BT-Drucksache 15/4058

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/3787- Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. April 2004 betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA

Vom 27. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4058
15. Wahlperiode 27. 10. 2004

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/3787 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Beschluss der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter
der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. April 2004 betreffend
die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA

A. Problem
Zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten von Operationen
mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen hat die Europäische
Union den ATHENA-Mechanismus eingerichtet. Mit Beschluss vom 28. April
2004 betreffend die Vorrechte und Immunitäten von ATHENA haben die im
Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der Mit-
gliedstaaten entsprechende Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen festge-
legt. Dieser Beschluss erfordert gemäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundge-
setzes die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 15/4058 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/3787 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 27. Oktober 2004

Der Auswärtige Ausschuss
Volker Rühe
Vorsitzender

Markus Meckel
Berichterstatter

Dr. Andreas Schockenhoff
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4058

Bericht der Abgeordneten Markus Meckel, Dr. Andreas Schockenhoff, Marianne
Tritz und Dr. Rainer Stinner

I.
Der Deutsche Bundestag hat den vorliegenden Gesetzent-
wurf auf Drucksache 15/3787 in seiner 129. Sitzung am
30. September 2004 beraten.
Der Antrag wurde an den Auswärtigen Ausschuss feder-
führend sowie an den Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat den Antrag in seiner 54. Sitzung am 27.
Oktober 2004 beraten und empfiehlt einstimmig die An-
nahme.

III.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag in seiner 49.
Sitzung am 27. Oktober 2004 beraten und empfiehlt ein-
stimmig die Annahme.

Berlin, den 27. Oktober 2004
Markus Meckel
Berichterstatter

Dr. Andreas Schockenhoff
Berichterstatter

Marianne Tritz
Berichterstatterin

Dr. Rainer Stinner
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.