BT-Drucksache 15/4127

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3350- Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Akademie der Künste (AdKG)

Vom 9. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4127
15. Wahlperiode 09. 11. 2004

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3350 –

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Akademie der Künste (AdKG)

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Lothar Mark, Anja Hajduk und Jürgen Koppelin

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, eine rechtsfähige
Körperschaft des öffentlichen Rechts in Trägerschaft des
Bundes, die an die Stelle der gleichnamigen Körperschaft in
der Trägerschaft der Länder Berlin und Brandenburg treten
soll, zu errichten.
Zwischen dem Land Berlin und dem Bund besteht Einver-
nehmen, dass von dem Entlastungsvolumen von insgesamt
22 Mio. Euro der auf die Akademie der Künste entfallende
Anteil 16Mio. Euro beträgt.
Die von der Akademie genutzten Liegenschaften befinden
sich – mit Ausnahme des noch in Bau befindlichen Akade-
miegebäudes am Pariser Platz – im Eigentum des Landes
Berlin. In dem zwischen dem Bund und Berlin am 9. Dezem-
ber 2003 geschlossenen Vertrag über die aus der Hauptstadt-
funktion Berlins abgeleitete Kulturfinanzierung wird die
Übertragung der formellen Eigentümerposition bezüglich
der vom Bund übernommenen, auf einem landeseigenen
Grundstück gelegenen Einrichtung auf den Bund angestrebt.
Bis dahin erhält der Bund unentgeltlich alle Rechte und über-
nimmt alle Pflichten wie ein Eigentümer.

Eine abschließende Regelung der zwischen dem Bund und
Berlin offenen Grundstücksfragen kann nicht im Rahmen
dieses Gesetzes erfolgen; sie bleibt einer späteren Gesamtre-
gelung vorbehalten. Die mittelfristig als notwendig erkenn-
baren Bauinvestitionen sowie die Betriebskosten des Akade-
mieneubaus am Pariser Platz sind bei der Bemessung der ab
1. Januar 2004 vom Bund zu tragenden institutionellen För-
derung der Akademie der Künste berücksichtigt.
Sonstige Kosten, insbesondere für dieWirtschaft sowie Aus-
wirkungen auf das Preisniveau, sind nicht zu erwarten.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP für mit der Haushaltslage des Bundes ver-
einbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entspre-
chend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführendenAusschuss
für Kultur undMedien vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 20. Oktober 2004
Der Haushaltsausschuss
Franziska Eichstädt-Bohlig
Stellvertretende Vorsitzende

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Lothar Mark
Berichterstatter

Anja Hajduk
Berichterstatterin

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

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