BT-Drucksache 15/4256

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/4245- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation "ALTHEA" zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf der Grundlage der Resolution 1575 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 22. November 2004

Vom 24. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4256
15. Wahlperiode 24. 11. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/4245 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation
„ALTHEA“ zur weiteren Stabilisierung des Friedensprozesses in Bosnien und
Herzegowina im Rahmen der Implementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-
Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen
Aufgaben, auf der Grundlage der Resolution 1575 (2004) des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen vom 22. November 2004

A. Problem
Trotz der Umsetzung des allgemeinen Rahmenabkommens zum Erhalt des
Friedens und der Stabilisierung von Bosnien und Herzegowina (Dayton-Ab-
kommen) und der damit verbundenen Fortschritte seit 1995 leidet die Region
noch an strukturellen Schwächen. Deutschland und Europa haben aber ein gro-
ßes Interesse an einer Fortsetzung der friedlichen und demokratischen Entwick-
lung in den Staaten des westlichen Balkans. Damit Bosnien und Herzegowina
ein stabiler und multiethnischer Staat werden kann und sich ohne Zweifel in
Richtung auf eine Integration in europäische und euroatlantische Strukturen be-
wegt, bedarf es eines sicheren Umfeldes. Zur Absicherung des zivilen Engage-
ments der internationalen Gemeinschaft bleibt eine internationale militärische
Präsenz im Rahmen der Aspekte des Dayton-Abkommens erforderlich. Nach
der Anpassung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
(CWÜ) kann der deutsche Anteil der multinationalen Streitkräfte Mittel nach
dem CWÜ einsetzen.
Der Europäische Rat hat im Dezember 2003 die Bereitschaft der EU erklärt,
eine militärische Operation im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Ver-
teidigungspolitik (ESVP) auf der Basis der „Berlin Plus“-Vereinbarungen
durchzuführen. Diese Absicht wurde am 12. Juli 2004 durch den Rat für Allge-
meine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA) der EU bestätigt und
konkretisiert. Dadurch wird das bereits umfangreiche zivile Engagement der
EU in Bosnien und Herzegowina durch eine militärische Komponente ergänzt.
Die Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten haben am 28. Juni
2004 in Istanbul den Abschluss der SFOR-Operation in Bosnien und Herzego-
wina sowie die Einrichtung des NATO-Hauptquartiers Sarajevo (NHQ) Ende
2004 beschlossen. Hauptaufgabe des NHQ Sarajevo wird es sein, die Reform

Drucksache 15/4256 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

des Verteidigungssektors in Bosnien und Herzegowina beratend zu begleiten
und bei der Koordinierung von möglichen Aktivitäten im Hinblick auf die
NATO-„Partnerschaft für den Frieden (PfP)“ unterstützend tätig zu werden.
Der EU-geführte Einsatz und die Errichtung des NATO-Hauptquartiers in Sara-
jevo stehen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen. In seiner Reso-
lution 1575 vom 22. November 2004 begrüßt der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen die Bereitschaft der EU zur Führung dieser Mission und autorisiert
zugleich die Mitgliedstaaten, für zunächst zwölf Monate, zur Aufstellung der
Stabilisierungstruppe (EUFOR), die die NATO-Präsenz in Bosnien und Herze-
gowina fortführt. Der Beginn der Operation „ALTHEA“ wird der 2. Dezember
2004 sein.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Antrags

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4256

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/4245 anzunehmen.

Berlin, den 24. November 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Drucksache 15/4256 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Detlef Dzembritzki, Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Ludger
Volmer und Dr. Rainer Stinner

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/4245 in seiner 140. Sitzung am 23. Novem-
ber 2004 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an denAusschuss fürMenschenrechte undHuma-
nitäre Hilfe, an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung und an den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
sowie an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT über-
wiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 64. Sitzung
am 23. November 2004 beraten und empfiehlt einstimmig
die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
48. Sitzung am 24. November 2004 beraten und empfiehlt
einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 51. Sitzung am 24. November
2004 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am

24. November 2004 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, CDU/CSU und FDP bei Abwesenheit
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
DerAusschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Antrag in seiner 56. Sitzung am 24. November
2004 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.

III.
DerAuswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 52. Sit-
zung am 23. November 2004 beraten. Er empfiehlt in seiner
53. Sitzung am24.November 2004 einstimmigdieAnnahme.
Die Bundesregierung gibt folgende Erklärung zu Protokoll,
der sich der Ausschuss einstimmig anschließt:
Laut Antrag der Bundesregierung gilt das Mandat ALTHEA
und NATO HQ Sarajewo, solange eine Resolution des VN-
Sicherheitsrates vorliegt. Die Bundesregierung sichert dem
Deutschen Bundestag zu, nach Ablauf von jeweils zwölf Mo-
naten den Bundestag erneut konstitutiv zu befassen, falls
dies der Wunsch einer Fraktion ist.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 24. November 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Detlef Dzembritzki
Berichterstatter

Dr. Friedbert Pflüger
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

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