro auf 90,9 Mio.
Euro. Dieser Antrag wurde einvernehmlich gegen die an-
tragstellende Fraktion abgelehnt. Auf Vorschlag der Be-
richterstatter wurde dieser Ansatz vielmehr von 104,9 Mio.
Euro auf 110,24 Mio. Euro heraufgesetzt und eine Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 16,7 Mio. Euro, fällig
in den Jahren 2006 bis 2008, aufgenommen. Ebenfalls auf
Empfehlung der Berichterstatter wurde bei den Transporten
der Bundeswehr im In- und Ausland eine Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 4,950 Mio. Euro, fällig in den Jah-
ren 2006 bis 2008, sowie ein Haushaltsvermerk aufgenom-
men. Die Kürzungsanträge der FDP-Fraktion bei der
Militärischen Beschaffung zur Rationalisierung des Betrie-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 25 – Drucksache 15/4325

bes um 243 T Euro auf null und des Zuschusses an den ,Ver-
band der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.‘ um
500 T Euro auf 13,317 Mio. Euro kamen nicht zum Tragen.
In der Titelgruppe 08, Maßnahmen der Bundeswehr im Zu-
sammenhang mit internationalen – humanitären und sonsti-
gen – Einsätzen, wurde der Baransatz der Militärischen Be-
schaffungen von 205,0 Mio. Euro auf 268,481 Mio. Euro
und die Verpflichtungsermächtigung von 5,0 Mio. Euro auf
40,0 Mio. Euro erhöht.
Auch im Kapitel der ,Bundeswehrverwaltung und Rechts-
pflege sowie Personalausgaben für das Zivilpersonal bei
den Kommandobehörden, Truppen usw.‘ beantragte die
FDP-Fraktion Kürzungen bei der Aus- und Fortbildung, den
Dienstreisen sowie bei den Beratungsleistungen zur Opti-
mierung der Bundeswehr. Die Anträge wurden mit Koali-
tionsmehrheit der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abgewiesen.
In der Bereinigungssitzung wurden in diesem Kapitel in der
Titelgruppe der Informationstechnik die Baransätze mit den
Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU/CSU und FDP auf-
grund einer neuen Priorisierung neu definiert, Verpflich-
tungsermächtigungen und Haushaltsvermerke verändert.
Im Kapitel des Sanitätswesens wurde auf einvernehmlichen
Vorschlag der Berichterstatter ein zusätzlicher Haushalts-
vermerk aufgenommen; die übrigen in diesem Kapitel ge-
stellten Anträge fanden keine Berücksichtigung.
Das Kapitel 14 10 – Verpflegung – wurde auf einvernehmli-
chen Beschluss des Ausschusses in die Bereinigungssitzung
zurückgestellt. In der Bereinigungssitzung wurden mit den
Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU/CSU und FDP die
in den Einzelplanberatungen offen gestellten Titel mit dem
Regierungsansatz geschlossen und lediglich einige wenige
Veränderungen bei Verpflichtungsermächtigungen und
Haushaltsvermerken vorgenommen.
Das Kapitel der ,Bekleidung‘ blieb bis auf die Absenkung
der Verpflichtungsermächtigung bei der Beschaffung der
Bekleidung von 28,0 Mio. Euro auf 18,0 Mio. Euro in den
Jahren 2006 bis 2007 unverändert.
Der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, im Kapitel der ,Un-
terbringung‘ sowohl bei den Einnahmen aus der Veräuße-
rung von unbeweglichen Sachen als auch bei den Ausgaben
die im Regierungsentwurf vorgesehenen Haushaltsvermerke
auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs entfallen zu las-
sen, wurde bei Unterstützung des Vorschlags durch die
FDP-Fraktion mit Koalitionsmehrheit der Fraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgewiesen. Auch
die übrigen von der FDP-Fraktion vorgelegten Kürzungsan-
träge u. a. zur Bewirtschaftung der Grundstücke, bei der Er-
stattung von Verwaltungsausgaben an die Länder, bei den
Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur
Straßenunterhaltung sowie bei den Zuschüssen an die Deut-
sche Bahn AG zur Unterhaltung von Strecken und Gleisab-
schnitten wurden mit der Stimmenmehrheit der Koalitions-
fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt. In der Bereinigungssitzung wurden mit der
Koalitionsmehrheit innerhalb des gesamten Kapitels zahl-
reiche Haushaltsvermerke angepasst bzw. verändert.

Im Kapitel des Fernmeldewesens konnte sich lediglich der
Vorschlag der Berichterstatter der Koalitionsfraktionen
mehrheitlich durchsetzen, wonach im Titel der Beschaffung
von Fernmeldematerial der Baransatz von 230 Mio. Euro
auf 170,0 Mio. Euro abgesenkt und die Verpflichtungs-
ermächtigung von 267 Mio. Euro auf 251,0 Mio. Euro
zurückgenommen wurde. Die Kürzungsanträge der FDP-
Fraktion zu mehreren Titeln in unterschiedlicher Höhe wur-
den bei differenziertem Stimmverhalten der CDU/CSU-
Fraktion mehrheitlich von den Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
In der Bereinigungssitzung beschloss der Haushaltsaus-
schuss die Ausbringung eines neuen Titels ,Beschaffung
von Satelliten (SATCOM)‘ ohne Baransatz, aber mit einer
Verpflichtungsermächtigung in künftigen Haushaltsjahren.
Beim Feldzeugwesen wurde der Vorschlag der FDP-Frak-
tion, die Erlöse aus der Veräußerung von Leopard-II-Pan-
zern direkt wieder in die Beschaffung von Kampffahrzeu-
gen fließen zu lassen, mit der Stimmenmehrheit der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositions-
fraktionen abgelehnt. Darüber hinaus sollte auf Wunsch der
FDP-Fraktion der Ansatz der Erhaltung des Feldzeugmate-
rials um 10,0 Mio. Euro auf 105,0 Mio. Euro reduziert wer-
den; dieser Vorschlag fand keine Mehrheit.
Mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden mehrere Haus-
haltsvermerke in verschiedenen Titeln aufgenommen; beim
Betrieb der Fahrzeuge des Flottenmanagements bestand un-
ter den Berichterstattern Einvernehmen, den Ansatz von
200,0 Mio. Euro auf 190,0 Mio. Euro abzusenken. Mit
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen wurde der Titel
,Betrieb der Heeresinstandsetzungslogistik (HIL)‘ mit einer
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,773 Mrd. Euro
und einem umfangreichen Haushaltsvermerk neu in den
Einzelplan aufgenommen. Bei weiteren Titeln dieses Kapi-
tels wurden die Verpflichtungsermächtigungen abgesenkt
und in ihrer Fälligkeit auf bestimmte Haushaltsjahre festge-
legt.
Beim Quartiermeisterwesen beantragten die Fraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wegen eines festge-
stellten geringeren Bedarfs die Absenkung des Ansatzes für
den ,Betriebsstoff für die Bundeswehr‘ von 190,0 Mio. Euro
auf 179,615 Mio. Euro. Gegen die Stimmen der Opposi-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP wurde der Antrag
mit der Koalitionsmehrheit der antragstellenden Fraktionen
angenommen.
Im Kapitel ,Schiffe und Marinegerät‘ setzten sich lediglich
die einvernehmlichen Vorschläge der Berichterstatter durch,
bei dem Titel ,Betreiber- und Vorhaltechartermodelle für
Schiffe‘ die Verpflichtungsermächtigung um 10 T Euro auf
50 T Euro anzuheben und den Haushaltsvermerk zu ändern
sowie bei dem Titel ,Beschaffung von Schiffen, Betriebs-
wasserfahrzeuge etc.‘ den Baransatz um 60,0 Mio. Euro
auf 575,0 Mio. Euro zu erhöhen. Bei letzterem Titel wurde
darüber hinaus die Verpflichtungsermächtigung von 226,5
Mio. Euro auf 227,0 Mio. Euro angehoben und die Fällig-
keit auf die Jahre 2006 bis 2011 festgelegt.
Die Kürzungsvorschläge der FDP-Fraktion innerhalb des
Kapitels ,Flugzeuge, Flugkörper und flugtechnisches Gerät‘
konnten sich ohne Ausnahme nicht durchsetzen. Berück-

Drucksache 15/4325 – 26 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

sichtigung fanden hingegen die Berichterstattervorschläge,
den Baransatz bei der ,Beschaffung von Flugzeugen,
Flugkörpern, Flugrettungs-, Sicherheits- und sonstigem
flugtechnischen Gerät‘ um 35 Mio. Euro auf 365,0 Mio.
Euro anzuheben und die Verpflichtungsermächtigung von
1,058 Mrd. Euro auf 815,0 Mio. Euro, fällig in den Jahren
2006 bis 2015, abzusenken. Für die Beschaffung des
NATO-Hubschraubers 90 konnte der Ansatz einvernehm-
lich von 440,0 Mio. Euro auf 410,0 Mio. Euro gekürzt wer-
den, da sich der Systemzuschlag für die Beschaffung von
Simulatoren wegen der Realisierung eines Betreibermodells
reduziert hatte. Die Verpflichtungsermächtigung für die Be-
schaffung des Großraumtransportflugzeuges A400M wurde
von 11,0 Mio. Euro auf 24,0 Mio. Euro, fällig in den Jahren
2006 und 2010, erhöht. Die Beschaffung des Waffensystems
Eurofighter 2000 wurde bis in die Bereinigungssitzung zu-
rückgestellt. In der Bereinigungssitzung wurde mit den
Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU/CSU und FDP eine
umfangreiche neue Verpflichtungsermächtigung ausge-
bracht.
Im Kapitel ,Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige
militärische Entwicklung und Erprobung‘ wurde durch ein-
vernehmlichen Beschluss bei dem Titel ,Wehrtechnische
Forschung und Technologie‘ die Verpflichtungsermäch-
tigung von 205,0 Mio. Euro auf 110,0 Mio. Euro, fällig
in den Haushaltsjahren 2006 bis 2009, abgesenkt. Mit der
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde bei den Entschei-
dungshilfen für Planung und Führung sowohl der Baransatz
von 19,8 Mio. Euro auf 18,6 Mio. Euro als auch die Ver-
pflichtungsermächtigung von 21,0 Mio. Euro auf 19,0 Mio.
Euro gekürzt. Darüber hinaus wurde der Baransatz der wehr-
technischen Entwicklung und Erprobung von 303,0 Mio.
Euro auf 376,0 Mio. Euro sowie die Verpflichtungs-
ermächtigung von 1,231 Mrd. Euro auf 1,520 Mrd. Euro
heraufgesetzt. Zurückgeführt wurden hingegen die Barmit-
tel sowie die Verpflichtungsermächtigung für die Entwick-
lung des Kampfflugzeuges MRCA von 65,0 Mio. Euro auf
55,0 Mio. Euro bzw. von 33,0 Mio. Euro auf 14,0 Mio.
Euro.
Im Kapitel der Bewilligungen im Rahmen der Mitglied-
schaft zur NATO und zu anderen internationalen Organisa-
tionen wurde einvernehmlich ein neuer Titel ,Beitrag zu den
Verwaltungskosten der Europäischen Verteidigungsagentur
(EVA)‘ mit einem Baransatz in Höhe von 5,560 Mio. Euro
ausgebracht. Kürzungsanträge der FDP-Fraktion innerhalb
dieses Kapitels fanden keine Berücksichtigung.
Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit und Soziale Sicherung)
Der Etatansatz des Regierungsentwurfs ging in diesem
Einzelplan bei den Ausgaben von einem Plafond von rd.
84,689 Mrd. Euro aus. Nach Abschluss seiner Beratungen
setzte der Ausschuss den Ansatz auf 84,409 Mrd. Euro und
damit im Saldo um 279,570 Mio. Euro niedriger als im
Regierungsentwurf vorgesehen fest.
Neben den zahlreichen einvernehmlichen Berichterstatter-
vorschlägen lagen dem Ausschuss zur Beratung neun Än-
derungsanträge der Koalitionsfraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie 19 Änderungsanträge

der CDU/CSU-Fraktion und 15 Anträge der FDP-Fraktion
vor. Bei den Anträgen der Oppositionsfraktionen handelte
es sich überwiegend um Kürzungsvorschläge.
Im Kapitel des Bundesministeriums beantragte die CDU/
CSU-Fraktion Ansatzkürzungen bei einzelnen Personal-
titeln zur Begrenzung des Anstiegs der Ausgaben auf
1,5 Prozent gegenüber dem Soll 2004. Bei Enthaltung der
FDP-Fraktion wurden die Anträge mit Stimmenmehrheit
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt. Auch die jeweils von der CDU/CSU- und der
FDP-Fraktion gestellten Absenkungsanträge zu der Präven-
tionskampagne, zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Titel
,Forschung, Untersuchungen und Ähnliches‘ fanden keine
Mehrheit im Ausschuss. Neben dem einvernehmlichen Be-
richterstattervorschlag, bei den Baumaßnahmen von mehr
als 1 Mio. Euro im Einzelfall die Verpflichtungsermächti-
gung um 6,2 Mio. Euro auf 21,5 Mio. Euro abzusenken,
wurde lediglich der auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion ein-
gebrachte zusätzliche Haushaltsvermerk beim Titel ,Auf-
wandsentschädigung für die Drogenbeauftragte der Bundes-
regierung‘ einvernehmlich beschlossen. Weitere Anträge
fanden in diesem Kapitel keine Berücksichtigung.
Die von der CDU/CSU-Fraktion beantragten Kürzungen im
Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen bei den Zuschüssen
zur Förderung von Modellen zur Verbesserung der Versor-
gung chronisch Kranker bzw. bei den Zuschüssen zur Ent-
wicklung und Erprobung von Modellmaßnahmen medizini-
scher Qualitätssicherung wurden bei Enthaltung der FDP-
Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurden die Anträge
der CDU/CSU-Fraktion in der Titelgruppe 01 – Modell-
maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflege-
bedürftiger – auf Reduzierung der Zuschusstitel zurück-
gewiesen.
Einvernehmen bestand dagegen bei der von den Koalitions-
fraktionen vorgeschlagenen Anpassung des Mittelansatzes
an den tatsächlichen Bedarf in der Titelgruppe 04 – Förde-
rung der Eingliederung behinderter Menschen – bei der Er-
stattung von Fahrgeldausfällen von 195,040 Mio. Euro auf
188,040 Mio. Euro.
Bei der Förderung überregionaler Einrichtungen und von
Modelleinrichtungen der beruflichen und der medizinischen
Rehabilitation sowie der medizinischen Prävention – Titel-
gruppe 05 –wurdemit derMehrheit der Koalitionsfraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung
der FDP-Fraktion bei Titel ,Zuschüsse zu den Kosten von
Einrichtungen, der Erarbeitung von Planungsgrundlagen und
derDokumentation, Tagungen undKongresse‘ dieVerpflich-
tungsermächtigung von 2,850Mio. Euro auf 3,060Mio. Euro
heraufgesetzt. Ebenfalls angehoben wurde die Verpflich-
tungsermächtigung bei den Zuschüssen zur Errichtung,
Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung der Einrich-
tungen von 150 T Euro auf 13,40 Mio. Euro. Die Opposi-
tionsfraktionen der CDU/CSU und FDP stimmten dagegen.
Bei denMaßnahmen auf demGebiet des Drogen- und Sucht-
mittelmissbrauchs beantragte die CDU/CSU-Fraktion Kür-
zungen bei denAufklärungsmaßnahmen und bei denModell-
maßnahmen. Die Anträge fanden keine Berücksichtigung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27 – Drucksache 15/4325

