BT-Drucksache 15/4008

Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung

Vom 20. Oktober 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4008
15. Wahlperiode 20. 10. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainer Brüderle, Gudrun Kopp, Daniel Bahr (Münster),
Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt,
Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus,
Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel,
Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto
(Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner,
Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt
und der Fraktion der FDP

Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung

Die Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung ist vom Europäi-
schen Parlament und vomRat imDezember 2002 verabschiedet worden. Sie soll
bis zum 15. Januar 2005 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die Richt-
linie sieht grundsätzlich vor, die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung einer
Erlaubnispflicht zu unterziehen. Die Erlaubnis darf dabei nur erteilt werden,
wenn der Vermittler eine angemessene Qualifikation, eine Berufshaftpflichtver-
sicherung und einen guten Leumund nachweisen kann. Seit März dieses Jahres
existiert ein Diskussionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit (BMWA) über ein Gesetz zur Einführung des Versicherungsvermittler-
rechts. Dabei wird ein konkreter gesetzlicher Umsetzungsvorschlag zur Richt-
linie gemacht. Nun hat das BMWA im August dieses Jahres ein weiteres
Diskussionspapier über ein „Erstes Gesetz zur Einführung des Versicherungs-
vermittlerrechts“ vorgelegt. Dieses sieht nun vor, die EU-Richtlinie über Ver-
sicherungsvermittlung in zwei Schritten umzusetzen. Danach sollen im Rahmen
des ersten Gesetzes vorab unter anderem die Berufshaftpflichtversicherung so-
wie verschiedene Dokumentations- und Informationspflichten geregelt werden.
Dem soll ein zweites Gesetz folgen, das die Zugangsvoraussetzungen und die
Registrierung von Vermittlern regelt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann plant die Bundesregierung dem Parlament einen Gesetzentwurf zur

Einführung des Versicherungsvermittlerrechts vorzulegen?
2. Für wann ist die Vorlage eines zweiten Gesetzes geplant?
3. Wie viele Versicherungsvermittler haben nach Kenntnis der Bundesregierung

ihren Sitz in Deutschland?
4. Wie viele Versicherungsvermittler sind darüber hinaus in Deutschland tätig?

Drucksache 15/4008 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
5. Wie viele Vermittler sind von der Verpflichtung zum Abschließen einer
Berufshaftpflichtversicherung und den zu leistenden Informations- und
Dokumentationspflichten betroffen?

6. Wie viele Vermittler sind nach Kenntnis der Bundesregierung davon be-
troffen, ihre angemessene Qualifikation durch eine gesonderte Sachkunde-
prüfung, die im zweiten Gesetz geregelt werden soll, nachzuweisen?

7. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass durch die geplante
Stückelung der Richtlinienumsetzung in zwei Gesetze ein konsistentes
Regelwerk für Versicherungsvermittler geschaffen wird?

8. Welche bürokratischen Pflichten kommen auf den einzelnen Versicherungs-
vermittler zu?

9. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung insgesamt
für die Branche und für den einzelnen Vermittler?

10. Mit welchen Wettbewerbswirkungen rechnet die Bundesregierung durch
das Versicherungsvermittlerrecht zwischen gebundenen und freien Vermitt-
lern?

11. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine Berufshaft-
pflichtversicherung strategisch vom Versicherer gegen einen Versiche-
rungsvermittler eingesetzt werden kann, zum Beispiel durch Verweigerung
der Versicherung oder die Prämienhöhe?

12. Steht nach Auffassung der Bundesregierung die geplante Ungleichbehand-
lung zwischen angestellten Vermittlern und selbständig in der Vermittlung
Tätigen bei den Qualifikationsanforderungen mit den Vorgaben der EU-
Richtlinie über Versicherungsvermittlung in Einklang?

13. Welche Auswirkungen hat die von der Bundesregierung geplante unter-
schiedliche Behandlung verschiedener Vermittler auf die Transparenz des
Vermittlermarktes und insbesondere auf das Informationsbedürfnis der Ver-
braucher?

14. Wie interpretiert die Bundesregierung ein „angemessenes Verhältnis“
zwischen Beratungsaufwand und Prämienhöhe, das nach Artikel 2 (§ 42c
Versicherungsvertragsgesetz) des Diskussionspapiers über ein Gesetz zur
Einführung des Versicherungsvermittlerrechts bei der Dokumentations-
verpflichtung eines Beratungsgespräches zu berücksichtigen ist?

15. Plant die Bundesregierung im zweiten Gesetz den privatrechtlichen Ab-
schluss zumVersicherungsfachmann als Sachkundenachweis zumindest mit
Übergangsfrist anzuerkennen?

16. Wenn ja, wie sehen ggf. die Übergangsfristen aus?
17. Plant die Bundesregierung den öffentlich-rechtlichen Weiterbildungs-

abschluss zum „Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)“ als Sach-
kundenachweis zumindest mit Übergangsfrist anzuerkennen?

18. Wenn ja, wie sehen ggf. diese Übergangsfristen aus?

Berlin, den 20. Oktober 2004
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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