Vom 23. November 2004
Deutscher Bundestag Drucksache 15/4247
15. Wahlperiode 23. 11. 2004
Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3937 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll V vom 28. November 2003
zum VN-Waffenübereinkommen
A. Problem
Die Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 10. Oktober 1980
über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventionel-
ler Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken
können (VN-Waffenübereinkommen) hat am 28. November 2003 das Protokoll
über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V) angenommen. Das Proto-
koll enthält rechtlich verbindliche Regelungen für Abhilfemaßnahmen, die nach
Beendigung bewaffneter Konflikte die Gefahren und Wirkungen solcher Rück-
stände auf ein Mindestmaß beschränken sollen, und sieht weiterhin freiwillige
vorbeugende Maßnahmen zur Verbesserung der Verlässlichkeit von Munition
vor.
Die Ratifizierung des Protokolls erfordert gemäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 die
Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes in Form eines Ver-
tragsgesetzes.
B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Keine
Drucksache 15/4247 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3937 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 24. November 2004
Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter
Ruprecht Polenz
Berichterstatter
Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter
Harald Leibrecht
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4247
Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Ruprecht Polenz,
Dr. Ludger Volmer und Harald Leibrecht
I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetzent-
wurf auf Drucksache 15/3937 in seiner 132. Sitzung am
21. Oktober 2004 beraten.
Der Gesetzentwurf wurde an den Auswärtigen Ausschuss
federführend sowie an den Verteidigungsausschuss, an den
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe und
an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung zur Mitberatung überwiesen.
II.
Der Verteidigungsausschuss hat über den Gesetzentwurf
nicht abgestimmt.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat über den Gesetzentwurf nicht abgestimmt.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat über den Gesetzentwurf nicht abgestimmt.
III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
52. Sitzung am 23. November 2004 beraten und empfiehlt
einstimmig die Annahme.
Berlin, den 24. November 2004
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter
Ruprecht Polenz
Berichterstatter
Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter
Harald Leibrecht
Berichterstatter