Die Beiträge an internationale Organisationen wurden in der
Titelgruppe der Internationalen Gesundheits- und Sozial-
politik an den neuen, ermäßigten Bedarf angepasst und um
3,220 Mio. Euro auf 31,493 Mio. Euro zurückgeführt.
Alle weiteren, von den Oppositionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP in diesem Kapitel gestellten Anträge wurden
mehrheitlich abgelehnt und fanden somit keine Berücksich-
tigung.
Beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation
und Information wurden auf Antrag der Koalitionsfrak-
tionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Unterstützung durch die FDP-Fraktion und Enthaltung der
CDU/CSU-Fraktion die Einnahmen von 2,045 Mio. Euro
auf 2,195 Mio. Euro neu festgesetzt. Einvernehmlich bei
Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion wurde der Titelansatz
der Vergütungen der Angestellten um 150 T Euro auf
3,698 Mio. Euro heraufgesetzt.
Im Kapitel des Paul-Ehrlich-Instituts schloss sich der Aus-
schuss den zahlreichen einvernehmlichen Vorschlägen der
Berichterstatter an; weitere Änderungsvorschläge kamen
nicht zum Tragen.
Auch im Kapitel ,Kriegsopferversorgung und -fürsorge so-
wie gleichartige Leistungen‘ lagen zahlreiche Vorschläge
der Berichterstatter vor, die sich der Ausschuss zu Eigen
machte. Aufgrund des mündlich vorgetragenen Antrags der
Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurde der Haushaltsansatz für das Bestattungs-
geld aufgrund des Bundesversorgungsgesetzes und des Ge-
setzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Un-
rechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im
Ausland um 16,0 Mio. Euro auf 28,0 Mio. Euro angehoben.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der antragstellenden
Fraktionen bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP angenommen.
Bei der Heil- und Krankenbehandlung aufgrund des Bun-
desversorgungsgesetzes – Titelgruppe 03 – wurden auf An-
trag der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Heilbehandlungen, Badekuren und
Krankenbehandlungen in versorgungseigenen Krankenan-
stalten um 5,0 Mio. Euro auf 12,0 Mio. Euro und die Geld-
leistungen, die von der Versorgungsbehörde gewährt wer-
den, um 2,0 Mio. Euro auf 8,0 Mio. Euro abgesenkt.
Im Kapitel der Sozialversicherung wurden auf Antrag der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
im Übrigen einvernehmlich die Einnahmen bei Titel ,Erstat-
tungen für Aufwendungen aufgrund der Überführung von
Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung‘ von
1,837 Mrd. Euro auf 1,711 Mrd. Euro neu berechnet.
In der Titelgruppe 01 – Leistungen an die Künstlersozial-
kasse‘ – wurde mit Koalitionsmehrheit der Zuschuss des
Bundes an die Künstlersozialkasse von 99,0 Mio. Euro auf
95,0 Mio. Euro angepasst.
Auf einvernehmlichen Beschluss wurde bei den Leistungen
an die Rentenversicherung – Titelgruppe 02 – die Erstattung
von Aufwendungen der BfA aufgrund der Überführung von
Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung in
den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) um
200,0 Mio. Euro auf 2,70 Mrd. Euro und die Beteiligung des
Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung um

14,0 Mio. Euro auf 6,956 Mrd. Euro herabgesetzt. Über die
einvernehmlichen Berichterstattervorschläge hinaus fanden
in diesem Kapitel keine weiteren Anträge eine Mehrheit im
Ausschuss. In der Bereinigungssitzung wurden überwie-
gend einvernehmlich mehrere redaktionelle Anpassungen
vorgenommen.

Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit Ausgaben in Höhe von rd. 769,033 Mio. Euro
vor, die damit um rd. 20,381 Mio. Euro unterhalb des ver-
gleichbaren Ansatzes des Vorjahres lagen. Der Haushalts-
ausschuss senkte den Plafond im Saldo in den Einzelplanbe-
ratungen auf rd. 769,024 Mio. Euro ab.
Für die Beratungen zu diesem Einzelplan lagen dem Aus-
schuss neben dem Berichterstattervorschlag in der Einzel-
planberatung 30 Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion
und 18 Änderungsanträge der FDP-Fraktion vor; diese fan-
den im Ausschuss ohne Ausnahme keine Mehrheit. Die
Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN legten zur Einzelplanberatung keine Anträge vor.
Die CDU/CSU-Fraktion beantragte zu Beginn der Beratun-
gen, alle Titel des Einzelplans bis zur Bereinigungssitzung
offen zu stellen. Der Antrag wurde bei Enthaltung der Frak-
tion der FDP mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Im Kapitel des Bundesministeriums beantragte die CDU/
CSU-Fraktion Kürzungen der Ansätze u. a. der Vergütungen
und Löhne für Aushilfskräfte mit befristeten Verträgen, des
Geschäftsbedarfs und Kommunikation, der Aus- und Fort-
bildung, der Dienstreisen, der Öffentlichkeitsarbeit und der
Titelgruppe ,Ausgaben für Informationstechnik‘. Die Kür-
zungsvorschläge der FDP-Fraktion in diesem Kapitel ziel-
ten zum Teil auf die gleichen Ansätze, u. a. der Dienstrei-
sen, der Öffentlichkeitsarbeit und der IT-Technik. Die
Anträge fanden jedoch allesamt gegen die Stimmenmehr-
heit der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN keine Mehrheit.
Auch im Kapitel ,Allgemeine Bewilligungen, Umwelt-
schutz, Naturschutz, erneuerbare Energien‘ legten die Op-
positionsfraktionen der CDU/CSU und FDP Kürzungsvor-
schläge in unterschiedlicher Höhe zu den gleichen Titeln
vor, so bei den Ausgaben für Sachverständige und für Ver-
öffentlichungen und Dokumentationen. Eine Mehrheit im
Ausschuss konnten diese Anträge dennoch nicht erreichen.
Mit Hinweis auf die besorgniserregende Haushaltssituation
des Bundes wollte die FDP-Fraktion die Ausgaben für die
Internationale Zusammenarbeit auf dem Umweltgebiet um
1,55 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro zurückführen. Dieser An-
trag fand ebenso wenig eine Mehrheit wie der Vorschlag
einer Absenkung der Ausgaben für das Messprogramm zur
Überwachung der Gewässergüte grenzüberschreitender
Flüsse sowie von Küstengewässern. Den Ansatz für For-
schung, Untersuchungen und Ähnliches wollte die FDP-
Fraktion hingegen um 11,185 Mio. Euro auf 32,516 Mio.
Euro anheben und von diesem Erhöhungsbetrag 10 Mio.
Euro einem Schwerpunktbereich ,Energiespeicherung‘ zu-

Drucksache 15/4325 – 28 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

weisen. Bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion wurde der
Antrag mehrheitlich zurückgewiesen.
Bei den Zuschüssen an Verbände und Sonstige Vereinigun-
gen auf dem Gebiet des Umweltschutzes beantragte die
FDP eine Kürzung des Ansatzes insgesamt um 2 Mio. Euro
auf 9,678 Mio. Euro. Darüber hinaus sollte der Bund Hei-
mat und Umwelt e. V. im Jahre 2005 wieder mit 22 T Euro
in die Förderung aufgenommen werden; Kürzungen waren
innerhalb der Projektförderung bei den Umweltschutzpro-
jekten und Naturschutzprojekten von Verbänden geplant.
Die CDU/CSU-Fraktion forderte in einem eigenen Antrag
die Erhöhung des Ansatzes zur Fortsetzung der Förderung
des Bundes Heimat und Umwelt e. V. auf dem Niveau des
Vorjahres. Beide Anträge wurden abgelehnt.
Auch die geforderten Rückführungen der Ausgaben zum
Betrieb der Umweltprobenbank um 593 T Euro, der Bei-
träge an internationale Organisationen um 1,798 Mio. Euro
sowie der Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staa-
ten Mittel- und Osteuropas sowie den Neuen Unabhängigen
Staaten (NUS) um 240 T Euro konnten von der FDP-Frak-
tion nicht durchgesetzt werden.
Bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion stimmte der Aus-
schuss dem Berichterstattervorschlag einer Erhöhung der
Verpflichtungsermächtigung bei den Investitionen zur Ver-
meidung von Umweltbelastungen um 7 Mio. Euro auf ins-
gesamt 10,9 Mio. Euro, fällig ab 2006 bis zum Jahr 2014,
einvernehmlich zu; der Baransatz blieb unverändert.
Die von der CDU/CSU-Fraktion vorgebrachte Absenkung
der Investitionen zur Vermeidung von Umweltbelastungen
im Ausland um 2,25 Mio. Euro auf 510 T Euro fand bei
Enthaltung der FDP-Fraktion keine Zustimmung.
In der Titelgruppe der Erneuerbaren Energien verwies die
FDP-Fraktion darauf, dass für den Fall, dass das Gesetz zur
Förderung Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG)
den Ausbau erneuerbarer Energien bewirke, eine parallele
Finanzierung staatlicher Investitionskostenzuschüsse in den
betreffenden Bereichen nicht erforderlich sei. Daher bean-
tragte sie eine Kürzung des Mittelansatzes bei der Förde-
rung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien um 16,554 Mio. Euro auf rd. 176,533 Mio. Euro.
Auch der hierzu von der CDU/CSU-Fraktion gestellte Kür-
zungsvorschlag in Höhe von 12 Mio. Euro fand keine Mehr-
heit im Ausschuss.
Die von den Berichterstattern vorgeschlagenen Änderungen
der Haushaltsvermerke wurden vom Ausschuss mehrheit-
lich angenommen.
In der Bereinigungssitzung veränderte der Haushaltsaus-
schuss einige wenige Haushaltsvermerke; im Übrigen be-
ließ er die Beschlüsse der Einzelplanberatung unverändert.
Die von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP im Kapitel
,Reaktorsicherheit und Strahlenschutz‘ sowie in den Kapi-
teln ,Umweltbundesamt‘ und ,Bundesamt für Naturschutz‘
gestellten Kürzungsanträge mit dem Ziel, das jeweils ange-
strebte Einsparvolumen zu erreichen, wurden ausnahmslos
zurückgewiesen.
Im Kapitel des Bundesamtes für Strahlenschutz beschloss
der Haushaltsausschuss auf Vorschlag der Berichterstatter
einvernehmlich gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion
den Ansatz bei der Bewirtschaftung der Grundstücke, Ge-

bäude und Räume um 1,5 Mio. Euro auf 367 T Euro zurück-
zunehmen. Im Gegenzug wurde ein neuer Titel ,Verwertung
und Entsorgung von Kernbrennstoffen aus der Staatlichen
Verwahrung‘ in den Einzelplan aufgenommen und mit ei-
nem Baransatz von 1,5 Mio. Euro ausgestattet. Die Bericht-
erstatter wiesen darauf hin, dass der Veranschlagung eine
dem Haushaltsausschuss bereits zugeleitete Konzeption zu-
grunde liege. Im Haushaltsjahr 2004 sei hierzu bereits eine
außerplanmäßige Ausgabe sowie eine im Haushaltsjahr
2005 fällige außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
bewilligt worden.
Alle übrigen Anträge der Oppositionsfraktionen der CDU/
CSU und FDP zu diesem Kapitel fanden keine Berücksich-
tigung bei den Beschlüssen des Haushaltsausschusses. Dazu
zählten auch die von der FDP-Fraktion vorgelegten Anträge
auf Aufstockung der Finanziellen Ausstattung der Projekte
Gorleben und Konrad um 73,4 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro
bzw. um 41,0 Mio. Euro auf 66,7 Mio. Euro.
Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Der Regierungsansatz sah für diesen Geschäftsbereich Aus-
gaben in Höhe von 4,634 Mrd. Euro vor; damit wurde der
Plafond gegenüber dem Vorjahr um rd. 238,107 Mio. Euro
abgesenkt. Der Gesamtausgabeansatz wurde im Saldo im
Verlauf der Beratungen um 62,688 Mio. Euro abgeschmol-
zen und auf rd. 4,571 Mrd. Euro neu festgesetzt.
Die FDP-Fraktion wies auch in diesem Einzelplan auf die
besorgniserregende Haushaltssituation des Bundes und die
Verpflichtung Deutschlands hin, das Staatsdefizit zu senken.
Unter Hinweis darauf legte die FDP-Fraktion insgesamt elf
Absenkungsanträge im gesamten Einzelplan vor, u. a. im
Kapitel des Bundesministeriums zu den Ausgaben für
Dienstreisen, für die Öffentlichkeitsarbeit und für die ge-
samte Titelgruppe der IT-Technik. Die Anträge wurden
ohne Ausnahme mehrheitlich mit den Stimmen der Koali-
tionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
abgelehnt. Die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich der
Stimme. Von den Koalitionsfraktionen wurden im Verlauf
der Einzelplanberatungen vier und von der CDU/CSU-Frak-
tion zwei Änderungsanträge in die Beratungen eingebracht.
Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen wurde auf der
Grundlage der Berichterstattergespräche der Ansatz bei den
Vermischten Einnahmen um 1 Mio. Euro einvernehmlich
heraufgesetzt. Die Forderung der CDU/CSU-Fraktion, die
zu erwartenden Mehreinnahmen bei diesem Titel aus-
schließlich für die Schuldentilgung bereitzustellen und nicht
zur Finanzierung bzw. Kompensation von Mehrausgaben im
Einzelplan 17 zu nutzen, wurde mit der Stimmenmehrheit
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
abgelehnt. Der Antrag der FDP-Fraktion, die Aufwendun-
gen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
um 1,5 Mio. Euro auf 27,5 Mio. Euro zurückzuführen,
wurde unter Hinweis auf die bestehende gesetzliche Rege-
lung einvernehmlich gegen die antragstellende Fraktion ab-
gelehnt.
Die Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beantragten, die Baransätze für die Förderung
von Modellprojekten zur Beratung, Ausbildung und Unter-
stützung von Initiativen gegen Rechtsextremismus in den

