BT-Drucksache 15/4258

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/4245- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation "ALTHEA" zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf der Grundlage der Resolution 1575 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 22. November 2004

Vom 24. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4258
15. Wahlperiode 24. 11. 2004

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/4245 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation
„ALTHEA“ zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und
Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-
Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen
Aufgaben, auf der Grundlage der Resolution 1575 (2004) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 22. November 2004

Bericht der Abgeordneten Alexander Bonde, Lothar Mark, Herbert Frankenhauser,
Dietrich Austermann und Jürgen Koppelin

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der Beteiligung be-
waffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Opera-
tion „ALTHEA“ zur weiteren Stabilisierung des Friedens-
prozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der
Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Frie-
densvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sara-
jevo und seinen Aufgaben, auf der Grundlage der Reso-
lution 1575 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vom 22. November 2004 zustimmen solle.
Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbezie-
hungen (RAA) der Europäischen Union (EU) hat mit der
am 12. Juli 2004 verabschiedeten Gemeinsamen Aktion be-
schlossen, im Anschluss an SFOR eine militärische Opera-
tion in Bosnien und Herzegowina durchzuführen. Dadurch
wird das bereits bestehende umfangreiche zivile Engage-
ment der EU in Bosnien und Herzegowina um eine militäri-
sche Komponente ergänzt. Die Bezeichnung für die EU-ge-
führten Streitkräfte lautet EUFOR, der innerhalb der EU
gebrauchte Operationsname ist „ALTHEA“.
Im Beschluss der Bundesregierung wird u. a. ausgeführt,
dass die deutschen Streitkräfte bei ihrer Beteiligung an der
EU-geführten Operation „ALTHEA“ und am NATO-Haupt-

quartier Sarajevo und seinen Aufgaben im Rahmen und
nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver
Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 des Grundgeset-
zes handeln.
Hinsichtlich der Ermächtigung, des Beginns und der Dauer
des Einsatzes wird im Beschluss der Bundesregierung vom
22. November 2004 festgestellt, dass der Bundesminister
der Verteidigung ermächtigt werden solle, im Einverneh-
men mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deut-
sche Beteiligung an der EU-geführten Operation und dem
NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben in
Bosnien und Herzegowina auf Grundlage der Resolution
1575 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die
in Bundestagsdrucksache 15/4245 in den Nummern 5 und 8
genannten Kräfte der EU bzw. NATO anzuzeigen und – un-
ter dem Vorbehalt der konstitutiven Zustimmung durch den
Deutschen Bundestag – im Rahmen der EU-geführten Ope-
ration „ALTHEA“ bzw. des NATO-Hauptquartiers Sarajevo
einzusetzen.
Der Beginn der Operation „ALTHEA“ ist für den 2. Dezem-
ber 2004 vorgesehen; das NATO-Hauptquartier Sarajevo
nimmt mit gleichem Datum seine Arbeit auf. Die hierfür je-
weils vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, so-

Drucksache 15/4258 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

lange ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
nen und ein entsprechender Beschluss der EU bzw. des
NATO-Rates sowie die konstitutive Zustimmung des Deut-
schen Bundestages vorliegen.
Für die EU-geführte Operation „ALTHEA“ und das NATO-
Hauptquartier Sarajevo und seine Aufgaben können bis zu
3 000 deutsche Soldaten mit entsprechender Ausrüstung in
Bosnien und Herzegowina eingesetzt werden. Bei den Ein-
sätzen handelt es sich um besondere Auslandsverwendun-
gen im Sinne des § 58a des Bundesbesoldungsgesetzes.
Hinsichtlich der Kosten und der Finanzierung geht die Bun-
desregierung in ihrem Beschluss vom 22. November 2004
davon aus, dass die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die

Beteiligung an der EU-geführten Operation „ALTHEA“ so-
wie die Beteiligung an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo
im derzeit beabsichtigten Umfang von insgesamt rund 1 100
Soldaten für einen Zeitraum von zwölf Monaten rund
94,5 Mio. Euro betragen. Für diese Ausgaben ist im Einzel-
plan 14 sowohl im Haushaltsjahr 2004 als auch im Regie-
rungsentwurf desHaushalts 2005Vorsorge getroffenworden.
Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundes-
regierung einvernehmlich für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.
Dieser Bericht wurde unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Auswärtige Ausschuss keine Änderungen mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 24. November 2004

Der Haushaltsausschuss
Manfred Carstens (Emstek)
Vorsitzender

Alexander Bonde
Berichterstatter

Lothar Mark
Berichterstatter

Herbert Frankenhauser
Berichterstatter

Dietrich Austermann
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

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