BT-Drucksache 15/4030

Europäische Finanzmärkte - Integration durch Wettbewerb und Vielfalt voranbringen

Vom 26. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4030
15. Wahlperiode 26. 10. 2004

Antrag
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Georg Fahrenschon, Leo
Dautzenberg, Otto Bernhardt, Klaus-Peter Flosbach, Ernst Hinsken, Volker
Kauder, Manfred Kolbe, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Peter Rzepka,
Norbert Schindler, Christian Freiherr von Stetten, Dagmar Wöhrl, Elke Wülfing
und der Fraktion der CDU/CSU

Europäische Finanzmärkte – Integration durch Wettbewerb und Vielfalt
voranbringen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Öffnung und die Regulierung der Europäischen Finanzmärkte haben mit der
inzwischen weitgehend abgeschlossenen Umsetzung des „Financial Service
Action Plan“ (FSAP) auf europäischer Ebene im Zeitraum zwischen 1999 und
2004 sowie mit der zum Teil noch laufenden bzw. ausstehenden, zum erheb-
lichen Teil abgeschlossenen Umsetzung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten
inzwischen ein Stadium erreicht, in dem zum einen eine – um es vorweg zu
sagen, insgesamt positive – Zwischenbilanz gezogen werden kann, zum anderen
aber auch eine grundsätzliche Diskussion über den bisherigenWeg und die Stra-
tegie für das weitere Vorgehen erforderlich und sinnvoll ist. Das in der Finanz-
marktintegration bisher Erreichte ist festzuhalten, Handlungsoptionen für die
Zukunft sind aufzuzeigen. Der Deutsche Bundestag muss sich in diese Debatte,
die entscheidend ist für die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
Deutschland und Europa, aktiv und rechtzeitig einbringen.

I. Aktueller Stand der EU-Finanzmarktintegration
Die Rahmenbedingungen des europäischen Finanzgeschäfts haben sich seit An-
fang der neunziger Jahre fundamental geändert. Das betrifft die weit fort-
geschrittene Globalisierung der Finanzmärkte, die Anzahl und Vielfalt der
Marktteilnehmer und Wettbewerber, die Handelstechniken, die Abwicklung der
Transaktionskosten und vieles andere mehr.
Die europäischen Finanzmärkte zählen heute zu den führenden und leistungs-
fähigsten Finanzmärkten der Welt. Diese Position gilt es nachhaltig zu sichern
und weiter zu stärken.
Mit der Umsetzung des Financial Services Action Plans (FSAP) auf euro-
päischer Ebene werden verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen, welche die
europäischen Finanzmärkte und den Finanzplatz Deutschland vorangebracht
haben und weiter voranbringen.
Mit den Berichten der vier Expertengruppen der EU-Kommission und des
Finanzdienstleistungsausschusses des Rates (FSC) in 2004 wurde die Grundlage

Drucksache 15/4030 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

für einen Meinungsbildungsprozess geschaffen, um eine Bilanz des Aktions-
planes zu ziehen und Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen. Im deutschen
Interesse liegt es, an der Gestaltung der europäischen Finanzmärkte positiv mit-
zuarbeiten und dem Finanzplatz Deutschland im Wettbewerb der europäischen
Finanzmärkte eine Spitzenposition zu sichern bzw. zu schaffen.

II. Ziele der europäischen Finanzmarktintegration
Öffnung und Integration der europäischen Finanzmärkte dienen der Schaffung
und Sicherung eines effizienten, leistungsstarken europaweiten Marktes für
international wettbewerbsfähige Finanzdienstleistungen.
Die Rahmenbedingungen des europäischen Finanzbinnenmarktes und des
Finanzplatzes Deutschland sind so zu gestalten, dass europäische Anbieter von
Finanzdienstleistungen international wettbewerbsfähige Dienstleistungen an-
bieten können und deren Nachfrager in Europa und weltweit eine Vielfalt an
qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Angeboten wahrnehmen können.
Die Regulierung ist konsequent auf diese Ziele auszurichten.
Regulierungen auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten
müssen sich hierbei sinnvoll ergänzen. Die Möglichkeit, Ziele der Finanzmarkt-
integration durch nichtregulatorische Instrumente zu erzielen, sollte von der
Kommission in jedem Falle vorab geprüft werden. Alle Maßnahmen sollten
einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden.
Die deutschen und europäischen Marktteilnehmer sind durch die europäische
Finanzmarktregulierung zu stärken, um zu Wachstum und Beschäftigung in der
EU beizutragen.
Wirtschaft und Verbraucher sind auf eine breite Vielfalt effizienter, kostengüns-
tiger Finanzdienstleistungen angewiesen.
Ein angemessener Verbraucherschutz ist ohne bürokratische Überbelastung
sicherzustellen. Der Verbraucherschutz muss vom Bild des mündigen Verbrau-
chers ausgehen.

