BT-Drucksache 15/4149

Humanitäre Verantwortung für Menschen in Not

Vom 10. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4149
15. Wahlperiode 10. 11. 2004

Antrag
der Abgeordneten Rudolf Bindig, Lilo Friedrich (Mettmann), Angelika Graf
(Rosenheim), Dr. Bärbel Kofler, Karin Kortmann, Ute Kumpf, Lothar Mark, Volker
Neumann (Bramsche), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Christoph Strässer, Franz
Müntefering und der Fraktion der SPD
sowie den Abgeordneten Christa Nickels, Volker Beck (Köln), Thilo Hoppe,
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Humanitäre Verantwortung für Menschen in Not

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
I. Es wird geschätzt, dass derzeit etwa 45 Millionen Menschen unter Kriegen,

Konflikten und Naturkatastrophen leiden. Oft sind es Flüchtlinge, die alles
verloren haben, Menschen, die an Hunger, Durst und Krankheiten leiden
und von denen viele von schrecklichen Erlebnissen traumatisiert sind. Hu-
manitäre Hilfe versucht, Leben zu retten und akute Not zu lindern. Insbeson-
dere werden Nahrungsmittel, sauberes Trinkwasser, Kleidung und Haus-
haltsgegenstände beschafft und Notunterkünfte gebaut. Außerdem wird
ärztliche Hilfe geleistet und werden Minen und Blindgänger geräumt, wo
diese Menschenleben bedrohen. Humanitäre Hilfe gründet sich auf die Prin-
zipien von Unparteilichkeit und Unabhängigkeit und findet ihre rechtlichen
Wurzeln in den Genfer Konventionen und Zusatzprotokollen sowie im Völ-
kergewohnheitsrecht.
Aktuelle Krisen wie imWestsudan zeigen den weltweit fortbestehenden ho-
hen Bedarf an Katastrophenhilfe. Obwohl dort inzwischen die internationale
Nothilfe auf Hochtouren läuft, sprechen Vertreter der Vereinten Nationen
(VN) und vieler Hilfsorganisationen von der größten humanitären Katastro-
phe unserer Zeit. Trotz zahlreicher Warnsignale ist es nicht gelungen, den
Konflikt im Vorfeld zu entschärfen. Humanitäre Hilfe kann jedoch weder im
Sudan noch anderswo politische Konfliktlösungen ersetzen. Sie kann nur
die akute Not lindern, während an dauerhaften Lösungen gearbeitet wird.
Die humanitäre Krise in Darfur zeigt, dass gewalttätige Konflikte noch früh-
zeitiger erkannt und auf internationaler Ebene durchsetzbare politische Lö-
sungen gefunden werden müssen.
Während sich die Aufmerksamkeit der Medien und der Weltöffentlichkeit
auf einige wenige aktuelle oder politisch prioritäre Konfliktherde konzent-
riert, bleiben andere Regionen ausgeblendet, obwohl dort ebenfalls Men-
schen tagtäglich Opfer von Vertreibung, Hunger und Krankheit werden.
Auch für die Bedürftigen in diesen „vergessenen“ Krisen wie in Liberia, in
der Demokratischen Republik Kongo, in Burundi oder Somalia – um nur
einige Beispiele aus Afrika zu nennen – müssen ausreichend staatliche wie
private Finanzmittel für eine wirksame Hilfe mobilisiert werden.