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 29 – Drucksache 15/4325

neuen Bundesländern sowie von Modellprojekten zur Bera-
tung von Opfern bzw. potenziellen Opfern rechtsextremer
Straf- und Gewalttaten in den neuen Bundesländern bei bei-
den Titeln um jeweils 2 Mio. Euro auf 4,5 Mio. Euro herauf-
zusetzen. Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und
bei Unterstützung durch die FDP-Fraktion wurden beide
Anträge angenommen. In der Bereinigungssitzung wurden
die bereits vorhandenen Verpflichtungsermächtigungen bei-
der Titel mit Koalitionsmehrheit aufgestockt.
Einvernehmen bestand unter den Berichterstattern darin,
zur Förderung von Modellvorhaben zur Umsetzung der
Empfehlungen der Kommission ,Impulse für die Zivil-
gesellschaft‘ einen neuen (Leer-)Titel in den Einzelplan auf-
zunehmen; der Ausschuss schloss sich dieser Empfehlung
an. In der Bereinigungssitzung beschloss der Haushaltsaus-
schuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen der CDU/CSU und der FDP, den bereits ein-
gestellten Leertitel mit einem Baransatz in Höhe von
10,0 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermächtigung für
die Jahre 2006 und 2007 auszustatten.
Innerhalb der Titelgruppe der Maßnahmen der Jugend-
politik wurden auf Antrag der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Zuschüsse und Leistun-
gen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufga-
ben der freien Jugendhilfe mehrheitlich um 1 Mio. Euro auf
102,023 Mio. Euro angehoben. In der Bereinigungssitzung
wurde dieser Titel erneut um 1,0 Mio. Euro zugunsten der
Jugendverbandsarbeit aufgestockt.
Ebenfalls um 1 Mio. Euro wurden auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ausgaben für Maßnahmen gegen Gewalt und Rechts-
extremismus von 9 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro heraufge-
setzt. In diesem Zusammenhang wurden das Engagement
der Jugend und die hohen Bewerberzahlen bei derartigen
Projekten betont. Es seien neue Formen der Beteiligung der
Jugend wichtig; die etablierten Programmmaßnahmen hät-
ten an Attraktivität verloren. In der Bereinigungssitzung
wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP die
Verpflichtungsermächtigung erweitert.
Der Antrag der FDP-Fraktion, den Beitrag zum Deutsch-
Französischen Jugendwerk mit einem qualifizierten Sperr-
vermerk zu versehen, fand bei Enthaltung der CDU/CSU-
Fraktion und gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine Mehrheit. Die
FDP-Fraktion hatte in der Begründung darauf verwiesen,
dass der Deutsche Bundestag in seinem interfraktionellen
Antrag zur Evaluierung des Deutsch-Französischen Jugend-
werkes vom Juni 2004 die großen Verdienste dieser Organi-
sation hervorgehoben habe. Deutlich gemacht worden sei
jedoch auch, dass eine umfassende Reform des Jugend-
werks und seiner Rechtsgrundlagen geboten sei. Demnach
sei die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den
französischen Partnern hierzu konkrete Vorschläge bis zum
Herbst 2004 vorzulegen. Bis zur Vorlage eines schlüssigen
Konzepts sollten daher 15 Prozent der Mittel gesperrt wer-
den.
Innerhalb der Titelgruppe zur Förderung von gesellschafts-
politischen Maßnahmen für die ältere Generation beantragt

die CDU/CSU-Fraktion eine Neuverteilung der Zuschüsse
an zentrale Einrichtungen und für zentrale Maßnahmen. Als
Begründung führt sie an, dass das Deutsche Zentrum für
Alternsforschung an der Universität Heidelberg das einzige
Institut Deutschlands sei, das weltweit anerkannte interdis-
ziplinäre Alternsforschung betreibe. Daher müsse die För-
derung für das Heidelberger Zentrum in der bisherigen jähr-
lichen Höhe erhalten bleiben. Das Deutsche Zentrum für
Altersfragen in Berlin sammelte hingegen vorwiegend In-
formationen und Daten zum Thema Alter und betreibe Poli-
tikberatung. Der Antrag wurde bei Enthaltung der Fraktion
der FDP mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU wurde der
Antrag der FDP-Fraktion, den Ansatz für Arbeiten und
Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung von
Frau und Mann in der Gesellschaft um 1,046 Mio. Euro auf
10 Mio. Euro abzusenken, mehrheitlich abgelehnt.
Die Absenkungsanträge der FDP-Fraktion im Kapitel des
Bundesamtes für den Zivildienst u. a. zum Geschäftsbedarf,
zu den Dienstreisen, zur Erstattung von Verwaltungskosten
an Verbände sowie zu den Ausgaben in der IT-Technik wur-
den bei Enthaltung der Fraktion der CDU/CSU mit den
Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.

Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)
Der Regierungsansatz sah für diesen Einzelplan Gesamt-
ausgaben in Höhe von 17,631 Mio. Euro vor. Diese lagen
damit um 598 T Euro über den Ansätzen des Vorjahres. Den
Empfehlungen der Berichterstatter folgend, die in ihren
Beratungen keine Änderungen des Regierungsansatzes vor-
genommen hatten, verabschiedete der Ausschuss den Regie-
rungsansatz unverändert.

Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)
Der Plafond dieses Einzelplans lag im Regierungsentwurf
mit rd. 86,668 Mio. Euro um rd. 2,046 Mio. Euro unter dem
Ansatz des Vorjahres. Die Berichterstatter hatten keine Än-
derung gegenüber dem Haushaltsentwurf 2005 vorgeschla-
gen. Die beiden von der FDP-Fraktion eingebrachten Än-
derungsanträge zur Absenkung der Ausgaben für die
Informationstechnik im Kapitel 20 01 – Bundesrechnungs-
hof – sowie im Kapitel 20 03 – Prüfungsämter des Bundes –
wurden mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion
der CDU/CSU abgelehnt. Darüber hinaus wurden in die
Einzelplanberatung keine Änderungsanträge eingebracht
und der Einzelplan ohne Änderung gegenüber dem Regie-
rungsentwurf einvernehmlich verabschiedet.

Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan ein Aus-
gabevolumen in Höhe von 3,783 Mrd. Euro vor. Der Haus-
haltsausschuss stockte im Verlauf seiner Beratungen den
Plafond im Saldo um rd. 76,093 Mio. Euro auf insgesamt
3,859 Mrd. Euro auf.

Drucksache 15/4325 – 30 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die FDP-Fraktion hatte für die Beratungen dieses Einzel-
plans zwölf und die CDU/CSU-Fraktion 15 Änderungsan-
träge eingebracht. In der Mehrzahl dieser Anträge handelte
es sich um Kürzungsvorschläge unter Hinweis auf die Not-
wendigkeit der Haushaltskonsolidierung zur Erreichung des
Maastricht-Defizit-Kriteriums. Die hierfür zur Kürzung
herangezogenen Titel waren bei den Fraktionen der CDU/
CSU und FDP in vielen Fällen gleich, u. a. waren dies die
Öffentlichkeitsarbeit, die Beiträge an die Vereinten Natio-
nen, die Beteiligung an Einrichtungen der Weltbankgruppe
und die Beteiligungen am Kapital der Asiatischen sowie der
Afrikanischen Entwicklungsbank. Entgegen der sonstigen
Vereinbarung im Haushaltsausschuss, in der Einzelplanbe-
ratung die Titel, zu denen noch Beratungsbedarf besteht, zu
schließen und diese in der Bereinigungssitzung erneut auf-
zurufen, wurden im Einzelplan 23 neben den Personaltiteln
im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen 14 Titel offen
gestellt.
Im Kapitel der Allgemeinen Bewilligungen legten die Be-
richterstatter die beiden einzigen einvernehmlichen Ände-
rungsvorschläge vor. Bei den Zinsen und der Tilgung aus
Darlehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit
wurde jeweils der Haushaltsvermerk ergänzt.
In der Bereinigungssitzung wurden einvernehmlich die An-
sätze der Beruflichen Bildung und der Zuschüsse an inte-
grierte Fachkräfte und rückkehrende Fachkräfte gegenüber
dem Regierungsansatz aufgestockt.
Die FDP-Fraktion beantragte bei der Förderung der ent-
wicklungspolitischen Bildung die Rückführung des Ansat-
zes um 3,0 Mio. Euro auf 7,0 Mio. Euro. Bei Enthaltung der
CDU/CSU-Fraktion wurde der Antrag mehrheitlich abge-
lehnt. Um 1,0 Mio. Euro auf 200 T Euro wollte die FDP-
Fraktion darüber hinaus die Mittel für Beobachtung und
Überprüfung der deutschen entwicklungspolitischen Zu-
sammenarbeit kürzen. Trotz der Unterstützung der CDU/
CSU-Fraktion fand der Antrag keine Mehrheit.
Zu den Beiträgen an die Vereinten Nationen stellten sowohl
die CDU/CSU-Fraktion als auch die FDP-Fraktion Absen-
kungsanträge um 24,0 Mio. Euro bzw. 10,0 Mio. Euro. Ge-
gen die Stimmenmehrheit der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden beide Anträge zu-
rückgewiesen. In der Bereinigungssitzung wurde dieser
Ansatz mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und der FDP um 10,0 Mio. Euro auf
insgesamt 171,394 Mio. Euro angehoben. Ebenfalls in der
Bereinigungssitzung wurde der Ansatz des Zivilen Frie-
densdienstes um 500 T Euro auf 14,5 Mio. Euro hochge-
setzt und die Titel ,Förderung der Sozialstruktur‘, ,Förde-
rung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen
Stiftungen‘ und ,Förderung entwicklungswichtiger Vorha-
ben privater deutscher Träger‘ mit dem Regierungsansatz
geschlossen. Auch der zurückgestellte Titel ,Förderung der
internationalen Agrarstruktur‘ konnte mit dem Regierungs-
ansatz beschlossen werden.
Bei dem Ansatz der Entwicklungspartnerschaft mit der
Wirtschaft wollte die CDU/CSU mit ihrem Antrag auf Er-
gänzung der Erläuterungen durchsetzen, dass Mittel in Höhe
von mind. 5,0 Mio. Euro für Aufgaben des Senior-Expert-
Service (SES) vorzusehen seien. Der Antrag fand keine
Mehrheit. Die von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP

beantragten Kürzungsvorschläge um 56,0 Mio. Euro bzw.
47,0 Mio. Euro bei der Beteiligung an Einrichtungen der
Weltbankgruppe konnten sich im Ausschuss nicht durchset-
zen. Mit der Stimmenmehrheit der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde bei dem gleichen Titel
der Haushaltsvermerk zu der Verpflichtungsermächtigung
(lfd. Nr. 4) sowie ein Teil der Erläuterungen (lfd. Nr. 2.1)
aus dem Regierungsentwurf gestrichen.
Die zu den Beteiligungen am Kapitel der Asiatischen sowie
der Afrikanischen Entwicklungsbank gestellten Absen-
kungsanträge der CDU/CSU- und FDP-Fraktion wurden
ohne Ausnahme abgelehnt; die beiden Titel wurden unab-
hängig davon bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt.
Auch die bilaterale Finanzielle und die bilaterale Technische
Zusammenarbeit sowie der Beitrag zu den ,Europäischen
Entwicklungsfonds‘ der Europäischen Union (Abkommen
von Lomé und Cotonou) wurden zurückgestellt; Anträge
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP hierzu wurden mit
Mehrheit abgewiesen.
In der Bereinigungssitzung wurden der Titelansatz der bila-
teralen Finanziellen Zusammenarbeit um 33,0 Mio. Euro
auf 983,0 Mio. Euro und der der bilateralen Technischen
Zusammenarbeit um 32,0 Mio. Euro auf 626,0 Mio. Euro
einvernehmlich aufgestockt. Der Beitrag zu den ,Euro-
päischen Entwicklungsfonds‘ der Europäischen Union
(Abkommen von Lomé und Cotonou) wurde hingegen um
10,0 Mio. Euro auf 520,0 Mio. Euro abgesenkt.
Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung)
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Gesamt-
ausgaben in Höhe von 8,463 Mrd. Euro vor. Diese lagen da-
mit um 202,669 Mio. Euro über dem vergleichbaren Ansatz
des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss hat den Plafond im
Laufe seiner Einzelplanberatungen im Saldo um 76,5 Mio.
Euro auf 8,540 Mrd. Euro angehoben.
In den Berichterstattervorschlägen waren insbesondere von
den Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und FDP zahlrei-
che Titel offen gestellt worden, zu denen noch Erörterungs-
bedarf angemeldet worden war. In den Einzelplanberatun-
gen legten die Fraktionen der CDU/CSU 30 und der FDP
23 Änderungsanträge vor; die Koalitionsfraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten über die
einvernehmlichen Berichterstattervorschläge hinaus keine
Anträge. In Anlehnung an die Ergebnisse der Berichterstat-
tergespräche wurden – überwiegend einvernehmlich – im
gesamten Einzelplan zusätzlich zahlreiche Haushaltsver-
merke, insbesondere qualifizierte Haushaltssperren, ausge-
bracht.
Die FDP-Fraktion stellte in ihren Kürzungsanträgen auf die
besorgniserregende Haushaltssituation des Bundes und die
Verpflichtung Deutschlands zur Reduzierung des Staatsdefi-
zits auf unter 3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP)
ab. Absenkungsvorschläge wurden innerhalb des Einzel-
plans zu einzelnen Titeln, aber auch zur Titelgruppe 55, den
Ausgaben für die Informationstechnik, insgesamt gestellt.
Im Kapitel des Bundesministeriums beantragte die CDU/
CSU-Fraktion die Absenkung der Globalen Minderausgabe
(GMA) um 45 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro, um einen rea-
listischen Ansatz zu gewährleisten. In der Bereinigungssit-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 31 – Drucksache 15/4325