III. Herausforderungen der europäischen Finanzmarktintegration im Einzelnen
1. Clearing und Abrechnung
Eine reibungslose, sichere und kostengünstige Abwicklung von grenzüber-
schreitendem Wertpapierhandel innerhalb der Europäischen Union ist von her-
ausragender Bedeutung. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil eines funktionie-
renden Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen. Die Bestandsaufnahme im
Bereich Clearing und Abrechnung hat gezeigt, dass die Systeme auf nationaler
Ebene effizient und sicher sind. Im grenzüberschreitenden Prozess bestehen je-
doch vor allem aufgrund steuerlicher sowie unterschiedlicher rechtlicher Rah-
menbedingungen erheblich höhere Kosten. Laut Bericht der sog. Giovannini-
Gruppe könnte eine Kostensenkung insbesondere durch Vereinheitlichung der
technischen Standards sowie durch die Angleichung der rechtlichen Rahmen-
bedingungen erreicht werden. Die Schaffung von Lösungsansätzen in diesem
Bereich sollte daher im Vordergrund weiterer Diskussionen stehen.
Der jetzt von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag zur möglichen Schaf-
fung einer Richtlinie zu Clearing und Settlement muss einer Marktauswirkungs-
studie standhalten. Es sollte daher umfassend geprüft werden, ob der Nutzen
einer solchen Richtlinie den von den Finanzdienstleistern zu tragenden Auf-
wand rechtfertigt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, das spezielle deutsche
Interesse bei den Verhandlungen mit allem Nachdruck zu vertreten, da die deut-
sche Organisation vonWertpapierhandel und -abwicklung im europäischen Ver-
gleich kostengünstig und effektiv arbeitet.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4030

2. Regulierung von Rating-Agenturen
Seit dem Enron-Skandal wird an der Tätigkeit von Rating-Agenturen verstärkt
Kritik geübt. Sowohl in der EU als auch in den USA im Rahmen des Sarbanes-
Oxley-Aktes ist die Frage einer möglichen Regulierung von Rating-Agenturen
bisher offen gelassen worden. In der IOSCO in Paris werden bis 2005 Vor-
schläge zu einer möglichen künftigen Regulierung erarbeitet. Im Mittelpunkt
dürfte dabei nicht zuletzt die Forderung nach hoher Transparenz und Unabhän-
gigkeit stehen.
Im Finanzdienstleistungsausschuss des Repräsentantenhauses des US-Kongres-
ses ist die angebliche bisherige Untätigkeit der amerikanischen Aufsichtsbe-
hörde SEC in dieser Frage am 14. September kritisiert worden. Sogar mit einer
Verlagerung der Aufsichtszuständigkeit an das Federal Reserve System wurde
gedroht.
Die öffentliche Bedeutung und die große wirtschaftliche Macht der führenden
Rating-Agenturen verlangen nach einem Ordnungsrahmen, der qualitativ hoch-
wertige, unabhängige und transparente Verfahren garantiert.
Der zu schaffende ordnungspolitische Rahmen muss die Qualität und Integrität
des Rating-Verfahrens gewährleisten. Die Rating-Agenturen brauchen schrift-
liche und möglichst zu veröffentlichende interne organisatorische Regelungen,
aufgrund derer Interessenkonflikte entweder vermieden oder entschärft und ver-
öffentlicht werden. Dazu gehört auch, dass die Ratings zügig veröffentlicht wer-
den, vor allem, wenn sie ohne Auftrag des Emittenten erstellt wurden. Entschei-
dend ist, dass die Rating-Agenturen darlegen, wie die Beurteilung zu Stande
gekommen ist, so dass diese vom Markt nachverfolgt werden kann.

3. Regulierung von Hedgefonds
In Deutschland sind mit dem Investmentmodernisierungsgesetz moderne Rah-
menbedingungen für Hedgefonds geschaffen worden. Die deutschen Regelun-
gen sind wegweisend für eine auf europäischer Ebene angedachte Regulierung
von Hedgefonds.
Ziel von Hedgefonds ist es, bei unterschiedlichen Investitionsstrategien einen
möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Sie gehören damit zu hochspekulativen
Anlageformen, sind andererseits wertvolle Vehikel zur Sicherung gegen Risi-
ken. Deutschland ist zurzeit weniger ein Produktionsstandort als ein Vertriebs-
standort für innovative Finanzmarktprodukte. Ziel muss aber sein, die gesamte
Wertschöpfungskette von der Entwicklung bis zum Vertrieb in Deutschland ab-
zudecken.
Das neue Investmentmodernisierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um beste-
hende Unterschiede zu anderen Finanzplätzen abzubauen. Durch Angleichung
von Anlagemöglichkeiten und deren Besteuerung ist ein Ausweichen von Anla-
gekapital ins Ausland nicht mehr nötig.
In den USA hat die SEC im Juli 2004 einen Regelungsentwurf zur Registrierung
der Betreiber von Hedgefonds als Investment Advisor zur Diskussion gestellt.
Dies würde es der SEC ermöglichen, erstmals eine lückenlose Bestandsauf-
nahme über Anzahl, Größe und Identität der in den USA tätigen Hedgefonds
durchzuführen. Gegen diesen Entwurf gibt es teilweise erheblichen Widerstand.
Der Bankenausschuss des Senats unter Vorsitz von Senator Richard C. Shelby
hat sich trotz mehrfacher Befassung noch keine abschließende Meinung gebil-
det.