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Im Jahr 2003 hat die Bundesregierung 71,5 Mio. Euro für humanitäre Hilfe
zur Verfügung gestellt, davon 16,1 Mio. Euro für Projekte des humanitären
Minenräumens. Schwerpunktländer waren u. a. Irak, Liberia, die Demokra-
tische Volksrepublik Kongo, Afghanistan und der Nordkaukasus.
Ohne das Engagement einer Vielzahl deutscher Nichtregierungsorganisatio-
nen und kirchlicher Hilfswerke, die sich über Spenden und öffentliche Zu-
wendungen finanzieren, wäre die beträchtliche deutsche Hilfe im Ausland
nicht möglich. Der Deutsche Bundestag anerkennt mit großem Respekt die
Arbeit dieser Organisationen und dankt ihren deutschen und einheimischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz.
Die reichen Nationen dieser Welt haben die ethische Pflicht, Menschen in
Not zu helfen. Diese Hilfe geschieht zugleich im eigenen Interesse, denn
menschenunwürdige Lebensbedingungen tragen zur Destabilisierung gan-
zer Regionen bei und bergen ein regionales und internationales Sicherheits-
risiko.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt den im November 2003 erschienenen „Be-
richt der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland
1998 bis 2001“ als wichtigen Leistungsnachweis staatlicher und nichtstaat-
licher finanzieller Zuwendungen durch Bundesregierung, Bundesländer und
nichtstaatliche Organisationen. Im Berichtszeitraum wurden 1,4 Mrd. DM
für humanitäre Hilfe und humanitäres Minenräumen bereitgestellt, ein-
schließlich der freiwilligen Beiträge der Bundesrepublik Deutschland für in-
ternationale Organisationen mit humanitären Aufgaben. Die geförderten
Projekte beinhalten insbesondere Wasser- und Nahrungsmittelversorgung,
medizinische Hilfe, die Bereitstellung von Notunterkünften und Kleidung,
humanitäres Minenräumen und Katastrophenvorsorge.
Der Deutsche Bundestag würdigt die konstruktive Zusammenarbeit von
Bundesregierung und humanitären Organisationen. Wichtigstes Gremium
für die Koordinierung der Aufgaben ist seit 1994 der Koordinierungsaus-
schuss Humanitäre Hilfe, der wesentliche Akteure der humanitären Hilfe in
Deutschland in einem Dialogforum zusammenführt. 1998 wurde die Stelle
eines bzw. einer Beauftragten für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ein-
gerichtet mit dem Ziel, durch den Dialog mit Regierungen und Hilfsorgani-
sationen Betroffenen schnell und effektiv zu helfen und die Katastrophen-
vorsorge zu verbessern. Mit der entwicklungsorientierten Not- und
Übergangshilfe wurde ein Bindeglied zwischen humanitärer Hilfe und Ent-
wicklungszusammenarbeit geschaffen, indem jenseits der reinen Überle-
benshilfe rasch mit kleinen zukunftsorientierten Projekten begonnen wird.
Diese können dann in längerfristige entwicklungspolitische Maßnahmen
übergehen. Hierfür hat die Bundesregierung im Jahr 2003 109,94 Mio. Euro
zur Verfügung gestellt. Schwerpunktländer waren u. a. Afghanistan, Irak,
Angola, Äthiopien, Nordkorea und Sri Lanka. Die entwicklungsorientierte
Not- und Übergangshilfe, die Menschen auch in schier ausweglosen Situa-
tionen eine Perspektive bietet, ist ausdrücklich zu begrüßen.
Der Deutsche Bundestag bestärkt die Bundesregierung, weiterhin aktiv in
Gremien der internationalen humanitären Hilfe mitzuarbeiten, so in der VN-
Generalversammlung, dem humanitären Segment des Wirtschafts- und So-
zialrates der VN (ECOSOC) sowie in Geberforen wie der Donor Support
Group des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und des
UNHCR oder der Humanitarian Liaison Working Group. Darüber hinaus
führt die Bundesregierung regelmäßig bilaterale Konsultationen mit IKRK
und UNHCR durch, und im Welternährungsprogramm (WEP) wirkt die
Bundesregierung an der Gestaltung der Programme mit. Auf der Ebene der
Europäischen Union ist sie über das Humanitarian Aid Commitee an Ent-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4149

scheidungen über Finanzierungen, Jahresstrategien und Länderprogramme
des Amts für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft (ECHO)
beteiligt. Über ECHO werden 30 Prozent der humanitären Hilfe weltweit
finanziert. Die Bundesrepublik Deutschland steuert 23 Prozent des Budgets
bei.