zung wurde bei der GMA mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der
Haushaltsvermerk ergänzt. Bei Enthaltung der Fraktion der
FDP wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Einen Erhöhungsantrag um 3 Mio. Euro auf 93 Mio. Euro
hingegen stellte die CDU/CSU-Fraktion in Kapitel der All-
gemeinen Forschungsförderung und Bildungsplanung bei
dem Sonderprogramm zur Förderung innovativer Regionen
in den neuen Ländern (InnoRegio); der Antrag fand bei Ent-
haltung der FDP-Fraktion keine Mehrheit im Ausschuss. In
der Bereinigungssitzung wurde auch bei diesem Titel mehr-
heitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Haushaltsvermerk er-
gänzt. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt
wurde der Absenkungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, den
Titelansatz bei den Strategien zur Durchsetzung der Chan-
cengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung um
1,5 Mio. Euro auf 4,5 Mio. Euro zurückzuführen. Beim
Regierungsansatz verblieben auch die Ansätze für Struktu-
relle Innovationen in Bildung und Forschung und für
Analyse, Planung und Zielinformationen; die Anträge der
CDU/CSU-Fraktion auf Absenkung um 8 Mio. Euro bzw.
1,5 Mio. Euro wurden mit den Stimmen der Koalitions-
mehrheit gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der an-
tragstellenden Fraktion abgelehnt. In der Bereinigungssit-
zung wurde der Titel ,Strukturelle Innovationen in Bildung
und Forschung‘ mit den Stimmen der Fraktionen der SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU um 5,0 Mio. Euro auf 68,0 Mio.
Euro heraufgesetzt. Der Titel ,Analyse, Planung und Zielin-
formationen‘ hingegen wurde einvernehmlich um 1,5 Mio.
Euro auf 7,0 Mio. Euro abgesenkt.
Der Ansatz für Computer- und netzgestütztes Lernen sollte
nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion um 10 Mio. Euro
auf 28 Mio. Euro abgesenkt werden. Bei Enthaltung der
FDP-Fraktion wurde der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom Juli 2004 zur 5. Novelle des Hochschulrechtsrahmen-
gesetzes beantragte die CDU/CSU-Fraktion, bei dem För-
derprogramm zur Ausstattung von Juniorprofessuren die
Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigung in voller
Höhe qualifiziert zu sperren. Bei Unterstützung durch die
FDP-Fraktion fand der Antrag dennoch keine Mehrheit im
Ausschuss. Bei den von der CDU/CSU-Fraktion beantrag-
ten Absenkungen der Ansätze für die Titel Zukunft Bildung
um 18,2 Mio. Euro auf 15 Mio. Euro bzw. Innovative Ar-
beitsgestaltung und Dienstleistungen um 18 Mio. Euro auf
10 Mio. Euro enthielt sich die FDP-Fraktion, die Fraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmten ge-
schlossen dagegen.
In der Bereinigungssitzung wurden darüber hinaus mehrere
Haushaltsvermerke ergänzt bzw. angepasst.
Im Bereich der Titelgruppe 32 – Geistes- und Sozialwissen-
schaften – beantragte die Fraktion der CDU/CSU bei der
Sozial- und geisteswissenschaftlichen Forschung/Wissen-
schaftsforschung die Absenkung des Ansatzes um 1,9 Mio.
Euro auf den Ansatz des Vorjahressolls. Bei Enthaltung der
FDP-Fraktion wurde der CDU/CSU-Antragmehrheitlich ab-
gelehnt. Auch die von der FDP-Fraktion beantragte Absen-
kung dieses Titelansatzes um 1,0 Mio. Euro auf 10,5 Mio.
Euro fand lediglich die Unterstützung der CDU/CSU-Frak-

tion; der Antrag fand keine Mehrheit im Ausschuss.
In der Bereinigungssitzung wurde dieser Titelansatz mit
den Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU um 1,5Mio. Euro auf 13,0 Mio. Euro angehoben.
Innerhalb der Titelgruppe 42 – Deutsche Forschungsgemein-
schaft e. V. (DFG) in Bonn – konnte sich die CDU/CSU-
Fraktion mit ihrem Vorschlag, den Ansatz für ,Laufende
Zwecke‘ von 768,886 Mio. Euro um 15 Mio. Euro zu erhö-
hen, bei Enthaltung der FDP-Fraktion nicht durchsetzen.
Im Kapitel der Beruflichen Bildung und Maßnahmen
der Weiterbildung beantragte die CDU/CSU-Fraktion, den
Ansatz bei der Begabtenförderung in der beruflichen Bil-
dung wegen der hohen Ablehnungsquote um 400 T Euro
auf 15 Mio. Euro zu erhöhen. Der Antrag wurde mit den
Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN mehrheitlich abgelehnt. In der Bereinigungssit-
zung beschloss der Haushaltsausschuss mehrheitlich den
Ansatz der Förderung der beruflichen Aufstiegfortbildung
um 5,0 Mio. Euro auf 126,788 Mio. Euro abzusenken und
den Ansatz der Beruflichen Bildung um 1,5 Mio. Euro auf
46,5 Mio. Euro heraufzusetzen.
Absenken wollte die Fraktion der CDU/CSU hingegen den
Ansatz für die Weiterbildung und Lebenslanges Lernen um
12,3 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro. Die Fraktionen der SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP stimmten gegen den
Antrag. Mit Hinweis darauf, dass die Kommission ,Finan-
zierung und Weiterbildung‘ ihre Arbeit beendet habe und
auf der Grundlage dieser Erkenntnisse und des BLK-Gut-
achtens eine breite Diskussion initiiert und erste Umsetzun-
gen in Angriff genommen werden müssten, beantragt die
FDP-Fraktion eine Anhebung des Titelansatzes auf das Vor-
jahresniveau in Höhe von 39,4 Mio. Euro. Der Antrag
wurde außer von der antragstellenden Fraktion abgelehnt.
Im Kapitel der Hochschulen, Wissenschaft und Ausbil-
dungsförderung beantragte die CDU/CSU-Fraktion, bei der
,Weiterentwicklung von Hochschule und Wissenschaft so-
wie Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in For-
schung und Lehre‘ die Rückführung des Ansatzes um
29,025 Mio. Euro auf 40 Mio. Euro. Den Antrag lehnten die
Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP ab. Bei der Angewandten Forschung an Fachhochschu-
len im Verbund mit der Wirtschaft stellten die Fraktionen
der CDU/CSU und FDP die gleich lautenden Anträge, den
Ansatz um 2 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro zu erweitern; mit
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden die Anträge zurück-
gewiesen. In der Bereinigungssitzung wurde dieser Ansatz
einvernehmlich um 500 T Euro auf 10,5 Mio. Euro angeho-
ben. Die Fraktion der FDP wies darauf hin, dass in den ver-
gangenen Jahren erhebliche Kaufkraftverluste bei den Bi-
bliotheken eingetreten seien, ohne dass diese durch
Etaterhöhungen ausgeglichen worden wären. Durch die ge-
stiegenen Studierendenzahlen sei die Notwendigkeit, ein
qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot bei den
Bibliotheken vorzuhalten, erheblich gewachsen. Die Erwar-
tungen, dass sich durch Online-Angebote preiswerte zusätz-
liche Angebote beschaffen ließen, hätten sich größtenteils
auch durch urheberrechtliche Regelungen nicht erfüllt. Um
straffe Studienzeiten zu ermöglichen, dürfe es keinen Eng-
pass bei den Bibliotheken geben. Ein Bibliotheken-Sonder-

Drucksache 15/4325 – 32 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

programm sei als politisch wichtiges Signal im Hinblick
darauf zu sehen, dass die Politik die gestiegenen Studieren-
denzahlen als positive Herausforderung begreife und Län-
der und Hochschulen bei der Bewältigung dieser Herausfor-
derung unterstützen wolle. Zur Unterstützung beantragte sie
die Ausbringung eines neuen Titels ,Bibliotheken-Sonder-
programm‘ mit einem Baransatz von 30 Mio. Euro. Der An-
trag fand keine Unterstützung im Ausschuss. In der Bereini-
gungssitzung beschloss der Haushaltsausschuss beim Titel
,Leistungen für europäische und internationale Wissen-
schaftseinrichtungen‘ die Verpflichtungsermächtigung deut-
lich aufzustocken und einen neuen Haushaltsvermerk hinzu
zu nehmen.
In der Titelgruppe 31 – Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) – wurde in der Bereinigungssitzung der Baransatz
bei Titel ,BAföG-Schülerinnen und Schüler‘ mit den Stim-
men der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP um 50,0 Mio. Euro auf 463,0 Mio. Euro und
bei Titel ,BAföG-Zuschüsse an Studierende‘ mit den
Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU der Baransatz
um 25,0 Mio. Euro auf 480,0 Mio. Euro aufgestockt.
Die im Kapitel ,Lebenswissenschaften, Umweltgerechte
nachhaltige Entwicklung, Naturwissenschaftliche Grund-
lagenforschung‘ zur Biotechnologie gestellten Erhöhungsan-
träge sowohl der CDU/CSU-Fraktion als auch der FDP-
Fraktion um 22,470 Mio. Euro auf 131,8 Mio. Euro bzw. um
12,77Mio. Euro auf 122,1Mio. Euro fanden gegen die Stim-
men der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung
wurde dieser Titel jedoch einvernehmlich um 1,5 Mio. Euro
auf 110,830Mio. Euro heraufgesetzt. KeineMehrheit fand in
der Einzelplanberatung die von der FDP-Fraktion beantragte
Heraufsetzung des Baransatzes beim Titel ,Gesundheit und
Medizin‘ von bislang 104,987 Mio. Euro um 8,203 Mio.
Euro. DieAnträge vonCDU/CSU- und FDP-Fraktion auf Er-
höhung des Plafonds der Biomedizinischen Forschung von
100,245 Mio. Euro um 17,53 Mio. Euro bzw. 4,755 Mio.
Euro wurden mit Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückgewiesen.
Die FDP-Fraktion verwies in ihrem Erhöhungsantrag bei
demTitel ,SystemErde – Forschungs- und Entwicklungsvor-
haben‘ darauf, dass der Rückgang der Haushaltsmittel um
über 6 Prozent für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
im System Erde nicht zu verantworten sei, da es unmittelbare
Folgen für bereits laufende und geplante neue Projekte habe.
Das komplexe Verständnis des Zusammenwirkens aller
klima- und umweltbestimmenden Faktoren sei von herausra-
gender Bedeutung für das Leben künftiger Generationen auf
dem Planeten Erde. Das Deutsche Klimaschutzprogramm
(DEKLIM)müsse über das Jahr 2005 hinaus fortgeschrieben
werden. Bei Stimmenthaltung der CDU/CSU-Fraktion
wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Die von den Oppositionsfraktionen der CDU/CSU-Fraktion
und FDP-Fraktion gestellten Anträge auf Erhöhung der Mit-
telansätze innerhalb der Titelgruppe 31 – Innovation durch
neue Technologien – im Kapitel der Neuen Technologien,
Mobilität und Infrastruktur im 21. Jahrhundert,Weltraumfor-
schung und -technik wurden ausnahmslos gegen die Stim-

men der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIEGRÜNENmehrheitlich abgelehnt und der jeweilige An-
satz des Regierungsentwurfs beschlossen. In der Bereini-
gungssitzung wurden innerhalb dieser Titelgruppe bei meh-
reren Titeln die Verpflichtungsermächtigungen abgesenkt;
die Baransätze blieben hingegen unverändert.
Innerhalb der Titelgruppe ,Mobilität und Infrastruktur im
21. Jahrhundert‘ konnte die FDP-Fraktion bei dem Titel
,Mobilität und Verkehr‘ ebenso wenig die beantragte
Heraufsetzung des Ansatzes um 10,591 Mio. Euro auf
52,591 Mio. Euro durchsetzen wie bei dem Titel ,Schifffahrt
und Meerestechnik‘ um 1,719 Mio. Euro auf 18,909 Mio.
Euro. Die CDU/CSU-Fraktion enthielt sich bei beiden An-
trägen der Stimme. In der Bereinigungssitzung wurde mit
den Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Oppositionsfrak-
tionen der Titel ,Mobilität undVerkehr‘ um 1,0Mio. Euro auf
43,0 Mio. Euro heraufgesetzt.
Die FDP-Fraktion mahnte bei dem Titel ,Bauen und Woh-
nen‘ an, dass der Forschung und Entwicklung auf demGebiet
des Bauens vor dem Hintergrund einer immer notwendiger
werdenden Energieeinsparung, der Herstellung neuer Bau-
stoffe und Produkte bis zu neuartigen Sanierungskonzepten
im Bestand, große Bedeutung zukomme. Die aktive und pas-
sive Nutzung von natürlichen Energien durch entsprechende
Konstruktionen und Materialien müsse vorangetrieben wer-
den. Die deutsche Bauwirtschaft könne angesichts des stei-
genden Wettbewerbsdrucks diese Aufgabe nicht allein be-
wältigen und könne sich auf demMarkt nur behaupten, wenn
eine verlässliche Grundlagenforschung die Voraussetzung
für die Entwicklung neuer Qualitätsstandards schaffe. Der
Antrag auf Ausweitung des Mittelansatzes um 6,2 Mio. Euro
auf 13,2 Mio. Euro wurde einvernehmlich gegen die antrag-
stellende Fraktion abgelehnt. In der Bereinigungssitzung
wurde dieser Ansatz mit den Stimmen der Fraktionen der
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU um 1,0 Mio. Euro auf
8,0 Mio. Euro aufgestockt.
Im Bereich der Titelgruppe ,Weltraumforschung und -tech-
nik im Rahmen des nationalen Programms‘ fanden die An-
träge der Oppositionsfraktionen der CDU/CSU und FDP auf
Ausweitung des Plafonds für das nationale Weltraumpro-
gramm sowohl bei den Forschungs- und Entwicklungsvor-
haben als auch bei den Investitionen über den Regierungs-
ansatz in Höhe von 90 Mio. Euro bzw. 55,5 Mio. Euro
hinaus keine Berücksichtigung.
Schließlich wurde im Kapitel der Forschungs- und Wissen-
schaftseinrichtungen der Antrag der CDU/CSU-Fraktion
auf Ausbringung eines neuen Titels ,Osteuropazentrum für
Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur‘ mit einem
Ansatz von 5 Mio. Euro gegen die Stimmen der antragstel-
lenden Fraktion abgelehnt. In der Bereinigungssitzung
wurde dieser Titel mit den Stimmen der Fraktionen der
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP mit einem Baransatz von
1,5 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermächtigung für die
Jahre 2006 bis 2008 neu in den Haushalt eingestellt.
Einzelplan 32 (Bundesschuld)
Der Plafond dieses Einzelplans lag im Regierungsentwurf
mit rd. 41,228 Mrd. Euro um rd. 1,520 Mrd. Euro über dem