Drucksache 15/4030 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

4. OGAW-Richtlinie (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)
Die bisher verabschiedeten und in den Mitgliedstaaten zum größten Teil umge-
setzten OGAW-Richtlinien haben grundsätzlich einen europäischen Markt für
OGAWs geschaffen und die Basis für eine grenzüberschreitende Geschäfts-
tätigkeit gelegt. Das Thema OGAW ist derzeit Gegenstand der Mitteilung der
EU-Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: „Die mitglied-
staatlichen Regelungen für OGAW-Verwahrstellen“.
Der Deutsche Bundestag begrüßt eine Harmonisierung der mitgliedstaatlichen
Regelungen für OGAW-Verwahrstellen, wie sie dieMitteilung der Europäischen
Kommission vorsieht, um so die grenzüberschreitende Tätigkeit und Niederlas-
sung von Verwahrstellen zu fördern. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die
Durchsetzung der hohen Anforderungen an deutsche Verwahrstellen auf euro-
päischer Ebene sicherzustellen, da das Schutzniveau für die Anleger durch eine
Harmonisierung nicht gesenkt werden darf.

5. Bankenstrukturen in Europa und Harmonisierung des Retail-Banken-
Geschäfts sowie elektronischer Zahlungsverkehr

Die Vielfalt der Geschäftsmodelle und Geschäftsstrategien von Kreditinstituten
ist wesentliche Grundlage für den flächendeckenden Zugang zu modernen
Finanzdienstleistungen für Bevölkerung und Unternehmen. Vielfalt und Leis-
tungsfähigkeit der Bankenstrukturen in Deutschland und Europa sind zu
sichern. Die Politik in Europa muss ihren direkten Einfluss auf den Bankensek-
tor reduzieren und damit den Weg für einen marktorientierten Wandel freihalten
bzw. -machen. Die durch den Markt veranlassten Konsolidierungsprozesse sind
seit Jahren im Gang; notwendige Konsolidierungsprozesse sollten von der Poli-
tik nicht behindert werden.
Betrachtet man die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte bei der
Integration der Finanzdienstleistungsmärkte, ergibt sich ein ambivalentes Bild:
Nahezu voll integrierten Marktsegmenten, in denen professionelle Anbieter und
Nachfrage aufeinander treffen, stehen auch nach der Einführung der gemeinsa-
men Währung Teilmärkte gegenüber, die von Retail-Kunden genutzt werden
und bei denen nationale Grenzen noch immer unüberwindlich scheinen.
Barrieren bestehen insbesondere für den grenzüberschreitenden elektronischen
Vertrieb. Bisherige Initiativen auf EU-Ebene wie die Fernabsatzrichtlinie für
Finanzdienstleistungen und die Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie
haben diese Hemmnisse nicht aus dem Wege räumen können. Nach wie vor
bleibt es den Verbrauchern dadurch verwehrt, das Potential des europäischen
Binnenmarktes mit seiner Produkt- und Anbietervielfalt vollumfänglich nutzen
zu können.
In diesem Bereich sollte daher die Schaffung einfacher und einheitlicher Rah-
menbedingungen für alle Marktteilnehmer sein. Eine Vereinfachung des grenz-
überschreitenden elektronischen Vertriebs könnte beispielsweise durch eine ge-
setzliche Grundlage erreicht werde, mit der EU-weit die Kontoeröffnung mit
einer qualifizierten elektronischen Unterschrift (Signatur) ausdrücklich zugelas-
sen wird. Dies ist eine gute Möglichkeit, den Verbraucher kostengünstig und un-
kompliziert in den Genuss der Vorteile des einheitlichen Binnenmarktes im
Finanzdienstleistungsbereich kommen zu lassen.
Auch im Bereich Electronic Banking ist ein Hürdenabbau erforderlich. Ein ein-
heitlicher europäischer Markt für Bank- und Finanzdienstleistungen konnte bis-
lang nicht ausreichend erreicht werden. Sowohl für Verbraucher wie auch für
Banken stellen die nationalen Grenzen im Bereich Electronic Banking noch im-
mer Barrieren dar.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4030

Im Rahmen der Kontoführung wäre die Zulassung der (grenzüberschreitenden)
Kontoeröffnung über das Internet, das heißt im Rahmen des Online Banking,
eine wesentliche Vereinfachung für den Verbraucher und die Bank. Derzeit
erfolgt die in diesem Zusammenhang notwendige Legitimationsprüfung des
Kunden durch national teilweise sehr unterschiedliche Verfahren. In Deutsch-
land wird hier bekanntlich das sog. Postident-Verfahren genutzt. Diese Verfah-
ren sind zeit- und kostenaufwendig. Durch die Einführung einer gesetzlichen
Grundlage, die EU-weit die Kontoeröffnung mit einer qualifizierten elektro-
nischen Unterschrift ermöglicht, könnte sich dies vermeiden lassen.

