BT-Drucksache 15/4257

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/4227- Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Unterstützung der Überwachungskommission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in Darfur/Sudan auf Grundlage der Resolutionen 1556(2004) und 1564(2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004

Vom 24. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4257
15. Wahlperiode 24. 11. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/4227 –

Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der
Überwachungsmission AMIS der Afrikanischen Union (AU) in Darfur/Sudan auf
Grundlage der Resolutionen 1556 (2004) und 1564 (2004) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 30. Juli 2004 und 18. September 2004

A. Problem
Der Konflikt in Darfur im Westen des Sudans hat zu einer der größten men-
schenrechtlichen und humanitären Krisen weltweit geführt. Allein in den letz-
ten acht Monaten hat der Konflikt bis zu 70 000 Menschen das Leben gekostet.
Insgesamt wurden seit Ausbruch der Kämpfe im Februar 2003 ungefähr
1,8 Millionen Menschen vertrieben, davon 200 000 in den Tschad. Der Gene-
ralsekretär der Vereinten Nationen geht zudem davon aus, dass in großem Um-
fang Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen
wurden. Der Konflikt ist damit eine Bedrohung für die Stabilität des Sudan und
der gesamten Region. Sollte eine baldige Lösung des Darfur-Konflikts nicht
gelingen, ist zu befürchten, dass selbst ein bevorstehendes gesamtsudanesi-
sches Friedensabkommen nicht zu einer dauerhaften Befriedung des Landes
führen kann. Schlimmstenfalls droht der Zerfall des flächenmäßig größten
Staates Afrikas zu einem „failed state“, der den Sudan – wie bereits in den 90er
Jahren – zu einem möglichen Rückzugsraum für internationale Terroristen
machen könnte. Eine schnelle und friedliche Lösung des Darfur-Konflikts liegt
daher im Interesse Deutschlands.
Die sudanesische Regierung und von ihr bewaffnete Milizen haben sich
schwerste Menschenrechtsverletzungen zu Schulden kommen lassen. Ungeach-
tet eines Waffenstillstandsabkommens vom 8. April 2004 dauern die Men-
schenrechtsverletzungen an. Auch die Rebellenbewegungen sind in den ver-
gangenen Wochen zunehmend aggressiver geworden und haben damit begon-
nen, Zivilbevölkerung und internationale Hilfsorganisationen zu drangsalieren.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in seiner Resolution 1556 (2004)
vom 30. Juli 2004 gemäß Kapitel VII der VN-Charta den Einsatz einer militäri-
schen Überwachungsmission der AU, die eine bewaffnete Schutztruppe um-
fasst, gebilligt und in der Resolution 1564 (2004) vom 18. September 2004 der
Aufstockung und Verstärkung der Überwachungsmission AMIS zugestimmt.

Drucksache 15/4257 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Gleichzeitig fordert der Sicherheitsrat die Mitgliedstaaten der VN auf, Beiträge
zur Unterstützung der Mission zu leisten.
Der Friedens- und Sicherheitsrat der AU hat am 20. Oktober 2004 beschlossen,
die Personalstärke von AMIS von bislang 450 auf 3 320 (davon rund 2 340
militärisches Personal) zu erhöhen. Gleichzeitig hat er die Unterstützung der
Internationalen Gemeinschaft für die Mission begrüßt und um weitere interna-
tionale Unterstützung finanzieller und logistischer Art gebeten. Ziel der erwei-
terten Mission ist es, durch eine deutlich erhöhte Präsenz von Beobachtern die
Einhaltung eines Waffenstillstands zwischen den Konfliktparteien zu über-
wachen, zur Stabilisierung der Lage beizutragen sowie humanitäre Hilfsleistun-
gen zu ermöglichen. Zudem hat die Mission den Auftrag, Zivilbevölkerung zu
schützen, die in unmittelbarer Bedrohung angetroffen wird.
Da die meisten der truppenstellenden Staaten in Afrika logistisch und finanziell
nicht in der Lage sind, den Transport ihrer Soldaten nach Darfur selbst zu über-
nehmen, hat die AU mehrfach um internationale Unterstützung in diesem Be-
reich gebeten. Die USA, Großbritannien und die Niederlande haben bereits
Transportleistungen übernommen; Australien ist hierzu ebenfalls bereit.
Der Generalsekretär des Rates und Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik der EU hat in seinem Schreiben an die Regierungen der
Mitgliedstaaten vom 15. Oktober 2004 auf die Notwendigkeit einer koordinier-
ten Unterstützung von AMIS vor allem in den Bereichen Logistik und Trans-
port sowie Planung und Führung hingewiesen. Die Außenminister der EU
haben in den Schlussfolgerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten
und Außenbeziehungen vom 2. November 2004 die Verstärkung von AMIS be-
grüßt und der AU Unterstützung zugesagt. In diesem Zusammenhang wurde
eine Förderung der Mission aus Mitteln der EU-Friedensfazilität für Afrika in
Höhe von 80 Mio. Euro beschlossen.
Die Bundesregierung hat seit Beginn der Darfur-Krise sowohl bilateral als auch
im EU- und VN-Rahmen auf alle Konfliktparteien, insbesondere auf die suda-
nesische Regierung, politischen Druck ausgeübt. Die Bundesregierung hat zu-
dem seit Oktober 2003 die humanitäre Hilfe für die Darfur-Krise intensiviert
und zählt mit einem bilateralen Beitrag von 32,5 Mio. Euro zu den größten
Gebern. In Einklang mit dem einstimmig gefassten Beschluss des Deutschen
Bundestages vom 26. Mai 2004 (Bundestagsdrucksache 15/3197) hat die Bun-
desregierung die Friedensbemühungen der AU unterstützt.
Im Rahmen der EU beraten seit Oktober 2004 auch deutsche Offiziere die AU
in ihrem Hauptquartier in Addis Abeba.
Neben einer finanziellen Förderung der unter Vermittlung der AU stattfinden-
den Friedensverhandlungen hat die Bundesregierung auch die Überwachungs-
mission AMIS politisch, finanziell, materiell und personell unterstützt. Die
Bundesregierung sieht im Friedensengagement der AU einen Ansatzpunkt für
eine künftige Zusammenarbeit bei Konfliktlösungen in Afrika. Hierbei gilt das
Engagement der AU im Darfur-Konflikt auch als ein Testfall. Ein Scheitern in
Darfur würde die AU langfristig schwächen.
Der Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der AU soll ein sichtbares
Zeichen setzten und das starke politische Engagement Deutschlands für den
Frieden in der Region unterstreichen.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Antrags

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4257

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Drucksache 15/4257 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/4227 anzunehmen.

Berlin, den 24. November 2004

Der Auswärtige Ausschuss

Volker Rühe
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Joachim Hörster
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4257

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Joachim Hörster,
Dr. Ludger Volmer und Harald Leibrecht

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/4227 in seiner 140. Sitzung am 23. Novem-
ber 2004 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie
an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 64. Sitzung
am 23. November 2004 beraten und empfiehlt einstimmig
die Annahme.
DerVerteidigungsausschusshat denAntrag in seiner 48. Sit-
zung am 24. November 2004 beraten und empfiehlt einstim-
mig die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 51. Sitzung am 24. November
2004 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am
24. November 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und FDP bei Abwesenheit
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

III.
DerAuswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 52. Sit-
zung am 23. November 2004 beraten. Er empfiehlt in seiner
53. Sitzung am24.November 2004 einstimmigdieAnnahme.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 24. November 2004

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Joachim Hörster
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Harald Leibrecht
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.