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 33 – Drucksache 15/4325

Vorjahresansatz von rd. 39,708 Mrd. Euro. Der Haushalts-
ausschuss hat die Gesamtausgaben im Saldo um rd. 796,301
Mio. Euro auf rd. 40,431 Mrd. Euro zurückgeführt.
In den Einzelplanberatungen lagen dem Haushaltsausschuss
neben den Berichterstattervorschlägen neun Änderungsan-
träge der CDU/CSU-Fraktion und drei der FDP-Fraktion
vor. Diese Anträge wurden ausnahmslos mit der Koalitions-
mehrheit der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN abgelehnt.
Im Kapitel der Verzinsung beantragte die CDU/CSU-
Fraktion unter anderem bei den ,Zinseinnahmen aus der
Anlage von Kassenmitteln des Bundes‘ eine Erhöhung um
42,841 Mrd. Euro auf 70,0 Mrd. Euro. Sie wies darauf hin,
dass die Ausweitung des Liquiditätsmanagements durch die
Finanzagentur im Haushaltsjahr 2004 zu umfangreichen
Zinseinnahmen führen werde. Daher seien auch die Einnah-
men in 2005 angemessen zu erhöhen. Der Antrag fand ge-
gen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine Mehrheit. Eben-
falls unberücksichtigt blieb der CDU/CSU-Antrag auf
Kürzung des Ansatzes der ,Ausgaben aus Anlass der Be-
schaffung von Mitteln im Wege des Kredits‘ in Höhe der für
Öffentlichkeitsarbeit vorgesehenen Ausgaben.
Bei den Zinsen für Bundesanleihen sollte nach dem Willen
der CDU/CSU-Fraktion der Ansatz um 100 Mio. Euro auf
24,042 Mrd. Euro abgesenkt werden. Dies sei aufgrund der
bisherigen guten Erfahrungen mit der Portfoliostrategie der
Finanzagentur, insbesondere aufgrund der durch Swap-Ge-
schäfte zu erwartenden Zinseinsparungen möglich. Auf-
grund des anhaltend geringen Zinsniveaus und der im Be-
darfsfall zur Verfügung stehenden Ausgabereste beantragte
die CDU/CSU-Fraktion die Absenkung des Ansatzes bei
den Zinsen für Bundesobligationen um 150 Mio. Euro auf
rd. 7,0 Mrd. Euro. Ebenfalls unter Hinweis auf das günstige
Zinsniveau beantragten die Fraktionen der CDU/CSU und
der FDP die Absenkung des Ansatzes bei den Zinsen
für Bundesschatzanweisungen von 2,805 Mrd. Euro um
280,0 Mio. Euro bzw. 200,0 Mio. Euro und bei dem Diskont
für unverzinsliche Schatzanweisungen von 1,146 Mrd. Euro
um 346,0 Mio. Euro bzw. 372,470 Mio. Euro. Die Anträge
wurden mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückgewie-
sen.
Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren wollten die
Fraktionen der CDU/CSU und FDP das Disagio für Bundes-
anleihen, Bundesobligationen etc. auf null setzen bzw. um
1,225 Mrd. Euro auf 166,373 Mio. Euro absenken. Schließ-
lich sollten auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion die Zinsen
für Kassenverstärkungskredite um 44,0 Mio. Euro auf
350,370 Mio. Euro abgesenkt werden. Die Anträge fanden
gegen die Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine Mehrheit.
Einzelplan 33 (Versorgung)
Der im Regierungsentwurf eingestellte Plafond in Höhe von
rd. 8,821 Mrd. Euro lag um 28,293 Mio. Euro über dem ver-
gleichbaren Ausgabeansatz des Vorjahres. Die einvernehm-
lich geführten Berichterstattergespräche hatten zu keinen
Veränderungen geführt. Der Ausschuss stellte in den Einzel-
planberatungen ohne weitere inhaltliche Diskussion den Re-
gierungsansatz fest.

Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)
Der Regierungsentwurf sah beim Einzelplan der Allgemei-
nen Finanzverwaltung Ausgaben in Höhe von rd. 6,188Mrd.
Euro nach rd. 7,546 Mrd. Euro im Vorjahr vor.
Im Verlauf seiner Beratungen führte der Haushaltsausschuss
die Ausgaben um 6,450 Mrd. Euro auf einen negativen Aus-
gabebetrag von 261,766 Mio. Euro zurück. Über den Be-
richterstattervorschlag hinaus lagen dem Haushaltsaus-
schuss in seiner Einzelplanberatung zehn Änderungsanträge
der CDU/CSU-Fraktion vor; die Koalitionsfraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellten drei zusätz-
liche Anträge.
Im Kapitel der Steuern wurden nach Vorlage der Steuer-
schätzung die Einnahmetitel umfänglich angepasst.
Bei den Allgemeinen Bewilligungen erhöhte der Haushalts-
ausschuss einvernehmlich den Ansatz bei den Vermischten
Einnahmen von 10,0 Mio. Euro auf 45,0 Mio. Euro. Der
Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundes-
bank wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktio-
nen der CDU/CSU und der FDP von 3,5 Mrd. Euro auf
2,0 Mrd. Euro abgesenkt. Mehrheitlich mit den Stimmen
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde der Ansatz der Einnahmen aus der Veräußerung von
Beteiligungen und aus sonstigem Kapitalvermögen des
Bundes um 1,7 Mrd. Euro auf insgesamt 11,7 Mrd. Euro
erhöht. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde der
Zuschuss an den Bundes-Pensions-Service für Post und
Telekommunikation e. V. (Postbeamtenversorgungskasse)
aufgrund der Kapitalisierung der Pensionsverpflichtungen
von 5,450 Mrd. Euro auf null gesetzt.
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, die Finanzhilfen nach
Artikel 104 a GG für ein Investitionsprogramm zur Auswei-
tung der Zahl der Ganztagsschulen von 740,683 Mio. Euro
auf 656,683 Mio. Euro abzusenken, konnte sich im Aus-
schuss nicht durchsetzen. Mit der Mehrheit der Stimmen der
Koalitionsfraktionen wurde bei diesem Titel ein zusätzlicher
Haushaltsvermerk aufgenommen. Der Vorschlag der CDU/
CSU-Fraktion, einen neuen Titel ,Einsparungen in Höhe
von 10 Prozent bei den flexibilisierten Ausgaben nach § 5
Haushaltsgesetz‘ mit einem entsprechenden Haushaltsver-
merk auszubringen, konnte sich gegen die Stimmenmehr-
heit der Koalitionsfraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN nicht durchsetzen.
Weitere in diesem Kapitel von der CDU/CSU-Fraktion ge-
stellte Änderungsanträge u. a. zu den Ausgabemitteln zur
Restedeckung und bei den Maßnahmen der Bundeswehr im
Zusammenhang mit zusätzlichen internationalen Einsätzen
fanden keine Mehrheit im Ausschuss.
Die im Regierungsentwurf mit 1 Mrd. Euro veranschlagte
Globale Minderausgabe (GMA) wurde mit den Stimmen
der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der
FDP auf 2,0 Mrd. Euro erhöht und deren Auflösung in ver-
bindlichen Erläuterungen festgeschrieben.
2.2 Haushaltsgesetz
Die nach Abschluss der Haushaltsberatungen veranschlag-
ten Investitionen (rd. 22,745 Mrd. Euro) überschreiten die

Drucksache 15/4325 – 34 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

veranschlagte Nettokreditaufnahme (rd. 22,0 Mrd. Euro) um
rd. 0,745 Mrd. Euro. Damit wird die in Artikel 115 Grund-
gesetz (GG) vorgegebene Grenze der Kreditaufnahme ein-
gehalten. Nach Artikel 115 GG darf die Nettokreditauf-
nahme die Summe der im Haushalt veranschlagten
Investitionen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirt-
schaftlichen Gleichgewichts überschreiten.
Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN betonten, Deutschland habe nach drei langen
Jahren endlich die Stagnation überwunden. Dazu habe das
finanz- und wirtschaftspolitische Konzept der Bundesregie-
rung mit dem Dreiklang aus Strukturreformen, Konsolidie-
rung und gezielten Wachstumsimpulsen einen wichtigen
Teil beigetragen. Die öffentlichen Haushalte hätten aber von
der Aufwärtsentwicklung wegen des Nachlaufeffektes bei
den Steuereinnahmen sowie am Arbeitsmarkt noch keinen
Nutzen.
Im Wesentlichen dadurch seien seit der Vorlage des Ent-
wurfs Haushaltsverschlechterungen von über 8 Mrd. Euro
aufgerissen. Diese Lücke sei trotz harter Sparmaßnahmen
nur unter Rückgriff auf erhebliche Einmaleinnahmen zu
schließen gewesen, da es keine vertretbaren Alternativen
gebe. Massive Eingriffe stattdessen in Leistungsgesetze, bei
den Investitionsansätzen und/oder Steuererhöhungen wären
Gift in der aktuellen wirtschaftlichen Situation gewesen.
Die Bürger müssten Vertrauen und Zuversicht gewinnen,
damit der Aufschwung nicht nur vom Export, sondern auch
von der Binnennachfrage mitgetragen werde. Außerdem
würde ein solches Vorgehen völlig den konjunkturellen Im-
puls der Steuererleichterung durch die letzte Stufe der Steu-
erreform zum 1. Januar 2005 konterkarieren.
Gemäß den Darlegungen der Koalitionsfraktionen halte der
beschlossene Bundeshaushalt die Grenzen des Artikels 115
GG ein, denn die Nettokreditaufnahme liege mit 22 Mrd.
Euro unter dem Investitionsvolumen von 22,7 Mrd. Euro.
Er sei verfassungsfest, da so genannte Platzhaltergeschäfte
entgegen der Auffassung der Opposition keine verdeckte
Kreditaufnahme, sondern Privatisierungseinnahmen dar-
stellten. Anteile des Bundes an den Postnachfolgeunterneh-
men würden aus dem Bundesbesitz hin zur Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) verlagert, die dafür ein entsprechen-
des Entgelt an den Bund zahle. Diese Zwischenstufe der Pri-
vatisierung werde sinnvollerweise gewählt, um losgelöst
von haushaltspolitischen Erwägungen oder Notwendigkei-
ten den dann günstigsten Zeitpunkt für die Platzierung am
Kapitalmarkt nutzen zu können. Erst recht sei die Kapitali-
sierung der Pensionsverpflichtungen der Postnachfolgeun-
ternehmen nicht als Kreditaufnahme zu qualifizieren. Es
handele sich dabei um aggregierte laufende Einnahmen, die
auch relevant für das Maastricht-Defizit-Kriterium seien
und zudem außerhalb des Bundeshaushalts blieben.
Die Koalitionsfraktionen betonten, dass der Haushalt den
Grundsätzen von Wahrheit und Vollständigkeit gemäß Arti-
kel 110 GG strikt folge. Die Steuereinnahmenansätze seien
vollständig vom „Arbeitskreis Steuerschätzungen“ über-
nommen worden, die gesamtwirtschaftliche Vorausschät-
zung der Bundesregierung mit ihren Annahmen zum
Arbeitsmarkt bewege sich im Spektrum anderer Voraus-
schätzungen von Instituten und Organisationen und die
veranschlagten Privatisierungseinnahmen seien konkret un-