6. Schaffung eines Rechtsrahmens für einen einheitlichen Zahlungsraum
Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt die Bestrebungen der EU-
Kommission, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den europäischen Zahlungs-
raum zu schaffen. Im Fokus sollten dabei wettbewerbsorientierte und wett-
bewerbsfördernde Rahmenbedingungen stehen. Insbesondere sind bürokra-
tische Hürden im Hinblick auf effiziente, sichere und kundengerechte Zahlungs-
verfahren abzubauen.
Einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen sind zur Schaffung eines einheit-
lichen Zahlungsverkehrsraums im Binnenmarkt erforderlich. Mit Blick auf den
von der Europäischen Kommission geplanten Vorschlag für eine „Richtlinie für
Zahlungsdienstleistungen im Binnenmarkt“ vom 6. August 2004 ist jedoch fest-
zustellen, dass einige der geplanten Regelungen die Schaffung eines einheit-
lichen Euro-Zahlungsverkehrsraums nicht erreichen bzw. über das Ziel hinaus-
gehen.
Aus Sicht des Deutschen Bundestages sollten neue gemeinschaftsrechtliche
Vorschriften jedoch nur in Bereichen eingeführt werden, in denen diese für das
Funktionieren eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums unbedingt erforder-
lich ist. Es sollte vermieden werden, dass durch neue EU-Vorschriften nationale
Zahlungsarten bzw. Zahlungsmodalitäten wie beispielsweise das Lastschriftver-
fahren rechtlich oder praktisch unmöglich werden. Die Standards im Inlands-
zahlungsverkehr sind speziell in Deutschland sehr hoch. Dies belegen Bench-
marks wie Entgelt, Laufzeit, Sicherheit, Fehlerhäufigkeit und Benutzerfreund-
lichkeit. Sie dürfen sich im Rahmen einer Harmonisierung nicht verschlechtern.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass im Hinblick auf die Vorschläge der EU die
Berücksichtigung der Folgen auf die einzelnen Zahlungsarten und eine gleich-
mäßige Austarierung zwischen Kundeninteressen und Anforderungen an ein
Funktionieren der nationalen Zahlungsverkehrssysteme erforderlich ist.

7. Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie sowie Finanzierung
des internationalen Terrorismus

In ihrem aktuellen Vorschlag der mittlerweile 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie hat
die EU-Kommission zwar die Forderung der Banken berücksichtigt, bei der
Geldwäschebekämpfung stärker als bisher einen risikobezogenen Ansatz zu ver-
folgen.
Durch diese Unterstützung des von der FATF (Financial Action Task Force in
Money Laundering) geforderten Prinzips erkennt die Kommission an, dass eine
Gefahr des Missbrauchs zu Zwecken der Geldwäsche und der Finanzierung ter-
roristischer Handlungen nicht bei allen Geschäftsbeziehungen bzw. Geschäfts-
vorfällen gleichermaßen besteht. Die Anwendung dieses Grundsatzes verhindert
die Bindung von Kapazitäten für wenig zielführende Massenbearbeitungen und
stellt gleichzeitig sicher, dass nur die wirklich risikoreichen Sachverhalte einer
Prüfung unterzogen werden.

Drucksache 15/4030 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Zu bemängeln ist allerdings, dass der Richtlinienvorschlag im Weiteren den auf
der Grundlage des dargestellten Prinzips gebotenen durchgehenden risikoorien-
tierten Ansatz vermissen lässt. Bei der Formulierung verschiedener Einzelanfor-
derungen geht die Kommission noch zu undifferenziert von gleichen Risiken bei
sämtlichen Kunden und Transaktionen aus.
Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Finanzierung des
Terrorismus haben sich bislang bewährt. Auf internationaler Ebene ist gute Ar-
beit bei der Verabschiedung von Standards hierzu geleistet worden. Defizite gibt
es noch bei der Umsetzung und praktischen Anwendung der Standards in einzel-
nen Ländern.