III. Die Fronten in gewaltsamen Konflikten werden immer unklarer. Zuneh-
mend finden sich humanitäre Hilfsorganisationen in Situationen, in denen
lokale militärische Kräfte, Warlords oder Rebellengruppen und internatio-
nale Streitkräfte aufeinander treffen. Die Organisationen stehen dann vor ei-
nem Dilemma: Es ist ihr Ziel, dort präsent zu sein und Hilfe zu leisten, wo
die Not am größten ist. Dies kann sie zwingen, mit Konfliktparteien zu ko-
operieren und Kompromisse einzugehen, die ihrem Grundverständnis von
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit widersprechen. Im schlimmsten Fall
helfen sie ungewollt verbrecherischen Warlords. Auch wenn zivile Hilfe in
eine Interventionsstrategie eingebunden und zur Durchsetzung militärischer
Ziele vereinnahmt wird, verliert sie ihre Neutralität.
Das Entscheidungsdilemma zwischen Präsenz vor Ort und Verlust der Neu-
tralität hat noch eine weitere Dimension: Wenn humanitäre Helfer nicht
mehr als unabhängig und unparteilich wahrgenommen werden, können sie
selbst zu Zielscheiben der Konfliktparteien werden. In Fällen, in denen die
Streitkräfte gleichzeitig Konfliktpartei sind, bringt die Verbindung von
Militär und humanitärer Hilfe oftmals nicht ein Mehr an Sicherheit für die
Helfer mit sich, sondern kann im Gegenteil die Risiken erhöhen.
In bestimmten Situationen wird humanitäre Hilfe nicht nur von unabhängi-
gen Hilfsorganisationen geleistet, sondern auch von Streitkräften selbst. So
besteht für eine Besatzungsmacht die völkerrechtliche Verpflichtung nach
dem 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen, die Grundversorgung
der Bevölkerung zu übernehmen und ihren Schutz zu gewährleisten.
Hilfsorganisationen können darüber hinaus tätig werden, brauchen dazu
aber die Genehmigung der Besatzungsmacht.
Das Konzept der zivil-militärischen Zusammenarbeit (Civil-Military Coo-
peration/CIMIC) im Rahmen von militärischen Operationen wurde 2000
von der NATO entwickelt und von der EU übernommen. Davon abgeleitet
entstand 2001 die „Teilkonzeption Zivil-militärische Zusammenarbeit der
Bundeswehr“. Kernaufgaben sind die Koordinierung und Stärkung zivil-mi-
litärischer Beziehungen sowie die Unterstützung der Streitkräfte und der
zivilen Kräfte. Ziel der Konzepte ist es, die Akzeptanz der Truppen in der
Bevölkerung zu erhöhen und das Truppenumfeld zu sichern. Es ist insbeson-
dere dieser militärische Zweck der Hilfe, den viele Organisationen kritisie-
ren. Nach dem Prinzip der Subsidiarität wird die Bundeswehr allerdings nur
dann aktiv, wenn zivile Institutionen nicht vorhanden oder nicht in der Lage
sind, diese Aufgaben zu erfüllen. In vielen Fällen ist das zivile Engagement
der Bundeswehr und ihre Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen erfolg-
reich verlaufen; die beiderseitige Skepsis ist jedoch geblieben. Jüngstes Bei-
spiel zivil-militärischer Kooperation sind die Provincial Reconstruction
Teams in Afghanistan. Deutschland leitet in Kundus und Faisabad zwei sol-
che Aufbauteams.
Die Überschneidungen zwischen humanitären und militärischen Einsätzen
haben in den letzten Jahren zugenommen. Viele Hilfsorganisationen plädie-
ren für eine klarere Trennung zwischen beiden Bereichen. Diese Haltung
kommt in den verschiedenen Codes of conduct der humanitären Hilfe zum
Ausdruck, wie den Oslo Guidelines, den ICRC Guidelines oder den ODI
Guidelines. Grundtenor ist, dass die Prinzipien der Unabhängigkeit und Un-
parteilichkeit der humanitären Hilfe auch in der Zusammenarbeit mit dem

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Militär gewahrt bleiben müssen. Deshalb sollte ein Konsens über einen ge-
meinsamen Verhaltenskodex zwischen humanitären Organisationen und
Bundeswehr angestrebt werden.
Ein Reibungspunkt ist auch, dass die Bundeswehr für Maßnahmen im Rah-
men der zivil-militärischen Zusammenarbeit Drittmittel einwirbt und da-
durch zum Konkurrenten für Nichtregierungsorganisationen wird.
Eine erfolgreiche Krisen- und Konfliktprävention verringert die Notwendig-
keit der humanitären Hilfe. Im Rahmen des Gesamtkonzepts der Bundesre-
gierung zur zivilen Krisenprävention aus dem Jahr 2000 und dem daraus
entwickelten Aktionsplan der Bundesregierung vom 12. Mai 2004 „Zivile
Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ bilden der
Zivile Friedensdienst (ZFD) und das Zentrum für Internationale Frie-
denseinsätze (ZIF) wichtige Instrumente zur Operationalisierung. Der ZFD
als ein Element der stärkeren krisenpräventiven und konfliktbewältigenden
Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit vermittelt weltweit quali-
fizierte Fachkräfte der anerkannten Entwicklungsdienste. Das ZIF bietet
Vorbereitung, Bereitstellung und Betreuung von zivilem Personal für inter-
nationale Einsätze im Rahmen der VN, der OSZE, der EU und anderer
internationaler Einrichtungen. Der Aktionsplan dient der Koordinierung der
krisenpräventiven Maßnahmen der Bundesregierung und führt diplomati-
sche, entwicklungspolitische, militärische, wirtschaftliche und sozialpoliti-
sche Ansätze zusammen, um gewaltsame Konflikte zu verhindern und Frie-
den zu konsolidieren. Der Deutsche Bundestag ermutigt den zuständigen
fachübergreifenden Ressortkreis, den Aktionsplan zügig umzusetzen und
eine kohärente deutsche Friedenspolitik zu gestalten.