terlegt, wie das Bundesministerium der Finanzen im Haus-
haltsauschuss erläutert habe.
Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen trage der be-
schlossene Bundeshaushalt 2005 seinen Teil dazu bei, dass
aus jetziger Sicht das Maastricht-Defizit-Kriterium von
3 Prozent knapp eingehalten werden könne. In einem für die
nächste Sitzung des Finanzplanungsrates vorbereiteten
Tableau für den öffentlichen Gesamthaushalt sei ein Defizit-
wert von 3 Prozent ausgewiesen.
Im Übrigen betonten die Koalitionsfraktionen, dass die Op-
position durch ihre Blockadepolitik im Bundesrat wesent-
liche Verantwortung nicht nur für die Finanzierungslücke
beim Bund trage, sondern auch für die Finanzierungs-
schwierigkeiten auf der Länder- wie auch auf der Gemein-
deebene. Beim Steuervergünstigungsabbaugesetz und dem
Haushaltsbegleitgesetz habe sie so Einnahmeverbesserun-
gen in den Jahren 2004 bis 2006 von 25 Mrd. Euro blo-
ckiert. Der Bund stünde anderenfalls über diesen Zeitraum
10,6 Mrd. Euro besser da, die Länder um 9,9 Mrd. Euro und
die Gemeinden um 4,4 Mrd. Euro. Die Koalitionsfraktionen
forderten die Opposition auf, ihrer Verantwortung für den
Gesamtstaat endlich gerecht zu werden und einen vernünfti-
gen Steuervergünstigungsabbau mitzutragen.
Die Koalitionsfraktionen hielten die von der Opposition
vorgelegten Konsolidierungsanträge nicht für umsetzungs-
geeignet. Sie würden zum einen durch ihre restriktive Wir-
kung auf die Wirtschaft zusätzliche Arbeitslosigkeit schaf-
fen und das Wachstum gefährden. Zum anderen stünden sie
oft im Widerspruch zu rechtlichen Bindungen, die den Bund
zu Zahlungen verpflichte, wie z. B. beim Arbeitslosenhilfe-
ansatz, den Hilfen für die Steinkohle, den Zinsausgaben,
dem Bundeszuschuss an die Krankenversicherung, Beschaf-
fungsverträgen der Bundeswehr oder bei internationalen
Verpflichtungen. Die von der Opposition beantragten pau-
schalen Kürzungen bei den flexibilisierten Ausgaben hätten
unverantwortliche Konsequenzen, wenn z. B. im Wehretat
700 Mio. Euro einzusparen seien und dies nur durch Abbau
von Personal und den Verzicht auf notwendige Ausrüstung
für unsere Soldaten in Auslandseinsätzen möglich sei. Der
Innenminister müsste danach 260 Mio. Euro einsparen, was
den Abbau von 5 200 Stellen beim Bundeskriminalamt und
dem Bundesgrenzschutz entspräche. Dies würde die innere
Sicherheit gravierend gefährden.
Die Fraktion der CDU/CSU vertrat die Auffassung, dass
der Haushaltsentwurf 2005 auch nach den Beratungen im
Haushaltsausschuss verfassungswidrig bleibe. Er trage in
erheblichem Maße dazu bei, dass Deutschland 2005 erneut
gegen die Maastricht-Kriterien verstoßen werde.
Mit einmaligen Einnahmen von rd. 23 Mrd. Euro – 17,2 Mrd.
Euro aus Privatisierungseinnahmen und 5,5 Mrd. Euro
aus Forderungsverkäufen der Postpensionskasse – werde
die Nettokreditaufnahme künstlich auf 22 Mrd. Euro ge-
drückt. Dass die Investitionsausgaben mit 22,7 Mrd. Euro
nur knapp darüber lägen, deute an, dass der Haushalt 2005
– wie die Haushalte der Vorjahre – nur auf dem Papier ver-
fassungskonform sei. Nettokreditaufnahme und Privatisie-
rungserlöse als nicht wiederholbare Einmaleinnahmen um-
fassten schon im Entwurf knapp 45 Mrd. Euro. Damit
akzeptiere der Bundesfinanzminister eine langfristige Ver-
festigung der Nettokreditaufnahme bei über 40 Mrd. Euro.
Bereits die ursprünglich in den Haushaltsentwurf eingestell-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 35 – Drucksache 15/4325

ten Privatisierungseinnahmen von 15,5 Mrd. Euro kün-
digten die erneute Verletzung des Maastricht-Defizit-
Kriteriums an. Dieser Ansatz werde durch das Verschieben
von 2004 nicht benötigten Privatisierungseinnahmen von
1,7 Mrd. Euro auf 17,2 Mrd. Euro aufgestockt. Hinzu kä-
men weitere „Privatisierungseinnahmen“ von 5,5 Mrd. Euro
aus der Veräußerung von Pensionsforderungen. Nach Auf-
fassung der CDU/CSU-Fraktion sei dies nichts anderes als
eine verdeckte Kreditaufnahme („Schuldenkauf“). Für die
heute teuer aus dem Forderungsverkauf „erwirtschafteten“
Einnahmen müssten zukünftig neue Schulden aufgenom-
men werden.
Durch die Veräußerung der Pensionsforderungen und die
daraus folgende Kürzung des Zuschusses an die Postbeam-
tenversorgungskasse würde das Haushaltsvolumen zulasten
künftiger Haushaltsjahre künstlich nur einmalig abgesenkt.
Nach Meinung der CDU/CSU-Fraktion stelle diese Maß-
nahme einen klaren Verstoß gegen die Grundsätze der Haus-
haltsklarheit und Haushaltswahrheit dar. Die Veräußerung
der Bundesanteile an Post und Telekom solle im Wesentli-
chen über so genannte Platzhaltergeschäfte mit der KfW er-
folgen. Dabei handele es sich nicht um eine echte Privatisie-
rung, sondern gleichfalls um eine Form der verdeckten
Kreditaufnahme, die zudem unwirtschaftlich sei. Die CDU/
CSU-Fraktion sehe sich in dieser Bewertung in völliger
Übereinstimmung mit dem Bundesrechnungshof. Das letzte
Tafelsilber des Bundes werde verscherbelt, so dass riesige
Pensionslasten zukünftig allein aus Steuermitteln zu bedie-
nen seien. Die Union sehe darin eine Haushalts- und Finanz-
politik zulasten zukünftiger Generationen.
Neben dem verantwortungslosen Umfang und den Risiken
bei den Privatisierungserlösen berge der Haushalt nach
Auffassung der CDU/CSU-Fraktion weitere Risiken in
Milliardenhöhe u. a. bei den Steuereinnahmen (Wachstums-
annahme, Basiseffekt), beim Arbeitsmarkt (steigende Lang-
zeitarbeitslosigkeit), bei der LKW-Maut, beim Bundesbank-
gewinn, bei der Globalen Minderausgabe, bei der
Finanzierung versicherungsfremder Leistungen in der ge-
setzlichen Krankenversicherung und aufgrund einer mög-
lichen Liquiditätshilfe für die gesetzliche Rentenversiche-
rung.
Wie bereits in den Vorjahren werde die Bundesregierung
2005 erneut die Hauptverantwortung für den mittlerweile
vierten Verstoß in Folge gegen die Maastricht-Defizit-Krite-
rien tragen. Die angestrebten Privatisierungserlöse aus der
Veräußerung von Post- und Telekom-Anteilen blieben bei
der Berechnung des Staatsdefizits unberücksichtigt. Wie die
Kommission in Brüssel die Einnahmen aus den Forderungs-
verkäufen werte, sei noch offen.
Mit dem Haushalt 2005 würden die Investitionsausgaben
des Bundes auf einen Anteil am Gesamthaushalt von knapp
9 Prozent – ein historischer Tiefstand – sinken. Das bedeute
allein gegenüber dem Haushaltsjahr 2004 eine Reduzierung
um rd. 2 Mrd. Euro. Die Haushaltsstruktur verschlechtere
sich dramatisch. Die Auflösung der Globalen Minderaus-
gabe von rd. 2 Mrd. Euro werde dazu führen, dass die Inves-
titionsausgaben noch stärker abgesenkt würden. Damit
werde die verfassungsrechtlich zulässige Verschuldungs-
grenze im Jahresverlauf deutlich unter die geplante Netto-
kreditaufnahme fallen.

Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion habe die Bundes-
regierung mit keiner seriösen und nachhaltigen Maßnahme
den Versuch unternommen, gegen die Schuldenexplosion
anzusteuern. Statt kräftig auf die Ausgabenbremse zu treten,
versuche sie mit unwirtschaftlichen Geschäften, wie dem
Verkauf von Pensionsforderungen, den Platzhaltergeschäf-
ten mit der KfW, der Überführung des ERP-Vermögens an
die KfW etc. den anstehenden haushalts- und finanzwirt-
schaftlichen Offenbarungseid weiter zu verschleiern.
Im Gegensatz dazu habe die CDU/CSU-Fraktion in den Be-
ratungen Vorschläge unterbreitet, um im Haushalt 2005 ein
Volumen von rd. 9 Mrd. Euro einzusparen. Basierend auf
der Forderung der Bundesbank, 3 Prozent der Gesamtausga-
ben einzusparen, um den Bundeshaushalt Maastricht-kon-
form auszugestalten, habe die Union – ohne sich die Planun-
gen der Bundesregierung im Übrigen zu Eigen zu machen –
u. a. folgende Kürzungen vorgeschlagen:
l Aussetzung der Kohlehilfen für 2005 (1 645 Mio. Euro)

unter Beibehaltung einer degressiven Ausgestaltung
weiterer Mittel im Finanzplanungszeitraum.

l Kürzung des Bundeszuschusses an die Bundesagentur
für Arbeit (1 000 Mio. Euro) bei gleichzeitiger Absen-
kung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (Personal-Ser-
vice-Agenturen, Ich-AGs).

l Kürzung von Arbeitslosenhilfemitteln (1 000 Mio. Euro)
für 2004.

l Kürzung beim Staatsverbrauch (Verwaltungs- und Per-
sonalausgaben um 10 Prozent, Mittel für Öffentlichkeits-
arbeit und Verfügungsmittel um 50 Prozent).

l Kürzungen beim Eurofighter (250 Mio. Euro) und beim
NATO-Hubschrauber 90 (50 Mio. Euro) wegen der Ver-
zögerung der Großprojekte, Nachforderungen der Indus-
trie werden nicht anerkannt.

l Kürzung des Personalbestandes um 2 Prozent.
l Verzicht auf kostenintensive Gesellschaften (z. B.

g.e.b.b., Neugründung BImA).
l Kürzung der rechtswidrigen Zuwendung an einen „ein-

gekauften“ Wettbewerber in Sachen Maut.
Darüber hinaus erwarte die CDU/CSU-Fraktion, dass mit
Blick auf die aus dem Haushalt zu finanzierenden versiche-
rungsfremden Leistungen der Gesetzlichen Krankenver-
sicherung eine Überprüfung der Einnahme-Ausgaberelatio-
nen erfolge – wie vom Haushaltsausschuss beschlossen.
Gleichzeitig mache die CDU/CSU-Fraktion Vorschläge zur
Verstärkung der Investitionsausgaben, insbesondere im Ver-
kehrsbereich (+ 900 Mio. Euro) und bei Bildung und For-
schung (+ 300 Mio. Euro). Zur Stärkung der Strukturen,
insbesondere in den neuen Bundesländern und in den von
der Konversion in erheblichem Umfang betroffenen Regio-
nen, habe die Union zudem eine Aufstockung des Bewilli-
gungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefordert.
Mit der Kürzung bei den konsumtiven und der Erhöhung
der investiven Ausgaben zeige die CDU/CSU-Fraktion, wie
eine spürbare Strukturverbesserung des Haushalts zu erzie-
len sei. Sie mache damit deutlich, dass auch in Zeiten dra-
matisch wegbrechender Steuereinnahmen eine gestaltende
Haushaltspolitik möglich sei.

Drucksache 15/4325 – 36 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Fraktion der FDP betonte, dass sie den Bundeshaus-
halt 2005 für verfassungswidrig halte. Der Forderungsver-
kauf des Bundes im Zusammenhang mit den Pensionsver-
pflichtungen der Deutschen Telekom und der Deutschen
Post sei als Kreditaufnahme zu qualifizieren. Damit liege
die Nettokreditaufnahme über den Investitionen und somit
ein Verstoß gegen Artikel 115 GG vor. Mit dem Bundes-
haushalt 2005 werde die Erosion verantwortungsbewusster
und vertrauenswürdiger Haushaltspolitik durch die Bundes-
regierung weiter fortgesetzt. Gestützt auf unrealistische
Haushalts- und Finanzplanungsansätze enthalte der Bundes-
haushalt 2005 Haushaltsrisiken in Milliardenhöhe. So seien
die Risiken bei den Arbeitsmarktausgaben, der Rente, den
Steuern und den Einnahmen aus der Veräußerung von Ver-
mögenswerten im Haushalt nicht abgebildet. Der Bundes-
haushalt 2005 und die Finanzplanung des Bundes für 2004
bis 2008 wiesen schwerwiegende strukturelle Mängel auf.
Statt einer nachhaltigen, auf Solidität gerichteten Haushalts-
planung setze der Bund auf kurzfristige Effekte. Das gelte
beispielsweise für die Rekordveräußerung von Bundesver-
mögen. Insgesamt rd. 23 Mrd. Euro würden in den Bundes-
haushalt fließen.
Die über den Forderungsverkauf hinausgehenden, in den
Etat eingestellten Privatisierungserlöse von 17,2 Mrd. Euro
entsprächen keiner seriösen Finanzierungsmaßnahme. Ein
wesentlicher Teil dieser Privatisierungserlöse solle durch so
genannte Platzhaltergeschäfte realisiert werden. Ebenso sei
der Erlös von 5,5 Mrd. Euro aus Forderungsverkäufen der
Pensionskasse rechtlich fragwürdig und als faktische Kre-
ditaufnahme zu qualifizieren.
Weiterhin verschlechtere sich in geradezu dramatischer
Weise die Struktur des Bundeshaushalts. Durch die Einmal-
einnahmen von rd. 23 Mrd. Euro und das Ausbleiben von
Ausgabenreduzierungen sei mit einer Verfestigung der Net-
tokreditaufnahme in Höhe von 40 Mrd. Euro in zukünftigen
Jahren zu rechnen.
Die Begrenzung der Neuverschuldung durch die Summe der
Investitionen nach Artikel 115 GG könne im Haushalt 2005
nur auf dem Papier eingehalten werden. Die im Finanzpla-
nungszeitraum genannten Größenordnungen für die Netto-
kreditaufnahme von jährlich rd. 20 Mrd. Euro seien reine
Hoffungswerte.
Mit dem Bundeshaushalt 2005 werde die Politik des Ver-
stoßes gegen die Maastricht-Kriterien und somit gegen ei-
nen völkerrechtlichen Vertrag fortgesetzt. Die Einhaltung
der Maastricht-Kriterien wie Staatsdefizit und Schulden-
standquote würden mit der geplanten Neuverschuldung von
22 Mrd. Euro zum vierten Mal nacheinander verfehlt, da
sich die geplanten Privatisierungserlöse nur auf die Höhe
der Neuverschuldung des Bundes auswirkten. Die Defizit-
quote werde jedoch nicht gemindert.
Mit dem Bundeshaushalt 2005 stellt die Bundesregierung
unter Beweis, dass ihr an einer konsequenten und nachhalti-
gen Sanierung der Bundesfinanzen nicht gelegen ist. Die
Haushaltsstruktur verschlechtert sich zusehends, die kon-
sumtiven Ausgaben steigen unaufhörlich und eine qualita-
tive Konsolidierung bleibt aus.