8. Verbraucherschutz sicherstellen, bürokratische Belastung begrenzen,
Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie

Ein angemessener Verbraucherschutz im Bereich des europäischen Finanzbin-
nenmarktes ist sicherzustellen.
Dabei sind die Marktteilnehmer nicht mit unnötigen bürokratischen Anforde-
rungen und unnötigen Kosten zu belasten.
Im Einzelfall ist eine sorgfältige Abwägung zwischen angestrebtem Regulie-
rungszweck, möglichen alternativen Mitteln zur Erreichung dieses Zwecks und
Aspekten des Verbraucherschutzes erforderlich.
Die Instrumente des Finanzmarktes sind in ihrer zunehmenden Komplexität
auch für den aufgeklärten Verbraucher oftmals schwer zu verstehen. Daher ist
grundsätzlich jede Maßnahme zu begrüßen, die ein angemessenes Verbraucher-
schutzniveau im Banken- und Finanzdienstleistungsbereich gewährleistet und
bestehende Barrieren im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsverkehr
für den Verbraucher abbaut. Verbraucherschutz sollte wirkliche Bedürfnisse be-
friedigen und muss von realistischen Prämissen ausgehen. Vor jeder Initiative
der EU sollte daher festgestellt werden, welcheMaßnahmen tatsächlich notwen-
dig sind und was der Regelungsinhalt und die Wirkung eventueller Rechtsakte
sein sollten.
Leitbild sollte der verständige und durchschnittlich informierte Verbraucher
sein, der sich um einen gewissen Grad an Information selbständig bemüht und
eigenverantwortlich tätig wird. Neuere Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene
gehen über ein angemessenes Verbraucherschutzniveau hinaus und tragen damit
lediglich zu neuen bürokratischen Hürden bei, die letztlich wettbewerbshin-
dernd wirken.
In einem ständig weiter zusammenwachsenden europäischen Binnenmarkt mit
grenzüberschreitenden Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäften gilt es, im
Interesse der Verbraucher Hindernisse für grenzüberschreitende Geschäfte zu
prüfen und ggf. zu beseitigen. In den Bereichen unlautere Geschäftspraktiken,
vorvertragliche Informationspflichten und Bestimmungen im Allgemeininte-
resse könnte auf europäischer Ebene eine Harmonisierung der bestehenden
nationalen Regelungen vorteilhaft sein. Auf diese Weise würden wesentliche
Aspekte des Verbraucherschutzes EU-weit auf ein vergleichbares Niveau ge-
bracht werden.
Generell sollte im Bereich Verbraucherschutz keine Maximalharmonisierung
angestrebt werden.

9. Internationale Rechnungslegung/Anwendung der IAS/IFRS-Regelungen
sowie von US-GAAP

Mit der Verabschiedung der IAS-Verordnung, die eine IAS-Pflicht ab 2005 für
die Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen vorsieht, wurde

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/4030

ein wichtiger Schritt für das Zusammenwachsen der Kapitalmärkte vollzogen.
Damit werden Unternehmensinformationen international vergleichbarer.
Ein allgemeiner Problempunkt der IAS-Rechnungslegung ist die Eigenkapital-
bestimmung gemäß IAS 32, Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung. Ge-
mäß diesem Standard wird das bisher in Deutschland übliche handelsrechtliche
Eigenkapital erheblich eingeschränkt. Weder Anteile an Personengesellschaf-
ten, noch Geschäftsguthaben von Genossen, noch stille Einlagen sind nach die-
sem Standard eigenkapitalfähig. Diese für mittelständische Unternehmen poli-
tisch höchst relevante Thematik sollte nochmals umfassend diskutiert werden.
Andernfalls geraten klassische Eigenkapitalinstrumente in Deutschland ins Ab-
seits.
Unabhängig davon hält es der Deutsche Bundestag im Interesse der Zielsetzung
der Europäischen Union für richtig, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen
nach einheitlichen Rechnungslegungsstandards bilanzieren müssen. Daher sind
wir grundsätzlich für eine international akzeptierte Rechnungslegung. In diesem
Zusammenhang sollten auch Bestrebungen vorangetrieben werden, eine Kon-
vergenz zwischen IAS und US-GAAP (Generally Accepted Accounting Prin-
ciples) herzustellen. „Konvergenz“ darf dabei jedoch nicht als Einbahnstraße in
Richtung US-GAAP verstanden werden, sondern als Prozess, bei dem letztlich
für beide Seiten akzeptable und tragfähige Lösungen gefunden werden müssen.
Sowohl unsere Wirtschaftsgeschichte als auch die gesamte gesellschaftspoli-
tische Entwicklung in Europa haben zu dem uns bekannten deutschen Handels-
gesetz oder vergleichbaren Rechnungslegungsnormen in anderen Staaten ge-
führt. Mit US-GAAP würde der Einfluss des US-amerikanischen Rechnungsle-
gungssystems in Europa deutlich zunehmen. Von Seiten der Bundesregierung
und der Europäischen Kommission ist daher eine angemessene Vertretung euro-
päischer Interessen sicherzustellen.

