BT-Drucksache 15/4165

zu dem Antrag der Bundesregierung -15/4032- Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 10. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4165
15. Wahlperiode 10. 11. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 15/4032 –

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der
Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die
USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des
Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373
(2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

A. Problem
Als Antwort auf die Terroranschläge des 11. September 2001 von New York
und Washington beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an einer Koali-
tion zahlreicher Staaten gegen die Sicherheitsbedrohung der internationalen
Staatengemeinschaft. Grundlage der Bekämpfung des internationalen Terroris-
mus mit politischen, wirtschaftlichen, entwicklungspolitischen, militärischen,
polizeilichen und gesetzgeberischen Maßnahmen sind die Resolutionen 1368
(2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Die Bun-
desregierung hat, basierend auf der Grundlage des Artikels 51 der Satzung der
Vereinten Nationen, des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der genann-
ten Resolutionen des Sicherheitsrats am 7. November 2001 für zunächst zwölf
Monate den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte beschlossen. Der Deut-
sche Bundestag hat nach Kenntnisnahme einer zu Protokoll gegebenen Erklä-
rung des Bundesministers des Auswärtigen am 14. November 2001 (Bundes-
tagsdrucksache 14/7447 vom 14. November 2001) am 16. November 2001 zu-
gestimmt (Bundestagsdrucksache 14/7296 vom 7. November 2001). Die Bun-
desregierung hat erstmals am 6. November 2002 die Fortsetzung des Einsatzes
für weitere zwölf Monate beschlossen, der der Deutsche Bundestag am 15. No-
vember 2002 zugestimmt hat (Bundestagsdrucksache 15/37 vom 6. November
2002). Vergangenes Jahr hat die Bundesregierung am 5. November 2003 die er-
neute Fortsetzung des Einsatzes für zwölf Monate beschlossen, der der
Deutsche Bundestag nach Kenntnisnahme der zu Protokoll gegebenen Er-
klärung des Bundesministers des Auswärtigen am 12. November 2003
(Bundestagsdrucksache 15/2004 vom 12. November 2003) zugestimmt hat
(Bundestagsdrucksache 15/1880 vom 5. November 2003).
Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist und bleibt eine der zen-
tralen Herausforderungen der internationalen Staatengemeinschaft. Die Terror-
anschläge von Madrid am 11. März 2004 haben gezeigt, dass selbst in Europa

Drucksache 15/4165 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

keine hundertprozentige Sicherheit herrscht. In Afghanistan hingegen konnte
im Jahr 2004 durch erfolgreiches internationales Engagement der Einfluss ter-
roristischer Gruppierungen weiter zurückgedrängt werden. Die Verabschiedung
der neuen afghanischen Verfassung am 4. Januar 2004 und die erfolgreichen
Präsidentenwahlen am 9. Oktober 2004 zeugen von einem Voranschreiten des
Aufbaus staatlicher Institutionen und bestätigen den Petersberg-Prozess.
Die Operation ENDURING FREEDOM trägt am Horn von Afrika dazu bei,
dass potentielle Verbindungswege terroristischer Gruppen gekappt werden und
ihr Zugang zu Rückzugsgebieten unterbunden wird. Die NATO-Seestreitkräfte
in der Straße von Gibraltar und im Mittelmeer erzielen im Rahmen der Opera-
tion ACTIVE ENDEAVOUR die gleiche Wirkung. Eine weitere, lageabhän-
gige Bereitstellung bestimmter militärischer Kapazitäten von Seiten der Bun-
desrepublik Deutschland auf der Grundlage der bisherigen Beschlüsse des
Deutschen Bundestages ist somit vonnöten.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der in den Resolutionen 1368 (2001)
und 1373 (2001) aufgefordert hat, die durch terroristische Handlungen verur-
sachten Bedrohungen mit allen Mitteln im Einklang mit der Satzung der Ver-
einten Nationen zu bekämpfen, hat am 8. Oktober 2004 durch die einstimmig
verabschiedete Resolution 1566 (2004) die internationale Staatengemeinschaft
erneut aufgefordert, dringend zusammenzuarbeiten, um terroristische Handlun-
gen zu verhindern und zu bekämpfen.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Antrags

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten
Bericht zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4165

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 15/4032 anzunehmen.

Berlin, den 10. November 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Gert Weisskirchen (Wiesloch)
Berichterstatter

Bernd Schmidbauer
Berichterstatter

Dr. Ludger Volmer
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Drucksache 15/4165 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Gert Weisskirchen (Wiesloch), Bernd Schmidbauer,
Dr. Ludger Volmer und Dr. Werner Hoyer

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Antrag auf
Drucksache 15/4032 in seiner 135. Sitzung am 28. Oktober
2004 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss federfüh-
rend sowie an den Rechtsausschuss, an den Verteidigungs-
ausschuss, an den Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe und an den Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zur Mitberatung sowie
an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwiesen.

II.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 63. Sitzung
am 10. November 2004 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP bei einer Gegenstimme eines Mitglieds
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag in seiner
47. Sitzung am 10. November 2004 beraten und empfiehlt
einstimmig die Annahme.

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat den Antrag in seiner 50. Sitzung am 10. November
2004 beraten und empfiehlt einstimmig die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag in seiner 48. Sitzung am
10. November 2004 beraten und empfiehlt mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP bei einer Gegenstimme eines Mit-
glieds der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die An-
nahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner
50. Sitzung am 10. November 2004 beraten und empfiehlt
einstimmig die Annahme.

IV.
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in
einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 10. November 2004

Gert Weisskirchen (Wiesloch) Bernd Schmidbauer Dr. Ludger Volmer Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

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