IV. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass Ende dieses Jahres der internationale
Aufruf der Vereinten Nationen zur Unterstützung humanitärer Maßnahmen
(Consolidated Appeal Process/CAP) erstmals auch von Berlin ausgehen
wird. Die Bundesrepublik Deutschland sollte diese Chance nutzen, um ihre
in den letzten Jahren gewachsene Rolle als wichtiger Akteur der internatio-
nalen humanitären Hilfe deutlich zu machen. CAP wurde 1991 gemeinsam
von den Vereinten Nationen und humanitären Hilfsorganisationen ins Leben
gerufen, um die Notwendigkeit humanitärer Hilfsaktionen gezielter und mit
einer Stimme der internationalen Gemeinschaft und den Gebern vermitteln
zu können. Der Schwerpunkt liegt auf „vergessenen“ Krisen. Ein gemeinsa-
mer Aktionsplan soll die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nicht-
staatlichen Akteuren erleichtern. Der Global Appeal 2004 fordert 3 Mrd.
US-Dollar, um 45 Millionen Menschen in 21 Ländern vor den Auswirkun-
gen schwerster Konflikte und Katastrophen zu retten.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die internationale Gemeinschaft zu drängen, konsequenter als bisher politi-

sche Lösungen für Kriege und innerstaatliche Konflikte zu suchen;
2. den durch VN-Generalsekretär Kofi Annan bestellten Sonderberater für die

Verhütung von Genozid, Juan Mendez, in seiner Arbeit zu unterstützen;
3. im Verbund mit gleichgesinnten Regierungen Druck auf Konfliktparteien

auszuüben, damit das humanitäre Völkerrecht eingehalten und die Zivilbe-
völkerung geschützt wird;

4. die Afrikanische Union zu unterstützen, zügig bis 2010 ihre neue Sicherheits-
architektur aufzubauen, um in der Lage zu sein, gewaltsame Konflikte effek-
tiver zu verhüten und friedenserhaltende Einsätze durchzuführen;

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4149

5. in ihrem Einflussbereich auf VN- und EU-Ebene dafür Sorge zu tragen, dass
humanitäre Hilfe ausschließlich nach der Bedürftigkeit von Menschen in
akuten Notlagen geleistet wird und nicht nach politischen Interessen;

6. darauf zu achten, dass bei der Mittelvergabe durch ECHO deutsche Organi-
sationen angemessen berücksichtigt werden;

7. die Mittel für humanitäre Hilfe so festzulegen, dass Finanzierungsniveau
und tatsächlicher humanitärer Bedarf in Einklang stehen;

8. entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe als wichtiges Instrument
zur Stärkung der Selbsthilfekräfte konsequent weiterzuentwickeln;

9. im Dialog mit humanitären Hilfsorganisationen klare Kriterien für die Ab-
grenzung zu den CIMIC-Aktivitäten der Bundeswehr festzulegen und einen
gemeinsamen Code of conduct zu erarbeiten;

10. einen solchen Dialog auch auf VN- und EU-Ebene weiter voranzubringen;
11. das Subsidiaritätsprinzip bei Einsatz und Mittelvergabe im Rahmen von

CIMIC strikt zu beachten;
12. den Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedens-

konsolidierung“ zügig umzusetzen;
13. die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, den Consolidated Appeal

Process öffentlichkeitswirksam dazu zu nutzen, um Aufmerksamkeit insbe-
sondere auf „vergessene“ Krisen zu lenken.

Berlin, den 10. November 2004
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

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