BT-Drucksache 15/4087

Antrag der Abgeordneten Klaus Brandner, Doris Barnett, Dr. Axel Berg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Fritz Kuhn, Volker Beck (Köln), Dr. Thea Dückert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/3466- Für eine qualifizierte Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Fusionen

Vom 29. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4087
15. Wahlperiode 29. 10. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit (9. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Brandner, Doris Barnett, Dr. Axel Berg,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Fritz Kuhn, Volker Beck (Köln), Dr. Thea Dückert,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/3466 –

Für eine qualifizierte Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Fusionen

A. Problem
Die geplante EU-Fusionsrichtlinie soll nicht eine „Flucht aus der deutschen
Mitbestimmung“ ermöglichen. Die EU-Regelungen dürfen nicht zu einem
Wettbewerb um möglichst niedrige Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer
einladen.

B. Lösung
Die Bundesregierung wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die Mit-
bestimmung bei grenzüberschreitenden Fusionen so geregelt wird wie bei der
Europäischen Gesellschaft.
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 15/4087 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 15/3466 – anzunehmen.

Berlin, den 27. Oktober 2004

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rainer Wend
Vorsitzender

Doris Barnett
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4087

Bericht der Abgeordneten Doris Barnett

I. Überweisungen und Voten der mitberatendenAusschüsse
Der Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 15/3466 ist in der 118. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2004 an den Aus-
schuss für Wirtschaft und Arbeit zur federführenden Bera-
tung und an den Rechtsausschuss und den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss in seiner 60. Sitzung und der Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
in seiner 54. Sitzung haben den Antrag am 27. Oktober
2004 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP die Annahme des Antrags
empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wollen mit ihrem Antrag verhindern, dass es durch die ge-
plante EU-Fusionsrichtlinie zu einer „Flucht aus der deut-
schen Mitbestimmung“ kommt. Die Bundesregierung wird
deshalb aufgefordert, in den weiteren Verhandlungen darauf
hinzuwirken, dass die Mitbestimmung bei grenzüberschrei-
tenden Fusionen entsprechend den Bestimmungen zur Euro-
päischen Aktiengesellschaft (SE) geregelt wird. Bei der SE
sei ein politischer Kompromiss gefunden worden, der eine
Kombination von Verhandlungen zwischen Unternehmens-
und Arbeitnehmerseite und beim Scheitern dieser Verhand-
lungen eine zwingende „Auffangregelung“ vorsehe. Diese
Lösung stelle einen ausgewogenen Kompromiss zwischen
den unterschiedlichen Mitbestimmungstraditionen in der
EU dar. Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass
europäische Regelungen die Mitgliedstaaten nicht zu einem
Wettbewerb um möglichst niedrige Mitbestimmungsrechte
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einladen, damit
sie als Sitzstaat für die durch die grenzüberschreitende

Fusion entstehende Gesellschaft in Betracht kommen. Die
Bundesregierung wird in dem Antrag außerdem aufgefor-
dert darauf hinzuwirken, dass im Fusionsplan auch Anga-
ben über die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitneh-
mer sowie ihre Vertretung enthalten sein werden. Danach
müssen die Beschäftigten über die mit der Fusion einherge-
henden Änderungen ihrer Beschäftigungsverhältnisse infor-
miert werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf die entsprechende Druck-
sache verwiesen.

III. Beratung und Abstimmungsergebnisim federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner
73. Sitzung am 27. Oktober 2004 den Antrag beraten und
abgeschlossen.
Die Vertreter der Fraktion der CDU/CSU äußerten, es sei
sehr zwiespältig, wenn die Bundesregierung mit dem An-
trag aufgefordert werden solle, die deutsche Mitbestim-
mung in Europa zu vertreten, während der Richtlinienent-
wurf in der Kommission einstimmig beschlossen worden
sei, obwohl dort zwei deutsche Kommissare vertreten seien.
Die Fraktion der FDP erklärte, sie lehne den Antrag ab,
weil niemand in Europa bereit sei, den falschen deutschen
Sonderweg einer paritätischen Mitbestimmung mitzugehen.
Die Koalitionsfraktionen vertraten hingegen den Stand-
punkt, dass mit dem Antrag die Verhandlungslinie der Bun-
desregierung in Brüssel bei dem Bemühen unterstützt wer-
den solle, die Arbeitnehmerrechte auch in europäischen Ge-
sellschaften zu erhalten.
Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU beschlossen,
dem Deutschen Bundestag die Annahme des Antrags auf
Drucksache 15/3466 zu empfehlen.

Berlin, den 27. Oktober 2004
Doris Barnett
Berichterstatterin

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