10. Basel II
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Verabschiedung des „Framework-Paper“
zum neuen Baseler Akkords (Basel II). Nach langen und schwierigen Verhand-
lungen ist es damit gelungen, einen tragfähigen Rahmen für die künftigen Eigen-
kapitalanforderungen international tätiger Banken zu schaffen.
Nun gilt es, die Baseler Vorgaben in der EU und in den Mitgliedstaaten umzu-
setzen. Bereits am 14. Juli 2004 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvor-
schlag zur Umsetzung von Basel II vorgelegt, der jetzt in den Gremien der Kom-
mission, des Rates und des Europäischen Parlaments diskutiert wird.
Der Deutsche Bundestag begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission. Insbeson-
dere die Übernahme der Regelungen für Privatkredite sowie kleine und mittlere
Unternehmen in das europäische Regelwerk wird positiv bewertet. Der Zugang
zu Krediten wird hierdurch für Privatpersonen und die mittelständische Wirt-
schaft, die tragende Säule der deutschen Volkswirtschaft, vereinfacht und verbil-
ligt.
Die Deutsche Bundesbank hat jedoch auf drei Problemstellen hingewiesen, die
aus ihrer Sicht im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission enthalten sind. Ers-
tens ist dies die so genannte Waiver-Regelung in Artikel 69 des Richtlinienent-
wurfs. Die Mitgliedstaaten sollen wählen dürfen, ob sie die Kapitalunterlegung
nur auf Konzernebene oder auf allen Ebenen eines Konzerns verlangen. Zwei-
tens kritisiert die Deutsche Bundesbank Artikel 80 des Richtlinienvorschlags.
Dieser erlaubt den Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten, unter bestimmten
Umständen gruppeninterne Kredite mit einem Risikogewicht von null zu wer-
ten. Drittens bemängelt die Deutsche Bundesbank das in Artikel 129 vorge-
schlagene Verfahren zur Anerkennung komplexer Risikomessverfahren in
grenzüberschreitend tätigen Banken.

Drucksache 15/4030 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung sollten gemeinsam diese
wettbewerbspolitischen und bankaufsichtsrechtlichen Bedenken der Deutschen
Bundesbank prüfen. Gegebenenfalls sollte sich die Bundesregierung in den zu-
ständigen EU-Gremien im Sinne der Deutschen Bundesbank positionieren.
Der Deutsche Bundestag tritt weiterhin für eine Anwendung von Basel II auf
alle Banken ein. Der in den USA beschritteneWeg, Basel II nur auf Großbanken
(10 Pflichtbanken und 10 freiwillige Institute, ab 2008) anzuwenden, führt zu ei-
ner Zwei-Klassen-Gesellschaft am Bankenmarkt und verschlechtert mittelfristig
das Kreditportfolio der Institute, die nicht den neuen Eigenkapitalvorschriften
unterliegen.

11. Solvency II
Mit dem Projekt Solvency II strebt die EU-Kommission eine weit reichende Re-
form der Versicherungsaufsicht in Europa an, die über die Regeln zu Basel II
von Banken zum Teil noch hinausgehen. Solvency II soll zu einer risikoorien-
tierteren Erfassung der Geschäftstätigkeit und in der Folge stärker risikobasier-
ten Eigenmittelanforderungen führen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die
internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Versicherungsunternehmen.
Deutsche Versicherungsunternehmen zählen sowohl bei Erstversicherern als
auch bei Rückversicherern zu denWeltmarktführern. Dies gilt es zu erhalten, die
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ist zu sichern und zu stärken.
Die frühzeitige Einbringung und Berücksichtigung nationaler Interessen ist von
entscheidender Bedeutung für Unternehmen und – im Hinblick auf Produktge-
staltungen – deren Kunden.
Eine Überforderung der Versicherungsunternehmen im Hinblick auf vorzuhal-
tende Eigenmittel und anzuwendende Berechnungsverfahren ebenso wie unnö-
tige bürokratische Lasten sind zu vermeiden.

12. Rückversicherungsrichtlinie
Mit der Rückversicherungsrichtlinie verfolgt die EU-Kommission die Schaf-
fung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens für den Binnenmarkt im Bereich
der Rückversicherung.
Die von der EU-Kommission zunächst geplante Verschärfung der Solvenzvor-
schriften bei Rückversicherungen für das Lebensrückversicherungsgeschäft ist
offenbar kein Thema mehr. Diese Entwicklung wird vom Deutschen Bundestag
und von der deutschen Versicherungsbranche begrüßt.
Die Risikostrukturen bei Erst- und Rückversicherern sind unterschiedlich. Eine
Verschärfung ist aus Gründen der Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfä-
higkeit von Unternehmen am Finanzplatz Europa gegenüber Wettbewerbern am
Finanzplatz USA abzulehnen.

