BT-Drucksache 15/4171

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3881(neu)- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. November 2002 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits

Vom 10. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4171
15. Wahlperiode 10. 11. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3881 (neu) –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 18. November 2002
zur Gründung einer Assoziation zwischen
der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Chile andererseits

A. Problem
Das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie
ihren Mitgliedstaaten und der Republik Chile soll das Kooperationsabkommen
zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Chile
vom 21. Juni 1996 ersetzen. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemein-
schaft zählen bereits jetzt zu den wichtigsten Handelspartnern Chiles, und etwa
ein Viertel aller ausländischen Direktinvestitionen in Chile sind europäischer
Herkunft. Mit dem Assoziationsabkommen sollen die wirtschaftlichen und
politischen Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und
Chile weiter intensiviert und die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ent-
wicklung Chiles unterstützt werden. Damit soll das Abkommen einen Beitrag
zur Sicherung des Friedens, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Stabilität in
der Region leisten. Chile ist nach Mexiko das zweite Land Lateinamerikas, mit
dem die Europäische Gemeinschaft ein Assoziationsabkommen vereinbart hat.
Der handelspolitische Teil des Abkommens sowie die Vorschriften über den
institutionellen Rahmen sowie die Zusammenarbeit werden durch die EG-
Kommission bereits seit Februar 2003 zur Anwendung gebracht.
Die drei zentralen Bereiche des Übereinkommens sind der politische Dialog,
die Zusammenarbeit und der Handel: Im Rahmen des politischen Dialoges sol-
len die demokratischen Werte verteidigt und gefördert werden. Dies geschieht
insbesondere im Wege regelmäßiger Konsultationen, der Koordinierung der
jeweiligen außen- und sicherheitspolitischen Positionen sowie gemeinsamer
Initiativen auf internationaler Ebene.
Ziele der Zusammenarbeit sind der Ausbau institutioneller Kapazität, die För-
derung sozialer Entwicklung, die Unterstützung von Synergien im Produktions-
bereich sowie die Stärkung von Kooperationsmaßnahmen. Zu diesem Zweck
werden Maßnahmen der Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Wirt-
schaft, Wissenschaft, Technologien und Informationsgesellschaft, Kultur, Bil-

Drucksache 15/4171 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

dung und audiovisueller Sektor, Verwaltung und interinstitutionelle Zusam-
menarbeit sowie Sozialpolitik vereinbart.
Der handelspolitische Teil des Abkommens sieht insbesondere die schrittweise
und beiderseitige Liberalisierung des Warenhandels unter anderem durch die
Senkung von Importzöllen und den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse
vor. Daneben werden Möglichkeiten für die Einräumung einer Niederlassungs-
freiheit für Unternehmen und einer stärkeren Liberalisierung des grenzüber-
schreitenden Dienstleistungsverkehrs geschaffen. Das öffentliche Beschaf-
fungswesen der Parteien soll wirksam beiderseitig geöffnet werden. Schließlich
enthält das Abkommen Vorschriften über die Liberalisierung der laufenden
Zahlungen und des Kapitalverkehrs, den angemessenen Schutz der Rechte an
geistigem Eigentum, die Verhinderung wettbewerbsfeindlicher Verhaltenswei-
sen sowie die Streitbeilegung in Bezug auf die Anwendung der handelspoliti-
schen Teile des Übereinkommens.
Die Umsetzung des Übereinkommens in nationales Recht erfordert ein
Vertragsgesetz. Die erste Beratung des Gesetzentwurfs durch den Deutschen
Bundestag erfolgte am 21. Oktober 2004.

B. Lösung
Einstimme Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4171

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3881 (neu) unverändert anzunehmen.

Berlin, den 10. November 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Klaus-Jürgen Hedrich
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Drucksache 15/4171 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Klaus-Jürgen Hedrich,
Dr. Ludger Volmer und Dr. Werner Hoyer

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetzent-
wurf auf Drucksache 15/3881 (neu) in seiner 132. Sitzung
am 21. Oktober 2004 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Ausschuss für Tourismus zur Mitbera-
tung überwiesen.

II.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in
seiner 50. Sitzung am 10. November 2004 beraten und emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU/
CSU bei Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP die Annahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
50. Sitzung am 10. November 2004 beraten und empfiehlt
einstimmig die Annahme.

Berlin, den 10. November 2004
Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Klaus-Jürgen Hedrich
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

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