2.2.1 Änderungsantrag
Aufgrund eines Antrags der Koalitionsfraktionen hat der
Haushaltsausschuss Änderungen zum Entwurf des Haus-
haltsgesetzes 2005 beschlossen. Der mit den Stimmen der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an-
genommene Änderungsantrag wird nachfolgend unter
Punkt 2.2.2 begründet.

2.2.2 Begründung zu dem angenommenen
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen

1. In § 2 Abs. 4 wird vor dem Wort „gleichzeitig“ das Wort
„spätestens“ eingefügt.
Zu Nummer 1
Aufgrund der Ergänzung sind Fremdwährungsanleihen
auf der Basis des Wechselkurses auf die Kreditermächti-
gung anzurechnen, der sich aus dem Vertrag zur Be-
grenzung des Währungsrisikos ergibt, auch wenn dieser
Vertrag zeitlich vor der Begebung der Fremdwährungs-
anleihe erfolgt.

2. Nach § 2 Abs. 6 Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Ergänzend zu § 6 Abs. 2 des Bundeswertpapierverwal-
tungsgesetzes können zur Begrenzung des Zins- und
Währungsrisikos von Fremdwährungsanleihen an den
Finanzmärkten eingeführte derivative Finanzinstrumente
im in Satz 1 bestimmten Umfang eingesetzt werden; er-
gänzend zu § 13 Satz 2 des Bundeswertpapierverwal-
tungsgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland – Fi-
nanzagentur GmbH auch insoweit zum Abschluss von
Rechtsgeschäften ermächtigt.“
Zu Nummer 2
Die Ergänzung enthält als Erweiterung zu § 6 Abs. 2 des
Bundeswertpapierverwaltungsgesetzes eine grundsätzli-
che Ermächtigung zum Einsatz derivativer Finanzinstru-
mente und ermächtigt in Erweiterung des § 13 Satz 2
Bundeswertpapierverwaltungsgesetz die Finanzagentur
GmbH von der Grundsatzermächtigung Gebrauch zu
machen.

3. In § 6 Abs. 4 wird die Angabe „2“ durch die Angabe
„1,4“ ersetzt.
Zu Nummer 3
Der Finanzbedarf der Initiative Bund-Online wurde
herabgesetzt. Daher verringert sich der Sperrbetrag für
die Bund-Online-Mittel, die durch die Ressortumlage
aufzubringen sind.

4. In § 10 wird der Titel 687 04 des Kapitels 16 04 gestri-
chen.
Zu Nummer 4
Der Titel fällt im Haushalt 2005 weg.

5. In § 11 wird in der Überschrift nach demWort „Renten-
versicherung“ das Wort „Aussteuerungsbetrag“ ange-
fügt.
Zu Nummer 5
Folgeänderung zu Nummer 10.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37 – Drucksache 15/4325

6. In § 11 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „Rentenver-
sicherung der Arbeiter und der Angestellten“ ersetzt
durch die Wörter „allgemeine Rentenversicherung“.
Zu Nummer 6
Mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetz-
lichen Rentenversicherung wurde die Rentenversiche-
rung der Arbeiter und der Angestellten in allgemeine
Rentenversicherung umbenannt.

7. In § 11 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „Rentenver-
sicherung der Arbeiter und der Angestellten“ ersetzt
durch die Wörter „allgemeinen Rentenversicherung“.
Zu Nummer 7
Mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der gesetz-
lichen Rentenversicherung wurde die Rentenversiche-
rung der Arbeiter und der Angestellten in allgemeine
Rentenversicherung umbenannt.

8. In § 11 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 einge-
fügt:
„Die Liquiditätshilfe an die Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben ist auf 200 000 000 Euro begrenzt.“
Zu Nummer 8
Es ist davon auszugehen, dass das BImA-Errichtungs-
gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Mit der
Vorschrift wird eine der BImA zu gewährende Liquidi-
tätshilfe auf einen Maximalbetrag begrenzt.

9. In § 11 wird der bisherige Absatz 3 Absatz 4.
Zu Nummer 9
Folgeänderung zu Nummer 8.

10. In § 11 wird folgender Absatz 5 angefügt:
㤠46 Abs. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist
im Jahr 2005 mit der Maßgabe anzuwenden, dass zum
15. Februar 2005 von der Bundesagentur für Arbeit
eine Abschlagszahlung in Höhe von 1 450 000 000 Euro
zu leisten ist. Die Schlusszahlung hierfür ist zum 15. De-
zember 2005 zu leisten. Der Gesamtbetrag aus beiden
Zahlungen entspricht dem durchschnittlichen Zahlbe-
trag, der sich aus den zum 15. Mai, zum 15. August und
zum 15. November 2005 zu leistenden Beträgen er-
gibt.“

Zu Nummer 10
Klarstellung und Verwaltungsvereinfachung für den
zum 15. Februar 2005 nach § 46 Abs. 4 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch von der Bundesagentur für
Arbeit zu zahlenden Aussteuerungsbetrag.

11. Nach § 20 wird der folgender neuer § 21 eingefügt:
㤠21 РStelleneinsparung aufgrund
Verlängerung der Wochenarbeitszeit

(1) Im Haushaltsjahr 2005 sind im Bundeshaushalts-
plan ausgebrachte Planstellen für Beamtinnen und Be-
amte in dem finanziellen Umfang einzusparen, der sich
ergäbe, wenn 0,4 v. H. dieser Planstellen kegelgerecht
eingespart würden. Die Einsparung kann auch bei den
Stellen für Angestellte und für Arbeiterinnen und Ar-
beiter erbracht werden.

(2) Ausgenommen von der Einsparung sind die
obersten Bundesbehörden und die in § 20 Abs. 2 Satz 1
genannten Bereiche. Die Planstellen dieser Bereiche
sind bei der Begrenzung nach Abs. 1 nicht zu berück-
sichtigen.

(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird er-
mächtigt, finanziell gleichwertige eigene Stellenein-
sparkonzepte der Ressorts anzuerkennen.

(4) § 20 Abs. 5 und 7 gelten entsprechend.“
Zu Nummer 11
Die Vorschrift dient der Umsetzung der sich aus der
Arbeitszeitverlängerung ergebenden Möglichkeit zum
Personalabbau.

12. § 21 wird § 22.
Zu Nummer 12
Folgeänderung zu Nummer 11.

13. § 22 entfällt.
Zu Nummer 13
Für die Regelung ist der Bedarf entfallen. Die Umset-
zung von Planstellen der Besoldungsordnung C auf
Planstellen der Besoldungsordnung W erfolgt zum
Haushalt 2005.

Berlin, den 11. November 2004
Dietrich Austermann
Berichterstatter

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Walter Schöler
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Dr. Andreas Pinkwart
Berichterstatter

Drucksache 15/4325 – 38 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 39 – Drucksache 15/4325

Gesamtplan - Teil I: Haushaltsübersicht

Einnahmen

Epl. Bezeichnung
Summe Einnahmen gegenüber 2004

mehr (+)
weniger (-)

1 000 €
2005

1 000 €
2004

1 000 €
1 2 3 4 5

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt........... 4 27 -23

02 Deutscher Bundestag........................................... 1 785 1 791 -6

03 Bundesrat............................................................. 129 10 +119

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt................ 2 653 2 606 +47

05 Auswärtiges Amt................................................... 117 544 143 901 -26 357

06 Bundesministerium des Innern............................. 401 472 387 005 +14 467

07 Bundesministerium der Justiz............................... 322 042 312 065 +9 977

08 Bundesministerium der Finanzen......................... 657 257 1 107 469 -450 212

09 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit....... 7 006 716 307 629 +6 699 087

10 Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft.............................. 188 164 240 809 -52 645

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen......................................................... 4 630 832 4 341 413 +289 419

14 Bundesministerium der Verteidigung.................... 195 107 286 691 -91 584

15 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung............................................................. 1 917 203 1 992 866 -75 663

16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit.................................................. 76 510 79 448 -2 938

17 Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.............................................. 63 991 63 925 +66

19 Bundesverfassungsgericht................................... 30 45 -15

20 Bundesrechnungshof............................................ 352 355 -3

23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung.................................. 695 985 709 447 -13 462

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung............................................................. 304 081 350 286 -46 205

32 Bundesschuld....................................................... 25 212 659 47 202 883 -21 990 224

33 Versorgung........................................................... 834 325 826 655 +7 670

60 Allgemeine Finanzverwaltung............................... 211 671 159 197 242 674 +14 428 485

Einnahmen 254 300 000 255 600 000 -1 300 000

Zu Spalte 3: darin enthalten sind

Steuereinnahmen in Höhe von 190 786 000 T€,

Einnahmen aus Krediten in Höhe von 41 514 000 T€,

sowie sonstige Einnahmen in Höhe von 22 000 000 T€.

Drucksache 15/4325 – 40 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Gesamtplan - Teil I: Haushaltsübersicht

Einnahmen

Epl. Bezeichnung

Steuern und steuer-
ähnliche Abgaben

2005

1 000 €

Verwaltungs-
einnahmen

2005

1 000 €

Übrige
Einnahmen

2005

1 000 €
1 2 7 8 9

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt........... - 4 -

02 Deutscher Bundestag........................................... - 1 785 -

03 Bundesrat............................................................. - 24 105

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt................ - 2 653 -

05 Auswärtiges Amt................................................... - 117 144 400

06 Bundesministerium des Innern............................. - 401 182 290

07 Bundesministerium der Justiz............................... - 321 652 390

08 Bundesministerium der Finanzen......................... - 592 180 65 077

09 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit....... - 284 961 6 721 755

10 Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft.............................. - 94 014 94 150

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen......................................................... - 3 577 190 1 053 642

14 Bundesministerium der Verteidigung.................... - 166 887 28 220

15 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung............................................................. - 82 269 1 834 934

16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit.................................................. - 75 798 712

17 Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.............................................. - 10 329 53 662

19 Bundesverfassungsgericht................................... - 30 -

20 Bundesrechnungshof............................................ - 352 -

23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung.................................. - 9 008 686 977

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung............................................................. - 35 030 269 051

32 Bundesschuld....................................................... - 525 500 24 687 159

33 Versorgung........................................................... - 35 685 798 640

60 Allgemeine Finanzverwaltung............................... 191 056 000 19 481 050 1 134 109

Einnahmen 191 056 000 25 814 727 37 429 273

Summe Haushalt 2004 186 876 000 15 977 821 52 746 179

gegenüber 2004 mehr(+)/weniger(-) 4 180 000 9 836 906 -15 316 906

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 41 – Drucksache 15/4325

Gesamtplan - Teil I: Haushaltsübersicht

Ausgaben

Epl. Bezeichnung
Summe Ausgaben gegenüber 2004

mehr (+)
weniger (-)

1 000 €
2005

1 000 €
2004

1 000 €
1 2 3 4 5

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt........... 23 636 23 039 +597

02 Deutscher Bundestag........................................... 550 920 548 906 +2 014

03 Bundesrat............................................................. 19 952 18 253 +1 699

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt................ 1 510 084 1 490 286 +19 798

05 Auswärtiges Amt................................................... 2 205 783 2 173 578 +32 205

06 Bundesministerium des Innern............................. 4 126 641 4 057 984 +68 657

07 Bundesministerium der Justiz............................... 338 592 340 116 -1 524

08 Bundesministerium der Finanzen......................... 4 041 769 3 520 916 +520 853

09 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit....... 37 974 665 30 915 325 +7 059 340

10 Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft.............................. 5 106 957 5 211 631 -104 674

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen......................................................... 23 255 509 26 778 798 -3 523 289

14 Bundesministerium der Verteidigung.................... 23 900 000 24 060 711 -160 711

15 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung............................................................. 84 409 880 83 465 101 +944 779

16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit.................................................. 769 024 789 414 -20 390

17 Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.............................................. 4 571 691 4 872 486 -300 795

19 Bundesverfassungsgericht................................... 17 631 17 033 +598

20 Bundesrechnungshof............................................ 86 668 88 714 -2 046

23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung.................................. 3 859 093 3 783 433 +75 660

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung............................................................. 8 540 422 8 261 253 +279 169

32 Bundesschuld....................................................... 40 431 841 38 844 142 +1 587 699

33 Versorgung........................................................... 8 821 008 8 792 715 +28 293

60 Allgemeine Finanzverwaltung............................... -261 766 7 546 166 -7 807 932

Ausgaben 254 300 000 255 600 000 -1 300 000

Drucksache 15/4325 – 42 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Gesamtplan - Teil I: Haushaltsübersicht

Ausgaben

Epl. Bezeichnung
Personal-
ausgaben

2005

1 000 €

Sächliche
Verwaltungs-

ausgaben
2005

1 000 €

Militärische
Beschaffungen,

Anlagen usw.
2005

1 000 €

Schulden-
Dienst
2005

1 000 €
1 2 6 7 8 9

01 Bundespräsident und Bundespräsidial-
amt........................................................... 10 917 8 620 - -

02 Deutscher Bundestag............................... 353 197 107 294 - -

03 Bundesrat................................................. 11 147 7 826 - -

04 Bundeskanzler und
Bundeskanzleramt................................... 93 846 505 280 - -

05 Auswärtiges Amt...................................... 626 458 169 194 - -

06 Bundesministerium des Innern................. 2 205 577 744 260 - -

07 Bundesministerium der Justiz.................. 236 044 73 033 - -

08 Bundesministerium der Finanzen............. 1 657 944 560 415 - -

09 Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit........................................................ 440 363 245 287 - -