13. Aktionsplan Corporate Governance
Der Thematik der Corporate Governance kommt im Zuge der Internationalisie-
rung der Kapitalmärkte eine immer höhere Bedeutung zu. Denn für die institu-
tionellen, aber auch für die privaten Anleger ist die Kenntnis der Grundsätze und
Prinzipien, nach denen Unternehmen organisiert und geleitet werden, vor allem
im internationalen Vergleich von hohem Interesse.
Die Ausarbeitung verbindlicher und einheitlicher Corporate Governance Regeln
innerhalb der EU lehnt der Deutsche Bundestag jedoch ab. Nationale Regeln
sind aufgrund des unterschiedlichen Gesellschaftsrechts in den EU-Mitglied-
staaten auch weiterhin vorzuziehen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/4030

In diesem Zusammenhang sei auf die erfolgreiche Arbeit der Regierungskom-
mission Corporate Governance („Cromme-Kommission“) verwiesen, die einen
entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Corporate-Governance-Standards
in Deutschland geleistet hat. Die Bundesregierung sollte daher das Modell
der freiwilligen Selbstverpflichtung der Unternehmen weiter fördern und die
„Cromme-Kommission“ bei der Weiterentwicklung des Kodexes unterstützen.
Gleichzeitig fordert der Deutsche Bundestag die betreffenden Unternehmen
auf, die Vorschläge der „Cromme-Kommission“ zügig und vollständig umzu-
setzen. Denn ein freiwilliger Kodex entbindet den Gesetzgeber nur von seiner
Handlungspflicht, wenn er befolgt wird.
Die Europäische Kommission hat am 6. Oktober 2004 zwei umstrittene Emp-
fehlungen zur Unternehmenskontrolle und Transparenz angenommen. So legt
die EU-Behörde den einzelnen Staaten nahe, „angemessene Maßnahmen“ zu er-
greifen, um eine individuelle Offenlegung der Managergehälter zu gewährleis-
ten.
Darüber hinaus werden genaue Angaben zur Definition „unabhängiger Direkto-
ren“ gemacht und ein Gremium installiert werden, um die nationalen Verhaltens-
regeln für die Führung börsennotierter Aktiengesellschaften unter die Lupe zu
nehmen. Hier deutet sich die Gefahr eines Europäischen Superkodexes an.
Diese Mitteilung der Kommission würde weit in die nationalen Rechte eingrei-
fen. Die Bundesregierung sollte sich im Rat dafür einsetzen, diese Empfehlung
sorgfältig zu prüfen.

14. Bewertung Lamfalussy-Verfahren
Im März 2002 billigte der Europäische Rat mit Blick auf das Ziel einer fristge-
rechten Umsetzung des FSAP das so genannte Lamfalussy-Verfahren, das auf
der Basis eines 4-Stufen-Modells zu einem schnelleren Gesetzgebungsprozess
führen soll.
Nach diesem Verfahren sollen der Rat und das Parlament in dem ihnen übertra-
genen Bereich im Wege des Mitentscheidungsverfahrens nur noch Rahmen-
richtlinien beschließen. Die technischen Details werden dagegen von Rege-
lungsausschüssen ausgearbeitet, die von der EU-Kommission vorgeschlagen
und von Vertretern der Mitgliedstaaten in einem Komitologie-Ausschuss be-
schlossen werden. Die darunter angesiedelten technischen Regelungsausschüsse
setzen sich aus Vertretern der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zusammen.
Bis Anfang 2004 galt das Lamfalussy-Verfahren als neues Rechtsetzungsverfah-
ren mit dem Ziel der Beschleunigung nur im Bereich der Wertpapiere. Mit Be-
schluss des Europäischen Parlaments vom 31. März 2004 ist das sog. Lamfa-
lussy-Verfahren vom Wertpapiersektor auch auf den Banken- und Versiche-
rungsbereich und damit letztlich auf die gesamte EU-Finanzmarktrechtsetzung
ausgeweitet worden.
Die Erfahrungen mit dem Lamfalussy-Verfahren sind nicht unumstritten. Vor
allem in Hinblick auf Fragen der demokratischen Kontrolle wirft das Lamfa-
lussy-Verfahren Fragen auf, denn in diesem Komitologieverfahren entscheiden
demokratisch eingesetzte Gremien im Prinzip nur noch über den Rechtsrahmen
und nicht mehr über die vollständigen Rechtstexte.
Nach Ablauf einer Prüfungsfrist hat das Europäische Parlament mangels Initia-
tivrechts keine Möglichkeit mehr, in einmal von den Komitologieausschüssen
beschlossene Durchführungsmaßnahmen einzugreifen. Es besteht die Gefahr,
dass die Komitologieausschüsse bereits Realitäten schaffen, die nicht die eigent-
liche Absicht des Gesetzgebers widerspiegeln. Da das Europäische Parlament
als legitimierte Volksvertretung hier keine weitere Möglichkeit der Einfluss-
nahme hat, befindet sich das Lamfalussy-Verfahren in einem Spannungsfeld:

Drucksache 15/4030 – 10 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Einerseits muss die demokratische Kontrolle der Finanzmarktregulierung gege-
ben sein, andererseits muss der hohen Dynamik der Finanzmärkte Rechnung
getragen werden.
Zur Verhinderung einer Beschneidung der Rechte des Europäischen Parlaments
durch das Komitologieverfahren muss das Parlament zwingend ein Rückhol-
recht erhalten mit der Konsequenz, dass ein Rechtssetzungsvorhaben in diesem
Falle im klassischen Gesetzgebungsverfahren zu behandeln ist. Der Deutsche
Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass das
Europäische Parlament in die Lage versetzt wird, sein Rückholrecht in jedem
Stadium des Rechtssetzungsverfahrens auszuüben.

15. Transatlantischer Dialog – EU-/US-Regulierung
Der Anfang 2002 begonnene US-/EU-Finanzmarktdialog über Regulierungsfra-
gen ist bisher insgesamt als Erfolg zu bewerten und muss fortgesetzt werden.
Themen bisher waren u. a. Basel II, die EU-Finanzkonglomeraterichtlinie sowie
die Harmonisierung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS, US-
GAAP). Der Dialog führt zu einem besseren Verständnis der jeweiligen Posi-
tionen. Unter anderem hat er bei der Anwendung des Sarbanes-Oxley-Gesetzes
auf ausländische Firmen zur Lösung von Konflikten einen Beitrag geleistet. Al-
lerdings verbleiben noch Themen, in denen bisher keine oder nur wenige Fort-
schritte erzielt werden konnten (unter anderemAufstellen von Handelsbildschir-
men in den USA). Eine stärkere Konvergenz und Äquivalenz von Regulierungs-
standards muss sich dabei an den Bedürfnissen des Marktes ausrichten.

16. Frage der europäischen Aufsichtsstrukturen
In der EU kommt es auch im Bereich des Finanzbinnenmarktes auf gleicheWett-
bewerbsbedingungen, also ein sog. level playing field an.
Dabei ist eine materiell einheitliche Aufsicht entscheidend. Die hierfür erforder-
lichen Grundstrukturen sind demgegenüber lediglich eine Folgefrage.
Von entscheidender Bedeutung ist eine effektive Zusammenarbeit der nationalen
Aufsichten mit dem Ziel einer einheitlichen Umsetzung der europäischen
Finanzmarktregulierung. Mit den genannten Komitologieausschüssen auf dem
sog. Level III sind hierzu entsprechende Gremien in den Bereichen Wertpapier-
wesen, Banken und Versicherungen geschaffen worden. Diese müssen nun wei-
ter mit Leben gefüllt werden.

17. Zusammenarbeit Deutscher Bundestag – Europäisches Parlament
Aufgrund der direkten Auswirkungen einer Vielzahl europäischer Gesetzge-
bungsakte auf den Finanzplatz Deutschland ist eine frühzeitige und effektive
Zusammenarbeit zwischen Deutschem Bundestag und Europäischem Parlament
von entscheidender strategischer Bedeutung.

18. Prüfung der Möglichkeit der Einrichtung eines Büros des Deutschen
Bundestages in Brüssel

Der Deutsche Bundestag sollte prüfen, ob ab 2005 ein Büro in Brüssel eingerich-
tet werden kann, so dass aktuelle Entwicklungen u. a. in der europäischen
Finanzmarktgesetzgebung mit Auswirkungen auf den Finanzplatz Deutschland
zeitnah verfolgt und aktiv parlamentarisch begleitet werden können.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/4030

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
l die oben genannten Grundsätze und Überlegungen als Richtschnur aufzu-

greifen und zur Grundlage ihrer EU-finanzmarktpolitischen Überlegungen,
Aktivitäten und Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene zu
machen,

l ein Gesamtkonzept im Hinblick auf die weitere Entwicklung, Öffnung und
Harmonisierung des europäischen Finanzbinnenmarktes und das deutsche
Interesse zu formulieren und dieses demDeutschen Bundestag und dem Bun-
desrat zeitnah zuzuleiten sowie

l die Anstrengungen zur frühzeitigen, aktuellen Information des Deutschen
Bundestages über aktuelle Rechtssetzungsvorhaben auf EU-Ebene im
Bereich des europäischen Finanzbinnenmarktes fortzusetzen und weiter zu
verbessern.

Berlin, den 26. Oktober 2004
Dr. Michael Meister
Heinz Seiffert
Georg Fahrenschon
Leo Dautzenberg
Otto Bernhardt
Klaus-Peter Flosbach
Ernst Hinsken
Volker Kauder
Manfred Kolbe
Hans Michelbach
Stefan Müller (Erlangen)
Peter Rzepka
Norbert Schindler
Christian Freiherr von Stetten
Dagmar Wöhrl
Elke Wülfing
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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