10 Bundesministerium für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft..... 231 464 86 495 - -

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen............................... 1 139 647 1 857 401 - -

14 Bundesministerium der Verteidigung....... 12 003 278 2 737 709 8 122 200 -

15 Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung.................................... 201 433 130 647 - -

16 Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit................... 145 401 128 883 - -

17 Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend........................... 670 251 32 799 - -

19 Bundesverfassungsgericht....................... 13 172 2 242 - -

20 Bundesrechnungshof............................... 70 523 13 299 - -

23 Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung........... 31 680 17 322 - -

30 Bundesministerium für Bildung und For-
schung...................................................... 52 678 14 439 - -

32 Bundesschuld........................................... - 56 732 - 38 875 109

33 Versorgung............................................... 6 637 131 - - -

60 Allgemeine Finanzverwaltung.................. 32 400 229 687 - -

Summe Haushalt 2005 26 864 551 7 728 864 8 122 200 38 875 109

Summe Haushalt 2004 27 325 450 7 997 291 8 025 106 36 791 172

gegenüber 2004 mehr(+)/weniger(-) -460 899 -268 427 97 094 2 083 937

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43 – Drucksache 15/4325

Gesamtplan - Teil I: Haushaltsübersicht

Ausgaben

Epl. Bezeichnung

Zuweisungen
und Zuschüsse

(ohne
Investitionen)

2005

1 000 €

Ausgaben
für

Investitionen
2005

1 000 €

Besondere
Finanzierungs-

ausgaben
2005

1 000 €
1 2 10 11 12

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt........... 3 298 801 -

02 Deutscher Bundestag........................................... 72 270 18 159 -

03 Bundesrat............................................................. 218 761 -

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt................ 694 402 216 556 -

05 Auswärtiges Amt................................................... 1 313 106 97 025 -

06 Bundesministerium des Innern............................. 806 498 470 306 -100 000

07 Bundesministerium der Justiz............................... 22 215 10 300 -3 000

08 Bundesministerium der Finanzen......................... 1 497 969 325 441 -

09 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit....... 36 500 878 848 137 -60 000

10 Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft.............................. 4 349 543 539 455 -100 000

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen......................................................... 7 992 519 12 265 942 -

14 Bundesministerium der Verteidigung.................... 811 073 225 740 -

15 Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung............................................................. 84 039 335 38 465 -

16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit.................................................. 265 863 228 877 -

17 Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.............................................. 3 851 651 16 990 -

19 Bundesverfassungsgericht................................... - 2 217 -

20 Bundesrechnungshof............................................ 15 2 831 -

23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung.................................. 884 033 2 926 058 -

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung............................................................. 6 411 456 2 206 849 -145 000

32 Bundesschuld....................................................... - 1 500 000 -

33 Versorgung........................................................... 2 183 877 - -

60 Allgemeine Finanzverwaltung............................... 421 880 804 267 -1 750 000

Summe Haushalt 2005 152 122 099 22 745 177 -2 158 000

Summe Haushalt 2004 153 840 959 24 639 063 -3 019 041

gegenüber 2004 mehr(+)/weniger(-) -1 718 860 -1 893 886 861 041

Drucksache 15/4325 – 44 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Gesamtplan - Teil I: Haushaltsübersicht

Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten

Epl. Bezeichnung

Verpflich-
tungs-

ermächti-
gung
2005

1 000 €

von dem Gesamtbetrag (Spalte 3) dürfen fällig werden

2006

1 000 €

2007

1 000 €

2008

1 000 €

Folgejahre

1 000 €

In künftigen
Haushalts-

jahren
1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8

02 Deutscher Bundestag....................... 27 598 9 299 6 074 - - 12 225

04 Bundeskanzler und Bundeskanzler-
amt.................................................... 204 296 79 525 65 446 40 045 19 280 -

05 Auswärtiges Amt............................... 172 170 80 495 49 850 31 325 - 10 500

06 Bundesministerium des Innern......... 389 657 150 979 99 863 64 964 28 761 45 090

07 Bundesministerium der Justiz........... 11 500 5 600 5 600 100 - 200

08 Bundesministerium der Finanzen..... 466 516 203 762 84 562 66 612 105 580 6 000

09 Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit......................................... 7 072 248 3 573 934 2 070 748 471 448 182 438 773 680

10 Bundesministerium für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirt-
schaft................................................ 721 194 329 499 203 298 105 650 82 747 -

12 Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen.............. 13 363 986 4 246 579 2 625 630 1 787 958 1 641 819 3 062 000

14 Bundesministerium der
Verteidigung..................................... 18 908 418 1 598 298 1 713 930 1 548 990 3 888 430 10 158 770

15 Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung...................... 229 351 43 120 28 853 15 278 - 142 100

16 Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und
Reaktorsicherheit.............................. 328 597 189 459 85 058 38 374 13 300 2 406

17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend.......... 216 602 104 286 58 647 42 027 11 642 -

19 Bundesverfassungsgericht............... 306 306 - - - -

20 Bundesrechnungshof........................ 870 290 290 290 - -

23 Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwick-
lung................................................... 4 201 250 222 900 169 000 131 900 - 3 677 450

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung......................................... 3 779 445 1 004 280 1 043 300 902 000 804 300 25 565

60 Allgemeine Finanzverwaltung........... 40 500 40 500 - - - -

Ausgaben 50 134 504 11 883 111 8 310 149 5 246 961 6 778 297 17 915 986

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 45 – Drucksache 15/4325

Gesamtplan - Teil I: Haushaltsübersicht

Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG

Epl. Bezeichnung Kapitel
Summe gegenüber 2004

mehr (+)
weniger (-)

1 000 €
2005

1 000 €
2004

1 000 €
1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und Bundespräsi-
dialamt..............................................

01, 03, 04
19 409 18 521 +888

02 Deutscher Bundestag....................... 01, 03 216 795 230 581 -13 786

03 Bundesrat......................................... 01 16 797 15 761 +1 036

04 Bundeskanzler und Bundeskanzler-
amt....................................................

01, 02, 03, 05, 06, 07
139 034 133 119 +5 915

05 Auswärtiges Amt............................... 01, 03, 11 828 230 875 688 -47 458

06 Bundesministerium des Innern......... 01, 07, 08, 10, 11, 12, 14,
15, 16, 17, 18, 23, 25, 26,
28, 29, 33, 35 3 141 172 3 157 603 -16 431

07 Bundesministerium der Justiz........... 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07,
10 301 693 298 978 +2 715

08 Bundesministerium der Finanzen..... 01, 03, 04, 10, 12 2 320 327 2 513 139 -192 812

09 Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit.........................................

01, 03, 04, 06, 07, 08, 09,
10, 13, 14 632 542 639 460 -6 918

10 Bundesministerium für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirt-
schaft................................................

01, 08, 09, 10

318 133 327 735 -9 602

12 Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen..............

01, 03, 05, 08, 11, 12, 13,
14, 16, 21, 27, 28 856 659 842 047 +14 612

14 Bundesministerium der
Verteidigung.....................................

01, 03, 04, 05, 06, 08, 14,
15, 17, 18, 19 5 767 458 5 751 445 +16 013

15 Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung......................

01, 04, 05, 06, 07, 08, 10,
11 279 939 276 887 +3 052

16 Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und
Reaktorsicherheit..............................

01, 05, 06, 07

200 401 213 805 -13 404

17 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend..........

01, 03, 04
99 785 100 333 -548

19 Bundesverfassungsgericht............... 01 17 555 16 962 +593

20 Bundesrechnungshof........................ 01, 03 85 473 88 377 -2 904

23 Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwick-
lung...................................................

01

44 330 44 973 -643

30 Bundesministerium für Bildung und
Forschung.........................................

01, 03
97 343 98 443 -1 100

Summe 15 383 075 15 643 857 -260 782

Drucksache 15/4325 – 46 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Gesamtplan - Teil II:

Finanzierungsübersicht

Finanzierungsübersicht Betrag für 2005 Betrag für 2004

1 000 €
1 2 3 4

1. Ermittlung des Finanzierungssaldos............................................. -22 270 000 -43 770 000

1.1 Ausgaben...........................................................................................
(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführung
an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen
Fehlbetrages) 254 300 000 255 600 000

1.2 Einnahmen.........................................................................................
(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus
Rücklagen, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und
Münzeinnahmen) 232 030 000 211 830 000

2. Deckung des Finanzierungssaldos................................................ 22 270 000 43 770 000

2.1 Nettoneuverschuldung /Nettotilgung am Kreditmarkt........................
(Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2) -22 000 000 -43 500 000

2.1.1 Einnahmen......................................................................................... (216 272 157) (228 186 145)
2.1.1.1 aus Krediten vom Kreditmarkt............................................................ 216 138 157 228 043 146
2.1.1.2 aus sonstigen Einnahmen.................................................................. 134 000 142 998
2.1.2 Ausgaben zur Schuldentilgung..........................................................

Ab 1999 ist auch der Schuldendienst für die Schulden der Sonder-
vermögen Erblastentilgungsfonds, Bundeseisenbahnvermögen
sowie Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes
berücksichtigt, ab 2005 auch der Schuldendienst für die Schulden
des Sondervermögens Fonds Deutsche Einheit. (194 272 157) (184 686 145)

2.1.2.1 durch Kredite vom Kreditmarkt.......................................................... 194 138 106 184 543 147
2.1.2.2 durch sonstige Einnahmen................................................................ 134 051 142 998
2.1.3 Ausgaben zur Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge........................ - -
2.2 Marktpflege........................................................................................ - -
2.3 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen................................ - -
2.4 Rücklagenbewegung......................................................................... (-) (-)
2.4.1 Entnahmen aus Rücklagen................................................................ - -
2.4.2 Zuführung an Rücklagen.................................................................... - -
2.5 Münzeinnahmen................................................................................ 270 000 270 000

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 47 – Drucksache 15/4325

Gesamtplan - Teil III:

Kreditfinanzierungsplan

Kreditfinanzierungsplan Betrag für 2005 Betrag für 2004

1 000 €
1 2 3 4

Im Haushaltsplan veranschlagte Nettoneuverschuldung (Saldo aus 1.
und 2.) 22 000 000 43 500 000

1. Einnahmen 216 272 157 228 186 145

1.1 Kredite vom Kreditmarkt, davon voraussichtlich mit folgenden Laufzeiten:...... (216 138 106) (228 043 146)
1.1.1 mehr als vier Jahre............................................................................................ 83 376 068 93 379 021
1.1.2 ein bis vier Jahre............................................................................................... 58 119 450 59 917 426
1.1.3 weniger als ein Jahr.......................................................................................... 74 642 558 74 746 699

1.2 Sonstige Einnahmen......................................................................................... (134 051) (142 998)
1.2.1 aus Einnahmen bei Kap. 6002 Tit. 133 01 gem. Ermächtigung nach § 2 Abs.

2 Satz 3 HG 2005.............................................................................................. - -
1.2.2 aus Mehreinnahmen am Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen

Bundesbank bei Kap. 6002 Tit. 121 04 gem. § 2 Abs. 2 Satz 4 HG 2005........ - -
1.2.3 aus Länderbeiträgen in Höhe von 134 Mio. € nach dem Gesetz zur Regelung

der Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen (ARG); Veranschlagung
im Wirtschaftsplan des ELF (Kap. 6003)........................................................... 134 051 142 998

2. Ausgaben 194 272 157 184 686 145

2.1 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt.......................................... 194 272 157 184 686 145
2.1.1 Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren........................ (70 778 244) (58 646 226)
2.1.1.1 Schuldbuchforderungen der Träger der Sozialversicherung............................. - -
2.1.1.2 Anleihen............................................................................................................ 29 143 638 28 632 345
2.1.1.3 Bundesschatzbriefe........................................................................................... 1 311 943 3 820 236
2.1.1.4 Schuldenbuchkredite......................................................................................... - -
2.1.1.5 Schuldscheindarlehen....................................................................................... 11 105 032 5 021 525
2.1.1.6 Obligationen...................................................................................................... 28 000 000 20 000 000
2.1.1.7 Ausgleichsforderungen nach dem Umstellungsänderungsgesetz.................... - -
2.1.1.8 Ablösungsschuld............................................................................................... - -
2.1.1.9 Altsparerentschädigung.................................................................................... - -
2.1.1.10 Bereinigte Auslandsschulden (Londoner Schuldenabkommen)....................... 1 528 1 527
2.1.1.11 Aufgrund des Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprü-

che für Auslandsfonds (Auslandsfonds-Entschädigungsgesetz)...................... - -
2.1.1.12 Nachkriegsschulden für Verbindlichkeiten der KoKo aus

Anschlussgebieten............................................................................................ - -
2.1.1.13 Ausgleichsforderungen und Rentenausgleichsforderungen zur Aufbesserung

von Versicherungsleistungen............................................................................ - -
2.1.1.14 Wohnungsbauobligationen ehemaliger NVA-Wohnungen................................ - -
2.1.1.15 Wohnungsbauobligationen der Westgruppe der GUS-Truppen....................... - 31 404
2.1.1.16 Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank aus der Währungsum-

stellung 1948 (Tilgungsbeginn im Jahr 2024 gemäß § 30 HG 1994)................ - -
2.1.1.17 Ausgleichsfonds Währungsumstellung............................................................. 1 139 186 1 139 189
2.1.1.18 Medium-Term-Note Programm der Treuhandanstalt........................................ 76 577 -
2.1.1.19 Sonstige............................................................................................................ 338 -
2.1.2 Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren................. (49 080 008) (50 978 613)
2.1.2.1 Schatzanweisungen.......................................................................................... 48 000 000 49 928 419
2.1.2.2 Unverzinsliche Schatzanweisungen.................................................................. 212 000 -
2.1.2.3 Finanzierungsschätze des Bundes................................................................... 864 308 1 050 194
2.1.2.4 Schuldscheindarlehen....................................................................................... 3 700 -
2.1.3 Tilgung von Schulden mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr................... 74 413 904 75 061 305
2.1.4 Deckung kassenmäßiger Fehlbeträge.............................................................. - -

2.2 Marktpflege...................................................................................................... - -

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